Meister
Meister (vonlateinischmagister für ‚Lehrer‘, ‚Gelehrter‘; englischmaster bzw.master craftsman, auchforeman craftsman),Abk.Mstr., in ÖsterreichMst., im Handwerk in Deutschland auchme.[1], ist ein höhererBerufsabschluss in handwerklichen, künstlerischen, technisch-gewerblichen, landwirtschaftlichen und weiterenBerufen.

Wer ist Geselle? – Der was kann!
Wer ist Lehrling? – Jedermann!
Geschichte des Meisters in den Gewerben
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]Die Geschichte desMeisters als Berufsabschluss fußt auf den Regeln der Zünfte, die seit dem Mittelalter bis zum Beginn derIndustrialisierung Anfang des 19. Jahrhunderts das gewerbliche Leben vor allem der Städte prägten. Als Zusammenschluss von Handwerksmeistern formierten sie eine eigene soziale Gruppe in derStändegesellschaft desHeiligen Römischen Reichs. Im Stand des „zünftigen Handwerkers“ waren drei Entwicklungsstufen vorgesehen: derLehrling, derGeselle und der Meister, wobei allein Letzterem die vollen Zunft- und Bürgerrechte zustanden. Bis zum heutigen Tage haben sich imHandwerk zahlreiche Traditionen aus dieser Zeit imBrauchtum erhalten.
Obwohl sich mit den gesellschaftlichen Umstrukturierungen infolge der Industrialisierung die herkömmlichen ständischen Zunftordnungen nicht mehr aufrechterhalten ließen und das bürgerliche Streben nachGewerbefreiheit viele Standesprivilegien hinfällig machte, gelang es dem Handwerk doch, die positiven Seiten einer geregelten dreistufigen Berufsausbildung in die neue Zeit zu retten, ja für andere Wirtschaftszweige in dieser Hinsicht sogar als Vorbild zu dienen:
- Nach dem teilweisen Versiegen des Zuflusses von ausgebildeten Handwerkern in die Industrie und der Entstehung spezifischer industrieeigener Qualifikationsbedürfnisse begann diese selbst Lehrlingen (heute unter der BezeichnungAuszubildende) in einem geregelten Verfahren Berufskenntnisse zu vermitteln und den Industrie- und Handelskammern Prüfungsbefugnisse zu übertragen, wie sie früher den Zünften bzw.Innungen und später den Handwerkskammern zustanden. Unter der BezeichnungFacharbeiter findet der Handwerksgeselle sein industrielles „Spiegelbild“.
- In der unmittelbaren Produktion trägt der im Auftrag des Unternehmers für die Arbeitsorganisation und -kontrolle Verantwortliche zunächst gewohnheitsmäßig den Titel „Meister“, obwohl er im Gegensatz zum Handwerksmeister nicht mehr Besitzer der Werkstätte und der Produktionsmittel ist. Mit der mehr und mehr formalisierten Ausbildung zumWerk- bzw.Industriemeister findet dieser schließlich die rechtlich gesicherte Anerkennung.
- Die Übertragung des Ausbildungsprinzips mit zertifiziertem Berufsabschluss auch in Bereiche des Dienstleistungssektors, in die Land-, Forst- und professionelle Hauswirtschaft sowie in den Handel und die Gastronomie entstanden weitere Möglichkeiten des Meistertitelerwerbs als Qualifikationsnachweis auch in diesen Feldern unter der Ägide der zuständigen Berufskammern oder staatlicher Bildungsverantwortung.
Trotz der unterschiedlichen Ausprägungen der Meisterausbildung in den Ländern des aus dem mittelalterlichen Reich mit seiner Ständeordnung hervorgegangenen deutschsprachigen Mitteleuropas ist der berufliche Titel „Meister“ überall ein sichtbarer Ausdruck der persönlichen Kompetenz bezüglich des vertretenen Faches und der zu tragenden Verantwortung seines Inhabers. In der DDR war „Verdienter Meister“ ein als staatliche Auszeichnung verliehener Ehrentitel.
