Dieser Artikel befasst sich mit dem akademischen Grad. Zu anderen Bedeutungen sieheMaster (Begriffsklärung).
DerMaster (englisch; [ˈmaːstɐ] oder [ˈmaːstə], vonlateinischMagister) ist der zweithöchsteakademische Grad und wird nach erfolgreichem Abschluss eines Masterstudiums vonUniversitäten oder ihnen gleichgestellten Hochschulen vergeben. DasMasterstudium stellt dabei ein meistpostgraduales Studium dar, das im Anschluss an eingrundständiges Studium (in aller Regel einBachelorstudium) erfolgt. Das Masterstudium umfasst unter Anrechnung der vorausgegangenen Studiensemester meist zwei bis vierSemester (Regelstudienzeit) und kann als konsekutives Masterstudium der wissenschaftlichenVertiefung des vorherigen Studiums dienen oder als nicht-konsekutives Masterstudium neue Wissensgebiete erschließen. Neben dem erfolgreichen Besuch von Lehrveranstaltungen ist im Rahmen des Studiums eineMasterarbeit zu schreiben. In vielen Staaten (und teils auch Hochschulen innerhalb eines Staates) gibt es Masterstudien, die in Ausrichtung (eher anwendungsorientiert oder eher forschungsorientiert), Dauer, Zulassungsvoraussetzungen und Aufbau variieren.
Die AbschlussbezeichnungMaster wurde im Rahmen desBologna-Prozesses und der damit einhergehenden neuen Studienstruktur in Europa eingeführt und der seitdem verlieheneMaster-Grad entspricht mindestens der fachlichen Qualifikation der zuvor verliehenen akademischen GradeDiplom bzw.Magister. Der Master ist ein berufsqualifizierender Abschluss und berechtigt zur Aufnahme einer Reihe verschiedener Berufstätigkeiten in der Wirtschaft und Wissenschaft bzw. zur Aufnahme eines weiterführendenPromotionsstudiums.
Der akademische Mastergrad wird üblicherweise hinter dem Nachnamen geführt (beispielsweiseMax Mustermann, M.A.) und darf nur in der Form geführt werden wie in der Verleihungsurkunde angegeben.
Der Master als akademischer Grad wird von Hochschulen (Universitäten,gleichgestellten Hochschulen,Kunst- und Musikhochschulen,Fachhochschulen bzw. Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW)) verliehen. Die bisher von Universitäten und gleichgestellten Hochschulen sowie von Kunst- und Musikhochschulen verliehenen traditionellen, einstufigen Abschlüsse gelten als äquivalent zum Master. Der Master verleiht dieselben Berechtigungen wie die bisherigenDiplom- undMagisterabschlüsse der Universitäten.[1][2] Nach den Vorgaben der Länder ist bei einem Masterstudiengang ein hohes fachliches und wissenschaftliches Niveau zu gewährleisten, das mindestens dem der eingeführten Diplomabschlüsse entsprechen muss.[2]
Der Masterstudiengang ist ein Studium, das zur wissenschaftlichen Arbeit und Methodik befähigen soll, theoretisch-analytische Fähigkeiten vermittelt und die Absolventen in die Lage versetzen soll, sich offen und kreativ auf neue Bedingungen im Berufsleben einzustellen. Der Masterabschluss ist berufsqualifizierend und berechtigt zur anschließenden Promotion. Die Universitäten (hier: NRW) können in ihren Promotionsordnungen die Zulassung zum Promotionsverfahren von weiteren Voraussetzungen (Studien- und Prüfungsleistungen) abhängig machen.[3]
ZurAbschlussprüfung gehört dieMasterarbeit, mit der nachgewiesen wird, dass der Verfasser innerhalb einer vorgegebenen Frist eine Aufgabe aus dem jeweiligen Fachgebiet selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden bearbeiten kann. Durch eineAkkreditierung wird die Erfüllung vorgegebener Anforderungen geprüft.[2]
Masterstudiengänge können vier verschiedenen Profiltypen zugeordnet werden:stärker forschungsorientiert,stärker anwendungsorientiert,künstlerisch undlehramtsbezogen. Die beiden international verbreiteten Profiltypenstärker forschungsorientiert undstärker anwendungsorientiert sind nicht exakt voneinander abgrenzbar und gleichermaßen wissenschaftlich. Die Zuweisung eines Studiengangs zu einem der beiden Profiltypen bezieht sich ausschließlich auf unterschiedliche Schwerpunkte und damit auf relative Unterschiede zwischen den verschiedenen Studiengängen. Beide Profiltypen sind in ihrer Wertigkeit gleich und werden hochschulübergreifend angeboten.[2][4]Daskünstlerische Profil haben Masterstudiengänge an Kunst- und Musikhochschulen. Masterstudiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden, haben einlehramtsbezogenes Profil.[2]
Die Einführung des Masters in Deutschland erfolgt im Rahmen desBologna-Prozesses. Die Einführung der neuen Studiengänge war für 2010 angestrebt und ist überwiegend abgeschlossen, bis auf einige Studiengänge an Kunst- und Musikhochschulen sowie staatliche und kirchliche Abschlüsse.[5]
In der Bundesrepublik Deutschland gibt eskonsekutive undweiterbildende Masterstudiengänge:[2]
Einkonsekutiver Masterstudiengang baut im Prinzip auf einem speziellen Bachelorstudiengang auf. In diesem Fall kann er den Bachelorstudiengang fachlich fortführen und vertiefen oder fachübergreifend erweitern. Seit 2008 verankern die Strukturvorgaben derKultusministerkonferenz (KMK) allerdings auch fachlich andere Masterstudiengänge als konsekutive Studiengänge, sodass nur die weiterbildenden Studiengänge abgegrenzt sind.[2]
Weiterbildende Studiengänge setzen nach einem qualifizierten Hochschulabschluss qualifizierte berufspraktische Erfahrung von i. d. R. nicht unter einem Jahr voraus. Die Inhalte des weiterbildenden Studiengangs sollen die beruflichen Erfahrungen berücksichtigen und an diese anknüpfen. Weiterbildende Studiengänge entsprechen in den Anforderungen (Ziff. 1.3 und 1.4 des Beschlusses der Kultusministerkonferenz vom 10. Oktober 2003 i. d. F. vom 18. September 2008) den konsekutiven Masterstudiengängen und führen zu dem gleichen Qualifikationsniveau und zu denselben Berechtigungen. Weiterbildende Studiengänge, die mit dem Master abschließen, wurden an manchen Hochschulen schon vor Einführung des Bologna-Prozesses bzw. vor dessen Auswirkung auf die jeweiligen traditionellen grundständigen Studiengänge angeboten.
