Levin Goldschmidt

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Levin Goldschmidt

Levin Goldschmidt (*30. Mai1829 inDanzig; †16. Juli1897 inBad Wilhelmshöhe, heuteKassel) war ein deutscher Jurist undHandelsrechtler.

Inhaltsverzeichnis

Herkunft

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Seine Eltern waren der KaufmannDavid Goldschmidt und dessen EhefrauHenriette Laser.

Leben

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Levin Goldschmidt studierte 1847 bis 1851 zuerst Medizin, dannJurisprudenz inBerlin,Bonn undHeidelberg. In Berlin gehörte er derLandsmannschaft Normannia an.[1] 1851 erwarb er an derUniversität Halle die juristischeDoktorwürde mit einem Thema überKommanditgesellschaften (De societate en commandite – Specimen I) und arbeitete dann bei den Danziger Gerichten.

Nachdem er 1855 an der Universität Heidelberg über eineDigestenstelle mit der ArbeitUntersuchungen zur l. 122 § 1 D. de V. O. [45,1]habilitiert worden war, arbeitete er dort zunächst alsPrivatdozent, wurde 1860 zum außerordentlichen und 1866 zum ordentlichenProfessor der Rechte ernannt. Im August 1870 wurde er als Rat in das Bundes-, späterReichsoberhandelsgericht nach Leipzig, 1875 als Professor an den eigens für ihn errichteten ersten Lehrstuhl für Handelsrecht an die Universität Berlin berufen und dort zumGeheimen Justizrat ernannt. Er war Doktorvater des späteren Nationalökonomen und SoziologenMax Weber.

Grabstätte

Levin Goldschmidt starb 1897 im Alter von 68 Jahren in Bad Wilhelmshöhe. Beigesetzt wurde er auf demJüdischen Friedhof Schönhauser Allee in Berlin. Das Grab ist erhalten.[2]

Familie

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Goldschmidt heiratete 1856Adele Herrmann. Deren Tochter Susanne (1871–1944) heirateteWerner von Bolton.

Politische Betätigung

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Goldschmidt betätigte sich auch auf politischer Ebene. Als glühender Anhänger der Einigung Deutschlands durchBismarck, unter Ausschluss Österreichs, wurde er 1875 in denReichstag gewählt,[3] wo er als Mitglied derNationalliberalen Partei zweiter Vorsitzender der Kommission für die Konkursordnung war.

Leistungen

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Durch Begründung derZeitschrift für das gesamte Handelsrecht (1858) wie durch sein in großem Maßstab angelegtes, aber unvollendet gebliebenes,Handbuch des Handelsrechts (Erlangen 1864–1868, Band 1; 2. Auflage 1874–1883) erwarb er sich um die universale Behandlung des Handelsrechts große Verdienste. Er versuchte handelsrechtlicheInstitute anhand historischer Untersuchungen aus dem mittelalterlichen Handelsverkehr, insbesondere den Geschäften italienischer Kaufleute, zu beweisen.

Das von Levin Goldschmidt vertretene objektive System, das den Kaufmann objektiv anhand gesetzlich normierter Handelsgeschäfte bestimmte, setzte sich als Grundlage desAllgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuchs (ADHGB) durch.[4] In diesem Gesetzeswerk sah er das „gründlichste und beste unter den vorhandenen Europäischen Handelsgesetzbüchern“.[5]

Goldschmidt wurde 1873 aufgrund seiner herausragenden juristischen Fähigkeit in die Vorkommission zur Erarbeitung eines einheitlichen Zivilgesetzbuches für Deutschland, demBürgerlichen Gesetzbuch (BGB), berufen. Die dort getroffene grundlegende Entscheidung, dass Bürgerliches Recht und Handelsrecht in zwei verschiedenen Kodifikationen getrennt blieben, geht auf sein Engagement in der Vorkommission zurück.[6] In die darauffolgenden Kommissionen in den Jahren 1874 und 1890, die sich mit der Formulierung des BGB befassten, wurde Goldschmidt nicht mehr bestellt.

An denEntscheidungen desBundes- (dann Reichs-) Oberhandelsgerichts (Stuttgart 1870–1880, 25 Bände) hatte er hervorragenden Anteil.

Werke (Auswahl)

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Haftpflicht der Genossen (1888)
Formen der Handelsgesellschaft (1892)

Außer vielen Abhandlungen in Zeitschriften schrieb er noch:

