Nebenerwerb

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Zahlenangaben teilweise ohne Jahr, gesetzliche Bestimmungen sind lückenhaft

AlsNebenerwerb wird eineErwerbstätigkeit bezeichnet, die neben einer zeitlich überwiegenden hauptberuflichen Beschäftigung, einem Studium oder einer vorwiegenden Tätigkeitin Haushalt und Familie ausgeübt wird.[1] Eine Nebenbeschäftigung wird allgemein nur angenommen, wenn der zeitliche Aufwand dafür weniger als ein Drittel der Hauptarbeitszeit beträgt. Als Anhaltspunkt kann§ 138 Abs. 3 SGB III gelten, nach dem dasArbeitslosengeld bei einer Arbeitslosigkeit weiter gewährt wird, wenn der zeitliche Umfang eines Nebenerwerbs weniger als 15 Stunden wöchentlich beträgt. Durchschnittlich wenden Personen, die im Nebenerwerb einUnternehmen betreiben, pro Woche 13 Stunden für ihreselbständige Tätigkeit auf.

Der Nebenerwerb ist zum Beispiel bei folgendenEinkunftsarten üblich:

Der Beginn einer Selbständigkeit im Nebenerwerb ist mit 59 Prozent die häufigste Art derExistenzgründung in Deutschland (Vollerwerb 41 Prozent).

Als Vorteile einer Nebenerwerbstätigkeit gelten:

  • Sie ist eine Möglichkeit, den Schritt in die Selbständigkeit zu testen, ohne vorerst die Sicherheit eines festenArbeitsplatzes aufzugeben
  • Oft ist bei Nebenerwerbsgründungen derKapitalbedarf gering und kann aus dem Haupterwerb gedeckt werden
  • Es können die beruflichen Fähigkeiten in einem anderen Bereich getestet werden, was bei der Haupttätigkeit meist nicht möglich ist

Nachteile können sein:

  • Doppelbelastung und draus resultierender Stress
  • Vernachlässigung der Haupttätigkeit und ggf. daraus folgende Abmahnung durch denArbeitgeber
  • Bei Scheitern des Unternehmens droht meist diePrivatinsolvenz

Eine Nebentätigkeit kann anzeigepflichtig oder je nach Art der Tätigkeit zusätzlich genehmigungspflichtig sein. Die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit darf nicht überschritten werden. Dies sind in Deutschland bis zu 10 Stunden täglich gemäߧ 3Arbeitszeitgesetz.[2]In Deutschland hatten im Jahr 2003 fast eine Million Menschen über den Nebenerwerb den Schritt in die Selbständigkeit durchgeführt, und ein Drittel dieser Nebenerwerbsgründungen plante, die Selbständigkeit zukünftig zum Vollerwerb auszubauen.

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Siehe auch

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Einzelnachweise

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  1. Siehe z. B.Existenzgründung im Nebenerwerb. IHK Erfurt, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 12. Mai 2014; abgerufen am 9. Mai 2014.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäßAnleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.erfurt.ihk.de 
  2. Siehe zum Beispiel:Nebentätigkeit / 3.2.2 Verstoß gegen Arbeitszeitgesetz. In: haufe.de. Abgerufen am 7. November 2017. 
Abgerufen von „https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Nebenerwerb&oldid=231012741
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