Ausländische weiterbildende Studiengänge wie z. B. ein spanischerTitulo-Propio-Masterstudiengang, setzen ebenfalls Erfahrung von i. d. R. nicht unter einem Jahr voraus. Die Inhalte des hochschuleigenen Studiengangs sollen ebenfalls die beruflichen Erfahrungen berücksichtigen und an diese anknüpfen bzw. eine fachspezifische Ausbildung bieten. Wird ein solcher Master-Grad innerhalb derEU erworben, darf dieser in Deutschland in der verliehenen Original-Form geführt und je nach Studienrichtung als „M.Sc.“ oder „M.A.“ abgekürzt werden. Da diese Studiengänge jedoch nicht als äquivalent zu den im Rahmen derBologna-Prozess eingeführten Masterstudienabschlüsse gelten, entscheidet über die Anerkennung solcher Master-Abschlüsse in Deutschland schlussendlich immer der Arbeitgeber. LautAnabin werden solche Studiengänge in Deutschland jedoch prinzipiell alspostgraduale Weiterbildung anerkannt.[6]
Die Strukturvorgaben der KMK sahen in der Vergangenheit auch sogenanntenicht konsekutive Masterstudiengänge vor, die im Gegensatz zu den konsekutiven Masterstudiengängen inhaltlich nicht auf dem vorangegangenen Bachelorstudiengang aufbauten. Die nicht konsekutiven Studiengänge wurden wie weiterbildende Studiengänge behandelt. Seit 2008 ordnet die KMK fachlich andere Masterstudiengänge den konsekutiven Studiengängen zu.[2] Diese Anpassung wird sich jedoch nur im Rahmen von Re-Akkreditierungen auswirken.
DieRegelstudienzeit für einen Masterstudiengang beträgt mindestens ein, höchstens zwei Jahre. Bei einem konsekutiven Studiengang darf die Gesamtregelstudienzeit fünf Jahre nicht überschreiten, was 300ECTS-Punkten entspricht. Aufgrund besonderer studienorganisatorischer Maßnahmen sind ausnahmsweise auch kürzere Gesamtregelstudienzeiten möglich. An Kunst- und Musikhochschulen dürfen konsekutive Studiengänge mit einer Gesamtregelstudienzeit von bis zu sechs Jahren eingerichtet werden, was 360 ECTS-Punkten entspricht.[2][7]
Die folgende Abbildung zeigt einige mögliche Kombinationen von Regelstudienzeiten fürkonsekutive Bachelor- und Masterstudiengänge und stellt sie dem traditionellen Diplom gegenüber:
Für konsekutive und nicht konsekutive Masterstudiengänge sind jeweils verschiedene Abschlussbezeichnungen zulässig. Es ist den Hochschulen auch erlaubt, deutsche Gradbezeichnungen zu verleihen, z. B. Magister der Wissenschaften. Eine Mischung von Deutsch und Englisch ist den Hochschulen aber nicht gestattet.
An manchen Berufsakademien kann innerhalb von drei Jahren ein Bachelor mit 210 ECTS-Punkte erworben werden. Dies erlaubt es, in manchen Fällen bereits innerhalb von vier Jahren die für einen Master benötigten 300 ECTS-Punkte zu erwerben.[8]
Allgemein gilt, dass entsprechend den Hochschulgesetzen der Länder akademische Grade nur in der Form geführt werden dürfen, die durch die Verleihungsurkunde bzw. die Prüfungsordnung festgelegt ist. Beispielsweise darf ein Absolvent mit Diplom einer Universität trotz rechtlicher Gleichstellung nicht stattdessen einen Mastergrad führen oder umgekehrt.Ein Mastergrad darf auch nicht aufgrund eines mit Erfolg abgeschlossenen Diplomstudienganges verliehen werden, sondern erfordert ein zusätzliches Studium gemäß der Rahmenvorgaben.[7]
Die Bezeichnung wird meist im angloamerikanischen Stil nach dem Namen und von diesem durch ein Komma getrennt geschrieben, beispielsweiseErika Mustermann, M.A.
