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Münzherr

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EinMünzherr ist der Besitzer derMünzhoheit innerhalb eines bestimmtenTerritoriums[1] und war früher eine mit demMünzregal ausgestattete Person oder Stadt, dieMünzenprägen ließ. In der Regel war dies derKönig oderKaiser selbst, aber auchAdlige oderKleriker, die das Münzregal vom König erhalten hatten, z. B. als Bestandteil desLehens. ImSpätmittelalter traten dann auch Städte in den Kreis der Prägeberechtigten, die sich von ihren Landesfürsten meist durch einmaligen Abkauf des Münzregals emanzipiert hatten.

Das Münzrecht innezuhaben war ein sehr lukrativesVorrecht, da derSchlagschatz, den dieMünzmeister leisten mussten, erheblichen Gewinn insbesondere bei denScheidemünzen mit sich brachte. Für viele Fürsten des Mittelalters und der Neuzeit war dies neben denSteuern die größte Einnahmequelle. Da sie einen aufwändigenLebensstil lebten und oftmilitärische Konflikte austrugen, konnte es sogar vorkommen, dass sie sich von den bei ihnen angestellten Münzmeistern, aber auch von Großkaufleuten wie denFuggern oder denWelsern, Geld leihen mussten.

Siehe auch

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Literatur

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  • Wilhelm Rentzmann:Numismatisches Lexikon des Mittelalters und der Neuzeit. Transpress-Reprint, Berlin 1980 (unveränd. Nachdr. d. Ausg. Berlin 1865)

Einzelnachweise

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  1. Helmut Kahnt, Bernd Knorr:Alte Maße, Münzen und Gewichte. Ein Lexikon. Bibliographisches Institut, Leipzig 1986, Lizenzausgabe Mannheim/Wien/Zürich 1987,ISBN 3-411-02148-9, S. 389.
Normdaten (Sachbegriff):GND:1051614252 (GND Explorer,lobid,OGND,AKS)
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