Deutschland
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]Der Meister ist in Deutschland eine sogenannteAufstiegsfortbildung nach derHandwerksordnung oder demBerufsbildungsgesetz, die in der Regel auf eine abgeschlosseneBerufsausbildung aufbaut und zu einem öffentlich-rechtlich anerkannten Abschluss führt. Die Prüfungen finden bei den jeweiligenberufsständischen Körperschaften statt.Bildungsträger undMeisterschulen bieten Vorbereitungslehrgänge auf die Abschlussprüfungen an; für die Zulassung zu den Prüfungen ist die Teilnahme an einem Lehrgang allerdings nicht in allen Fällen verpflichtend.
Abschlüsse auf Meisterebene
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]Handwerksmeister
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]Der Abschluss zum Handwerksmeister soll in erster Linie dazu befähigen, ein Handwerkselbständig auszuüben, somit einen eigenenBetrieb zu führen, undLehrlinge einzustellen und auszubilden.[2] Die Prüfung wird durch Meisterprüfungsausschüsse abgenommen, die als staatliche Prüfungsbehörden für die einzelnen Handwerksberufe am Sitz derHandwerkskammern (HWK) für ihren Bezirk eingerichtet sind.
Industriemeister
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]Der Aufgabenschwerpunkt der Industriemeister liegt in der fachlichen, organisatorischen und personellenFührung von Arbeitsgruppen oder Abteilungen in (Industrie-)Betrieben. AlsFührungskraft nimmt der Industriemeister dabei eine Stellung zwischen Mitarbeitern und Leitungsebene des Unternehmens ein.[3] Die Prüfung wird durch den Meisterprüfungsausschuss der zuständigenIndustrie- und Handelskammer (IHK) abgenommen.[4]
Fachmeister verschiedener Berufe
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]Im Zuständigkeitsbereich der Industrie- und Handelskammern gibt es neben den klassischen Industriemeistern auch die geprüften Fachmeister, die nicht unmittelbar mit der industriellen Fertigung beschäftigt sind und nicht zum Handwerk zählen (beispielsweiseRestaurantmeister,Küchenmeister,Hotelmeister,Betriebsbraumeister, Floristmeister,Logistikmeister,Meister für Schutz und Sicherheit,Wassermeister,Meister für Kraftverkehr,Meister für Veranstaltungstechnik usw.). Sie legen ihreMeisterprüfung vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) ab.[5]
Landwirtschaftsmeister
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]Der Landwirtschaftsmeister übernimmt Fach- und Führungsaufgaben in derAgrarwirtschaft. Er ist beispielsweise für die Planung und Durchführung der pflanzlichen und tierischen Produktion sowie für den Einsatz der entsprechenden Maschinen und Betriebsmittel zuständig. Die Prüfung wird bei der zuständigenLandwirtschaftskammer oder dem zuständigen Ministerium für Landwirtschaft und Ernährung abgelegt.[6] – (Meisterbauer bzw.Meisterbauer der genossenschaftlichen Produktion in der DDR waren keine Berufsbezeichnungen, sondern Auszeichnungen undEhrentitel.)
Forstwirtschaftsmeister
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]Der Forstwirtschaftsmeister leitet die Arbeitsprozesse bei der Pflege und Bewirtschaftung von Wäldern an, indem er für die vorschriftsmäßige Ausführung von Arbeiten und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften sorgt. Außerdem ist er Ausbilder für den Beruf desForstwirts.[7] Die Meisterprüfung ist bundesweit einheitlich geregelt.[8] Lehrgänge werden von verschiedenen Bildungsträgern angeboten,[9] sind für die Zulassung zur Prüfung jedoch nicht verpflichtend.
