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Land Thüringen (1920–1952)

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Land Thüringen
WappenFlagge
Wappen
Landesflagge
Lage im Deutschen Reich
Entstanden ausThüringischen Staaten
Aufgegangen inBezirkeErfurt,Gera,Suhl,Halle,Karl-Marx-Stadt undLeipzig,Freistaat Bayern
Heute (Teil von):Thüringen
Daten aus dem Jahr 1931
LandeshauptstadtWeimar
Regierungsform
StaatsoberhauptStaatsminister
Verfassung11. März 1921
Bestehen19201945
Fläche11.763km²
Einwohner1.607.339
Bevölkerungsdichte137 Ew./km²
Religionen92,6 % Ev.
2,8 % Röm.-Kath.
0,2 % Juden
4,4 % Sonstige
Reichsrat2 Stimmen
Kfz-KennzeichenTH
Verwaltung15 Land- und 10 Stadtkreise
Karte
1920–1945Karte des Landes Thüringen 1920
Karte des Landes Thüringen1945–1952

DasLand Thüringen war einLand desDeutschen Reiches in derWeimarer Republik und derZeit des Nationalsozialismus sowie ein Land derSowjetischen Besatzungszone und derDeutschen Demokratischen Republik. Landeshauptstadt warWeimar, die größte StadtGera, ab 1944/45Erfurt.

Das Land entstand am 1. Mai 1920 aus einem Zusammenschluss derthüringischen FreistaatenSachsen-Weimar-Eisenach,Sachsen-Meiningen,Sachsen-Altenburg,Sachsen-Gotha,Schwarzburg-Rudolstadt,Schwarzburg-Sondershausen sowie desVolksstaates Reuß. DerFreistaat Coburg hingegen schloss sichBayern an. Eine Integration von Gebieten aus dem preußischen Thüringen konnte trotz verschiedener Bestrebungen nicht realisiert werden. Im Thüringer und im nördlichenFränkischen Raum ging damit die jahrhundertelange Ära starker territorialer Zersplitterung zu Ende.

Mit demGesetz über den Neuaufbau des Reichs 1934 wurde das Land gleichgeschaltet, derGau Thüringen unterFritz Sauckel spielte politisch die wichtigere Rolle. Das Land wurde nach dem Zweiten Weltkrieg nach kurzer amerikanischer Besatzung Teil dersowjetischen Besatzungszone (SBZ). Es wurde um den preußischenRegierungsbezirk Erfurt auf 15.585 km² vergrößert und erhielt am 20. Dezember 1946 eine neue Verfassung. Mit der Neugliederung derDDR nachBezirken verlor das Land 1952 seine Funktion. 1958 wurde es endgültig aufgelöst.

Geschichte

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Gründung

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Schon Ende 1918 nahmen die Regierungen der thüringischen Freistaaten, einschließlich desFreistaates Coburg, Verhandlungen zu einem Zusammenschluss aller auf, möglichst unter Einschluss der preußischen Gebietsteile. Da derFreistaat Preußen zu keinerlei Gebietsveränderungen bereit war, wurde die Landesgründung im Jahr 1919 als sogenannte „kleinthüringische Lösung“ vorangetrieben.

Im Verlauf der Gründungsverhandlungen äußerten die Landesregierungen vonSachsen-Meiningen und Coburg Bedenken darüber, ob ein Anschluss an das zu bildende Land vorteilhaft sei; denn der eherfränkisch geprägte Bereich südlich desRennsteigs fühlte sich von jeher sprachlich wie landsmannschaftlich stärker mit den fränkischen Gebieten verbunden, die seit demReichsdeputationshauptschluss von 1803 zuBayern gehören. Die Bedenken Sachsen-Meiningens konnten (unter anderem durch eine Bestandsgarantie für die IHKSonneberg und für die Landkreise) ausgeräumt werden. DerFreistaat Coburg entschied sich bei einer Volksabstimmung am 30. November 1919 mit 88 Prozent gegen einen Anschluss an Thüringen, worauf am 1. Juli 1920 die Vereinigung mit demFreistaat Bayern vollzogen wurde.

