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Landgericht Kleve

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Gerichtsgebäude in derSchwanenburg (2005)

DasLandgericht Kleve (bis 1935 amtlichLandgericht Cleve) ist einGericht derordentlichen Gerichtsbarkeit und eines von sechsLandgerichten im Bezirk desOberlandesgerichtes Düsseldorf.

Gerichtssitz und -bezirk

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Sitz des Gerichtes istKleve inNordrhein-Westfalen. DerGerichtsbezirk ist mit rund 1669 km² der größte im Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf und umfasst denKreis Kleve sowie vomKreis Wesel die GemeindenMoers,Neukirchen-Vluyn,Alpen,Kamp-Lintfort,Rheinberg,Sonsbeck undXanten.

Gebäude

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Das Gericht ist im GebäudeSchloßberg 1 (in der Schwanenburg) untergebracht. Eine auswärtigeStrafkammertagt im Gebäude desAmtsgerichtes Moers in derHaagstraße 7 in Moers.

Geschichte

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Das Landgericht Cleve existierte unter diesem Namen von 1820 bis 1935. (Danach wurde es umbenannt in Landgericht Kleve.) In der damaligen preußischenRheinprovinz galt die französische Gerichtsorganisation weiter. DerAppellationsgerichtshof Köln hatte dort die Funktion desAppellationsgerichtes. Die ihm untergeordneten Gerichte trugen nicht die BezeichnungKreisgericht, sondern Landgericht. Dem Landgericht Cleve waren folgendeFriedensgerichte als Gerichte erster Instanz untergeordnet:[1]

FriedensgerichtSitz
Friedensgericht CleveKleve
Friedensgericht DülsenDuiven
Friedensgericht GeldernGeldern
Friedensgericht GochGoch
Friedensgericht KempenKempen
Friedensgericht LobberichLobberich
Friedensgericht MeursMeurs
Friedensgericht RheinbergRheinberg
Friedensgericht WachtendorfWachtendorf
Friedensgericht XantenXanten

Im Zuge derReichsjustizgesetze wurde das Landgericht Cleve in das heute Landgericht umgewandelt. Die Friedensgerichte wurden aufgelöst und Amtsgerichte eingerichtet. Das königlich preußische Landgericht Clve wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von neunLandgerichten im Bezirk desOberlandesgerichtes Cöln gebildet. Das Landgericht war danach für die KreiseCleve,Geldern undKempen sowie den größten Teil desKreises Moers zuständig.[2] Ihm waren folgende neun Amtsgerichte zugeordnet:

AmtsgerichtSitzBezirk
Amtsgericht CleveCleveLandkreis Cleve außer dem Teil, der dem Amtsgericht Goch zugeordnet war
Amtsgericht DülkenDülkenAus dem Landkreis Kempen die BürgermeistereienAmern,Crombach,Lommersweiler,Manderfeld,Meyrode,Reuland,Schönberg undSt. Vith
Amtsgericht GeldernGeldernLandkreis Geldern ohne den Teil der den Amtsgerichten Kempen und Lobberich zugeordnet war
Amtsgericht GochGochAus dem Landkreis Goch die BürgermeistereienAppeldorn,Asperden,Calcar,Goch,Keppeln,Kessel,Pfalzdorf undUedem
Amtsgericht KempenKempenLandkreis Kempen ohne den Teil der den Amtsgerichten Dülken und Lobberich zugeordnet war sowie aus dem Landkreis Geldern die Bürgermeistereien Wachtendonk und Wankum
Amtsgericht LobberichLobberichAus dem Landkreis Kempen die BürgermeistereienBreyell,Grefrath,Kaldenkirchen undLobberich sowie aus dem Landkreis Geldern die BürgermeistereienHinsbeck undLeuth
Amtsgericht MoersMoersLandkreis Mörs ohne den Teil der den Amtsgerichten Rheinberg, Uerdingen und Xanten zugeordnet war
Amtsgericht RheinbergRheinbergAus dem Landkreis Mörs die BürgermeistereienAlpen,Budberg,Kloster Camp,Hörstgen, StadtOrsoy,Orsoy,Offenberg, Stadt Rheinberg,Rheinberg undVierquartieren sowie aus derBürgermeisterei Repelen die GemeindebezirkeGraft,Kohlenhuck und den GutsbezirkStonunörs
Amtsgericht XantenXantenAus dem Landkreis Mörs die BürgermeistereienBüderich,Labbeck,Marienbaum,Sonsbeck,Veen,Wardt undXanten

[3]

Der Landgerichtsbezirk hatte 1888 zusammen 242.472 Einwohner. Am Gericht waren ein Präsident, ein Direktor und sechs Richter tätig.[4]

1935 änderte sich der Name der Stadt Cleve amtlich auf Kleve und der Name des Gerichtes wurde entsprechend angepasst.

Über- und nachgeordnete Gerichte

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Das dem Landgericht Kleve übergeordneteOberlandesgericht ist dasOberlandesgericht Düsseldorf. Nachgeordnet sind dieAmtsgerichteEmmerich,Geldern,Kleve,Moers undRheinberg.

Siehe auch

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Weblinks

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Einzelnachweise

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  1. H. A. Fecht:Die Gerichts-Verfassungen der deutschen Staaten. 1868, S. 175,online
  2. Gesetz, betreffend die Errichtung der Oberlandesgerichte und der Landgerichte vom 4. März 1878 (PrGS 1878, S. 109–124)
  3. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 559 f.,Digitalisat
  4. Carl Pfafferoth:Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1888, S. 412online
Landgerichte in derRheinprovinz 1820 bis 1879

51.786276.13895Koordinaten:51° 47′ 10,6″ N,6° 8′ 20,2″ O

Normdaten (Körperschaft):GND:16063429-5 (GND Explorer,lobid,OGND,AKS) |VIAF:150834842
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