Fischwirtschaftsmeister
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]Mit der Meisterprüfung zum Fischwirtschaftsmeister werden die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten nachgewiesen, einen Fischereibetrieb selbständig zu führen und die in der Fischereiwirtschaft vorkommenden Arbeiten auf hohem Niveau auszuführen. Außerdem bildet der Fischwirtschaftsmeister im BerufFischwirt ordnungsgemäß aus. Voraussetzung zur Zulassung zur Ausbildung und Prüfung ist der Abschluss im BerufFischwirt oder in einem anderen landwirtschaftlichen Ausbildungsberuf und dreijährige Praxis in der Fischwirtschaft, u. U. genügt auch eine fünfjährige Berufspraxis.[10]
Hauswirtschaftsmeister
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]Meister derHauswirtschaft übernehmen Fach- und Führungsaufgaben in hauswirtschaftlichen Betrieben. Sie kümmern sich um die hauswirtschaftliche Versorgung und die Betreuung von Personen. Die Prüfung wird durch Prüfungsausschüsse abgenommen, die von der jeweils zuständigen Stelle der Bundesländer bestimmt werden.[11]
Revierjagdmeister
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]Zum Revierjagdmeister können sichBerufsjäger mit dem erfolgreichen Abschluss alsRevierjäger[12] oder mit als gleichwertig angesehenen Berufserfahrungen fortbilden. Das Verfahren ist bundeseinheitlich in derRevierjagd-Meisterprüfungsverordnung geregelt.[13] – (Bei der BezeichnungWildmeister handelt es sich um keine Berufsbezeichnung, sondern um einen Ehrentitel, der – ebenso wie der Ehrentitel einesRevieroberjägers – vomBundesverband Deutscher Berufsjäger an besonders verdiente Revierjagdmeister verliehen werden kann.)[14]
Fachwirt und weitere Qualifikationen auf Meisterniveau
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]Auch für kaufmännische Berufe gibt es eine Qualifikation auf der Qualifikationsstufe des Meisters: den branchenbezogenengeprüften Fachwirt und den funktionsbezogenengeprüften Fachkaufmann. Darüber hinaus besteht im Rahmen der IHK-Weiterbildungsstruktur mit denOperativen Professionals eine Fortbildungsmöglichkeit für IT-Berufe und mit demGeprüften Aus- und Weiterbildungspädagogen eine Höherqualifikation im Ausbildungsbereich.[15] Die Prüfung wird vor einem Ausschuss der zuständigen Industrie- und Handelskammer abgelegt. – In Ostbelgien (Deutschsprachige Gemeinschaft) und in Südtirol wird bei gleichartigen Aufstiegsausbildungen der Meistertitel vergeben (s. unten).
„Meister“ als rechtlich geschützte Bezeichnung und Abgrenzung
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]Im Handwerksbereich darf die AusbildungsbezeichnungMeister – in Verbindung mit einem Handwerk – nur führen, wer dieMeisterprüfung in dem entsprechenden Handwerk bestanden hat.[16]Obermeister oderInnungsmeister ist die Amtsbezeichnung des gewählten Vorsitzenden einerInnung,Kreishandwerksmeister die des gewählten Vorsitzenden einerKreishandwerkerschaft.
Auch die formal erworbenen Bezeichnungengeprüfter Industriemeister, die Fachmeister-Titel der Industrie- und Handelskammern sowie die Meistertitel in der Land-, Forst- und Hauswirtschaft und im Jagdwesen sind als Ausweis einer anerkannten Aufstiegsfortbildung gesetzlich geschützt, nicht jedoch die in Industrie und Gewerbe gebräuchlichen, auf einer Ernennung beruhenden Meister-Bezeichnungen für Inhaber von Führungspositionen mit lediglich abgeschlossener Fachausbildung und evtl. einer innerbetrieblichen Fortbildung, wie zum BeispielWerkmeister,[17] Betriebsmeister, Werkstattmeister, Abteilungsmeister, Schichtmeister,Produktionsmeister, Montagemeister oder auch schlicht nurMeister.