Durch das Reichsgesetz vom 30. April 1920 (RGBl. I S. 841)[1] wurden die sieben Volks- beziehungsweise Freistaaten, ohne das Gebiet Coburg, schließlich am 1. Mai 1920 zum Land Thüringen mit einer Fläche von 11.763 km² vereint. Das erste Landeswappen hatte sieben Sterne auf rotem Grund, welche die ehemaligen Freistaaten symbolisieren. Hauptstadt wurdeWeimar. DieVerfassung des Landes Thüringen, die am 11. März 1921 verabschiedet wurde, und der Gemeinschaftsvertrag von 1919 wurden von dem Jenaer Abgeordneten derDDP,Eduard Rosenthal, entworfen.

Von 1920 bis 1933

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Ehemaliges Landtagsgebäude in Weimar

Auch in Thüringen war die Zeit der Weimarer Republik von politischen Wirren geprägt. Im Oktober 1923 bildeten die Sozialdemokraten unterAugust Frölich eine Regierung zusammen mit derKPD. Jedoch wurde die „Arbeiterregierung“ kurz darauf durch den Einmarsch derReichswehr per sogenannterReichsexekution abgesetzt.[2][3]

Von Januar 1930 bis April 1931 gab es im Land Thüringen die erste völkisch-nationalsozialistische Regierung in Deutschland, nach ihrem nationalsozialistischen InnenministerWilhelm Frick alsFrick-Regierung bezeichnet, und schon 1932 konnte dieNSDAP mit ihrem GauleiterFritz Sauckel als Leitendem Staatsminister allein die Regierung im Land bilden.

Das Land wurde nach außen durch den Vorsitzenden des Staatsministeriums vertreten. Dies waren zwischen 1920 und 1945:

Siehe auch:Thüringer Landtag (Weimarer Republik)

Von 1933 bis 1945

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Das von den Nationalsozialisten verliehene Landeswappen
Hauptartikel:Thüringen im Nationalsozialismus

Nach derMachtübertragung anAdolf Hitler Anfang 1933 erfolgte dieGleichschaltung der Länder. Zur Verfolgung der politischen Gegner entstanden die ersten sogenanntenSchutzhaftlager in Nohra und Bad Sulza (beide imLandkreis Weimar). Trotz Verfolgung durch den NS-Terrorapparat entwickelte sich in unterschiedlicher Intensität auch derWiderstand gegen den Nationalsozialismus. Der bisherige MinisterpräsidentFritz Sauckel wurde Reichsstatthalter und dessen NachfolgerWilly Marschler (NSDAP). Durch dasGesetz über den Neuaufbau des Reichs vom 30. Januar 1934 verlor das Land Thüringen seine Eigenstaatlichkeit. Die Landeshauptstadt Weimar wurde zur Gauhauptstadt; das „Gauforum Weimar“ nutzt heute dasThüringer Landesverwaltungsamt. Dieterritoriale Gliederung des NSDAP-Gaues Thüringen orientierte sich an der Gliederung derReichstagswahlkreise in der Weimarer Republik und umfasste daher auch den Regierungsbezirk Erfurt und den Kreis Herrschaft Schmalkalden, die 1944 dann auch verwaltungsmäßig faktisch an Thüringen angeschlossen wurden (siehe unten, Kapitel#Gebietsänderungen). 1937 entstand dasKZ Buchenwald bei Weimar. 1943 kam dasKonzentrationslagerDora-Mittelbau im preußischenRegierungsbezirk Erfurt hinzu (zunächst als Nebenlager von Buchenwald und seit 1944 als eigenständiges Lager).

Im Zweiten Weltkrieg war Thüringen weniger als andere Gebiete Deutschlands vonLuftangriffen betroffen. Fast völlig zerstört wurden die StädteNordhausen, damals wie Erfurt zu Preußen gehörend, (aufgrund des dortigen KZ und RüstungsbetriebesMittelbau-Dora) undCreuzburg (strategisch wichtige Werraüberquerung); größere Beschädigungen gab es unter anderem inJena undGera. Erfurt wurde zu etwa 10 % zerstört.

