Territorium imHeiligen Römischen Reich | |
|---|---|
| Nassau-Usingen | |
| Wappen | |
| Karte | |
| Flagge von Nassau-Usingen | |
| Herrschaftsform | Grafschaft, dannFürstentum, dannHerzogtum |
| Herrscher/ Regierung | Graf,Fürst,Herzog |
| Reichskreis | Oberrheinischer Reichskreis |
| Hauptstädte/ Residenzen | Usingen |
| Dynastien | Haus Nassau |
| Sprache/n | Deutsch |
| Aufgegangen in | Herzogtum Nassau |



DasHaus Nassau-Usingen ist eine Linie desHauses Nassau (walramische Linie) und ging 1659 neben den LinienNassau-Saarbrücken undNassau-Ottweiler durch Teilung aus demHaus Nassau-Saarbrücken hervor. Aus dem Haus Nassau-Usingen stammteFriedrich August, der ersteHerzog von Nassau.
FürstWilhelm Ludwig von Nassau-Saarbrücken hinterließ drei Söhne, die am 31. März 1659 eine neue Teilung des nassauischen Gebietes vornahmen: Johann Ludwig erhielt dieHerrschaft Ottweiler, Gustav Adolf erhielt dieGrafschaft Saarbrücken und Walrad erhielt Usingen und wurde Begründer des neuen Zweiges.
Mit dem Aussterben der Linien fielen 1723 Saarbrücken, 1728 Ottweiler sowieIdstein an Nassau-Usingen zurück. 1735 wurde Saarbrücken wieder abgeteilt.
Residenz des Hauses Nassau-Usingen war ab 1659 die StadtUsingen im Taunus. Fürst Walrad ließ dort ein neues Schloss bauen. Im Jahr 1744 verlegte Fürst Karl die Residenz in dasSchloss Biebrich inBiebrich am Rhein, das bereits zuvor als Sommerresidenz genutzt worden war.
1806 trat Nassau-Usingen demRheinbund bei. Im gleichen Jahr wurdeFriedrich August von Nassau-Usingen zum Herzog erhoben. Er legte sein Land mit dem des souveränen FürstenWilhelm von Nassau-Weilburg zusammen. Friedrich August hatte keine männlichen Nachkommen und nach der Erbeinigung des Hauses Nassau (Nassauischer Erbverein) wurde Wilhelm sein Erbe. Mit dem Tod Friedrich Augusts im Jahr 1816 starb das Haus Nassau-Usingen im Mannesstamm aus.
Das Herzogtum umfasste auch Teile vonSolms,Wied und anderer Gebiete. Die Kirchengüter werdensäkularisiert und die Reichsrittermediatisiert. Diese wurden nach demReichsdeputationshauptschluss dem Herzogtum Nassau als Entschädigung derlinksrheinischen Gebietsverluste zuerkannt. 1866 wurde das Herzogtum vonPreußen annektiert und Teil der ProvinzHessen-Nassau. Im Jahr 1945 wurde der größte Teil des ehemaligenHerzogtums Nassau Teil desLandesHessen.
Bei der Gründung 1659 umfasste das Gebiet 32 Ortschaften mit ungefähr 3000 Einwohnern. Nassau-Usingen bestand aus dem Kerngebiet um Usingen mit 28 Dörfern (Altweilnau,Brombach,Cratzenbach,Dorfweil,Emmershausen,Eschbach,Finsternthal,Gemünden,Grävenwiesbach,Hausen-Arnsbach,Heinzenberg,Hundstadt,Hunoldstal,Laubach,Mauloff,Merzhausen,Mönstadt,Naunstadt,Neuweilnau,Niederlauken,Oberlauken,Riedelbach,Rod am Berg,Rod an der Weil,Steinfischbach,Treisberg,Westerfeld undWinden) und den ExklavenMensfelden,Kettenbach,Rückershausen undHausen über Aar. Das Gebiet war verwaltungsmäßig in sechs Verwaltungseinheiten aufgeteilt: Die ÄmterAmt Usingen,Amt Altweilnau,Amt Neuweilnau, dieKellerei Kirberg, dasStockheimer Gericht[1] und dasKirchspiel Grävenwiesbach.[2]
1728 kamen die ÄmterIdstein,Wiesbaden,Saarbrücken,Ottweiler undLahr hinzu. Die bisherigen Länder werden neu in die ÄmterUsingen,Wehen undBurgschwalbach gegliedert.[3]
1735 wurden die Ämter Saarbrücken und Ottweiler wieder ausgegliedert. 1797 fallen diese beiden Ämter wieder an Nassau-Usingen zurück. Mit demReichsdeputationshauptschluss verlor Nassau-Usingen die linksrheinischen Gebiete endgültig, erhielt aber als Entschädigung umfangreiche Gebiete hinzu.