Über die Meister in denoben genannten Abschlüssen hinaus sind Wortzusammensetzungen mit-meister die Bezeichnung für einige Berufe undberufliche Funktionen, zum BeispielBaumeister,Sprengmeister,Tonmeister,Schnittmeister,Hausmeister oderSchwimmmeister. Diese Bezeichnungen sind jedoch keine Abschlüsse von Aufstiegsfortbildungen, sondern sollen zum einen die leitende Funktion (Tonmeister, Schnittmeister) markieren, zum anderen ist sie die Abschlussbezeichnung einer Berufsausbildung (bspw.Masseur und medizinischer Bademeister).
AuchAmtsbezeichnungen von Beamten enthalten das Wort-meister (zum BeispielPolizeiobermeister oderBürgermeister); zu Forstmeister s.Oberförster. Die den Professoren an Kunstakademien entsprechenden künstlerischen Werkstattleiter amStaatlichen Bauhaus trugen den TitelFormmeister. Vgl. auchLesemeister,Schulmeister,Kapellmeister undKonzertmeister.
Bei der Bundeswehr werdenUnteroffiziere mit Portepee, die nach Ausbildung, Prüfung und Ernennung bestimmte Aufgaben wahrnehmen, als Meister bezeichnet (beispielsweise Luftrettungsmeister, Sonarmeister, Sanitätsmeister, Lademeister, Schirrmeister).
Europäischer Qualifikationsrahmen
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]In Deutschland einigten sich Bund und Länder sowie weitere Partner im Februar 2012 darauf, an Handwerks-, Industrie- und Handelskammern erworbene Meisterbriefe im Rahmen der Erstellung desEuropäischen Qualifikationsrahmens (EQR) auf die Stufe 6 von 8 einzuordnen. Damit steht ein Meisterabschluss mit demBachelor (B.Eng.,B.Sc.) auf der gleichen Stufe,[18] ebenso der staatlich geprüfteTechniker[19] sowie derstaatlich geprüfte Betriebswirt. Meister und Bachelor wurden dem Niveau 6 desDeutschen Qualifikationsrahmens (DQR) zugeordnet, weil es sich umgleichwertige, nicht abergleichartige Qualifikationen handele. Beide Qualifikationen wurden in unterschiedlichen Bildungsbereichen erworben und unterscheiden sich sowohl hinsichtlich ihrer Kompetenz- als auch Aufgabenprofile; der DQR beseitigt diese Unterschiede nicht, vielmehr bleiben alle bisherigen Abschluss- und Qualifizierungsarten erhalten. Ebenso wird das bestehende System der nationalen Zugangsberechtigungen vom DQR nicht berührt. Insofern berechtigt ein Meisterbrief wie bisher zum direkten Zugang zum Bachelor-, nicht jedoch zumMasterstudium.[20] Auch berühren die Zuordnungen zu den Niveaus des DQR nicht bestehende tarif- oder besoldungsrechtliche Regelungen.[21]
Zu diesem Sachverhalt veröffentlichte derVDI ein Positionspapier,[22] welches herausstellt, dass die Meister- und Techniker-Abschlüsse dem gleichen Kompetenzniveau zum Bachelor entsprächen, jedoch nichtgleichartig seien.
Förderung der Aufstiegsfortbildung zum Meister
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]Fachkräfte mit einer nach der demBerufsbildungsgesetz (BBiG) oder derHandwerksordnung (HwO) anerkannten, abgeschlossenen Erstausbildung oder einem vergleichbaren Berufsabschluss können für die Fortbildung zum Meister eine Ausbildungsförderung nach dem Aufstiegsausbildungsförderungsgesetz (sogenanntesMeister-BaFöG) erhalten. Voraussetzung ist, dass sie an einer Fortbildung teilnehmen, die gezielt auf eine entsprechende öffentlich-rechtliche Prüfungen vorbereitet. Der Abschluss der Fortbildung muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen, was bei der Meisterprüfung der Fall ist. Akademische Abschlüsse, die über dem Meister liegen (zum Beispiel Fachhochschul- oder Universitätsabschlüsse), werden auf diesem Wege nicht gefördert, hier kommen Maßnahmen nach demBundesausbildungsförderungsgesetz in Betracht.
