Minister

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Dieser Artikel erläutert den politisch-administrativen Begriff. Zu dem der Diplomatie sieheGesandter, zum deutschen Fernsehfilm von 2013 sieheDer Minister.

EinMinister (in der Schweiz erfüllt einDepartementsvorsteher eine ähnliche Funktion) ist das Mitglied einerRegierung und Leiter einesMinisteriums oder aberMinister ohne Geschäftsbereich. Überlappungen gibt es mit dem BegriffKommissar, der bei derEU für eine ähnliche Funktion verwandt wird.

Inhaltsverzeichnis

Begriff

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Der BegriffMinister (über das Französische seit dem 17. Jahrhundert in der Bedeutung „Diener“ der Geringere als dermagister, danach des Herrschers; zu lateinischminus[1]) kommt aus demLateinischen (ministrare ‚dienen‘) und bedeutetDiener (hier:Erster Diener). In derDiplomatie derFrühen Neuzeit kann der Begriff ebenso einenGesandten bezeichnen. In einigen Ländern (wie zum Beispiel denUSA) wird anstelle des TitelsMinister die FormSekretär oderStaatssekretär (secretary) verwendet. Im englischsprachigen Bereich versteht man unterminister in der Regel einenPfarrer. In einigen orientalischen Staaten wird unter anderem daspersische WortWesir benutzt.

Deutschland

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InDeutschland gibt es Minister auf der Ebene desBundes und derLänder.

Bundesminister

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Siehe auch:Bundesminister (Deutschland)

Rechtsgrundlagen im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

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  • Art. 65 GG:„Der Bundeskanzler bestimmt dieRichtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung. Über Meinungsverschiedenheiten zwischen den Bundesministern entscheidet die Bundesregierung. Der Bundeskanzler leitet ihre Geschäfte nach einer von der Bundesregierung beschlossenen und vom Bundespräsidenten genehmigtenGeschäftsordnung.“
  • Art. 66 GG:„Der Bundeskanzler und die Bundesminister dürfen kein anderesbesoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben und weder der Leitung noch ohne Zustimmung des Bundestages demAufsichtsrate eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören.“
  • Art. 69 Abs. 1 GG:„Der Bundeskanzler ernennt einen Bundesminister zu seinemStellvertreter.“
  • Art. 69 Abs. 2 GG:„Das Amt des Bundeskanzlers oder eines Bundesministers endigt in jedem Falle mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages, das Amt eines Bundesministers auch mit jeder anderen Erledigung des Amtes des Bundeskanzlers.“

Sonstige Gesetze

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Weitere Einzelheiten, vor allem in Bezug auf Besoldung, Beginn und Ende der Amtszeit sowie Unvereinbarkeiten regelt dasGesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung.

Staatsminister auf Bundesebene

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Die dem Bundeskanzler und demBundesminister des Auswärtigen zugeordnetenParlamentarischen Staatssekretäre können durch den Bundespräsidenten die AmtsbezeichnungStaatsminister verliehen bekommen; dadurch wird allerdings keine Gleichrangigkeit zu den Bundesministern hergestellt.

Minister in den Ländern

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In den deutschen Ländern istMinister (oderLandesminister) die in den meistenLandesverfassungen verwendete Amtsbezeichnung für ein Mitglied derLandesregierung. Varianten bestehen z. B. fürBayern undSachsen (Staatsminister) sowieBerlin,Bremen undHamburg (Senator).

Österreich

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Siehe auch:Bundesminister (Österreich)

InÖsterreich werden die Bundesminister vomBundespräsidenten auf Vorschlag desBundeskanzlers ernannt. Der Bundeskanzler besitzt kein Weisungsrecht und keine Richtlinienkompetenz gegenüber den Ministern. Die Bundesminister können aufgrund eines erfolgreichen Misstrauensvotums imNationalrat entlassen werden. Zur Zeit der Provisorischen Bundesregierungen 1918–1920 und 1945 trugen die Regierungsmitglieder in Österreich die AmtsbezeichnungStaatssekretär.

Auf Ebene der österreichischenLänder lautet die offizielle Funktionsbezeichnung derRegierungsmitglieder Landesrat bzw. Landesrätin.

Schweiz

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In derSchweiz entspricht das Amt eines deutschen oder österreichischen Ministers dem einesBundesrates, der die Rolle einesDepartementsvorstehers hat. Der Gesamtbundesrat setzt sich aus sieben Mitgliedern zusammen. Diese werden von derVereinigten Bundesversammlung für vier Jahre in ihrAmt gewählt. Nach den jeweiligen Neuwahlen konstituiert sich der Bundesrat als Gremium selbst, dabei haben die Bundesräte usancegemäß jeweils die Gelegenheit, ihre Departemente zu wechseln. Die demokratische Legitimation eines Bundesrates ist auf Grund der Wahl durch dasParlament anders gelagert als bei einem durch einenRegierungschefs ernannten (und höchstens vom Parlament bestätigten) Minister. Das zeigt sich unter anderem dadurch, dass er nicht abberufen werden kann.

Der Titel „Minister“ ist imEidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten für hoheDiplomaten in Gebrauch (insbesondere für den stellvertretendenBotschafter). Ebenso gibt es in anderen Departementen höhere Beamte mit dem Titel "Minister".

Auf Ebene der SchweizerKantone werden Departementsvorsteher als Regierungsrat oder als Staatsrat bezeichnet, mit Ausnahme des KantonsJura; dort werden diese alsMinister bezeichnet. Die Präsidenten der Kantonsregierungen werden in vielen Deutschschweizer Kantonen je nach Kanton alsLandammann (weibliche Form:Frau Landammann) oder Regierungspräsident bezeichnet (siehe auch:Kantonsregierung#Übersicht).

Belgien

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InBelgien gibt es Minister auf Ebene derFöderalregierung sowie auf Ebene der Regierungen derGemeinschaften und derRegionen. Die Ministerien auf Bundesebene werden alsFöderaler Öffentlicher Dienst bezeichnet.

DieRegierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft (DG) umfasst in derLegislaturperiode seit 2019 vier Minister. Die öffentliche Verwaltung der DG besteht allerdings nicht analog aus vier Ministerien, sondern ist in einem einzigenMinisterium der Deutschsprachigen Gemeinschaft zusammengefasst.

Siehe auch:Liste der Ministerien in Belgien

Weblinks

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Wiktionary: Minister – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

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  1. Friedrich Kluge,Alfred Götze:Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. 20. Auflage. Hrsg. vonWalther Mitzka. De Gruyter, Berlin / New York 1967; Neudruck („21. unveränderte Auflage“) ebenda 1975,ISBN 3-11-005709-3, S. 480.
Normdaten (Sachbegriff):GND:4130305-2(lobid,OGND,AKS)
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