Ende des Zweiten Weltkriegs, SBZ und DDR

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Land Thüringen in der sowjetischen Besatzungszone und späteren DDR (1945–1952)
Wappen des Landes Thüringen von 1945 bis 1952

Ende März 1945 näherten sich die Westalliierten Thüringen. Trotz des nahen Kriegsendes befahlen NS-Offiziere, den „Trutzgau Thüringen“ bis zum letzten Mann zu verteidigen; die „Werralinie“ westlich von Eisenach sollte unter allen Umständen gehalten werden. Dadurch kam es am 1. April zwischenTreffurt undGerstungen zu Kämpfen vonVolkssturm,Hitler-Jugend und Fronturlaubern gegen die anrückenden US-Truppen, die etwa 350 Todesopfer forderten und bei denen die KleinstadtCreuzburg zu etwa 85 % zerstört wurde. Damit begann die Einnahme Thüringens; innerhalb von rund zwei Wochen wurde das ganze Land amerikanisch besetzt, wobei es am 6. April noch zu starken Bombenangriffen auf Gera kam.

Ab 16. April stand das Land Thüringen unter amerikanischer Verwaltung.[4] Am 13. Juni 1945 konstituierte sich dieProvinz Thüringen unter dem RegierungspräsidentenHermann Brill, der am 9. Juni 1945 vom Militärregierungsoffizier des VIII. Corps, Colonel Azel F. Hatch, noch vorläufig eingesetzt worden war.[5] Sie umfasste bereits den preußischen Regierungsbezirk Erfurt mit dem Kreis Schmalkalden, dazu jedoch auch sächsische Gebiete um Auerbach, Oelsnitz, Plauen, Reichenbach, Rochlitz und Zwickau.[5] Am 2. und 3. Juli zogen die amerikanischen Truppen ab und vom 2. bis 6. Juli 1945 besetzten sowjetische Truppen Thüringen. Damit war die kurzfristige „Provinz Thüringen“ hinfällig.[4] Am 16. Juli 1945 wurdeRudolf Paul auf Befehl des Marschalls der Sowjetunion,Georgi Konstantinowitsch Schukow, zum Präsidenten des Landes Thüringen ernannt.[6] Dieses Land umfasste das Gebiet des früheren Landes Thüringen ohne denAmtsgerichtsbezirk Ostheim von der Rhön (nun bayerisch), sowie das Gebiet des früherenRegierungsbezirks Erfurt und desKreises Herrschaft Schmalkalden.[6]

Das neue Land Thüringen war fortan Teil dersowjetischen Besatzungszone (SBZ) und umfasste eine Fläche von 15.585 km².

DerThüringer Landtag wurde 1946 bei den halbfreienLandtagswahlen gewählt. Erstmals eine Verfassung erhielt das neue Land Thüringen am 20. Dezember 1946.[7] Nach der Gleichschaltung derpolitischen Parteien zuBlockparteien wurde er bei den unfreienLandtagswahlen in der DDR 1950 nachEinheitslisten bestimmt. Mit der Neugliederung der DDR nachBezirken verlor das Land 1952 seine Funktion. 1958 wurde es endgültig aufgelöst. Das Gebiet des Landes bildeten nun im Wesentlichen die BezirkeErfurt,Gera undSuhl.

Landespräsidenten des Landes Thüringen (ab 1947 Ministerpräsidenten) waren ab 1945:

  • Hermann Brill (SPD, Juni bis Juli 1945, unter amerikanischer Besatzung)
  • Rudolf Paul (DDP/SED, 1945–1947, in den Westen geflohen)
  • Werner Eggerath (KPD/SED, 1947–1952)
Siehe auch:Land (DDR)

Bevölkerung und Städte

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Das Land Thüringen war ländlich geprägt. Im September 1922 gab es 91 Städte und 2013 Orte (Gemeindebezirke), hinzu kamen noch 93 unbewohnte Gemarkungen – die meisten im Landkreis Meiningen.[8] Es gab keine Großstädte und, wie die folgende Tabelle zeigt, 22 Mittelstädte, die in den 1930er Jahren mehr als 10.000 Einwohner hatten. Gera war die größte Stadt des Landes. Weimar, die drittgrößte Stadt und ehemals Hauptstadt des größten thüringischen Freistaates Sachsen-Weimar-Eisenach, wurde neue Landeshauptstadt. Die heutige HauptstadtErfurt und einige andere größere Städte lagen aufpreußischem Gebiet und gehörten dadurch nicht zum Land Thüringen.