Zugangsvoraussetzung für einen Masterstudiengang ist in vielen Bundesländern ein berufsqualifizierender Hochschulabschluss. Ausgeschlossen sind somit meist grundständige Studiengänge, die unmittelbar zu einem Masterabschluss führen. Es muss von den Hochschulen individuell geprüft werden, ob ein Absolvent zum Masterstudium zugelassen wird. Die Zugangsvoraussetzungen sind Gegenstand der Akkreditierung. Für die Zulassung zu künstlerischen Masterstudiengängen muss in allen Fällen eine besondere künstlerische Eignung nachgewiesen werden.[2]
Um ein möglichst hohes Maß an Transparenz und Übersichtlichkeit zu gewährleisten, hat die KMK entschieden, dass für konsekutive Masterstudiengänge nur sieben verschiedene Abschlussbezeichnungen zulässig sind. Diese orientieren sich am Inhalt des Studiengangs. M.A. und M.Sc. sind dabei die häufigsten Abschlüsse.
Fachliche Zusätze sind für den Mastergrad generell unzulässig.[2][7] Zwar wird manchmal der Studiengang „Master of … in …“ genannt, dies ist dann abernicht die Bezeichnung des Mastergrads selbst, der durch die jeweilige Prüfungsordnung festgelegt wird. Die Kürzel zu den Mastergraden werden teilweise nach angelsächsischem Vorbild auch ohne Punkte geschrieben.
Da die Eingrenzung auf wenige zulässige Abschlussbezeichnungen erst nachträglich durch die KMK beschlossen wurde, werden in einigen Studiengängen noch abweichende Mastergrade verliehen. Die Anpassung an die nachträglichen Vorgaben erfolgt im Rahmen der Reakkreditierung der jeweiligen Studiengänge.[2] In den Strukturvorgaben der KMK in der Fassung vom 10. Oktober 2003 waren die Abschlüsse M.A., M.Sc., M.Eng. und LL.M. als Abschlüsse für konsekutive Studiengänge festgelegt,[2] in der Fassung vom 22. September 2005 wurden die Abschlüsse M.F.A., M.Mus. und M.Ed. ergänzt.
DerMaster of Arts (auch M.A. abgekürzt) ist üblich in denGeisteswissenschaften undSozialwissenschaften und kann an einen Bachelor of Arts angeschlossen werden (in besonderen Fällen auch an einen Bachelor of Science). Der Master of Arts wird auch von Kunsthochschulen im Bereich derdarstellenden Kunst und inkünstlerisch angewandten Studiengängen vergeben.
Der Master of Arts wird nach Beschluss derKultusministerkonferenz auch in Evangelischer oder Katholischer Theologie oder Religion vergeben, sofern es sich nicht um einLehramtsstudium oder um einen weiterhin grundständigen Studiengang mit AbschlussMagister Theologiae handelt.[9]
M.A. ist ebenfalls die Abkürzung für den früheren AbschlussMagister Artium, mit dem ein grundständiger Studiengang vor der Einführung der Studienstruktur des Bologna-Prozesses abgeschlossen werden konnte. Dieser Abschluss ist dem Master gleichwertig, allerdings sind die Grade nicht identisch oder austauschbar.[2]
DerMaster of Education (auch M.Ed. abgekürzt) wird inStudiengängen vergeben, die Voraussetzungen für einLehramt vermitteln.[2]
Das Lehramt kann auf Grund-, Haupt- und Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen, Sonderschulen sowieBerufskollegs bzw. Berufsschulen bezogen sein. Der Master wird i. d. R. im Anschluss an ein zweijähriges Studium vergeben. Er kann an einen Bachelor of Education, einen Bachelor of Science, einen Bachelor of Arts oder einen Bachelor of Engineering angeschlossen werden.
Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat 2005 Anforderungen für die gegenseitige Anerkennung von Bachelor- und Masterabschlüssen in Studiengängen beschlossen, mit denen die Bildungsvoraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden.[10]
Der Master of Education ist dem Ersten Staatsexamen in vielen Bundesländern gleichgestellt und ermöglicht gegebenenfalls den Zugang zum Referendariat oder, wo dies nicht notwendig ist, direkt den Zugang zum Lehramt. In Bayern ist beispielsweise weiterhin die Erste Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen alleinige Voraussetzung für das Referendariat bzw. den Vorbereitungsdienst. Der Master of Education kann allerdings nicht in jedem Bundesland erworben werden und nicht jedes Fach bzw. jede Fächerkombination eignet sich für jeden Schultyp (z. B. wird Latein nur anGymnasien undGesamtschulen unterrichtet).
