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Kurfürstentum Hessen

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Kurfürstentum Hessen
Bundesstaat des
Deutschen Bundes
WappenFlagge
Kurhessisches Wappen 1815–1866Flagge von Kurhessen
 
LandeshauptstadtKassel
StaatsformMonarchie
StaatsoberhauptKurfürst (schon ab 1803)
DynastieHaus Hessen
Bestehen1814–1866
Fläche9.370km²
Einwohner754.100 (1865)[1]
Bevölkerungsdichte81 Einw./km² (1865)
Entstanden ausLandgrafschaft Hessen-Kassel/Königreich Westphalen
Aufgegangen inPreußische Provinz Hessen-Nassau
Karte
Kurhessen mit den Landesteilen Schmalkalden und Schaumburg 1815–1866

Kurfürstentum Hessen, auch kurzKurhessen, war die ab 1815 weithin gebräuchliche Bezeichnung für dieLandgrafschaft Hessen-Kassel, deren Landesherr im Jahre 1803 zumKurfürsten erhoben worden war. Im weiteren Sinne bezeichnete Kurhessen bzw. Kurfürstentum Hessen die Gesamtheit der von dem Kurfürsten regierten Territorien, die dann erst mit der Verwaltungsreform von 1821 unter eine einheitliche Verwaltung gestellt wurden. DurchNapoleon 1807 aufgelöst, kam der größte Teil der Fläche zumKönigreich Westphalen. Durch die Beschlüsse desWiener Kongresses 1814/15 wurde das Kurfürstentum restituiert und war dann bis zurAnnexion durchPreußen 1866 Mitglied imDeutschen Bund. In der Geschichtswissenschaft wird es häufigHessen-Kassel genannt, zur Unterscheidung vonHessen-Darmstadt.

Geschichte

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Karte Kurhessen 1788
Kurfürstenthum Hessen, Karte vonJ. D. A. Hoeck 1822

Vorgeschichte

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Die Landgrafschaft Hessen-Kassel entstand 1567 durch eine Erbteilung derLandgrafschaft Hessen nach dem Tod desLandgrafenPhilipp I. von Hessen,des Großmütigen. Der älteste Sohn Philipps,Wilhelm IV., erhielt mit Hessen-Kassel etwa die Hälfte des Territoriums einschließlich der HauptstadtKassel. Das Erbe der brüderlichen LinienHessen-Marburg undHessen-Rheinfels fiel nach deren Aussterben binnen einer Generation an Hessen-Kassel und dieLandgrafschaft Hessen-Darmstadt.

Letzte Jahre im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation

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Gleichzeitig mit dem 1803 vollzogenenReichsdeputationshauptschluss und derSäkularisation der geistlichen Herrschaften wurde der Landgraf von Hessen-Kassel,Wilhelm IX., zumKurfürsten (Wilhelm I.) desHeiligen Römischen Reichs Deutscher Nation erhoben. Aus dieser persönlichen Rangerhöhung leitete sich die BezeichnungKurfürstentum Hessen oder auchKurhessen für die von ihm beherrschten Gebiete ab, die allerdings erst 1821 unter eine einheitliche Verwaltung gebracht wurden. Das Reichsfürstentum, an dessen Herrscher die Kurwürde gebunden war, war weiterhin die Landgrafschaft Hessen-Kassel, und bei einem Erlöschen der Linie Hessen-Kassel sollte die Kurwürde an den Darmstädter Zweig desHauses Hessen übergehen. Zu wählen gab es für den neuen Kurfürsten allerdings nichts mehr: KaiserFranz II. löste das Reich drei Jahre später auf.

