Lord

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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unterLord (Begriffsklärung) aufgeführt.

Lord (dt.: „Herr“) ist dieenglische Bezeichnung und Anredeform fürAdelige, bestimmte Grundbesitzer,Feudalherren, für den christlichenGott oder andere hochgestellte Persönlichkeiten.

Inhaltsverzeichnis

Etymologie

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Das Wort leitet sich vomaltenglischenhláford, auchhlaferd oderhláfweard für „Brotherr, Brothüter“ aus altenglischhláfLaib“ undweard, „Hüter, Bewahrer, Wart“ ab.[1] Es bezeichnet ursprünglich das Oberhaupt eines Haushaltes, von dem die anderen Haushaltsangehörigen hinsichtlich des täglichen Broterwerbs abhängig waren.[1]

Die weibliche Variante des Wortes istLady.

Adelstitel

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Innerhalb derPeerage of Scotland existiert der Adelsrang einesLord of Parliament, dieser entspricht demBaron der anderen britischen Peerages.

Der Begriff des Lord wird auch allgemein als Synonym fürPeer verwendet. Entsprechend ist die Bezeichnung des Oberhauses des britischen Parlaments alsHouse of Lords zu verstehen.

Ein Inhaber einer substanziellen Peerswürde kann statt mit seinem Adelsrang alsDuke (Herzog),Marquess (Markgraf),Earl (Graf),Viscount („Vizegraf“) oderBaron (Baron) synonym auch als Lord bezeichnet werden. So kannEdward Fitzalan-Howard, 18. Duke of Norfolk auch als „Lord Norfolk“ oderJohn McCluskey, Baron McCluskey auch als „Lord McCluskey“ bezeichnet werden. Das Gleiche gilt für Personen, die alsHeir apparent eines Peers einen nachgeordneten Titel jenes Peers alsHöflichkeitstitel führen. Das eventuelle „of“ im Titel wird dabei zur Unterscheidung von feudalen Besitztiteln („Lord of …“, siehe unten) stets weggelassen.

Die mündliche Anrede eines Peers lautet grundsätzlichMy Lord oderYour Lordship, lediglich der Duke wird abweichend mitMy Grace oderYour Grace angesprochen.

Die Söhne der Dukes und Marquesses sind berechtigt dasHöflichkeitsprädikat „Lord“ vor ihrem Vornamen zu führen. So war zum BeispielJohn Russell ein Sohn des 6. Duke of Bedford und damitLord John Russell. Das wäre er (da er nicht der älteste Sohn des Dukes war und den Duketitel nicht geerbt hätte) sein Leben lang geblieben, wenn er nicht später selbst aufgrund seiner Verdienste zum 1. Earl Russell geadelt worden wäre und damit zumLord Russell wurde.

Amtstitel

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Manchmal ist der Lordstitel mit gewissen Ämtern verbunden. Neben den anglikanischen Bischöfen (Lord spiritual) führen ihn auch die Mitglieder höherer Gerichte in Schottland und zahlreiche Amtsträger (Lord temporal). Bekannt sind unter anderem:

Bei den Ämtern des Vereinigten Königreichs, die den Titel eines Lords in der Bezeichnung führen, sind die Staatsämter (Great Offices of State) von den Hofämtern zu unterscheiden, ähnlich wie etwa imHeiligen Römischen Reich der Reichserzkämmerer vom Obersthofkämmerer. Die Staatsämter werden heutzutage zum Teil nicht mehr erblich vergeben, sondern nur noch zu hohen Zeremonien (Krönung, Beisetzung) bestimmt. Eine Liste aller echten Lords (peers and peeresses in their own right) findet sich im jährlich erscheinendenWhitakers Almanack.

Besitztitel

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Der Begriff des Lord kann sich auch auf einen Grundbesitzer beziehen, so werden Vermieter allgemein alsLandlord bezeichnet.

Der Namenszusatz „Lord of …“ (synonym auch „Baron of …“) ist kein Adelstitel, sondern ein Besitztitel, der den Titelträger als Besitzer eines substanziellen Grundbesitzes (Lord of the Manor) ausweist. Der Besitztitel bezeichnete den Titelträger früher als Inhaber eines entsprechenden königlichenLehens (feudale Baronie). Substanzieller Grundbesitz war imKönigreich England mit dem Stimmrecht zu Wahlen desHouse of Commons verbunden und war das charakteristische Merkmal des niederen Landadels (Landed Gentry). Bezieht sich der Besitztitel auf Landbesitz inSchottland kann der Titel auchLaird genannt werden. InIrland lautet der Titel auchirischTiarna.

Entsprechende Grundbesitzer dürfen den NamenszusatzLord (of the Manor) of …,Laird of … bzw.Tiarna ... führen, z. B.John Douglass, 14. Laird of Tilquhillie. Dabei steht der ZusatzTilquhillie für den Grundbesitz, der dem Titelinhaber gehört, hier das AnwesenTilquhillie Castle. Es kann durchaus sein, dass ein und dieselbe Person mehrere Besitztitel innehat, z. B. John Crichton-Stuart, Laird of St. Kilda & Dumfries.

Ein solcher Besitztitel wird durch Erwerb des entsprechenden vollständigen Grundstücks und Eintragung im jeweiligenGrundbuch (land registry) erlangt. Ein bestimmter Besitztitel kann, ebenso wie bei Peerstiteln, gleichzeitig immer nur einem Inhaber, nämlich dem Eigentümer des jeweiligen vollständigen Anwesens, zustehen. Mehreren Miteigentümern eines einzigen Grundstücks steht ein solcher Titel damit nicht zu.[2][3]

Christentum

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In der englischen Kirchensprache entspricht die BezeichnungThe Lord dem deutschen „Herr“ für den christlichenGott: „The Lord’s prayer“ ist dasVaterunser, „The Lord’s supper“ ist das heiligeAbendmahl etc.

Literatur

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Weblinks

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  • Lord bei Dictionary.com

Einzelnachweise

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  1. abEncyclopædia Britannica
  2. faketitles.com
  3. telegraph.co.uk
Normdaten (Sachbegriff):GND:4589831-5(lobid,OGND,AKS)
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