Die Förderung umfasst sowohl Teilzeit- als auch Vollzeitmaßnahmen. Der Maßnahmebeitrag setzt sich aus einem Beitrag zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (maximal 10.226 Euro) und aus den Kosten des Prüfungsstückes (maximal 1534 Euro) zusammen und wird einkommens- und vermögensunabhängig gewährt. Bei Vollzeitmaßnahmen kann, in Abhängigkeit von Einkommen und Vermögen, ein Beitrag zum Lebensunterhalt gewährt werden. 30,5 % der Fördersumme wird als Zuschuss vergeben, 69,5 % alsDarlehen. Der Zuschuss zum Prüfungsstück wird ausschließlich als Darlehen vergeben. Seit dem 1. Juli 2009 können zusätzlich 25 % des Darlehens auf Antrag in einen Zuschuss umgewandelt werden, der nicht zurückgezahlt werden muss. Eine weitere Umwandlung ist auf Antrag möglich, wenn der Geförderte einen Betrieb gründet oder übernimmt und mindestens einen dauerhaft sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten oder Auszubildenden einstellt. In diesem Fall können 33 % des Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen werden. Die Mindestdarlehnssumme beträgt aber 33 % des ursprünglichen Darlehens, auch wenn mehrere Erlassgründe zusammenfallen.
Status und Bedeutung des Titels in der DDR
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]In derDeutschen Demokratischen Republik gab es zwei Typen des Meisters:[23]
- denMeister im Handwerk in der auch in Westdeutschland gepflegten Tradition handwerklicher Ausbildung. Prüfungsinstanz waren die in der DDR fortbestehenden Handwerkskammern. Der Besitz des Meisterbriefs war die Voraussetzung für die Eintragung in dieHandwerksrolle und die Ausübung des Berufs als Selbständiger. Mit der staatlich betriebenen Auflösung selbständiger Handwerksbetriebe durch Gründung vonProduktionsgenossenschaften des Handwerks sowie deren allmähliche Eingliederung inVolkseigene Betriebe verlor die Qualifikation zum Handwerksmeister an Bedeutung. (Näheres s. HauptartikelHandwerksmeister)
- denMeister im volkseigenen Betrieb bzw.in der volkseigenen Industrie (kurz auchVE-Meister), dessen Tätigkeit der des westdeutschen Industriemeisters unter den anderen Bedingungen in einem sozialistischen Wirtschaftssystem vergleichbar ist. (Näheres s. HauptartikelIndustriemeister)
In der DDR bestand außerdem die Möglichkeit, erfahrenen Facharbeitern und Handwerkern den Meistertitel ohne Ausbildung und Prüfung zuzuerkennen. Dies geschah insgesamt zwar relativ selten, wurde aber in den 1980er Jahren im Dienstleistungsbereich häufiger praktiziert.[24]
Nach demEinigungsvertrag vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik stehen die in beiden Staaten erworbenen Bildungsabschlüsse „einander gleich und verleihen die gleichen Berechtigungen, wenn sie gleichwertig sind“ (Artikel 37, Abs. 1); vgl. zur konkreten Handhabung beim Meisterabschluss die ArtikelHandwerksmeister undIndustriemeister.
Österreich
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]Der Meister ist die höchste Stufe der beruflichen Ausbildung in Österreich. Nach der Einordnung des Meisters auf Stufe 6 im Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) und damit der Gleichstellung mit dem Bachelor wurde mit der Novelle zur Gewerbeordnung vom 8. Juli 2020 der Meistertitel als eintragungsfähiger Titel beschlossen.
Personen, die eine Meisterprüfung erfolgreich abgelegt haben, sind berechtigt, sich mit Bezug auf das jeweilige Handwerk als „Meisterin“ oder „Meister“ zu bezeichnen und sie in vollem Wortlaut oder auch in Kurzform (z. B. „Mst.“, „Mst.in“ oder „Mstin“) vor ihrem Namen zu führen. Es darf auch die Eintragung in amtlichen Urkunden verlangt werden (z. B. Reisepass, Führerschein, Personalausweis u. a.). Die Bezeichnung vor dem Namen ergänzt auch die Verwendung des Gütesiegels „Meisterbetrieb“ (§ 21 Abs. 4 GewO 1994).