DerReichsdeputationshauptschluss brachte dem neuen Kurfürsten auch territorialen Gewinn. Dazu zählten die in Ober- und Niederhessen (RaumMarburg undKassel) gelegenen kurmainzischenEnklavenAmöneburg,Neustadt,Fritzlar undNaumburg sowie dasGericht Katzenberg am Nordrand desVogelsbergs, die im sogenanntenFürstentum Fritzlar vereinigt wurden und an Hessen-Kassel kamen, sowie die ehemalsfuldischenÄmterSalmünster,Ulmbach,Herolz undRomsthal und diekurmainzischen DörferGroßkrotzenburg undGroßauheim. Die formal noch bestehendePfandschaft des Reiches über dieReichsstadtGelnhausen wurde zu Gunsten des Kurfürsten aufgegeben. Der Landgraf hatte die Stadt aber faktisch schon seit der Hanauer Erbschaft von 1736 besessen. 1806 stellten dieGrafen von Degenfeld dasGericht Ramholz unter die Landeshoheit des Kurfürsten.[1]

KurfürstWilhelm I. trat dem vonNapoleon dominiertenRheinbund nicht bei und versuchteneutral zu bleiben. Vor Beginn desVierten Koalitionskriegs verhandelte er ergebnislos mit Preußen über eine Allianz, erklärte aber nach dem französischen Angriff auf Preußen in völliger Verkennung seiner Situation die Neutralität Kurhessens. Daraufhin besetzte Napoléon das Land und schlug es nach demFrieden von Tilsit 1807 nahezu vollständig dem per Dekret vom 18. August 1807 neu gebildetenKönigreich Westphalen seines BrudersJérôme zu.[2]

Kurhessen als Staat des Deutschen Bundes

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Nach dem Untergang des napoleonischen Reiches wurde Kurhessen restituiert. Kurfürst Wilhelm I. versuchte auf dem Wiener Kongress vergeblich, den nach dem germanischen Stammesnamen der Urhessen benannten Titel eines „Königs derChatten“ zu erhalten. Er behielt den Titel „Kurfürst“, durfte sich aber nunmehr „Königliche Hoheit“ nennen lassen. Zum Gesamtstaat Kurhessen gehörten neben der Landgrafschaft Hessen und der ehemaligenGrafschaft Ziegenhain die FürstentümerFritzlar,Hanau undHersfeld. Weiterhin zählten mehrereExklaven zum Territorium von Kurhessen, so dieGrafschaft Schaumburg (umRinteln) an derWeser (seit 1640) und dieHerrschaft Schmalkalden (seit 1360/1583) im heutigenThüringen.

1816 kamen das Territorium des vormaligenHochstifts Fulda als Großherzogtum Fulda und ca. die Hälfte des nördlich des Mains gelegenen Teils desFürstentums Isenburg unter die Souveränität des Kurfürsten[3] und ab 1822 zum kurhessischen Staat. Die Titulatur des regierenden Fürsten lautete nunmehr:Kurfürst und souveräner Landgraf von Hessen, Großherzog von Fulda,Fürst zu Hersfeld, Fürst zu Hanau, Fürst zu Fritzlar und Fürst zu Isenburg,[4]Graf zuKatzenelnbogen, Graf zuDietz, Graf zu Ziegenhain, Graf zuNidda, Graf zu Schaumburg etc. Das Mitte 1816 von Österreich an das Großherzogtum Hessen abgetretene Fürstentum Isenburg wurde noch am Tag der Übergabe auf Grund eines Territorial-Ausgleichsvertrags[5] der beiden hessischen Souveräne geteilt. Kurhessen gewann dabei etwa die Hälfte der Fläche des nördlich desMains gelegenen Teils des bis 1806 bestehenden (Reichs-)Fürstentums Isenburg (Isenburg-Birstein), nämlich die GerichteLangenselbold und Reichenbach (Birstein), und der ysenburgischen Grafschaften (Ysenburg-Büdingen-Meerholz, die GerichteGründau undMeerholz, sowie von Ysenburg-Büdingen-Wächtersbach die GerichteWächtersbach und den OrtWolferborn).

Innenpolitik

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Bürgerdeputation am 15. September 1830, DasVerfassungsbild vonLudwig Emil Grimm
DasStändehaus in Kassel war ab 1836 Tagungsort der Landstände

Kurfürst Wilhelm I. betrieb eine Revisionspolitik, die darauf abzielte, vieles von dem, was in napoleonischer Zeit eingeführt worden war, rückgängig zu machen. Äußeres formales Zeichen dafür war, dass beimMilitär und bei Hofe die Perücke mit Zopf wieder eingeführt wurde.

Sowohl Wilhelm I., vor allem aber seine beiden Nachfolger,Wilhelm II. undFriedrich Wilhelm, gerieten mit dem wirtschaftlich erstarktenBürgertum wiederholt in Auseinandersetzungen. Es kam sowohl 1830 als auch 1848 zu heftigen revolutionären Ausbrüchen – und im Zuge derJulirevolution von 1830 – unter federführender Mitwirkung des Marburger StaatsrechtlersSylvester Jordan – zurKurhessischen Verfassung von 1831: eine der fortschrittlichsten konstitutionellen Verfassungen Europas. Ein Kernpunkt war die Schaffung derkurhessischen Ständeversammlung. Beide Male schlugen nach Abklingen der Revolution die Kurfürsten und die von ihnen eingesetzten konservativen Regierungen mit einer reaktionären Politik zurück. Der bekannteste Regierungschef war der zweimal (1832–1837, 1850–1855) als Innen- und Justizminister tätigeLudwig Hassenpflug. Die Verfassung wurde gebrochen und außer Kraft gesetzt.

1850 kam es zumKurhessischen Verfassungskonflikt. Dabei gelang es dem Kurfürsten Friedrich Wilhelm zwar, die liberale Verfassung wieder außer Kraft zu setzen, allerdings nur um den Preis einer Intervention ausländischer Truppen, der sogenannten „Strafbayern“, da das eigene Militär die Gefolgschaft verweigerte. Darüber hinaus verlor er durch diesen Schritt vollständig das Vertrauen des Bürgertums. Hinzu kamen bei den hessischen Kurfürsten eine für die Verhältnisse bürgerlicherMoral untragbare „Maitressenwirtschaft“ und scharfe Generationenkonflikte, die das Ansehen derMonarchie beschädigten. Wilhelm I. hatte mit mindestens dreiMaitressen zahlreiche Kinder. Wilhelm II. hatte seine Frau, diepreußische PrinzessinAuguste, verlassen und lebte mit der BürgerlichenEmilie Ortlöpp (später von ihm zur Gräfin von Reichenbach-Lessonitz erhoben) zusammen.Friedrich Wilhelm hatteGertrude Lehmann geheiratet, die sich seinetwegen von einem Offizier hatte scheiden lassen; sie wurde später Gräfin von Schaumburg und Fürstin Hanau von und zu Hořowitz.

Wirtschaft

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Die Wirtschaft des Kurstaates war landwirtschaftlich geprägt. Der einzige Bereich, der eine frühe Industrialisierung erlebte, war der südlichste Landesteil, dasFürstentum Hanau, seit 1821 dieProvinz Hanau mit den beiden StädtenBockenheim (ab 1886 zum Stadtkreis Frankfurt a. M. gehörig) undHanau. Die unterschiedliche wirtschaftliche Dynamik, die andersartige Ausrichtung, eher aufFrankfurt am Main und auf Süddeutschland, führte dazu, dass dort in jeder der zahlreichen Krisen des Kurstaats ausgeprägt oppositionelle Tendenzen bestanden. Hier spielte eine Rolle, dass 1841 die norddeutscheTaler-Währung endgültig auf das gesamte kurhessische Gebiet ausgedehnt wurde und die südliche Landesgrenze zur Währungsgrenze gegenüber demGulden-Gebiet wurde.[6] Hinzu kam die verfehlteStrukturpolitik der Regierung in Kassel. So erfolgte z. B. die Entwicklung des Eisenbahnwesens viel zu spät und zögerlich.[7] Zudem entschied die Regierung sich, die erste Nord-Süd-Verbindung der Eisenbahn von Kassel nach Frankfurt über diegroßherzoglich hessischeProvinz Oberhessen zu favorisieren, dieMain-Weser-Bahn, statt sich für die Route über Fulda und Hanau zu entscheiden (die spätereFrankfurt-Bebraer Eisenbahn). So blieb Fulda bis in die Zeit der preußischen Annexion ohne Eisenbahnanschluss.

Annexion durch Preußen

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Kurhessen stand imDeutschen Krieg auf österreichischer Seite und gehörte damit zu den Verlierern. Es wurde vonPreußen 1866 besetzt und annektiert. Noch vor dem Abschluss desPrager Friedens vom 23. August 1866 und zwei Tage vor Schaffung des Norddeutschen Bundes verkündete der preußische König Wilhelm am 16. August 1866 beiden Häusern despreußischen Landtages die Absicht, Hannover, Hessen-Kassel, Nassau und die Stadt Frankfurt am Main auf immer mit der preußischen Monarchie zu vereinigen. Beide Häuser wurden aufgefordert, hierzu ihre verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen. Der entsprechende Gesetzentwurf sah vor, dass die preußische Verfassung am 1. Oktober 1867 in den genannten Territorien in Kraft treten sollte.[8] Das von beiden Häusern des preußischen Landtages angenommene Gesetz wurde vom König am 20. September 1866 unterzeichnet und anschließend in der Gesetzsammlung veröffentlicht.[9]

Die Bevölkerung Kurhessens leistete gegen die Annexion keinen nennenswerten Widerstand. Im Vorfeld hatte es bereits Bestrebungen und Kontakte seitens des hessischen Bürgertums gegeben, um diesen Vorgang zu betreiben, zu unterstützen und den ungeliebten Kurfürsten loszuwerden. Dieser ging ins Exil nachBöhmen. Preußen annektierte den Kurstaat, dasHerzogtum Nassau, den hessen-darmstädtischenLandkreis Biedenkopf (hessisches Hinterland) und dieFreie Stadt Frankfurt. Es vereinigte sie nach kleineren Grenzkorrekturen gegenüber demKönigreich Bayern und demGroßherzogtum Hessen-Darmstadt (beide ebenfalls auf der Verliererseite des Krieges) 1868 zur preußischen ProvinzHessen-Nassau, in der das bisherige Kurhessen in dem bereits 1867 gebildetenRegierungsbezirk Kassel aufging. 1944 wurde aus diesem, jedoch ohne die KreiseSchmalkalden,Hanau,Schlüchtern undGelnhausen, dieProvinz Kurhessen gebildet.

Land Hessen

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Am 19. September 1945 ging die ehemalige Provinz Hessen-Nassau im neu gegründeten LandGroß-Hessen auf, das 1946 seinen Namen inHessen änderte.

Verwaltungsgliederung

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Mit Edikt vom 21. August 1821 wurde Kurhessen zum Zwecke der Verwaltung mit Effekt vom 1. Januar 1822 in vierProvinzen und 22Kreise eingeteilt. Die beiden althessischen ProvinzenNiederhessen (Hauptstadt:Kassel) undOberhessen (Marburg) lagen im Nordwesten des Landes. Im Südosten lag die aus demHochstift Fulda hervorgegangeneProvinz Fulda mit der ehemals zurGrafschaft Henneberg gehörigen Exklave, demLandkreis Herrschaft Schmalkalden, wiederum südlich an diese anschließend die aus dem ehemaligenFürstentum Hanau gebildeteProvinz Hanau. Die Kreise der vier Provinzen waren:

Die Kreise Grafschaft Schaumburg und Schmalkalden lagen dabei alsExklaven außerhalb des Hauptterritoriums auf heuteniedersächsischem bzw.thüringischem Gebiet.

Hauptartikel:Liste der Kreise im Kurfürstentum Hessen

Mit dieser Verwaltungsneuordnung verbunden war dieTrennung der Rechtsprechung von der Verwaltung. Für die nun selbstständigen Gerichte siehe dieListe der Gerichte im Kurfürstentum Hessen.

