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Nomenklatur

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(Weitergeleitet vonNamenskonvention)

EineNomenklatur (lateinischnomenclatura‚Namensverzeichnis‘) ist eine Sammlung (siehe auchGlossar) und Festlegung (Namenskonvention) vonBenennungen undFachausdrücken aus einem bestimmten Themen- oder Anwendungsgebiet, die für bestimmte Bereiche verbindlich ist. Die Gesamtheit der in einem Fachgebiet gültigen Benennungen bildet eineTerminologie.

Nomenklaturen nach Themengebieten

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Der Begriff „Nomenklatur“ in der DDR und anderen sozialistischen Ländern

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Hauptartikel:Nomenklatura

In derDDR wie in allensozialistischen Ländern bezeichnete man mit „Nomenklatur“ – heute gemeinhin als „Nomenklatura“ unterschieden – die Zuständigkeit für die Besetzung bestimmter Positionen. Es existierten zwei Ebenen der Nomenklatur: die der Staatsorgane und die der Partei.

Siehe auch

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Weblink

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Wiktionary: Nomenklatur – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Normdaten (Sachbegriff):GND:4126152-5(lobid,OGND,AKS)
Abgerufen von „https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Nomenklatur&oldid=250840190
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