Nach Beschluss der KMK werden auch Studiengänge, die die Voraussetzungen für ein Lehramt inEvangelischer oderKatholischer Religion vermitteln, mit einem Bachelor oder Master of Education abgeschlossen.[9]
DerMaster of Engineering (Master-Ingenieur, auch M.Eng.) wird im Bereich derIngenieurwissenschaften verliehen. Je nach inhaltlicher Ausrichtung des Studiengangs und der vergebenden Hochschule[11] kann in den Ingenieurwissenschaften auch der Master of Science verliehen werden.[2]
DerMaster of Fine Arts (häufig auch M.F.A. oder MFA abgekürzt) wird für Abschlüsse im Bereich derschönen Künste, also beispielsweiseBildende Kunst,Theaterwissenschaft, Fotografie oder Zeichnen vergeben. Meist handelt es sich um Abschlüsse von Kunsthochschulen. Zugangsvoraussetzung ist i. d. R. ein Bachelor of Fine Arts. In künstlerisch angewandten Studiengängen und darstellender Kunst wird jedoch oftmals der Master of Arts vergeben.
DerMaster of Music (häufig auch M.Mus. abgekürzt) wird für Abschlüsse im BereichMusik vergeben, i. d. R. von Musikhochschulen. Zugangsvoraussetzung ist i. d. R. ein Bachelor of Music.
DerMaster of Science (auchM.S.,M.Sc. oderMSc abgekürzt) ist üblich inMathematik,Informatik und denNaturwissenschaften. Je nach inhaltlicher Ausrichtung des Studiengangs kann der Master of Science auch inWirtschaftswissenschaften undIngenieurwissenschaften verliehen werden. Letzteres ist insbesondere an (Technischen) Universitäten der Fall, während Fachhochschulen bevorzugt denMaster of Engineering in Ingenieurwissenschaften vergeben. Außerdem kann er in Studiengängen derPsychologie sowieMedizin vergeben werden, die nicht mit dem Staatsexamen abschließen.[2]
Der Master of Science kann an einen Bachelor of Science angeschlossen werden. In besonderen Fällen kann als Zugangsvoraussetzung auch ein vorangegangener Bachelor of Arts, ein Bachelor of Engineering oder ein Diplomstudiengang der gleichen Fachrichtung anerkannt werden.
Abschlussbezeichnungen (weiterbildende und nicht-konsekutive Mastergrade)
Die Innenminister- und die Kultusministerkonferenz haben sich darauf verständigt, Bachelorabschlüsse (von Universitäten und Fachhochschulen) den Laufbahnen des gehobenen Dienstes und Masterabschlüsse (von Universitäten und Fachhochschulen) den Laufbahnen des höheren Dienstes zuzuordnen.
Geschichte: Hinsichtlich der Masterabschlüsse sollte anfangs differenziert werden zwischen Masterabschlüssen an Universitäten und Fachhochschulen. Die Gleichwertigkeit und somit der Zugang zum höheren Dienst im öffentlichen Dienst sollte durch eine gesonderte Eignungsfeststellung im Rahmen der Akkreditierung der Fachhochschulstudiengänge förmlich festgestellt werden. Inzwischen werden alle Hochschulstudiengänge förmlich akkreditiert und eine entsprechende Vereinbarung („Zugang zu den Laufbahnen des höheren Dienstes durch Masterabschluss an Fachhochschulen“) durch Beschlüsse der Kultusministerkonferenz vom 24. Mai 2002 und der Innenministerkonferenz vom 6. Juni 2002 über die Gleichwertigkeit war die Folge.
Aufgrund der Erfahrungen mit der Akkreditierung von Masterabschlüssen von Fachhochschulen wurden auf der Kultusministerkonferenz vom 20. September 2007 und Innenministerkonferenz vom 7. Dezember 2007 beschlossen, auf eine gesonderte Eignungsfeststellung im Rahmen der Akkreditierung zu verzichten und damit allen Masterabsolventen, unabhängig davon, ob sie ihren Master an einer Fachhochschule oder Universität erworben haben, den Zugang zum höheren Dienst in der Beamtenlaufbahn des öffentlichen Dienstes zu eröffnen. Die Vereinbarung aus dem Jahre 2002 wurde durch die geänderte Vereinbarung „Zugang zu den Laufbahnen des höheren Dienstes durch Masterabschluss an Fachhochschulen“ am 1. Januar 2008 ersetzt.
Für Masterabschlüsse legen die Strukturvorgaben der KMK fest, dass sie den Zugang zurPromotion eröffnen – unabhängig davon, ob sie in einem ein- oder zweijährigen Masterstudium an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule oder an einer Fachhochschule erworben wurden. Der Masterstellt somit die neue Regelvoraussetzung zur Promotion dar. Masterabschlüsse von Kunst- und Musikhochschulen eröffnen den Zugang zur Promotion nur insoweit, als mit dem Abschluss des Masterstudiums eine hinreichende wissenschaftliche Qualifikation für ein Promotionsvorhaben erworben wurde.[2]
In einigen Bundesländern können die Universitäten in ihren Promotionsordnungen die Zulassung zum Promotionsverfahren von weiteren Voraussetzungen (Studien- und Prüfungsleistungen) abhängig machen (z. B. in Nordrhein-Westfalen). In den meisten Ländern ist dies aber nicht der Fall (z. B. Baden-Württemberg[12] oder Bayern[13]).
Inhaber eines im In- oder Ausland erworbenen Bachelorgrades können dagegen nur als Ausnahmefall im Wege eines Eignungsfeststellungsverfahrens unmittelbar zu einem Promotionsstudium zugelassen werden. Die Universitäten regeln den Zugang sowie die Ausgestaltung des Eignungsfeststellungsverfahrens und ggf. das Zusammenwirken mit Fachhochschulen in ihren Promotionsordnungen.
Abgrenzung Master Professional in Ausbildungsberufen
Der sogenannteMaster Professional sowie der 300 Stunden weniger umfassendeBachelor Professional sind in Deutschland seit 2020 zusätzlich auf die Berufsschulzeugnisse aufgedruckte[14][15] Titel[16][17][18] im Berufschulbereich ohne Hochschulausbildung, berechtigen zu einer Hochschulausbildung im Fachbereich. Sie entsprechen meist dem Rang einesFachwirtes, staatlich anerkanntemErziehers[19]Meisters,Schweißlehrers oderTechnikers[20] und sollen der internationalen Verständlichkeit dienen und Gleichwertigkeit mit denakademischen Graden sowie Praxisnähe[18] zum Ausdruck bringen. Gegner sehen Verwechslungsgefahr zu den akademischen Abschlüssen oder fürchten eine Abwertung.[21][22][23][24]
Das Masterstudium dauert mindestens vier Semester, umfasst typischerweise 90 bis 120 ECTS-Punkte (Minimum 60 ECTS-Punkte) und endet mit Sponsion.[25] Die Zulassung zu einem Masterstudium ist nur mit einem gleichwertigen und facheinschlägigen Vorstudium möglich.
Die neu eingeführten, auf vorangehende Bachelorstudien fachlich aufbauenden, Master ersetzen die bisherigen Diplomstudien. Ausnahmen sind vor allem die Studien derMedizin und derRechtswissenschaft (Jus), wo viele Universitäten an der früheren Struktur festhalten.
Die Mastergrade in der Weiterbildung (Universitätslehrgänge nach § 58 des Universitätsgesetzes 2002, Lehrgänge universitären Charakters nach § 28 des Universitäts-Studiengesetzes, Lehrgänge zur Weiterbildung nach § 9 Abs. 2 des Fachhochschul-Studiengesetzes sowie Hochschullehrgänge nach § 39 Abs. 2 des Hochschulgesetzes 2005) sind nicht identisch mit den Mastergraden aufgrund des Abschlusses ordentlicher Studien (Masterstudien), auch wenn sie zum Teil denselben Wortlaut haben.[26]
Akademische Grade in den ordentlichen (konsekutiven) Masterstudien
Die ersten, mit dem Universitäts-Studiengesetz 1997 eingeführten Studien auf Master-Niveau wurdenMagisterstudien genannt und genauso wie die traditionellenDiplomstudien mit den akademischen GradenMagister bzw.Diplom-Ingenieur etc. abgeschlossen. Dies galt auch für Fachhochschulstudiengänge, deren Abschlussgrade den Zusatz „(FH)“ erhielten. Einige der am häufigsten verliehenen Grade:
Dipl.-Ing. bzw.DI (Diplom-Ingenieur, nur für Ingenieur-Studiengänge)
Mag. art. (Magister artium, Magister der Künste)
Mag. iur. (Magister/Magistra iuris, Magister/Magistra der Rechtswissenschaften)
Mag. phil.(Magister/Magistra philosophiae, Magister/Magistra der Philosophie)
Mag. rer. nat. (Magister/Magistra rerum naturalium, Magister/Magistra der Naturwissenschaft)
Mag. rer. soc. oec. (Magister/Magistra rerum socialium oeconomicarumque, Magister/Magistra der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften)
Im Jahr 2006 wurden die Abschlüsse durch Novellen des Universitätsgesetzes 2002 und Fachhochschul-Studiengesetzes 1993 geändert. Neu eingerichtete Studien heißen „Masterstudien“, als Abschluss sind die Bezeichnungen „Master …“ oder – wahlweise, aber nur in technischen Fächern – „Diplom-Ingenieur“ zulässig.
