Luftfahrtpersonal

AlsLuftfahrtpersonal (englischaviation personnel) wirdPersonal bezeichnet, dasberuflich in der bemanntenLuftfahrt tätig ist. Der Begriff umfasst beiFluggesellschaften und in dermilitärischen Luftfahrt alle Tätigkeiten inLuftfahrzeugen (Flugpersonal). DieQualifikation bedarf regelmäßig einerZertifizierung undErlaubnis durch dieLuftfahrtbehörde.[1] In Deutschland ist dieQualifizierung durch dieVerordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV) geregelt.
Arten
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]Man unterscheidet generell zwischen folgenden Gruppen:
Bordpersonal
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]Das Bordpersonal oder fliegende Personal (englischaircrew) ist die Besatzung an Bord eines Flugzeuges, die der Steuerung des Fluges sowie der Betreuung derPassagiere und derLuftfracht dient.[2]
Es besteht aus verschiedenen Berufen bzw. Funktionsträgern:
Cockpit-Crew
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- Piloten (amtliche Bezeichnung im Luftfahrerschein: „Verkehrsflugzeugführer“ bzw. „Berufsflugzeugführer“). Der aktuell steuernde Pilot wirdPilot Flying genannt.
- Kapitän (alternativ „Kommandant“,englischcaptain, CPT): Als „verantwortlicher Luftfahrzeugführer“ (englischpilot in command, PIC) hat er die Kommandogewalt an Bord.
- Erster Offizier („Kopilot“,englischfirst officer, FO): Unterstützt den Kapitän im Flug. Kann alsSenior First Officer (SFO) auf Langstreckenflügen den Kapitän auch komplett ablösen (englischPilot In Command Relief).
- Zweiter Offizier: Bei manchen Fluggesellschaften Pilot in der Ausbildung oder als Ersatzpilot bei Langstreckenflügen (englischCruise Relief Copilot).
- Flugingenieur (englischflight engineer, FE): Unterstützte früher die Cockpit-Crew auf technische Weise. Heute, so wie auchNavigatoren undFunker, nicht mehr existent.
- In derMilitärluftfahrt:Waffensystemoffizier
Kabinenpersonal
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- Purser: Chef der Kabine, Schnittstelle zu den Piloten
- Flugbegleiter (umgangssprachlich „Steward(ess)“,englischflight attendent): Verantwortlich für Sicherheit und Bedienung der Passagiere
- Übliche Rangabzeichen des Bordpersonals
- Kapitän
- Erster Offizier
- Purser / Zweiter Offizier
- Flugbegleiter
Bodenpersonal
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ZumBodenpersonal (englischground crew) gehören alle, die sich um die Abfertigung des Flugzeuges und der Passagiere am Flughafen kümmern, darunter:
sowie die Angestellten der Fluggesellschaften amCheck-in-Schalter und beimBoarding, im weiteren Sinne auch das zumFlughafenbetreiber gehörende Personal derGepäckabfertigung, der vomBewachungsgewerbe entsandteSicherheitsdienst und dieFluglotsen derDeutschen Flugsicherung.
Luftschiff- und Raumfahrt
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]BeiLuftschiffen ist die BezeichnungSchiffsbesatzung für das fliegende Personal üblich, Positionen sind hier unter anderemNavigator,Purser,Flugbegleiter und verschiedenes militärisches Personal.
In derRaumfahrt bezeichnet der BegriffSchiffsbesatzung das Personal an Bord eines bemanntenRaumschiffs. BeimSpace Shuttle besteht die Schiffsbesatzung aus einemKommandanten, einemPiloten sowie mehreren eigens für den Flug ausgebildetenMissionsspezialisten, während sie sich bei den russischenSojus-Raumschiffen meistens aus Kommandant undBordingenieur zusammensetzt. Auf einerRaumstation wird das Personal alsStammbesatzung bezeichnet. Seit der MissionSojus TM-3 im Juli 1987 ist es üblich, dass die Stammbesatzung Besuch vonGästen oderGastmannschaften erhält, die mit einem Raumschiff an der Station andocken. Außerdem gibt es seit dem Raumflug vonToyohiro Akiyama im Dezember 1990 den sogenanntenWeltraumtourismus. Im Unterschied zu denGästen gehören dieTouristen aber nicht zum Personal und ihnen werden keine Aufgaben übertragen. Eine Besatzung wird wegen des hohen Trainingsaufwands im Allgemeinen Jahre vor dem Raumflug aus einer größeren Gruppe vonRaumfahrer-Anwärtern ausgewählt. Je nach Bedeutung derMission werden Ersatzleute ausgebildet, die einen gesundheitlich verhinderten Raumfahrer kurz vor dem Start ersetzen können.
International
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]Die LuftPersV wurde an die im Jahre 2011 alsEU-Verordnung für alleEU-Mitgliedstaaten geltendeVerordnung (EU) Nr. 1178/2011 (Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 vom 3. November 2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008) angepasst. Die Abgrenzung zwischen Fliegendem Personal und Kabinenbesatzung erfolgt international auch durch dieJoint Aviation Authorities (JAR-FCL).
Siehe auch
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]Weblinks
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]- ↑Niels Klußmann/Arnim Malik,Lexikon der Luftfahrt, 2012, S. 168
- ↑Niels Klußmann/Arnim Malik,Lexikon der Luftfahrt, 2012, S. 50