Landesstraßen (inBayern undSachsenStaatsstraßen genannt) sind eineStraßenkategorie inDeutschland,Österreich undItalien (Südtirol), derenStraßenbaulast im Regelfall das jeweiligedeutsche oderösterreichische Land (Bundesland) beziehungsweise die jeweiligeitalienische Provinz zu tragen hat.
Es handelt sich dabei in der Regel um Straßen, deren Einzugsbereich in Deutschland über das Gebiet einesLandkreises oder einerkreisfreien Stadt, in Österreich über einepolitische Gemeinde hinausgeht.
In der Schweiz heißen vergleichbare StraßenKantonsstrassen. ImFürstentum Liechtenstein sindLandstraßen speziell Straßen, deren Baulast beim Staat Liechtenstein liegt, also durchwegs ebenfalls die überörtlichen Straßen.

Eine Landesstraße ist niederrangiger als eineBundesstraße, aber höher als eineKreisstraße eingestuft. Die Kategorisierung als Landesstraße wird durch eineWidmung vollzogen. InBayern undSachsen werden Landesstraßen abweichend alsStaatsstraßen bezeichnet. Die Landesstraßen entstanden in der Bundesrepublik Deutschland um 1960, als dieLandstraßen I. Ordnung, die 1934 imDeutschen Reich eingeführt worden waren, von den Ländern inLandesstraßen umgewandelt wurden.[1]
Die Kurzbezeichnung einer Landesstraße besteht aus dem vorangestellten Großbuchstaben L und einer fortlaufenden Nummer (beispielsweiseL 83,L 262 oderL 3190). Die Staatsstraßen in Sachsen werden entsprechend mit dem Großbuchstaben S (S 190) abgekürzt, die Staatsstraßen in Bayern mit der Buchstabenkombination St (St 2108).
DieKilometrierung wird mitStationszeichen markiert. Beginn und Ende von Landesstraßenabschnitten sind mit sogenanntenNetzknoten-Nummern bezeichnet. Damit ist die Lokalisierung eindeutig, was beispielsweise für die schnelle Hilfe bei Unfällen wichtig ist. Auf dem Schild sind die vorgenannten Nummern am oberen Rand angegeben. Diese lassen außerdem die Richtung erkennen, wo die Stationierungsnummern liegen. Im Beispiel des Bildes also links von Nr. 6608 039 nach 6608 023 rechts. Unten rechts auf dem Schild steht die Stationierungsrichtung. Sie verläuft in unserem Beispiel von rechts nach links und gibt an, in welche Richtung die Straßenkilometer gezählt werden.
In manchen Ländern werden zur einfacheren Kennzeichnung der Straßenabschnitte Abschnittsnummern auf den Stationszeichen verwendet.
In der baulichen Anlage weisen Landesstraßen tendenziell einen etwas geringerenAusbauzustand als Bundesstraßen auf, dieFahrbahnquerschnitte sind im Allgemeinen kleiner. Im Einzelfall kann der Ausbau allerdings je nach Bauzeit und Verkehrsbedeutung variieren.

Aufgrund der Verteilung der Finanzmittel sind die Länder in der Regel bemüht, die stark ausgebauten Landesstraßen zu Bundesstraßen umzuwidmen, so dass Ausbau und Unterhalt aus dem Bundeshaushalt erbracht werden. Die Bundesstraßen sind jedoch in der Regel Verbindungen zwischen großen Städten (Oberzentren) und laufen sternförmig auf diese zu. Bei kreisförmigen Verbindungen von Satellitenstädten untereinander ist in der Regel keine Widmung als Bundesstraße zu erreichen, ebenso ist es schwierig, zusätzliche kurze Stichstraßen der Großstädte zu vorbeilaufenden Autobahnen in Bundeshoheit zu überführen.
DieDDR unterteilte bis zuletzt die denFernverkehrsstraßen nachgeordneten Landstraßen in solche erster und zweiter Ordnung (LIO, LIIO), wie es 1934 eingeführt worden war(siehe oben). Nach derdeutschen Wiedervereinigung wurden diese Straßen in der Regel ohne Rücksicht auf ihren Zustand zu Landesstraßen. Thüringen wandelte zum Beispiel die LIO 27 in die L 1027 um und Landstraßen zweiter Ordnung erhielten dort dementsprechend 2000er-Nummern.
Auf Grund des sparsamen Ausbaus des überörtlichen Straßennetzes in der DDR gibt es in denostdeutschen Ländern einigeWirtschaftswege und Straßen mitwassergebundener Deckschicht. Mitunter verfiel eine von zwei Parallelstraßen oder aufgrund untergeordneter Verkehrsbedeutung die Verbindungen zwischen diesen. So bestehen formal Landesstraßen wie die L 208 zwischenBurkersroda undBalgstädt inSachsen-Anhalt, die die Vorschriften nicht erfüllen. Der Ausbau dieser Verbindungen ist wegen fehlender Finanzmittel der Länder und untergeordneter Verkehrsbedeutung kaum zu erwarten. Meist ist bei fehlender Bedeutung eine Umwidmung vorgesehen.
InÖsterreich sind heute alle übergeordneten Straßen, außer den von derASFINAG verwaltetenAutobahnen und Schnellstraßen, Landesstraßen. Auch die ehemaligenBundesstraßen B sind Landesstraßen, da sie seit 2002 in die Kompetenz der Länder fallen.
Die Bezeichnung erfolgt für ehemalige Bundesstraßen, außer inVorarlberg, mit dem schon früher vorangestellten B. Die weiteren Landesstraßen werden mit einem vorangestellten L bezeichnet. Auf Verkehrsschildern werden die Kürzel im Unterschied zuBundesstraßen A und S meist nicht angeführt. Bezeichnungen mit wenig Ziffern weisen auf eine höhere Bedeutung im Straßennetz hin. Die vormals in mehreren Ländern verwendete Bezeichnung höherrangiger Landesstraßen alsLandeshauptstraßen (LH) findet sich vereinzelt noch in Straßenkarten und Ortsplänen und der KlasseHauptstraße A in Wien (Hauptstraße B sind die höherrangigen ehemaligen Bundesstraßen)
Die Strade Provinciali (SP) werden in Südtirol als Landesstraßen (LS) bezeichnet.

In Polen heißen die landesweiten Fernverkehrsstraßen, die den deutschen Bundesstraßen entsprechen,Droga krajowa, was sich wörtlich mit „Landesstraße“ übersetzen lässt.