Münzgesetz (Deutschland)

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Basisdaten
Titel:Münzgesetz
Früherer Titel:Gesetz über die Ausprägung von Scheidemünzen
Abkürzung:MünzG
Art:Bundesgesetz
Geltungsbereich:Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie:Wirtschaftsverwaltungsrecht,
Münzrecht
Fundstellennachweis:690-2
Ursprüngliche Fassung vom:8. Juli 1950
(BGBl. S. 323)
Inkrafttreten am:16. Juli 1950
Letzte Neufassung vom:16. Dezember 1999
(BGBl. I S. 2402)
Inkrafttreten der
Neufassung am:
1. Januar 2002
Letzte Änderung durch:Art. 10G vom 22. Dezember 2011
(
BGBl. I S. 2959, 2973)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
29. Dezember 2011
(Art. 12 Abs. 1 G vom 22. Dezember 2011)
GESTA:D046
Weblink:Text des Gesetzes
Bitte denHinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das derzeitige deutscheMünzgesetz vom 16. Dezember 1999 (MünzG 2002) regelt unter anderem die Annahmepflicht vonEuro-Gedenkmünzen und ergänzt damit dieEG-Verordnung Nr. 974/98. Das Gesetz hat zum 1. Januar 2002 das MünzG 1950 abgelöst.

Laut EG-Verordnung Nr. 974/98 müssen bis zu 50 Euro-Münzen in einer Zahlung akzeptiert werden. Bei deutschen, aufEuro lautenden Gedenkmünzen wie beispielsweise Zehn-Euro-Münzen ist die Annahmepflicht auf 200 Euro je Zahlung beschränkt. Zehn-Euro-Münzen sind demnach in Deutschlandgesetzliches Zahlungsmittel und müssen laut§ 2 MünzG akzeptiert werden.

Das Verfälschen oder Herstellen von Münzen, die den Anschein erwecken, früher gesetzliches Zahlungsmittel gewesen zu sein, wird alsOrdnungswidrigkeit mit Geldbuße von bis zu 20.000 Euro, der Versuch mit bis zu 5.000 EuroGeldbuße geahndet (§§ 11 und 12 MünzG 2002). Dagegen führt das Fälschen oder Inverkehrbringen aktueller Münzen zu einemStrafverfahren wegen Inverkehrbringens vonFalschgeld nach§ 146 Abs. 1 Nr. 3StGB. Die unberechtigte Ausgabe von Münzen kann nach§ 35BBankG bestraft werden.

Das Münzgesetz 2002 wurde mit demGesetz über die Änderung währungsrechtlicher Vorschriften infolge der Einführung des Euro-Bargeldes (Drittes EuroEG) vom 16. Dezember 1999 eingeführt und wurde zuletzt 2011[1] geändert. Vorherige Änderungen fanden 2001[2], 2005[3], 2007[4] und 2008[5] statt.

Weblinks

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Einzelnachweise

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  1. BGBl. I S. 2959, 2973
  2. BGBl. 2001 I S. 3519, 3523
  3. BGBl. 2005 I S. 2746, 2756
  4. BGBl. 2007 I S. 10, 32
  5. BGBl. 2008 I S. 810, 813
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Normdaten (Werk):GND:4170680-8(lobid,OGND,AKS)
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