  • De societate en Commandite Specimen I, Gebauer, Halle 1851.
  • Kritik des Entwurfs eines Handelsgesetzbuchs für die Preußischen Staaten. Ein Beitrag zur Revision der Grundlehren des Handelsrechts. Von Dr. L. Goldschmidt, Dozenten der Rechte in Heidelberg
    • Erste Abtheilung
    • Zweite Abtheilung, Separatabdruck aus der Kritischen Zeitschrift für die gesammte Rechtswissenschaft, Band IV. Heft 4, Heidelberg: Verlag von Bangel und Schmitt (Digitalisat viaGoogle Books)
  • Der Lucca-Pistoja-Aktienstreit
  • Die deutsche Hansa. Vortrag zum Besten der deutschen Flotte, gehalten im Museumssaale zu Heidelberg am 28. December 1861 von Dr. L Goldschmidt, Professor der Rechte […] Besonders abgedruckt aus dem neunten Bande der Preußischen Jahrbücher, Berlin: Georg Reimer, 1861 (Digitalisat viaGoogle Books)
  • Gutachten über den Entwurf eines Deutschen Handelsgesetzbuches nach den Beschlüssen zweiter Lesung. Dem Großherzogl. Badischen Ministerium der Justiz erstattet. Beilageheft zur Zeitschrift für das gesammte Handelsrecht Band III, Erlangen: Ferdinand Enke, 1860.
  • Encyclopädie der Rechtswissenschaft im Grundriss. Heidelberg: Verlag von Bangel und Schmitt, 1862.
  • Handbuch des Handelsrechts
    • Band 1, Abtheilung 1 =Handbuch des Handelsrechts. Von L. Goldschmidt. Dritte völlig umgearbeitete Auflage. Erster Band. Geschichtlich-literarische Einleitung und die Grundlehren. Erste Abtheilung: Universalgeschichte des Handelsrechts, Stuttgart: Enke, 1891 (Digitalisat viaInternet Archive)
    • Band 1, Abtheilung 2 =Handbuch des Handelsrechts. Von L. Goldschmidt, ordentlichem Professor der Rechte in Heidelberg. Erster Band, zweite Abtheilung, enthaltend die Lehre von der Waare, Erlangen: Enke, 1868 (Digitalisat viaVisuallibrary)
  • System des Handelsrechts mit Einschluß des Wechsel-, See- und Versicherungsrechts im Grundriss, 2. erg. und durch Einzelausführungen verm. Aufl., Stuttgart : Enke, 1889 (Digitalisat viaInternet Archive)
  • Vermischte Schriften
  • Das dreijährige Studium der Rechts- und Staats-Wissenschaften. Von Dr. L. Goldschmidt, Berlin: G. Reimer, 1878 (Digitalisat viaGoogle Books)[7]
  • Rechtsstudium und Prüfungsordnung. Ein Beitrag zur Preußischen und Deutschen Rechtsgeschichte von Dr. L. Goldschmidt,Reichs-Oberhandelsgerichtsrath a. D., ordentl. Professor der Rechtswissenschaft an derUniversität Berlin, L. L. D., ordentl. Mitglied desinstitut de droit international, korrespondierendem Mitglied dersociété de législation comparée zu Paris, Stuttgart: Ferdinand Enke, 1887 (Digitalisat viaGoogle Books)[7]
  • Studien zum Besitzrecht. Sklavenbesitz. Insbesondere: Tradition durch Urkunden.Possessio absentis. Verlust des Sklavenbesitzes. Von Dr. L. Goldschmidt,Geh. Justizrath, Professor der Rechtswissenschaft an derUniversität Berlin, Berlin: Julius Springer, 1888 (Digitalisat viaGoogle Books)[7]

Literatur

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Weblinks

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Wikisource:Zeitschrift für das gesamte Handelsrecht – Quellen und Volltexte

Einzelnachweise

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  1. Paul Goldschmidt:Zur Geschichte der Landsmannschaft Normannia in Berlin 1842–1902. Berlin 1902.
  2. Hans-Jürgen Mende:Lexikon Berliner Begräbnisstätten. Pharus-Plan, Berlin 2018,ISBN 978-3-86514-206-1, S. 352.
  3. Stenographische Berichte über die Verhandlungen des Deutschen Reichstags. 2. Legislatur-Periode, III. Session 1875/76. 1. Band, Berlin 1876, S. XVI (Digitalisat).Stenographische Berichte über die Verhandlungen des Deutschen Reichstags. 2. Legislatur-Periode, III. Session 1875/76. 3. Band, Berlin 1876, S. XVI (Digitalisat).Stenographische Berichte über die Verhandlungen des Deutschen Reichstags. 2. Legislatur-Periode, IV. Session 1876. 1. Band, Berlin 1876, S. XVI (Digitalisat). – Der2. Reichstag wurde 1874 gewählt, Goldschmidt kam 1875 durch eine Nachwahl zu seinem Mandat; vgl. dazu dieListe der Reichstagsabgeordneten des Deutschen Kaiserreichs (2. Wahlperiode).
  4. Thomas Henne: Handelsgesetzbuch, in:Albrecht Cordes,Heiner Lück,Dieter Werkmüller (Hrsg.):Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte, www.HRGdigital.de (21. November 2015).
  5. Levin Goldschmidt zitiert nach Karl-Otto Scherner: Handelsrecht, in: Albrecht Cordes, Heiner Lück, Dieter Werkmüller (Hrsg.):Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte. www.HRGdigital.de/HRG.handelsrecht (21. November 2015).
  6. Susanne Lepsius:Levin Goldschmidt. In:Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte.Band II. Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin,S. 1. 
  7. abcHinweise zur Benutzung eines US-Proxys, der zum Aufrufen oft noch notwendig ist, finden sich indiesem Wikisource-Artikel

Dieser Artikel basiert auf einemgemeinfreien Text ausMeyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage von 1888 bis 1890.

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Personendaten
NAMEGoldschmidt, Levin
ALTERNATIVNAMENGoldschmidt, Lewin
KURZBESCHREIBUNGdeutscher Jurist und Politiker (NLP), MdR
GEBURTSDATUM30. Mai 1829
GEBURTSORTDanzig
STERBEDATUM16. Juli 1897
STERBEORTBad Wilhelmshöhe
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