Oberstudiendirektor

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springenZur Suche springen
Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer grundsätzlichen Überarbeitung:
Zur Substantiierung der Aussagen würden dem Beitrag eine solide Literaturbasis und Belege sicher nicht schaden.--Aeranthropos (Diskussion) 10:42, 8. Feb. 2018 (CET)
Bitte hilf mit, ihn zuverbessern, und entferne anschließend diese Markierung.

Oberstudiendirektor (OStD) ist eineAmtsbezeichnung fürBeamte imhöheren Schuldienst inDeutschland. Die Amtsinhaber sind inBesoldungsgruppe A 16 eingruppiert.

Der Oberstudiendirektor stellt im Schuldienst anGymnasien,Gesamtschulen,berufsbildende Schulen undStudienseminaren das dritte und höchste Beförderungsamt nach der Ernennung zumStudienrat dar. Das ersteBeförderungsamt istOberstudienrat, das zweiteStudiendirektor. Traditionell ist ein OStD derLeiter eines Gymnasiums.

Beförderung und Bewerbung

[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]

DieBeförderung zum Oberstudiendirektor ist, von wenigen Ausnahmen abgesehen, mit der Bestellung zumSchulleiter einer Schule mit einer bestimmten Mindestgröße oder zum Leiter eines Studienseminars für das Lehramt an Gymnasien bzw. berufsbildenden Schulen verbunden. Die Bewerber sollen vertiefte Erfahrungen auf der Leitungsebene im Schulbereich, etwa als ständiger Vertreter des Schulleiters, Fachabteilungsleiter einer Schule oder Schulaufsichtsbeamter, z. B. als Fachberater, gesammelt haben. Formal können sich aber alle Lehrer der Besoldungsgruppen A 13, A 14 und A 15 bewerben. Im Falle einer Auswahl aus den unteren Besoldungsgruppen gibt es aber keine Sprungbeförderung nach A 16, sondern es wird nacheinander aufsteigend jedes Beförderungsamt mit seinen entsprechenden Wartezeiten durchlaufen. Eine Ausnahme bildet das Bundesland Sachsen-Anhalt, welches Sprungbeförderungen zulässt.

Die Stellen für Oberstudiendirektoren werden, wie alle Stellen, ausgeschrieben. Die Bewerber müssen sich im Bewerbungsverfahren für diese Stelle nach Eignung, Leistung und Befähigung gemäß Artikel 33 desGrundgesetzes qualifizieren. In einigen Bundesländern müssen sich die Bewerber auch dem zuständigen Schul- und Schulträgerausschuss vorstellen, der teilweise ein Vorschlagsrecht für die Besetzung der Stelle hat. Die endgültige Entscheidung über die Besetzung der Stelle trifft der Dienstvorgesetzte, in einigen Ländern ist auch die Zustimmung des Schulträgers nötig.

Leitende Oberstudiendirektoren in Bayern

[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]

Die bayerische Schulaufsicht kennt zudem denLeitenden Oberstudiendirektor (inBesoldungsgruppe B 3) als Ministerialbeauftragten (MB) eines Regierungsbezirks. Die Amtsinhaber fungieren gleichzeitig als Schulleiter eines Gymnasiums und als für die Gymnasien eines Regierungsbezirks zuständige Schulaufsichtsbeamte. Entsprechende Funktionen gibt es auch für die anderen Schularten (Leitende Realschulrektoren etc.).

Literatur

[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]
Abgerufen von „https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Oberstudiendirektor&oldid=253156612
Kategorien:
Versteckte Kategorie: