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Massenvernichtungswaffe

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ABC-Symbole derUnited States Army von oben nach unten: atomar/radioaktiv, biologisch und chemisch

Der BegriffMassenvernichtungswaffe (englischweapon ofmassdestruction (WMD)) bezeichnet eine Kategorie bestimmterWaffen, die als besonders zerstörerisch angesehen werden und gravierende Auswirkungen auf Leben, Gegenstände und Umwelt haben.

Diese Waffentypen sind dadurch gekennzeichnet, dass sie beispielsweise sofortigenTod oder die Vernichtung einer großen Anzahl von Menschen oder anderenLebewesen mit teilweise irreparablen Schäden verursachen können. Sie stellen seit dem20. Jahrhundert eine Bedrohung für dieinternationale Sicherheit dar.

Zu den „Massenvernichtungswaffen“ zählen heuteAtomare,Biologische,Chemische Waffen bzw. Kampfmitteln, mit denen ein Gegner militärisch behindert oder ausgeschaltet werden kann. Diese Waffengattung ist auch bekannt alsABC-Waffen. Der Schutz vor diesen Massenvernichtungswaffen findet im Rahmen derABC-Schutz statt. Der ABC-Begriff wurde mittlerweile erweitert, sodass man heute von denCBRN- oderCBRNE-Bedrohungen oder -Schutzmaßnahmen vor derartigen Waffen, siehe dieBegriffe und Definitionen weiter unten.[1]

Begriffe und Definitionen

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Der Begriff und seine Inhalte schlägt generell zwei Richtungen und Verwendungen ein: Er wird einerseits im Zusammenhang mit diesen speziellen Waffen (Entwicklung und Herstellung) und deren Einsatz oder Anwendung im Sinne vonGewalt (viz.Kampf- oderVerteidigungshandlungen) verwendet, andererseits bezieht er sich auf den Schutz vor diesen Kampfmitteln, inklusive der Nichtverbreitung, Kontrolle oder Regulierung und Abschaffung einzelner Waffenkategorien.[2][3]

Die früher ausschließlich verwendete FormulierungABC-Waffen (siehe oben) wurde inzwischen durch die internationale BezeichnungChemisch,Biologisch,Radiologisch undNuklear (CBRN) abgelöst,[4][2] wobei der BegriffCBRN-Waffen keine Verwendung findet, sondern man spricht von denCBRN-Agenzien, also alle Stoffe, Substanzen, Mittel oder Geräte die einem oder mehreren der Kategorien zugeordnet werden können.

CBRN entspricht einer ABC-Unterteilung der A-Gefahren inradiologische (R) und nukleare Bedrohungen (N), also durchKernwaffen oder andere nukleare explosive Geräte, auch bekannt alsRadiologische Waffe. „Nuklear“ bezeichnet dabei speziell die Gefahren durchKernwaffenexplosionen und deren Folgewirkungen sowie radioaktive Stoffe einesradioaktiven Niederschlags; „radiologisch“ bezeichnet auch andere Arten der radioaktivenKontamination, vorrangig in Form einer radioaktivenDispersionsvorrichtung. Die Gefahren von „B“ und „C“ haben die gleiche Bedeutung wie bei ABC. Die Folgen bzw. Auswirkungen einesAtomkriegs, soweit sie modelliert und abgeschätzt werden können, sind ein eigenes Fachgebiet.

Der ähnliche BegriffMassenvernichtungsmittel wird umfassender verwendet: nicht nur für militärische Kampfmittel, sondern auch fürSchusswaffen bzw.Kleinwaffen[5] oder auch fürPestizide undHerbizide, die zurSchädlingsbekämpfung oder zur Kriegsführung versprüht werden.Kofi Annan, der damaligeGeneralsekretär der Vereinten Nationen, bemerkte im Oktober 2000 anlässlich seiner Millenniums-RedeWe the Peoples zur unkontrolliertenProliferation von Kleinwaffen wörtlich: „Der durch Kleinwaffen geforderteBlutzoll stellt den aller anderenWaffensysteme in den Schatten […]. Hinsichtlich desBlutbads, das sie anrichten, können Kleinwaffen sehr wohl als Massenvernichtungswaffen beschrieben werden.“(“The death toll from small arms dwarfs that of all other weapon systems […]. In terms of the carnage they cause, small arms could well be described as weapons of mass destruction.”)[6]

Das Thema und die Aufgabengebiete stehen in engem Zusammenhang mit der nuklearen Sicherheit[7] (Kernmaterialüberwachung,Schutzmaßnahmen u. a.), demZivil- oderKatastrophenschutz sowieForschung und Entwicklung in diesen Fachgebieten. DieVerbreitung von Massenvernichtungswaffen gilt als zu vermeidende Gefahr für dieweltweite Sicherheit. Aus diesem Grund beschäftigen sich auch Rechtswissenschaftler mit den rechtlichen Aspekten dieses Themas.[8] Seit den1990er Jahren (Ende der Sowjetunion) spielt außerdem das Themanuklearer Terrorismus eine weitere Rolle in dem Kontext.

