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Bei derkleinen Kammer einesParlamentes in einemZweikammersystem handelt es sich oft um eineVertretung der Gliedstaaten oder der Regionen, auch alsSenat bezeichnet, inDeutschland undÖsterreich als Bundesrat, in der Schweiz alsStänderat.
Historisch bestand in vielen Monarchien einHerrenhaus oderOberhaus (englischupper house,französischchambre haute), in dem die Vertretung der Oberschicht, wieStände,Adel undKlerus, tagte. ImVereinigten Königreich besteht dies noch heute alsHouse of Lords. Die größere Kammer der parlamentarischen Vertretung ist dementsprechend dasUnterhaus, in dem dieVolksvertretung tagt.
Historisch war das Oberhaus diejenige Parlamentskammer, in der Adel, Klerus undUniversitäten vertreten sind. Die Vorrechte des Adels, die sich in dieser Regelung spiegelten, zeigen sich auch in der Bezeichnung: Genauso wie der Adel in der damaligen Vorstellung über dem gemeinen Volk stand, so war dasOberhaus die obere Kammer, in der die „wichtigen“ Personen vertreten waren. Entsprechend sprach man vom Oberhaus auch alserste Kammer. In den Niederlanden wird noch der Senat alsErste Kammer und die Volksvertretung alsZweite Kammer bezeichnet.
1787 wurde in den USA derConnecticut-Kompromiss geschlossen, wo beide Modelle, eine Vertretung nach Anzahl Bevölkerung, dasRepräsentantenhaus, und eine gleichberechtigte Vertretung der Bundesstaaten, derSenat, imKongress abgebildet wurden. Die Gründungsväter verwendeten in denFederalist Papers die Begriffe Oberhaus und Unterhaus nicht mehr.
1848 kopierten die Schweizer dieses US-amerikanische Modell mit ihrem Nationalrat als Vertretung nach Anzahl der Bevölkerung, und Ständerat als Vertretung der Kantone. Wie in den USA wurde damit sichergestellt, dass ein bevölkerungsmäßig übermächtiges Zürich nicht die kleinen Kantone dominiert. Die Kammern werden erstmals in der deutschen Sprache als große und kleine Kammer bezeichnet.
In derPolitikwissenschaft wird für die Beschreibung moderner Zweikammersysteme hingegen teilweise eine andere (diametral entgegengesetzte) Definition verwendet: Der hier beschriebene Typ einer Parlamentskammer wird dabei als „kleine Kammer“ oder „zweite Kammer“ bezeichnet. Die kleine Kammer hat weniger Mitglieder und ist oft auch die weniger mächtige Kammer. Neben den oben beschriebenen historischen Oberhäusern werden hier als Merkmale aufgeführt, dass die kleine Kammer meist stärker disproportional besetzt ist, um bestimmte Interessen stärker zu repräsentieren. Diese sind häufig regionaler bzw. föderaler Natur. Zweikammersysteme existieren aus diesem Grund vor allem in Flächenstaaten, in Staaten mit unterschiedlichen Religionen oder Sprachen.[1]
Im Zweikammersystem kann die kleine Kammer folgende Prinzipien realisieren:
- dasfeudale (monarchische oder grundherrschaftliche) oderklerikale (kirchliche) Prinzip;
- dasföderale (bundesstaatliche) odermunizipale (auf Bezirke oder Gemeinden beruhende) Prinzip;
- das berufs- und besitzständige oder wirtschaftlich-soziale Prinzip.[2]
Die Mehrzahl der kleinen Kammern trägt in ihrem jeweiligen Namen eine der Bezeichnungen „Senat“ oder „Rat“.[3.1] Sprachgeschichtlich lässt sich so auf die historische Entstehung der kleinen Kammern sowie auf die ihnen angedachten Aufgaben schließen. Der Name dessenatus, des antiken römischen Senates, leitet sich von lateinischsenex ab, was sich etwa mit „alter Mann“ übersetzen lässt. Der senatus sollte also ein Organ der weisen Greise sein, die ihrenRat erteilten: besonnen und maßvoll. An diese Besonnenheit anknüpfend definierte der PhilosophJames Harrington 1656 die Aufgabe einer zweiten Kammer damit, „Gesetzesvorschläge zu beraten und auszuarbeiten, über die dann das […] Repräsentantenhaus entscheiden soll“.[3.2]
Diese Vorstellung von einem Senat mit ausschließlichemInitiativrecht wandelte sich mit der Zeit. Ein Aspekt lässt sich jedoch auch noch in jüngeren Schriften finden: die Besonnenheit. Ein Vorwurf, der der Demokratie von Zeit zu Zeit gemacht wird, ist die Behauptung, sie sei im Grunde eineDiktatur der Mehrheit. In vielen Demokratieverständnissen spielt daher auch eherkonsensorientierte Entscheidungsfindung eine Rolle. So schreibt etwa die PolitologinHeidrun Abromeit: „Demokratie mit der einfachen Mehrheitsregel gleichzusetzen, ist durch nichts gerechtfertigt als durch Ungeduld.“[4] In diesem Sinne sah auchJohn Stuart Mill bereits im 19. Jahrhundert die Notwendigkeit einer zweiten Parlamentskammer, um „die Bereitschaft zum Kompromiß“[5] und zu Zugeständnissen zu erhöhen.
