

AlsOberin wird allgemein die Leiterin einer Schwesternschaft bezeichnet. ImOrdenswesen bezeichnet man besonders die Vorsteherin einer klösterlichen Gemeinschaft oderOrdenskommunität (Konvent) als Oberin (auchSuperiorin). Oberinnen selbständigerKlöster können auchÄbtissinnen oderPriorinnen sein. Imsozialen,karitativen unddiakonischen Bereich wurden und werden Schwesternschaften,Frauenvereine undSozialeinrichtungen mannigfaltigster Art, sowohl weltlicher wie kirchlicher Natur, traditionell ebenfalls von Oberinnen geleitet, beispielsweise derPflegedienst einesKrankenhauses oder dieErzieherschaft einesMädchenpensionats.
Durch dasGelübde desGehorsams verpflichten sichNonnen undOrdensschwestern, den Anweisungen ihrer rechtmäßigen Oberin in allem, was das Leben der Gemeinschaft betrifft, unter Beachtung deskirchlichen Rechts und des Eigenrechts ihresOrdensinstitutes, zu folgen. Die Oberin ist gehalten, ihr Amt als einen Dienst an der Gemeinschaft zu betrachten, deren Einheit sie zu schützen hat, und die Schwestern durch ihr Beispiel und den Gebrauch ihrer Autorität zu einem beispielhaften Ordensleben zu ermutigen und anzuhalten. Die Oberinnen selbständiger Klöster und Abteien gehören wieProvinz- undGeneraloberinnen anderer Orden zu den höherenOrdensoberen.
Die Anrede einer Oberin lautet oft „Mutter Oberin“ oder (veraltet) auch „ehrwürdige Mutter“, bei höheren Oberinnen auch „ehrwürdigste Mutter“ oder „hochehrwürdige Mutter“. Heutzutage wird auch die Anrede „Mutter“ oder „Schwester“ (abgekürzt „M.“ und „Sr.“) in Verbindung mit demOrdensnamen verwendet. Bei Äbtissinnen, Generaloberinnen oder Generalpriorinnen ist schriftlich auch die Anrede „Frau“ möglich, also etwa „Hochwürdige Frau Äbtissin“ (ohne Namensnennung).
Die vonTheodor Fliedner initiiertenDiakonissengemeinschaften derKaiserswerther Tradition, deren Mitglieder in einer verbindlichen Lebens-, Glaubens- und Schwesterngemeinschaft dienen, werden von Oberinnen geleitet.
Auch andere evangelische Schwesternschaften wie derDiakonieverein Berlin-Zehlendorf werden von Bezirksoberinnen und einer Vorstandsoberin geleitet.[1] Die Anrede lautet „Frau Oberin“, meist in Verbindung mit dem Nachnamen.
Die insgesamt 31 deutschenDRK-Schwesternschaften werden jeweils von einer Oberin geleitet. Der Dachorganisation „Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz“ steht eineGeneraloberin vor.
Bei der Gründung derNS-Schwesternschaft 1934 spielte der Ordensgedanke eine Rolle, so dass die Führungskräfte der Schwesternschaft als Oberinnen bezeichnet wurden. An deren Spitze stand die Generaloberin, die vom Amtsleiter der Nationalsozialistischen VolkswohlfahrtErich Hilgenfeldt eingesetzt wurde. Während des Kriegseinsatzes wurden die verschiedenen Leitungsebenen hierarchisch inOberschwester, Armee- oder Feldoberin und Generaloberin eingeteilt.[2][3]