EineNetzstörung liegt vor, wenn in einemNetzStörungen auftreten, welche dessenFunktionsfähigkeit oderVerfügbarkeit teilweise oder ganz beeinträchtigen.
Zu den Netzen gehören insbesondere imVerkehrswesen dasStraßen-,Schienen- undWasserstraßennetz, imEnergiesektor dieVersorgungs- (Gasnetz,Stromnetz,Trinkwassernetz,Kanalisation) undVerbundnetze sowie in derTelekommunikation dieRechnernetze undVerteilnetze. Durch die enge Verbindung derNetzknoten untereinander und erhöhteNetzlast kann sich die Störung in einem Teilbereich durch denDominoeffekt auf das gesamte Netz ausdehnen. So führt die Störung in einemUmspannwerk (Netzknoten) zumStromausfall im betroffenen Stromnetz oder derVerkehrsunfall auf einerStraße zumVerkehrsstau in der Region; Stromausfall und Verkehrsstau sind typische Netzstörungen. Auch unerwünschteelektrische Spannungen, die anElektrogeräte übertragen werden, bezeichnet man als Netzstörung.[1] EinNetzausfall oderTotalausfall liegt vor, wenn dieNetzversorgung völlig zusammenbricht.
Unterschieden wird zwischen Störquellen, die außerhalb des Netzes liegen, und Störquellen aus dem Netz selbst:[2]
Netzstörungen können auch durch denStromnetzbetreiber verursacht werden, wenn etwa dieEinspeisung von Strom zu gering ist, um dieAusspeisung (denStromverbrauch) zu decken.
Mit Netzstörungen befasst sich unter anderem dasTelekommunikationsgesetz (TKG). Verursacht einEndgerät ernsthafte Schäden an einem Netz oder schädliche Störungen beim Netzbetrieb oder funktechnische Störungen, so kann dieBundesnetzagentur gemäߧ 73 Abs. 5 TKG demBetreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze gestatten, für dieses Gerät den Anschluss zu verweigern, die Verbindung aufzuheben oder den Dienst einzustellen. DerVerbraucher kann gemäߧ 58 Abs. 1 TKG von einem Anbieter eines öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes verlangen, dass dieser eine Störung unverzüglich und unentgeltlich beseitigt, es sei denn, der Verbraucher hat die Störung selbst zu vertreten. Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze sind nach§ 165 Abs. 2 TKG verpflichtet, angemessene technische Vorkehrungen und sonstige Maßnahmen zu treffen zum Schutz gegen Störungen, die zu erheblichen Beeinträchtigungen von Telekommunikationsnetzen und -diensten führen, auch soweit sie durch äußere Angriffe und Einwirkungen von Katastrophen bedingt sein können.
DasNetzmanagement hat unter anderem die Aufgabe, potenzielle Störungen im Netz zu verhindern und eingetretene Störungen zu protokollieren und zu beseitigen.[3] Das Netzmanagement hat auch die Aufgabe, dieNetzlast permanent zu überwachen, um etwaigeEngpässe frühzeitig zu erkennen und dieKapazitäten zu erhöhen.[4] Die Netzüberwachung wird überwiegend durchComputerprogramme sichergestellt, die beispielsweise einen hohenDruckverlust im Wasserversorgungsnetz melden, weil dieser möglicherweise auf einenWasserrohrbruch (Störung im Wassernetz) zurückgeführt werden kann. Der Dominoeffekt kann sich auch netzübergreifend auswirken, wenn etwa der Stromausfall im Stromnetz auch das Rechnernetz lahmlegt.
Je größer ein Netz ist, desto anfälliger ist es für Netzstörungen, da jeder zusätzlicheBenutzer die Netzlast erhöht und eine potenzielle Fehlerquelle darstellt.[5] Jedes weitere, am Netz angeschlossene Endgerät kann andere angeschlossene Rechner beeinträchtigen, so dass die Fehlerwahrscheinlichkeit mit der Anzahl der Benutzer wächst.