Eine zweite Kammer soll also demSchutz von Minderheiten bzw. Partikularinteressen dienen. Diese Minderheiten können etwaständische (wie im britischenHouse of Lords), berufsständische (wie im irischenSeanad) oder auchethnische sein. Am häufigsten bilden die zweiten Kammern jedoch territoriale Interessen ab.
- Kleine Kammer heute
Eine kleine Kammer ist heutzutage inföderalen Systemen wesentlich etablierter und akzeptierter als in rein unitarischen Staaten.[3.3] Dies führte in der Vergangenheit auch zu mehreren Auflösungen bestehender Kammern; so etwa in Dänemark, Neuseeland und Schweden.[3.4] Auch in anderen Ländern wird über eine Abschaffung nachgedacht.[6] Neue Kammern entstanden hingegen nahezu ausschließlich in den Nachfolgestaaten der Sowjetunion, von denen etwa die Hälfte föderal organisiert ist.[3.4]
Dennoch verfügt derzeit noch etwa ein Drittel aller parlamentarischen Demokratien über eine zweite Kammer.[6] Die Frage, welche Rollen diese Kammern in politischen Systemen einnehmen, wird daher gegenwärtig in der Politikwissenschaft diskutiert.
Beispiele für bestehende kleine Kammern sind das britischeHouse of Lords, derösterreichische Bundesrat, derschweizerische Ständerat, derSenat der Vereinigten Staaten, derfranzösische Senat sowie dieerste Kammer der niederländischen Generalstaaten („Senaat“).
Derdeutsche Bundesrat ist ausstaatsrechtlicher Sicht keine parlamentarische Kammer, da er ausweisungsgebundenen Vertretern derLandesregierungen besteht (und insofern eher mit demEU-Ministerrat vergleichbar ist), ein selbstständigesVerfassungsorgan darstellt und „[…][nicht] gleichwertig mit der ‚ersten Kammer‘ entscheidend am Gesetzgebungsverfahren beteiligt[…]“ ist.[7] Allerdings wird er in derPolitikwissenschaft analytisch wie eine erste Kammer behandelt.
Der 1848/1849 eingerichtetePreußische Landtag hatte zwei Kammern. 1855 wurden sie umbenannt: Die erste hieß fortanHerrenhaus, die zweiteAbgeordnetenhaus. Nach der Revolution 1918 wurde aus dem Herrenhaus derStaatsrat, vergleichbar mit dem späterenReichsrat, und aus dem Abgeordnetenhaus der Landtag.
Der zweiten Kammer in einem Zweikammernsystem wird bisher in der politikwissenschaftlichen Literatur verhältnismäßig wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Haas spricht gar von einer „stiefmütterlichen Behandlung der Thematik“.[3.5] Einen thematischen Überblick bietet
- Gisela Riescher, Sabine Russ, Christoph M. Haas (Hrsg.):Zweite Kammern. 1. Auflage. Oldenbourg Wissenschaftsverlag, München / Wien 2000,ISBN 3-486-25089-2.
Eingebettet in eine allgemeine Betrachtung der Funktionsweisen, Eigenschaften und Probleme zweiter Kammern, haben die drei Herausgeber exemplarisch 18 Länder ausgewählt, deren zweite Kammern von verschiedenen Autoren en détail vorgestellt werden. Weitere vergleichende Untersuchungen liefern etwa
- Dominik Hanf:Bundesstaat ohne Bundesrat? Die Mitwirkung der Glieder und die Rolle zweiter Kammern in evolutiven und devolutiven Bundesstaaten. Nomos, Baden-Baden 1999.
- Ulrich Karpen (Hrsg.):Role and Function of the Second Chamber. Proceedings of the Third Congress of the European Association of Legislation (EAL). Nomos, Baden-Baden 1999.
- Samuel C. Patterson, Anthony Mughan (Hrsg.):Senates. Bicameralism in the Contemporary World. Ohio State University Press, Columbus, OH 1999.
- ↑Russell, Meg. 2001. „What are Second Chambers for?“Parliamentary Affairs 54 (3). S. 444.
- ↑Ernst Rudolf Huber:Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789. Band II: Der Kampf um Einheit und Freiheit 1830 bis 1850. Verlag W. Kohlhammer, Stuttgart [u. a.] 1960, S. 784.
- ↑Christoph M. Haas: „Sein oder nicht sein: Bikameralismus und die Funktion Zweiter Kammern.“ In: Gisela Riescher, Sabine Russ, Christoph M. Haas (Hrsg.):Zweite Kammern. 1. Auflage. Oldenbourg Wissenschaftsverlag, München / Wien 2000,ISBN 3-486-25089-2.
- ↑4f.
- ↑6
- ↑11
- ↑ab15
- ↑12
- ↑Gisela Riescher, Sabine Russ, Christoph M. Haas (Hrsg.):Zweite Kammern. 1. Auflage. Oldenbourg Wissenschaftsverlag, München / Wien 2000,ISBN 3-486-25089-2. S. 382.
- ↑John Stuart Mill:Betrachtungen über die repräsentative Demokratie. Schöningh, Paderborn 1971, S. 202.
- ↑abMeg Russell: „What are Second Chambers for?“Parliamentary Affairs 54 (3) 2001. S. 442.
- ↑So das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung aus dem Jahre 1974, vgl. BVerfGE 37, 363, Aktenzeichen 2 BvF 2, 3/73.