Des Weiteren stellt dieBundeswehr dieABC-Abwehrtruppe im Rahmen desABC-Schutz.

Geschichte

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Zum ersten Mal wurde der BegriffMassenvernichtungswaffe 1937 vomErzbischof von CanterburyCosmo Gordon Lang verwendet. Er schrieb einen Artikel in der Times über denLuftangriff auf Gernika.[9]

ImZweiten Weltkrieg warfen dieVereinigten Staaten zwei Atombomben über Hiroshima und Nagasaki ab, während Japan biologische und chemische Waffenin China einsetzte. Damit ist der Zweite Weltkrieg der einzige bewaffnete Konflikt, in dem Kriegsparteien alle verfügbaren (im Sinne von ABC) Massenvernichtungswaffentypen einsetzten. Während der US-amerikanische Kernwaffeneinsatz bisher der einzige geblieben ist, sind biologische und chemische Waffen darüber hinaus imErsten Weltkrieg, imKoreakrieg, imVietnamkrieg, imErsten Golfkrieg sowie imBürgerkrieg in Syrien zum Einsatz gekommen.

Waffentypen

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Atomar/Nuklear

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Hauptartikel:Kernwaffe
Testexplosion des thermonuklearen Geräts „Romeo

Während des Zweiten Weltkrieges entwickelten die Vereinigten Staaten die erste Atombombe (Manhattan-Projekt). Dieersten Einsätze waren am 6. August 1945 über der japanischen StadtHiroshima und am 9. August 1945 überNagasaki. Die Bombe über Hiroshima kostete am Tage des Abwurfs 130.000, bis zum 31. Dezember 2005 rund 250.000 Menschen das Leben. Durch die Bombe von Nagasaki starben 70.000 Menschen unmittelbar nach dem Einsatz und in den Monaten danach. Bis heute beläuft sich die Zahl der Opfer wegen an Spätfolgen Verstorbener auf etwa 140.000 Menschen. In den Augen mancher Militärs sind nicht alle Nuklearwaffen als Massenvernichtungswaffen anzusehen. In bestimmten Fällen dienen sie militärisch betrachtet Zwecken wie der Flugabwehr, gegen Schiffsziele in der Marine und für besondere Einsatzgebiete wie die Satellitenzerstörung, bei denen angeblich wenig oder keine Menschen zu Schaden kommen.

Biologisch

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Hauptartikel:Biologische Waffe

Biologische Waffen richten sich gegen Menschen, Nutztiere und Nutzpflanzen oder Material. Ihre Wirkung kann insbesondere bei infektiösenPathogenen häufig nicht eingegrenzt werden. Aufgrund der Seuchengefahr richten sich diese Waffen insbesondere gegen zivile Ziele, während militärische Organisationen teilweise über geeignete Abwehrmittel verfügen, wie zum Beispiel Schutzanzüge, präventive Schutzimpfungen und, im Fall einerInfektion, schnelleDiagnose,Antibiotika in ausreichender Menge und das zur Behandlung nötigeKnow-how.

Besonders gefährlich sind Pathogene, die sich leicht züchten lassen oder stabile Sporen bilden. Dazu gehören:

Chemisch

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Hauptartikel:Chemische Waffe
Kanadischer Soldat mitSenfgas-Verbrennung während desErsten Weltkrieges.

C-Waffen wurden imErsten Weltkrieg am 22. April 1915 erstmals mit größerer Wirkung von deutschen Truppen an derWestfront eingesetzt, wobei es sich um das vonFritz Haber als Waffe vorgeschlageneChlorgas handelte.

Angesichts der Gräuel des Ersten Weltkriegs wurde 1925 imGenfer Protokoll betreffend dasVerbot der Anwendung von chemischen Waffen und bakteriologischen Mitteln der Einsatz von chemischen Waffen verboten. Das Verbot wurde im Zweiten Weltkrieg weitestgehend beachtet, obwohl nicht alle beteiligten Länder dem Protokoll beigetreten waren.

