Österreichisches Küstenland

DasÖsterreichische Küstenland (meist nurKüstenland, gelegentlich auch im PluralÖsterreichische Küstenlande, auch bekannt alslateinischLitorale,italienischLitorale Austriaco,slowenischAvstrijska Primorska,kroatischAustrijsko Primorje,ungarischTengermellék) sind eine zusammenfassende Bezeichnung für die ab dem 14. Jahrhundert zusammengekommenenhabsburgischen Besitzungen an der oberenAdria.
Von 1849 bis 1861 war dasÖsterreichische Küstenland ein eigenesKronland imKaisertum Österreich, bis 1918 schließlich warÖsterreichisch-illirisches Küstenland die zusammenfassende Bezeichnung für die drei österreichischen, nach 1867cisleithanischenKronländer
- Markgrafschaft Istrien,
- Gefürstete Grafschaft Görz und Gradisca und
- Reichsunmittelbare Stadt Triest und ihr Gebiet
bis zumZerfall Österreich-Ungarns 1918.
Geschichte
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]Die einzelnen Länder und auch einzelne Landstriche waren zu ganz unterschiedlichen Zeiten unter habsburgische Herrschaft gekommen: 1335 dieKrain als Hinterland, dann 1366 bis 1476Duino undFiume (Rijeka) an der Adria,[1]1374Istrien, 1382Triest, 1500 die Innere GrafschaftGörz, 1717Gradisca, zuletzt 1797 die Westküste von Istrien. Die Küstenlande waren bis 1849 Teil der in nachnapoleonischer Zeit geschaffenen österreichischen VerwaltungseinheitKönigreich Illyrien. Sie umfassten das Gebiet derGefürsteten Grafschaft Görz und Gradiska, dieReichsunmittelbare Stadt Triest und dieMarkgrafschaft Istrien.[2]
Im Jahre 1849 wurde das Küstenland formalKronland mit Triest als Hauptstadt.
Mit der Reichsverfassung von 1861 erlangten die drei Bestandteile des Küstenlandes ihre Eigenschaft als eigenständige Kronländer mit Landtag,Landesausschuss und vom Kaiser bestelltemLandeshauptmann[3], doch blieben der gemeinsamek.k. Statthalter (Landeschef) für dasösterreichisch-illirische Küstenland in Triest und das gemeinsame Landesgesetzblatt[4] (nicht gemeinsame Gesetze, nur gemeinsame Veröffentlichung) bis 1918 erhalten.
Zum Ende desErsten Weltkriegs wurde das Küstenland Anfang November 1918 von der italienischen Armee besetzt. Obwohl die Region mehrheitlich slowenischsprachig war, fiel sie im Ergebnis desVertrags von Saint-Germain 1919 anItalien und wurde Teil der neu gebildeten RegionVenezia Giulia (Julisch Venetien). In der Zeit desitalienischen Faschismus kämpfte die UntergrundorganisationTIGR für den Anschluss an dasKönigreich Jugoslawien. 1945 kam ein Teil des Gebietes an dasFreie Territorium Triest, der obersteIsonzo/Sontig/Soča hingegen anSlowenien, das Teilrepublik derSozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien wurde. Der Nordteil des Freien Territoriums Triest (slowenischSvobodno tržaško ozemlje) fiel 1954 an Italien zurück (ehemals „Zone A“). Der Süden (die ehemalige „Zone B“) wurde dem damaligenJugoslawien angeschlossen: der GroßteilIstriens an Kroatien, der Rest an Slowenien, wo es mit dem 1945 an Slowenien gefallenen oberen Isonzotal die RegionPrimorska bildet.
Heute gehörtIstrien größtenteils zuKroatien und der nördlichste Teil zuSlowenien. Die Bezeichnung Küstenland lebt heute in der RegionSlovenska Primorska und dem ehemalstransleithanischen angrenzendenHrvatsko Primorje weiter.
![]() | Geviert, oben schräggespalten in Silber und Rot und ein goldener Löwe für Görz, und dasAnkerkreuz von Gradisca, unten vorneDoppeladler undGleve für Triest, hinten IstriensZiegenbock. Darüber dieillyrischeZackenkrone (Heidenkrone, Davidskrone) | ![]() |
Geographie
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]Das Küstenland hatte eine Größe von etwa 8000 km² und 1910 rund 900.000 Einwohner. Von den Einwohnern waren fast die HälfteItaliener, ein ViertelSlowenen, ein FünftelKroaten und fünf ProzentDeutsche.
Triest hatte als größter See- und Handelshafen derDonaumonarchie enorme wirtschaftliche Bedeutung für die Monarchie; die Eröffnung derEisenbahnlinie Wien-Triest im Jahre 1857 war entsprechend wichtig.
Aufgrund des aufkommenden Tourismus hatte die Küste von Görz und Istrien – nördlich und südlich von Triest sowie umAbbazia – den BeinamenÖsterreichische Riviera.
Verwaltungsgliederung (1868–1918)
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]Görz und Gradisca, Gefürstete Grafschaft
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]- Bezirke
- Gerichtsbezirke
Istrien, Markgrafschaft
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]- Bezirke
- Gerichtsbezirke
Triest
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]Siehe auch
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]Literatur
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]- Küstenland, österreichisch-illyrisches. In:Meyers Konversations-Lexikon.Band 10,S. 358 (retrobibliothek.de).
Weblinks
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]- Österreichisches Küstenland. In: Flaggenlexikon.de
- Elmar Oberegger:Kurze Eisenbahngeschichte des österreichischen Küstenlandes. Von 1857 bis 1918. In: oberegger2.org, 2017.
Einzelnachweise
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]- ↑1366 Land beiSan Giovanni di Duino nach der Unterwerfung von Haug (Hugo)von Tybein/Duino; vergl. Andreas Helmedach:Das Verkehrssystem als Modernisierungsfaktor: Straßen, Post, Fuhrwesen und Reisen nach Triest und Fiume vom Beginn des 18. Jahrhunderts bis zum Eisenbahnzeitalter.Band 107 vonSüdosteuropäische Arbeiten. Oldenbourg Wissenschaftsverlag, 2002, Fußnote 438,S. 147 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
1466 kam der Besitz derWalseer amQuarnerobusen mit Fiume,Castau,Veprinac undMoschenitz an die Habsburger.
1472 (ErberklärungReinprecht V. 12. März 1472 zugunsten Kaiser Friedrichs; † 19. Mai 1483) folgten das Erbe der Tybeiner: Duino (Burgherrschaft Ober- und Unter-Tibein),Bremp undSenosetsch; vergl. auchFranz von Krones: Walsee, Eberhard v. In:Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 41, Duncker & Humblot, Leipzig 1896, S. 5–16. (Familienartikel) - ↑Karl Wladislaw Zapp:Geographie des Kaiserthums Österreich. Prag 1859, S. 117–124.
- ↑Landesordnung und Landtagswahlordnung, Beilage II i zur Reichsverfassung 1861, RGBl. Nr. 20 / 1861 (= S. 69, Beilage: S. 198)
- ↑Landesgesetzblätter für Triest und das Küstenland
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