In Österreich wird unterschieden zwischen demgewerblichen Meister und demWerkmeister. Der gewerbliche Meister ist mit dem deutschenHandwerksmeister vergleichbar, der Werkmeister entspricht dem deutschenIndustriemeister. Im Gegensatz zum Werkmeister verfügt der gewerbliche Meister auch über die notwendige kaufmännische Ausbildung zur selbständigen Unternehmensführung. Für Werkmeister besteht die Möglichkeit, zusätzlich einen Unternehmerkurs zu belegen, um wie der gewerbliche Meister die notwendige kaufmännische Ausbildung zur selbständigen Unternehmensführung zu erhalten.
Weiterhin besteht die Möglichkeit der Prüfung zumLandwirtschaft-, Forstwirtschafts- undHauswirtschaftsmeister bei denLandwirtschaftskammern derBundesländer.[25]
Schweiz
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]Die Meisterausbildung wurde in der Schweiz in diehöhere Berufsbildung aufgenommen und findet sich darin alsBerufsprüfung undhöhere Fachprüfung wieder. Der Abschluss der höheren Fachprüfung bzw. das verlieheneeidgenössische Diplom gilt als äquivalent zum deutschen Meisterbrief.
Unterschiede zu Deutschland
In der Schweiz wird oft noch eine ein- oder mehrjährige berufliche Praxis nach der Lehre gefordert. In vielen Berufen ist die Ausbildung gestuft, die Zulassung zur Höheren Fachprüfung setzt das Bestehen einer oder mehrerer Berufsprüfungen voraus.
Der Besuch einer Meisterschule ist nicht zwingend notwendig, der Besuch von Vorbereitungskursen aber immer empfohlen bzw. in manchen Verordnungen vorgeschrieben.
Die Abschlussurkunde ist ein eidgenössisches Diplom und nicht wie in Deutschland der Meisterbrief. Die Berufsbezeichnung kann (beispielsweiseeidg. dipl. Bootbaumeister,eidg. dipl. Meisterlandwirt), muss aber nicht (beispielsweiseeidg. dipl. Elektroinstallateur) den Begriff „Meister“ enthalten.
Die Bezeichnung eidgenössisches Diplom stellt insbesondere in Deutschland ein Problem dar, weil in Deutschland das Diplom fürakademische Abschlüsse reserviert ist.
Luxemburg
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]ImGroßherzogtum Luxemburg existiert allein imHandwerk, nicht jedoch im Sektor Industrie oder anderen Wirtschaftsfeldern die Möglichkeit, einen Meisterbrief (luxemburgischMeeschterkaart, auf der Urkunde französischBrevet de Maîtrise) zu erwerben. Zuständig für die Ausbildung und die Prüfung ist die luxemburgische Handwerkskammer(Chambre des Métiers).[26] Die rechtlichen Regelungen gleichen weitgehend denen in Deutschland (s. HauptartikelHandwerksmeister).
Belgien (Deutschsprachige Gemeinschaft)
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]DieDeutschsprachige Gemeinschaft Belgiens kennt ebenfalls die Meisterausbildung. Sie richtet sich als Qualifikationsangebot an entsprechend vorgebildete Personen in zahlreichen Gewerbebereichen und ist nicht nach den Tätigkeitssektoren des Handwerks, der Industrie, des Handels und sonstiger Wirtschaftsfelder geschieden.[27]
Die Aufsichtsbehörde ist dasInstitut für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen mittelständischen Unternehmen (IAWM).