Größte StädteFläche
(km²)
Einwohnerzahl
(Volkszählungsergebnisse)
192519331939
Gera47,5281.40283.77581.931
Jena47,1752.64958.35768.377
Weimar37,6945.95749.32765.916
Gotha48,6945.78047.84851.995
Eisenach24,5543.38544.69550.464
Altenburg17,2342.57043.73644.338
Greiz44,1837.49039.90338.933
Apolda16,6625.70327.83427.936
Arnstadt26,9321.69322.02422.619
Sonneberg12,9219.15720.08320.204
Meiningen31,9318.22118.83319.796
Saalfeld24,6317.96019.14821.980
Rudolstadt16,7215.71116.86318.222
Pößneck14,7814.62515.71216.045
Zella-Mehlis26,8014.42314.10016.363
Ilmenau10,7513.61214.25816.306
Schmölln16,5713.47513.92813.020
Meuselwitz10,6911.57111.05010.660
Eisenberg14,9211.31711.37111.103
Zeulenroda14,5011.04712.24712.481
Weida12,5410.04011.04011.150
Sondershausen17,3409.97810.67710.907

Verwaltungsgliederung

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Siehe auch:Geschichte der Verwaltungsgliederung Thüringens

Mit demGesetz über die Verwaltung der ehemaligen thüringischen Länder in der Übergangszeit (Übergangsgesetz) vom 9. Dezember 1920 wurden die sieben ehemaligen thüringischen Freistaaten inselbstverwalteteKommunalverbände höherer Ordnung umgewandelt. Sie wurden fortan als „Gebiete“ bezeichnet und hatten jeweils eine Gebietsvertretung und eine Gebietsregierung,[9][10] der allgemeine staatliche Verwaltungsaufgaben übertragen waren. Die Zuständigkeiten der Gebiete wurden durch eine Reihe von Gesetzen Schritt für Schritt an das Land abgetreten: zunächst am 15. März 1921 die Kreis- und Gemeindeaufsicht, dann die Forstaufsicht (Mai 1921), das Straßenwesen (Juni 1921), Gewerbe-, Verkehrs- und Gesundheitswesen sowie Bergbau (Juli 1921), Polizei, Ein- und Auswanderung (August 1921), das staatliche Hochbauwesen (September 1921), die Justizverwaltung (Oktober 1921), das Schulwesen (März 1922), die Staatsgüter (Oktober 1922) und zuletzt am 1. Februar 1923 das Kataster- und Vermessungswesen.[11] Zum 31. März 1923 wurden die Gebiete als höhere Kommunalverbände abgeschafft.[12] Auch in der Verfassung war der besondere Status der früheren Fürstentümer festgeschrieben. Gemäß § 71 musste in den ersten 15 Jahren nach dem Inkrafttreten der Verfassung jeder der Vorgängerstaaten mit einem Mitglied in der Landesregierung vertreten sein. Für die Gebiete, aus denen kein Minister kam, wurde jeweils einStaatsrat (Minister ohne Geschäftsbereich) ernannt.[13]

Im Oktober 1922 wurde eine Gebietsreform durchgeführt, bei der 10 Stadt- und 16 Landkreise (einschließlich derKreisabteilung Camburg) gebildet wurden.[14] Die Kreise gliederten sich in Orte (Gemeindebezirke und unbewohnte Gemarkungen); zusammengefasst wurden sie inAmtsgerichtsbezirken, deren Zuordnung zu den einzelnen Kreisen im rechten Teil der nachfolgenden Tabelle ersichtlich ist. Die genannten Einwohnerzahlen beziehen sich auf den 16. Juni 1925, als die ersteVolkszählung nach der Schaffung des Landes Thüringen stattfand.[15]

Stadtkreis/
Landkreis
Anzahl der Orte
(Gemeindebezirke)
Bevölkerung am
16. Juni 1925
Amtsgerichtsbezirk/
Abteilung
Anzahl der Orte
(Gemeindebezirke)
Gerichtsein-
gesessene