Im Bereich der Weiterbildung (Universitätslehrgänge, Lehrgänge zur Weiterbildung an Fachhochschulen,Lehrgängen universitären Charakters) waren nie auf „Magistra“ oder „Magister“ lautende akademische Grade vorgesehen. Erstmals war für diese Angebote im Universitäts-Studiengesetz 1997[27] die Verleihung von Mastergraden vorgesehen. Für den Zugang zu diesen „außerordentlichen“ Studien wird nicht zwangsweise ein abgeschlossenes ordentliches Studium vorausgesetzt;[26] meist sind lediglich mehrere Jahre Berufspraxis bzw. die positive Absolvierung einer Aufnahmeprüfung gefordert. Der Studienaufwand für einen MBA-Lehrgang beträgt zumeist 60 bis 90 ECTS-Punkte, d. h. ohne vorangegangenes Studium liegt der Gesamtaufwand für einen derartigen Mastergrad bei etwa 60 bis 90 ECTS. Im Vergleich dazu erfordert ein typischer Bachelor-Abschluss, der die Zugangsvoraussetzung für ein „ordentliches“ Masterstudium darstellt, mindestens 180 ECTS. Die Mastergrade in der Weiterbildung sind daher nicht identisch mit den Mastergraden aufgrund des Abschlusses ordentlicher Studien (Masterstudien), auch wenn deren Titel zum Teil denselben Wortlaut haben.[26]
ImBildungssystem in der Schweiz gibt es auf Stufe der Masterstudien ebenfalls konsekutive Studiengänge, die forschungsorientiert oder anwendungsorientiert ausgerichtet sein können. Darunter auch Abschlüsse in Disziplinen, die in Deutschland nicht auf das Bachelor/Master-System umgestellt wurden, wie im Bereich Medizin oder der Rechtswissenschaft. Folgende Grade werden in solchen Studiengängen vergeben:
MA(Master of Arts)
MEng(Master of Engineering)
MLaw(Master of Law)
MMed(Master of Medicine)
MSc(Master of Science)
MTh(Master of Theology)
Daneben gibt es so genannte Nachdiplomstudiengänge, die zum Bereich der akademischen Weiterbildung gezählt werden. Angeboten werden solche Studiengänge sowohl an Schweizer Universitäten als auch an Fachhochschulen. Wenn ein solcher Nachdiplomstudiengang im Niveau einem konsekutiven Studiengang entspricht, kann ein Mastergrad an Absolventen eines solchen Studienganges verliehen werden. In den meisten Studienrichtungen handelt es sich dabei um den GradMaster of Advanced Studies(MAS) unter Angabe der Fachrichtung. Eine Ausnahme sind Abschlüsse im Bereich Betriebswirtschaftslehre, die zum GradMaster of Business Administration(MBA) oderExecutive Master of Business Administration(EMBA) führen.
In derSchweiz hat die Universitätskommission beschlossen, auf Wunsch des Studienabsolventen die Umschreibung der akademischen GradeLizentiat und verschiedener Diplome auf die bis 2010 einzuführenden Bezeichnungen zu ermöglichen. Rechtlich sind sie ohnehin gleichwertig, dürfen aber im Schriftverkehr nicht vermischt angeführt werden.
Wer einen Studiengang nach der (alten) Lizentiatsordnung absolvierte, darf sich auch MA oder Master of Arts nennen, also beide Grade führen. Die Hochschulen stellen entsprechende Papiere aus. Jedoch darf man nicht beide Titel, alsolic. undMaster of Arts(MA) in ein und demselben Dokument anführen, da sonst der Eindruck erweckt werden könnte, man hätte mehrere Titel erworben.
Fachhochschulen sind in der Schweiz seit 2008 befugt, Masterstudiengänge anzubieten.
Ferner sind bei privaten Bildungsinstitutionen Mastergrade erreichbar. Einzelne sind nach niederländischem Recht vom Dutch Validation Council beziehungsweise von dessen Nachfolgeorganisation, der Niederländischen Qualitätsagentur (NQA),[28] akkreditiert (etwa die „Master of Arts“ des Zentrums für Agogik, Basel), MBA-Programme häufig von derFIBAA, derAACSB oder demEQUIS.
InGroßbritannien dauert das übliche Masterstudium ein bis zwei Jahre im Vollzeitstudium, eine verbindliche staatliche Definition für Masterstudien gibt es aber nicht.[29] Die Auswahl der Studenten und Anerkennung etwaiger Vorstudien obliegt der jeweiligen Universität.
Es wird in Großbritannien grob zwischen sogenannten Taught Masters und Research Masters unterschieden. Das Curriculum eines Taught Masters besteht aus einer Reihe von Kursen und endet, nach Absolvierung dieser Kurse, mit dem Verfassen einer Abschlussarbeit(dissertation). Die häufigsten akademischen Grade für solche Studiengänge sindMA(Master of Arts) undMSc(Master of Science), daneben existiert aber eine Vielzahl von anderen Master-Bezeichnungen.
Insgesamt schließen in Großbritannien nur 12 Prozent der Bachelorabsolventen direkt ein Masterstudium an. Das Masterstudium selbst kann berufsqualifizierend sein, alternativ können sich Absolventen für einen sogenannten „research master“ entscheiden[30]Research Master Degrees sind überwiegend Forschungsstudiengänge und enthalten keine oder nur wenig verpflichtende Kurse. Die Abschlussarbeit(thesis) ist dagegen umfangreicher. Übliche akademische Grade für solche Studiengänge sindMPhil(Master of Philosophy),MLitt(Master of Letters) undMRes(Master of Research).
DerInternational Master (abgekürzt: IntM oder IM) wird von manchen Universitäten im Zuge eines Erasmus Mundus Joint Master Programms verliehen.[31][32] Die BezeichnungInternational Master soll im Vergleich zu anderen Abschlussbezeichnungen signalisieren, dass das jeweilige Studium an zwei oder mehreren Universitäten in verschiedenen Ländern der Europäischen Union stattgefunden hat. Es handelt sich dabei nicht um optionale Auslandssemester, sondern die akademische Mobilität ist ein fester Bestandteil des Studiums und der akademische Grad wird gemeinsam alsJoint Degree von allen beteiligten Universitäten verliehen. Die reguläre Studiendauer beträgt zwei Jahre um die benötigte Anzahl von 120 ECTS zu erreichen.
