Maire

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Dieser Artikel befasst sich mit dem Amt des Bürgermeisters Maire in Frankreich. Zu weiteren Bedeutungen sieheMaire (Begriffsklärung).
Ein Maire ausMauretanien zu Besuch bei einem Amtskollegen inFrankreich

Maire ist diefranzösische Bezeichnung für denBürgermeister einer Gemeinde. Zur Herkunft des Wortes aus demLateinischen sieheMeier.

Historisches

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Die Bekanntheit der BezeichnungMaire weitete sich durch dieExpansion Frankreichs unterNapoléon in andere Länder Europas aus, namentlich in dasRheinland während derFranzosenzeit und in die Modellstaaten desRheinbunds, die eine Verwaltung nach französischem Vorbild einführen ließen. Später wurde diese Amtsbezeichnung auch in Ländern übernommen, die ausFranzösischen Kolonien hervorgegangen sind.DerMaire wurde unterstützt vommaire-adjoint („stellvertretender Bürgermeister“) und einemconseil municipal („Gemeinderat“).

Siehe auch:Gemeinde (Frankreich)
Siehe auch:Liste der Bürgermeister von Paris

Königreich Westphalen

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In der Westphälischen Verwaltungsordnung stand erstmals ein Maire allein der lokalen Administration vor. DerAdjunkt vertrat höchstens in Krankheitsfällen mittels Delegation die Verwaltung. Der Maire war für eine historisch nicht dagewesene Fülle von Aufgaben eines Reichsbeamten zuständig. Er führte Aufsicht über den Gemeindebesitz, verteilte Gelder aus dem Etat, requirierte direkte Steuern, führte die Gemeindekasse und beaufsichtigte Fonds und Stiftungen. Er hatte ordnungspolizeiliche Aufgaben, überwachte Reinlichkeit und Gesundheitspflege, kümmerte sich um Instandhaltung öffentlicher Gebäude und Kirchen und schützte dieöffentliche Ruhe. Zudem autorisierte er Versammlungen und Gesellschaften, musterte die zu Wehrpflicht Ausgeschriebenen und evaluierte Verwaltungsvorgänge.[1]

Vorgängerform derMaire war dieMunizipalität. DieMairies wurden zuKantonen zusammengefasst.

Ein Siegel derMairie mit Napoleon-Emblem findet man unterLünen.

Anmerkungen

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  1. Vgl.Wilhelm Kohl:Verwaltung in den östlichen Departements, 1937, S. 31.
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