(Bevölkerung)
Stkr.Altenburg0.0010.042.570Altenburg0.1250.080.738
Lkr. Altenburg0.1900.095.547
Meuselwitz0.0210.027.389
Schmölln0.0450.029.990
Stkr.Arnstadt0.0010.021.693Arnstadt0.0430.048.217
Lkr. Arnstadt0.0980.088.292
Gehren0.0150.022.150
Ilmenau0.0170.029.763
Stadtilm0.0240.009.855
Kreisabteilung Camburg ¹)0.0440.009.771Camburg0.0440.009.771
Stkr.Eisenach0.0010.043.385Eisenach0.0520.070.376
Lkr. Eisenach0.1570.096.525
Geisa0.0230.007.437
Gerstungen0.0200.012.237
Kaltennordheim0.0220.010.425
Stadtlengsfeld0.0140.009.509
Thal-Heiligenstein0.0100.012.434
Vacha0.0170.017.492
Stkr.Gera0.0010.081.402Gera0.0650.104.905
Lkr. Gera0.2100.088.345
Neustadt a. d. O.0.0390.017.986
 Abtlg. Auma0.0150.004.755
Ronneburg0.0450.020.009
Weida0.0470.022.092
Stkr.Gotha0.0010.045.780Gotha0.0520.079.741
Lkr. Gotha0.1040.104.178
Gräfentonna0.0120.010.585
Ohrdruf0.0160.025.750
Waltershausen0.0240.032.634
Zella-Mehlis0.0020.015.671
Stkr.Zella-Mehlis0.0010.014.423
Stkr.Greiz0.0010.037.490Greiz0.0520.061.548
Lkr. Greiz0.0850.050.802
Zeulenroda0.0340.026.744
Lkr. Hildburghausen0.1080.060.239Eisfeld0.0340.020.245
Heldburg0.0190.007.054
Hildburghausen0.0240.016.724
 Abtlg. Themar0.0150.007.956
Römhild0.0160.008.260
Lkr. Meiningen0.0980.084.750Meiningen0.0440.039.044
Ostheim v. d. Rhön0.0070.005.097
Bad Salzungen0.0280.027.966
Wasungen0.0190.012.643
Lkr. Rudolstadt0.1050.065.693Königsee0.0310.015.382
Oberweißbach0.0120.014.971
Rudolstadt0.0620.035.340
Lkr. Saalfeld0.1180.073.664Gräfenthal0.0340.020.120
Pößneck0.0190.019.166
Saalfeld0.0420.028.855
 Abtlg. Leutenberg0.0230.005.523
Lkr. Schleiz0.0970.048.482Hirschberg0.0180.007.993
Lobenstein0.0340.019.547
Schleiz0.0450.020.942
Lkr. Sondershausen0.0710.072.164Ebeleben0.0250.014.817
 Abtlg. Schlotheim0.0060.007.493
Frankenhausen0.0130.018.620
Greußen0.0140.009.475
Sondershausen0.0130.021.759
Lkr. Sonneberg0.0560.079.896Schalkau0.0190.008.878
Sonneberg0.0300.046.254
Steinach0.0070.024.764
Lkr. Stadtroda ²)0.1950.077.098Eisenberg0.0390.022.473
Kahla0.0400.016.583
Stadtroda0.0550.020.128
Jena0.0620.070.563
Stkr.Jena0.0010.052.649
Stkr.Weimar0.0010.045.957Weimar0.0490.061.792
Lkr. Weimar0.2080.102.802
Allstedt0.0110.009.023
Blankenhain0.0410.017.958
Buttstädt0.0290.017.834
Großrudestedt0.0210.014.814
Vieselbach0.0250.009.427
Apolda0.0340.043.614
Stkr.Apolda0.0010.025.703
 Land Thüringen1.9541.609.300 Land Thüringen1.9541.609.300

¹)Per Landesgesetz vom 16. März 1939 wurde die Kreisabteilung Camburg am 1. April 1939 dem Landkreis Stadtroda eingegliedert.
²)Der Landkreis Stadtroda hieß noch 1922 Jena-Roda (Quelle:Die neue Kreiseinteilung des Landes Thüringen vom Jahre 1922)