Italien (Südtirol)
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]In der Autonomen Provinz Bozen –Südtirol bietet die Landesverwaltung in ihremBereich deutsche Berufsbildung die Ausbildung zum Meister für mehr als 70 praktische Berufe des Handwerks, der Gastronomie oder des Handels an.[28]
Siehe auch
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]- Fachwirt
- Braumeister
- Bundesinstitut für Berufsbildung
- Deutscher Industrie- und Handelskammertag
- Zentralverband des Deutschen Handwerks
Weblinks
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]- Literatur von und über Meister im Katalog derDeutschen Nationalbibliothek
Einzelnachweise
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]- ↑Deutsche Handwerks-Zeitung vom 4. März 2002 (abgerufen am 19. Juli 2010) Die Abkürzung me. ist eine von der Handwerkskammer Wiesbaden eingetragene Marke und nicht allgemein verbreitet.
- ↑Strukturierte Weiterbildung im Handwerk (Memento vom 9. Dezember 2015 imInternet Archive) (PDF; 196 kB)
- ↑Geprüfter Industriemeister. In: ihk.de. Industrie- und Handelskammer Dresden, Langer Weg 4, 01239 Dresden, abgerufen am 17. November 2024.
- ↑Industriemeister/in - allgemein. In: berufenet. Bundesagentur für Arbeit, 21. November 2024, abgerufen am 22. November 2024.
- ↑IHK-Fachmeister
- ↑Landwirtschaftsmeister/in imBerufenet derBundesagentur für Arbeit
- ↑Forstwirtschaftsmeister/in imBerufenet derBundesagentur für Arbeit
- ↑Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Forstwirt/Forstwirtin imBildungsserver Agrar; abgerufen am 6. Februar 2019.
- ↑Kursangebote (abgerufen am 6. Februar 2019)
- ↑Informationen zumFischwirtschaftsmeister imBildungsserver Agrar; abgerufen am 6. Januar 2020.
- ↑Meister/in – Hauswirtschaft imBerufenet derBundesagentur für Arbeit
- ↑Angaben zum Berufsbild imBildungsserver Agrar
- ↑RevierjagdMeisterPV vom 9. April 2019; abgerufen am 18. November 2019.
- ↑Ernennung. In: Bundesverband Deutscher Berufsjäger. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 5. Dezember 2018; abgerufen am 5. Dezember 2018.
- ↑Die Struktur der IHK-Aufstiegsfortbildung
- ↑§ 51 und § 51d Handwerksordnung
- ↑In Österreich im Gegensatz zu Deutschland ein geschützterBerufstitel; s.Industriemeister
- ↑Annual Report 2008, eureta.org (pdf; 539 kB)
- ↑Bachelor und Handwerks-Meister nun gleichwertig. In: morgenpost.de. 2. Februar 2012, abgerufen am 11. Februar 2024.
- ↑deutscherqualifikationsrahmen.de (Memento vom 9. Juni 2012 imInternet Archive)Vorlage:Webarchiv/Wartung/Linktext_fehlt Linktext fehlt.
- ↑deutscherqualifikationsrahmen.de (Memento vom 9. Juni 2012 imInternet Archive)Vorlage:Webarchiv/Wartung/Linktext_fehlt Linktext fehlt.
- ↑VDI zum Deutschen Qualifikationsrahmen April 2012 (Memento vom 3. Dezember 2012 imInternet Archive), vdi.de (pdf; 50 kB)
- ↑Der Meister im DDR-Wirtschaftssystem (PDF; 135 kB)
- ↑Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft:Berufsbildungsbericht 1992. Bonn/Bad Honnef 1992 (Grundlagen und Perspektiven für Bildung und Wissenschaft 35), S. 74
- ↑Meisterausbildung (Memento vom 7. Februar 2019 imInternet Archive) inLandwirtschaftlichen Landeslehranstalt Rotholz in Tirol (abgerufen am 8. Februar 2019)
- ↑Internet-Auftritt der luxemburgischen Handwerkskammer
- ↑Informationen zur Meisterausbildung desZentrums für Aus- und Weiterbildung des Mittelstandes in Eupen (abgerufen am 2. Februar 2019)
- ↑Informationsseiten der Südtiroler Landesverwaltung zur Meisterausbildung (abgerufen am 2. Februar 2019)