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Ladestelle

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Dieser Artikel behandelt die Verladestelle von Gütern. Für die Elektromobilität sieheLadestation (Elektrofahrzeug).
Ladestelle für die Erzverladung im BahnhofEisenerz
AutoverladestelleWien Westbahnhof

EineLadestelle oderVerladestelle ist ein Teil einer Eisenbahnanlage, der demUmschlag vonGütern dient. Diese kann Bestandteil einesBahnhofes, einerHaltestelle oder eineAnlage der freien Strecke sein. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird ebenso ein „Ladeplatz“ oft als Ladestelle bezeichnet; zudem im deutschen Eisenbahnwesen fachlich alsOrtsgüteranlage. Findet an einer Ladestelleauch Personenverkehr statt, spricht man von einerHalte- und Ladestelle.

In derEnzyklopädie des Eisenbahnwesens wurde 1915 eine Ladestelle definiert als „ein an Güterschuppen, Rampen oder Fahrstraßen liegender, zum Ein- oder Ausladen von Gütern, Tieren, Militär u.s.w. dienender Platz. In diesem Sinne wird der Ausdruck zum Beispiel in der Deutschen Militärtransportordnung gebraucht. Auch versteht man in einzelnen Gegenden unter L. an den Bahnhöfen oder an der freien Strecke gelegene, durch Gleise mit der Bahn verbundene Plätze, die von der Bahnverwaltung einzelnen Parteien zur Be- oder Entladung der für sie bestimmten Wagen überlassen sind.[1]

Die Ladestelle kann entweder alsLadestraße, alsGüterschuppen, alsLaderampe oder aus Kombinationen derer bestehen und mit oder ohne Umschlageinrichtungen – wieKrane,Förderanlagen, Füllstutzen und anderem mehr – ausgestattet sein. Sie ist immer mit einer Zufahrtsmöglichkeit an Straßen angeschlossen, ausgenommen wenn diese dem Güterumschlag zwischen Bahnen verschiedenerSpurweiten dient.

Ladestellen sind nicht nur inGüterbahnhöfen, oder als Teil eines Bahnhofes mit Gesamtverkehr zu finden; sie sind ebenso in reinenPersonenbahnhöfen, beispielsweise zurAutoverladung, als kleinerer Industrie-Umschlagbahnhof oder zur Versorgung vonSpeisewagen, anzutreffen. Ladestellen, die nicht Teil eines Bahnhofes sind, sind meist alsAusweichanschlussstellen ausgebildet und ermöglichen, dass sich der Zug in der Ausweichanschlussstelle „einschließt“, also die Strecke für den weiteren Betrieb freigibt. In diesem Fall müssen Ladestellen mitFlankenschutzeinrichtungen ausgestattet sein.

Einzelnachweise

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  1. Ladestelle, Ladeplatz. In: Victor von Röll (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Auflage. Band 7:Kronenbreite–Personentarife. Urban & Schwarzenberg, Berlin / Wien 1915, S. 49.
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