Da sich Soldaten verhältnismäßig einfach und effizient gegen chemische Waffen schützen können, sind sie vor allem eine große Gefahr für die Zivilbevölkerung.

Das imVietnamkrieg von den USA eingesetzte EntlaubungsmittelAgent Orange muss durch seine bekanntengiftigen undkrebserregendenNebenwirkungen streng genommen als C-Waffe betrachtet werden, zumal der hoheDioxingehalt von Agent Orange und seine direkten und indirekten Folgen den verantwortlichen Militärs nach Angaben von Menschenrechtsorganisationen bekannt gewesen sind.

Bekanntheit als chemische Kampfstoffe habenLostverbindungen undorganische Phosphorsäureester erlangt.

Konventionell (chemische Explosivstoffe)

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Molotows Brotkorb war eine frühe sowjetische Streubombe mit Brandsubmunition, welche imWinterkrieg gegen finnische Städte eingesetzt wurde.

Aufgrund industrieller Fertigungskapazitäten könnenkonventionelle Waffen heute in großer Zahl hergestellt und zur Tötung einer großen Anzahl von Menschen in kürzester Zeit verwendet werden. Definitionsgemäß handelt es sich jedoch nicht um Massenvernichtungswaffen, weil eine einzelne Bombe oder Granate lediglich eine geringe Zahl an Menschen töten und/oder verletzen kann. AuchFlächenbombardements zählen nicht zu Massenvernichtungswaffen, trotz der großen Opferzahlen. Bei den Bombardierungen vonCoventry (Großbritannien) und den Städtebombardements zahlreicher deutscher Städte und Ballungsgebiete (zum BeispielHamburg,Dresden) während des Zweiten Weltkriegs wurden also keine Massenvernichtungswaffen eingesetzt, auch wenn zehntausende Menschen getötet wurden. Das Gleiche gilt (mit Ausnahme von Hiroshima und Nagasaki) für die zahlreichen Bombardements japanischer Städte – alleine bei einem einzigenLuftangriff auf Tokio starben am 9./10. März 1945 über 100.000 Menschen.

Im Vietnamkrieg, demErsten undZweiten Golfkrieg, demAfghanistankrieg, demUS-amerikanischen Afghanistankrieg und in ähnlichen Konflikten wurden hunderttausende Menschen durch konventionelle Waffen getötet – weit mehr als durch ABC-Waffen im selben Zeitraum.Streubomben fordern auf Grund der vielenBlindgänger in der Submunition und des großflächigen Wirkungsbereiches die meisten Opfer unter der Zivilbevölkerung.

Regulierung, Kontrolle und Vernichtung

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Hauptartikel:Liste völkerrechtlicher Rüstungskontrollabkommen über Massenvernichtungswaffen

DieUN-Resolution zur Schaffung einerAtomenergiekommission der Vereinten Nationen, einer Vorläufer-Kommission derInternationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) verwendete 1946 die Formulierung: „…atomic weapons and of all other weapons adaptable to mass destruction“. Diese Organisation war nur kurz, bis 1952 aktiv, wobei derKalte Krieg 1947 begann. Die IAEO wurde erst 1957 gegründet. 1948 verwendete dieKommission der Vereinten Nationen für konventionelle Rüstung den Begriff zur Abgrenzung vonkonventionellen Waffen von Atomwaffen bzw. atomarer Rüstung.

ImStrafrecht derUSA wurde der BegriffMassenvernichtungswaffe im Kontext vonterroristischen Anschlägen nach 2001[10] ausgeweitet auf alle Arten von Waffen, die imUnited States Code (USC) alsdestructive device (etwa: zerstörerischer Sprengsatz) definiert werden. Dies umfasst auch herkömmliche Bomben, Raketen, Granaten und Minen ohne Wirkung auf eine Vielzahl von Personen.[11][12]

Die Entwicklung, Herstellung und der Einsatz von Massenvernichtungswaffen sind durch mehrere völkerrechtliche Rüstungskontrollabkommen reguliert. Diese wurden jedoch nicht von allen Staaten unterzeichnet. Nähere Informationen dazu siehe der ArtikelListe völkerrechtlicher Rüstungskontrollabkommen über Massenvernichtungswaffen.