Gebietsänderungen

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1928 erfolgten ein Gebietsaustausch und eine Grenzbereinigung zwischen demFreistaat Sachsen und dem Land Thüringen. Insgesamt kamen 1778 Hektar mit 2900 Einwohnern zu Thüringen (vor allem im südlichen Umland von Gera; u. a. die GemeindenBocka,Liebschwitz,Rückersdorf,Thonhausen) und 1115 Hektar mit 4890 Einwohnern zu Sachsen (vor allem im Umland von Crimmitschau und Limbach-Oberfrohna; u. a. die GemeindenRußdorf undWaldsachsen).[16]

Am 1. April 1944 wurde der zur aufgelösten preußischen ProvinzHessen-Nassau gehörigeLandkreis Herrschaft Schmalkalden in denRegierungsbezirk Erfurt und die preußischeProvinz Sachsen umgegliedert. Im Rahmen der Aufgliederung der Provinz Sachsen wurde der Regierungsbezirk demReichsstatthalter in Thüringen in Funktion alsOberpräsident unterstellt.Staatsrechtlich änderte sich damit nichts an der Zugehörigkeit des Regierungsbezirkes zu Preußen.Der achte Stern im heutigen Wappen Thüringens – ein Löwe auf blauem Grund – symbolisiert diese schließlich Ende 1945 rechtswirksam angeschlossenen preußischen Gebiete.

Wappen

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DasLandeswappen geht auf ein Gesetz des Landtags vom 7. April 1921 zurück.[17] Das Wappen zeigt sieben silberne Sterne auf rotem Grund; die Sterne stehen für die sieben Einzelstaaten, aus denen Thüringen 1920 gebildet wurde.

1933 erhielt das Land unter der nationalsozialistischen Regierung ein neues Wappen, da die Sterne allzu sehr an den jüdischenDavidsstern erinnerten. Das von den Nationalsozialisten verliehene Landeswappen zeigte einenBunten Löwen in der Mitte (Symbol derLandgrafen von Thüringen) mit demHakenkreuz in der rechten Pfote; oben waren der sächsischeRautenkranz (Symbol der Ernestinischen Gebiete) und der Schwarzburger Adler zu sehen. Unten waren derreußische Löwe und dieHenne der Henneberger abgebildet. Dieses Wappen wurde von 1933 bis 1945 verwendet. Als Kleines Staatswappen wurde von Behörden nur der Herzschild geführt. Gestaltet wurde das Wappen von demAltenburger MalerErnst Müller-Gräfe. Wegen seiner Symbole wurde es auch als „Thüringer Tiergarten“ verspottet.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde ein goldener Löwe auf rotem Grund verwendet. Der Löwe war von acht silbernen Sternen umgeben, welche die acht Landesteile einschließlich der 1945 in Thüringen eingegliederten preußischen Gebiete symbolisierten. Die Sterne als Zeichen der Einheit des Landes sind bis heute im Landeswappen erhalten.

Flagge

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Die Große Staatsflagge trägt die Landesfarben weiß-rot und zeigt im weißen Streifen links noch besonders das Landeswappen (Verordnung vom 25. April 1922, Abschnitt III Absatz 2).

Die Landesfarben sind weiß-rot (Gesetz vom 7. April 1921, § 2).