Im ersten Drittel des 18. Jahrhunderts entwickelte sich ein einheitliches Verwaltungssystem in Nassau-Usingen. Während vorher derHofstaat mit demHofmeister an der Spitze die einzige Zentralverwaltungsbehörde bildete und die einzelnen Ämter (auch bedingt durch die räumliche Zersplitterung) große Handlungsspielräume hatten, wurden während der Regentschaft vonCharlotte Amalie ab 1718 neue Strukturen eingeführt. Usingen wurde als alleinige Regierungszentrale ausgebaut, der Einfluss der Ämter sank. Lediglich Saarbrücken behielt (bedingt durch räumliche Trennung und Größe) eine größere Selbstständigkeit.
Als erstes trennte Charlotte Amalie die Hof- von der Landesverwaltung. Mit der Kanzleiordnung von 1729 wurden Verwaltung und Justiz auf der oberen Ebene formal getrennt. Formal deswegen, da Beamte gleichzeitig in mehreren Funktionen dienten. Wichtigstes Gremium blieb der Hofstaat. Der Oberhofmeister war gleichzeitig der ersteGeheime Rat. Der Kanzleidirektor, ebenfalls im Rang eines Geheimen Rates, stand der Geheimen Kanzlei vor. Diese bestand aus den Regierungsräten der adligen und der gelehrten Bank und war für alle Regierungs- und Verwaltungsangelegenheiten zuständig. Sie war nach demProvinzialprinzip organisiert. Die Räte hatten ihren Sitz seit den 1730er Jahren in den Ämtern.
Für die Finanzen des Fürstentums war die Hofkammer zuständig, an deren Spitze der Hofkammerrentmeister stand. Das Regierungskollegium war die oberste Justizbehörde. Sie war Appellationsinstanz für die Prozesse in Zivil- und Strafsachen. Erste Instanz waren die (Ober-)ämter und die Regierung in Saarbrücken. Als Oberbehörden bestanden weiterhin die Regierung in Saarbrücken und das Oberkonsistorium in Usingen. Ein Geheimer Rat als selbstständige Behörde bestand nicht. Die Außenpolitik wurde durch den ersten Geheimen Rat behandelt.
Diese Verwaltungsstruktur bestand bis 1769 (auch nach der Verlegung der Residenz nach Wiesbaden). In diesem Jahr tratKarl Friedrich Freiherr von Kruse seine Stelle als erster Geheimer Rat an. Um Kruse zu bewegen, seine Stellung als Reichshofrat inWien zu verlassen, wurde ihm die Stellung und der Titel einesPräsidenten sämtlicher Kollegien und Direktor der Hofkammer verliehen. Das Kanzleireglement von 1770 benannte die Geheime Kanzlei in „Landesregierung“ und das Regierungskollegium in „Hofgericht“ um. Landesregierung, Hofgericht, Hofkammer und Konsistorium erhielten als Leiter jeweils einen Direktor. Kruse als Regierungspräsident führte die Oberaufsicht über die vier Kollegien.[4]
Grafen, ab 1688 Fürsten, von Nassau-Usingen (1640–1806)