Kontroversen

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Definitionsumfang

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In der Regel entstehen bei ihrem (möglichen, gewaltsamen) Einsatz – vom Anwender nicht beabsichtigte, jedoch in Kauf genommene –Kollateralschäden. Allerdings ist die Beschränkung des BegriffsMassenvernichtungswaffe auf ABC-Waffen umstritten, da die Zerstörungen durch konventionelle Waffen bzw.Kriege durchaus die Wirkung der ABC-Waffen übersteigen können, beispielsweise imZweiten Weltkrieg, bei dem schätzungsweise60–80 Millionen Menschen ihr Leben verloren haben.

Propaganda und Verwendung

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Der US-JournalistDan Rather bezeichnete die Verbreitung des Begriffs „Weapons of Mass Destruction“ zur Begründung derInvasion im Irak 2003 als absichtliche und „brillante“Propaganda durch dieUS-Regierung, mit dem Ziel die Unterschiede zwischen Atomwaffen und chemischen Waffen zu verschleiern und so Druck auf die öffentliche Meinung aufzubauen. Atomare Waffen wären mit Recht gefürchtet worden, ihr Besitz durch den Irak sei aber auch von den Experten der Regierung für sehr unwahrscheinlich gehalten worden. Chemische Waffen hingegen wären trotz ihrer Bedrohungswirkung für das Militär beherrschbar und Gegenstand von Training und Ausrüstung. Er bedauert, dass der Begriff trotz dieser Geschichte nach wie vor von den Medien kritiklos verwendet wird.[13] Auch andere Fachleute kritisieren die damaligen Ereignisse in Bezug auf den Begriff Massenvernichtungswaffe.[10]

Nukleare Abschreckung

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Zu Zeiten desKalten Krieges fand ein nuklearesWettrüsten zwischen denVereinigten Staaten und derSowjetunion statt. Ein sogenanntesGleichgewicht des Schreckens als Teilmilitärstrategischer Überlegungen dernuklearen Abschreckung hat dabei – in Theorie und Praxis – beide Seiten von einem Einsatz von Kernwaffen abgehalten. Allerdings ist die Gefahr eines möglichen „Overkills“, also einer totalen Vernichtung (viz.Atomkrieg odertotaler Krieg) der gesamten Menschheit mit der Verfügbarkeit der mehrfachen Menge der dazu nötigen nuklearen Kampfmittel, bis heute groß. Seit den Atombomben-Abwürfen auf die japanischen StädteHiroshima und Nagasaki am Ende desZweiten Weltkriegs im Jahr 1945 ist bisher keine Kernwaffe in einembewaffneten Konflikt tatsächlich eingesetzt worden, auch wenn mit deren Einsatz immer wieder gedroht wurde. LetztereDrohungen sind seit den2020er Jahren wieder Teil der Kommunikation einzelner Politiker und führen zu einer signifikanten Veränderung der weltweitenSicherheitslage bzw.Sicherheitspolitik[14] sowie zu konventioneller und nuklearerAufrüstung einzelner Staaten.

Entwicklungen

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Im Zuge der andauernden und sich seit den 2010er Jahren verschärfendenOpioidkrise in den Vereinigten Staaten stufte derUS-PräsidentTrump im Dezember2025 perExecutive Order (EO) das synthetische OpioidFentanyl als Massenvernichtungswaffe ein.[15]

Bei der Erforschung der Folgen von Atomwaffen werden die möglichen (und größtenteils unvorhersehbaren) Auswirkungen einesAtomkriegs untersucht. Die UN möchte das Thema in einer neuen Studie aktualisieren, da die meisten Ergebnisse aus Studien noch aus der Zeit vor1990 stammen.

Siehe auch

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Literatur

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Siehe auch:ABC-Schutz
  • Egbert von Frankenberg:Die Massenvernichtungswaffen. Verlag des Ministeriums für Nationale Verteidigung (DDR), Berlin 1958. 
  • Cresson H. Kearny:Nuclear War Survival Skills. Updated and Expanded 1987 Edition Auflage. Oregon Institute of Science and Medicine ; Oak Ridge National Laboratory (ORNL), Cave Junction, Oregon 1987,ISBN 978-0-942487-01-5 (englisch,ki4u.com [PDF]). 
  • Katrin Krömer:Massenvernichtungswaffen und die NATO: die Bedrohung durch die Proliferation von Massenvernichtungswaffen als Kooperationsproblem der transatlantischen Allianz (= Nomos Universitätsschriften Politik.Band 122). 1. Auflage. Nomos-Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 2003,ISBN 978-3-8329-0365-7. 
  • Hans H. Kühl:Defense: protection against chemical, biological, radiological and nuclear threats in a changing security environment. Frankfurter Allgemeine Buch, Frankfurt, M 2012,ISBN 978-3-89981-276-3. 
  • Andre Richardt, Birgit Hülseweh, Bernd Niemeyer, Frank Sabath (Hrsg.):CBRN Protection: Managing the Threat of Chemical, Biological, Radioactive and Nuclear Weapons. Wiley-VCH Verlag GmbH, Weinheim 2013,ISBN 3-527-32413-5,doi:10.1002/9783527650163 (englisch). 
  • Peter D.E. Biggins, Deeph Chana (Hrsg.):CBRNE: Challenges in the 21st Century (= Advanced Sciences and Technologies for Security Applications). Springer International Publishing, Cham 2022,ISBN 978-3-03117373-8,doi:10.1007/978-3-031-17374-5 (englisch). 