Eine relativ neue Form des Master’s Degree sind die so genanntenIntegrated Master’s Degrees. Diese werden in vier bis fünf Jahren in einem einzigen, durchgehenden Studiengang nach Schulabschluss erworben, vergleichbar einemDiplom-Studiengang. Sie werden vor allem in technischen und naturwissenschaftlichen Fächern angeboten; einige gängige Abschlüsse sindMEng(Master of Engineering),MMath(Master of Mathematics),MPhys(Master of Physics) undMPharm(Master of Pharmacy).
In manchen Fällen sind die Gradbezeichnungen irreführend. Einige postgraduale Studien auf Master-Niveau werden mit dem Grad „Bachelor“ abgeschlossen, z. B. der Bachelor of Philosophy derUniversität Oxford[33] sowie der Bachelor of Architecture. Trotz dieser Terminologie werden derartige Abschlüsse in der englischen Berufs- und Hochschulwelt wie Masterabschlüsse behandelt. Umgekehrt handelt es sich bei einemMaster of Arts aus Oxford oderCambridge (ebensoDublin) nicht um einen Master-, sondern um einen Bachelorabschluss: Bachelor-Studenten dieser Universitäten erhalten mit Studienabschluss zunächst einen Bachelorgrad verliehen, können diesen aber nach einer festgesetzten Wartefrist von mehreren Jahren ohne weitere Prüfungsleistungen in einenMaster of Arts umschreiben lassen. Der Abschluss wird aber in der Berufs- und Hochschulwelt (wo diese Besonderheit weithin bekannt ist) weiterhin als Bachelor-Abschluss betrachtet. „Echte“ Master-Abschlüsse gibt es an diesen Universitäten ebenfalls, diese werden aber nicht alsMaster of Arts betitelt, sondern mit anderen Bezeichnungen versehen, z. B.Master of Philosophy oderMaster of Studies, so dass keine Verwechslungsgefahr besteht.
Ähnlich hierzu wird an den schottischen „ancient universities“ in den Geisteswissenschaften der Master of Arts als erster akademischer Grad nach einem vierjährigen Studium vergeben.[34]
Üblicherweise existieren im britischen Masterstudium nur dreiNotenstufen:
Pass („Bestanden“): Ab einer Punktzahl von 50 %.
Merit („mit Auszeichnung“): Ab einer Punktzahl von 60 %.
Distinction („mit besonderer Auszeichnung“): Ab einer Punktzahl von 70 %.[35][36][37][38]
Insbesondere an englischen Spitzenuniversitäten wieOxford University undCambridge University ist jedoch selbst die Notenstufemerit teilweise nur schwer zu erreichen. Punktzahlen von über 80 % gelten (ähnlich wie im deutschen Jura-Studium) meist als praktisch unerreichbar.[39]
Aufbau, Ausrichtung, Dauer und Zulassungsvoraussetzung beim Master-Studiengang können zwischen kanadischen Provinzen bzw. US-amerikanischen Bundesstaaten und sogar innerhalb einer nordamerikanischenHochschule stark variieren. InKanada unterliegen im Gegensatz zu denVereinigten Staaten praktisch alleUniversitäten einem einheitlichen staatlichen Qualitätskontrollsystem, die meisten davon sind Mitglied in derAssociation of Universities and Colleges of Canada (AUCC).[40]
Um die Vergleich- und Anrechenbarkeit sicherzustellen, gelten sowohl dasHochschulranking als auch das Kurssystem mit Nummernkreisen (course codes) (vgl.Transcript of Records) als durchgängige Bewertungssysteme, die von Hochschulen und Arbeitgebern genutzt werden, um die Bedeutung eines Abschlusses und damit die Fähigkeiten von Studierenden bzw. Absolventen zu bewerten.
Allgemein kann zwischen den häufigeren berufsorientierten Master-Studiengängen (Non-Thesis oderPaper/Essay) mit einer Studiendauer von ein bis zwei Jahren und den selteneren forschungsorientierten Masterstudiengängen (Thesis) mit einer Studiendauer von zwei bis drei Jahren unterschieden werden.