Literatur

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Weblinks

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Einzelnachweise

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  1. Wolfgang Michalka, Gottfried Niedhart (Hrsg.):Die ungeliebte Republik. Dokumente zur Innen- und Aussenpolitik Weimars 1918–1933. dtv dokumente, München 1986, S. 75.
  2. Die Bedeutung der Reichsexekution in der Weimarer Reichsverfassung und ihre Anwendung 1923 in Sachsen und Thüringen. Deutscher Bundestag – Wissenschaftliche Dienste, Ausarbeitung, S. 8.
  3. abVolker Wahl:Schaukasten Folge 3. Besatzungswechsel 1945 in Thüringen. Hauptstaatsarchiv Weimar
  4. abVolker Wahl:Thüringen unter amerikanischer Besatzung (April bis Juli 1945). In:Thüringen. Blätter zur Landeskunde. Weimar 2001.
  5. abRegierungsblatt für das Land Thüringen vom 04.09.1945
  6. Verfassung des Landes Thüringen imRegierungsblatt für das Land Thüringen, 1947, Nr. 1, S. 1–5 (Digitalisat der Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek Jena).
  7. Thüringischen Statistisches Landesamt (Hrsg.):Kreiseinteilung des Landes Thüringen vom Jahre 1922. 2. Auflage. Kommissionsverlag von Gustav Fischer, Jena 1922, S. 41.
  8. Bernhard Post, Volker Wahl:Thüringen-Handbuch. Territorium, Verfassung, Parlament, Regierung und Verwaltung in Thüringen 1920 bis 1995. Böhlau, Weimar 1999, S. 218.
  9. Thomas Herntrich:Thüringen – Von den thüringischen Kleinstaaten nach Zerfall des Alten Reiches bis zum Freistaat Thüringen. Eine völkerrechtliche und verfassungsrechtliche Betrachtung. Peter Lang, Frankfurt am Main 2010, S. 242.
  10. Ulrich Heß:Geschichte der Staatsbehörden in Schwarzburg-Rudolstadt. Jena 1994, S. 81.
  11. Walter Jellinek:Verwaltungsrecht. 2. Auflage, Julius Springer, Berlin 1929, S. 74.
  12. Bernhard Post, Volker Wahl:Thüringen-Handbuch. Territorium, Verfassung, Parlament, Regierung und Verwaltung in Thüringen 1920 bis 1995. Böhlau, Weimar 1999, S. 326.
  13. Gesetz über die Neuabgrenzung der Kreise und Gemeinden (Kreiseinteilungsgesetz) vom 16. Juni 1922, Gesetzsammlung für Thüringen Nr. 29/1922, gefolgt von diversen Ausführungsverordnungen, S. 297–305.
  14. Quelle: Staatshandbuch Thüringen 1926
  15. Karte mit den Austauschgebieten
  16. Gesetz über das Wappen und die Landesfarben Thüringens vom 7. April 1921 (Gesetzsammlung für Thüringen 1920 S. 21).
Länder des Deutschen Reiches zur Zeit derWeimarer Republik (1919–1933)

  Anhalt Anhalt |Baden Baden |Bayern |Freistaat Braunschweig Braunschweig |Bremen |Hamburg |Volksstaat Hessen Hessen |Freistaat Lippe Lippe |Lübeck |Mecklenburg-Schwerin |Mecklenburg-Strelitz |Freistaat Oldenburg Oldenburg |Freistaat Preußen Preußen |Sachsen |Freistaat Schaumburg-Lippe Schaumburg-Lippe |Thuringen Thüringen(ab 1920) |Wurttemberg Württemberg
Saargebiet(unter Völkerbundsverwaltung 1920-1935)
Volksstaat Reuß Reuß(bis 1920) |Freistaat Sachsen-Altenburg Sachsen-Altenburg(bis 1920) |Freistaat Sachsen-Gotha Sachsen-Gotha(bis 1920)* |Freistaat Sachsen-Meiningen Sachsen-Meiningen(bis 1920) |Freistaat Sachsen-Weimar-Eisenach Sachsen-Weimar-Eisenach(bis 1920) |Freistaat Schwarzburg-Rudolstadt Schwarzburg-Rudolstadt(bis 1920) |Freistaat Schwarzburg-Sondershausen Schwarzburg-Sondershausen(bis 1920)
Freistaat Waldeck-Pyrmont Waldeck-Pyrmont(bis 1929)
*Der Landesteil Coburg löste sich nach der Abdankung von HerzogCarl Eduard aus derUnion mit Gotha, organisierte sich alsFreistaat Coburg und schloss sich 1920 Bayern an. Reichsrechtlich wurde die Eigenständigkeit Coburgs allerdings nicht anerkannt und es weiterhin als Landesteil Gothas angesehen. 

Länder des Deutschen Reiches zurZeit des Nationalsozialismus (1933–1945)

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Länder der Deutschen Demokratischen Republik (bis 1952)
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