Weblinks

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Commons: Massenvernichtungswaffen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Massenvernichtungswaffe – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

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  1. Thränert Oliver: Gefahren durch ABC-Waffen. 15. Juli 2015, abgerufen am 8. Januar 2026. 
  2. abAndre Richardt, Birgit Hülseweh, Bernd Niemeyer, Frank Sabath (Hrsg.):CBRN Protection: Managing the Threat of Chemical, Biological, Radioactive and Nuclear Weapons. 1. Auflage. Wiley, 2013,ISBN 978-3-527-32413-2,doi:10.1002/9783527650163 (englisch,wiley.com [abgerufen am 8. Januar 2026]). 
  3. Weapons of Mass Destruction (WMD) | EEAS. In: Europäischer Auswärtiger Dienst (EEAS). 2018, abgerufen am 12. Januar 2026 (englisch). 
  4. CBRN Schutz. Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), abgerufen am 8. Januar 2026. 
  5. Die Pistole als Massenvernichtungsmittel. In: Stern. 23. Juni 2006, abgerufen am 8. Januar 2026: „Durch Revolver, Handgranaten, Maschinengewehre und andere so genannte Kleinwaffen sterben jährlich eine halbe Millionen Menschen. Unicef fordert deshalb ein verbindliches internationales Waffenhandelsabkommen.“ 
  6. We the peoples: the role of the United Nations in the twenty-first century (Report of the Secretary-General), S. 38, Absatz 238. (PDF; 878 kB) United Nations – General Assembly, 27. März 2000, archiviert vom Original am 19. August 2019; abgerufen am 4. Januar 2021 (englisch). 
  7. Dies ist nicht zu verwechseln mit derReaktorsicherheit, wobei auchschwere Unfälle an kerntechnischen Anlagen eine Bedrohung darstellen können. Siehe auch dieSicherheit der Kernenergie.
  8. Ines Peterson:Die Strafbarkeit des Einsatzes von biologischen, chemischen und nuklearen Waffen als Kriegsverbrechen nach dem IStGH-Statut (= Berliner Juristische Universitätsschriften. Strafrecht.Band 36). BWV Berliner Wissenschafts-Verlag, Berlin 2009,ISBN 978-3-8305-1671-2. 
  9. Archbishop's Appeal. In: The Times & The Sunday Times. 28. Dezember 1937, abgerufen am 8. Januar 2026 (englisch). 
  10. abLiesbeth van der Heide:Cherry-Picked Intelligence. The Weapons of Mass Destruction Dispositive as a Legitimation for National Security in the Post 9/11 Age. In:Historical Social Research / Historische Sozialforschung.Band 38,Nr. 1 (143), 2013,ISSN 0172-6404,S. 286–307,JSTOR:23644501 (englisch). 
  11. § 921. Definitions. In: United States Code. Cornell University Law School, abgerufen am 13. Februar 2017. 
  12. § 2332a. Use of weapons of mass destruction. In: United States Code. Cornell University Law School, abgerufen am 13. Februar 2017. 
  13. Dan Rather, Elliot Kirschner: Why a Free Press Matters. In: The Atlantic. 16. August 2018, abgerufen am 8. Januar 2026 (englisch). 
  14. Wilfried von Bredow: Probleme deutscher und europäischer Sicherheitspolitik. Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS), 8. Januar 2026, abgerufen am 8. Januar 2026 (deutsch). 
  15. Executive Orders: DESIGNATING FENTANYL AS A WEAPON OF MASS DESTRUCTION. The White House, 15. Dezember 2025, abgerufen am 8. Januar 2026 (amerikanisches Englisch). 
Normdaten (Sachbegriff):GND:4197222-3 (GND Explorer,lobid,OGND,AKS)
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