Jährlich erhebt das Hochschulrankingsystem pro Department/Institut einer Hochschule die Qualität des Lehrpersonals, der Lehre, des Studienangebotes und deswissenschaftlichen Outputs. Beispielsweise finden sich im langjährigen Vergleich des vielerorts anerkanntenQS World University Rankings die US-amerikanischeEliteuniversitätHarvard University und die kanadische SpitzenforschungsinstitutionMcGill University jeweils auf Platz 1 ihres Heimatlandes, veröffentlicht durchU.S. News & World Report alsWorld’s best Universities. Die seit 1983 durchUS News & World Report publizierten Rankings werden insbesondere in den Vereinigten Staaten und Kanada als die einflussreichsten aller Rankings betrachtet.[41]
Das vereinheitlichte Kurs-Nummernkreissystem (course-codes innerhalb einer Hochschule) gibt Auskunft über den Schwierigkeitsgrad (course level) procredit. Für Masterstudiengänge können Kurse auf z. B. 5000er, 6000er und im Falle eines dreijährigenSpitzenforschungs-Master (Thesis) sogar aufPh.D./7000er Level verlangt werden. Die offiziell bekannt gegebene Kurs-Anforderung an einen Master-Studiengang (course selection) stellt in der Regel die Minimalanforderungen dar. Je nachPrüfungsordnung können auch einzelne Institute innerhalb einer Hochschule autonom festlegen, welche Leistungslevel-Anforderung (course level) pro Master-Studiengang tatsächlich zu erfüllen ist, was Studierende oft erst nach ihrer Bewerbung beim Aufnahmegespräch erfahren. Beispielsweise kann an einer bestimmten Universität ein angebotener zweijähriger Master-Studiengang offiziell Kurse und Thesis auf z. B. 5000er- und 6000er Leistungslevel verlangen, der gleiche Studiengang an einem Spitzenforschungsinstitut innerhalb dieser Universität aber Kurse auf Ph.D./7000er Level sowie ein demPromotionsverfahren ähnliches Ph.D.-format Thesis-Programm, wodurch die offiziell angeführteRegelstudienzeit um bis zu ein Jahr überstiegen werden kann. In letzterem Fall (auchPh.D.1 equivalent Master genannt) kann der Abschluss mit bis zu ein bis zwei Jahren auf ein anschließendes drei- bis fünfjähriges Ph.D.-Studium angerechnet werden.[42]
DieZulassungsvoraussetzung steht in engem Zusammenhang mit dem Hochschulranking der gewählten Hochschule bzw. des Departments/Instituts sowie der tatsächlichen Leistungslevel-Anforderung(course level) an die Kurse bzw. die Thesis. Der Zugang kann bei einem Master an einer herkömmlichenHochschule durch Abschluss einesBachelor mit dreijähriger Studienzeit, im Fall einesPh.D.1 equivalent Master an einer internationalen Spitzenforschungsinstitution durch Abschluss eineskonsekutiven Bachelor with Honours/Baccalaureatus Cum Honore (bestehend aus einem dreijährigen Bachelor und einem darauf aufbauenden ein- bis zweijährigenDoctorate successive Thesis-Programm) oder eines nicht nordamerikanischen Master/Maîtrise/Magister/Diplom zugestanden werden. Zulassungsbeschränkungen können weiters mittels Bewertung von Wissenschafts-Referenzen,Motivationsschreiben, Thesis-proposal sowie Anwendung von hohenNumerus clausus und wissenschaftlichen, fachlichen und sprachlichenEignungstests umgesetzt werden.[43][44][45]
Abweichend zumeuropäischen ECTS-Punkt berücksichtigt der nordamerikanischecredit keine Arbeitszeit außerhalb des Unterrichts (z. B. Lern-, Vor und Nachbereitungszeit), die durchschnittlich mit einem Seminar und gegebenenfalls mit einer Thesis verbunden ist. Um die durchschnittliche Gesamtarbeitszeit berechnen zu können, wird procredit dessen Leistungslevel (vgl. auchcourse level imTranscript of Records) und das Hochschulranking derjenigen Institution, an der er vergeben wird, verrechnet: Werden z. B. 45credits für einen Master (Thesis) auf durchschnittlichem Leistungslevel an einer herkömmlichen Hochschule erworben, so soll die dencredits zugewiesene Präsenzzeit(on-campus und gegebenenfallsonline) im Ausmaß von z. B. 2700 Stunden der durchschnittlich aufzuwendenden Gesamtarbeitszeit entsprechen. Wird hingegen dieselbe Zahl ancredits durch arbeitsintensive Seminare auf höchstem Leistungslevel (z. B. Ph.D./7000er) sowie eine forschungsintensive Ph.D.-format Thesis an einertop-ranked Spitzenforschungsinstitution dokumentiert, so ergibt das Verrechnungs-Verfahren unter Umständen eine durchschnittliche Gesamtarbeitszeit im Ausmaß von 4500 Stunden (45credits = 75-credit equivalent). Mit diesem Bewertungssystem soll der Vergleich und die Anrechnung von erbrachten Studienleistungen vereinfacht werden.
Vollzeitstudierende haben Ganztags-Vollzeitunterricht. In der Regel wird An- und Abwesenheit streng kontrolliert. DieStudiengebühr ist vielerorts nicht unerheblich.
Nach einem erfolgreichen Masterstudium im Bereich derGeistes-,Sozial-,Rechts- undNaturwissenschaften sowie derKünste erlangt man den akademischen GradMgr. – Magister(tschechisch:magistr, slowakisch:magister). Der tschechische Magister-Grad wird dem Namen vorangestellt: Mgr. Max Mustermann.
Sebastian Horndasch:Master nach Plan. Springer Science, Berlin 2010,ISBN 978-3-642-13019-9.
Felix Petersen, Marcus Mery:Die Bewerbung zum Studium: Erfolgreich bewerben für Bachelor und Master. Verlag Ausbildungspark, Offenbach/Main 2010,ISBN 978-3-941356-02-3.
↑Mastergrade. In: oesterreich.gv.at. Abgerufen am 8. Dezember 2024.
↑abcMastergrade in der Weiterbildung. (PDF-Datei; 21 kB) In: donau-uni.ac.at. Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung, 27. Dezember 2012, abgerufen am 31. August 2020.
↑Ulrich Heublein, Astrid Schwarzenberger:Studiendauer in zweistufigen Studiengängen – ein internationaler Vergleich. Kurzinformation HIS, März 2005,ISSN1611-1966.
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