Am 31. Oktober 1848 wurden die kurhessischen Provinzen und Kreise abgeschafft. An ihre Stelle traten neunBezirke sowie 21 Verwaltungsämter (auf Grundlage der mittlerweile nur noch 21 Kreise):

  • Eschwege (Verwaltungsämter Eschwege und Witzenhausen)
  • Fritzlar (Fritzlar, Homberg und Ziegenhain)
  • Fulda (Hünfeld und Fulda)
  • Hanau (Gelnhausen, Hanau und Schlüchtern)
  • Hersfeld (Hersfeld, Melsungen und Rotenburg)
  • Kassel (Hofgeismar, Kassel und Wolfhagen)
  • Marburg (Frankenberg, Kirchhain und Marburg)
  • Rinteln (Rinteln, d. h. Schaumburg)
  • Schmalkalden (Schmalkalden)

Zum 15. September 1851 wurde diese Reform rückgängig gemacht und die Verwaltungsgliederung von 1821 wiederhergestellt. Diese Kreiseinteilung blieb auch nach derAnnexion durch Preußen erhalten[10]. Die meisten der 1821 geschaffenen Kreise existierten bis zurGebietsreform in Hessen in den 1970er Jahren (ab 1945 in Groß-Hessen und später in Hessen als Landkreise).

Die hessischen Kurfürsten

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RegierungszeitKurfürstBemerkung
1785–1821Wilhelm IX./I.Regierte als Wilhelm IX. bereits seit 1760 in derGrafschaft Hanau, bis 1764 durch seine Mutter, LandgräfinMaria als Vormund; erhielt 1803 mit demReichsdeputationshauptschluss die Kurfürstenwürde und wurde Kurfürst Wilhelm I.; musste von 1806 bis 1813 dem napoleonischen Königreich Westphalen weichen; hatte seit dem Wiener Kongress – wie alle anderen Souveräne im Deutschen Bund – das persönliche Prädikat „königliche Hoheit“.
1821–1847Wilhelm II.Floh 1831 aus Kassel und überließ seinem Sohn (formell als „Mitregenten“) die Regierungsgeschäfte.
1847–1866Friedrich WilhelmRegierte bereits seit 1831 faktisch allein für seinen geflohenen Vater als formeller Mitregent; ging nach der preußischen Annexion 1866 ins Exil; dort 1875 verstorben, ohne einen legitimen Thronprätendenten zu hinterlassen.

Wappen

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Das Große Wappen des Kurfürstentums Hessen
Wappen des Kurfürstentums Hessen 1803–1806

Blasonierung: Das Große Wappen des Kurfürstentums Hessen zeigt einen zweimal gespaltenen und zweimal geteilten Schild, dessen zweites und achtes Feld nochmals quergeteilt ist. Die Felder enthalten folgende Wappen:

1. Großherzogtum Fulda (1815 von Preußen erhalten): in Silber ein facettiertes, schwarzes Kreuz

2a. oben –Fürstentum Hanau (1736 erhalten nach Aussterben der Grafen von Hanau): das Feld ist geviert und mit einem Mittelschild belegt. Der Mittelschild, von Rot über Gold geteilt, ist das Wappen derHerrschaft Münzenberg. Das erste und vierte Quartier zeigt das Wappen der Grafschaft Hanau: in Gold drei rote Sparren übereinander. Das zweite und dritte Quartier zeigt das Wappen derGrafschaft Rieneck: achtfach von Rot und Gold quer gestreift.

2b. unten –Grafschaft Katzenelnbogen (1479 an Hessen): in Gold ein blau gekrönter, roter Löwe.

3.Fürstentum Hersfeld (ehemalige Abtei, 1648 an Hessen): in Silber ein rotesPatriarchenkreuz.

4.Grafschaft Ziegenhain (1450 an Hessen): von Schwarz über Gold geteilt, oben ein sechsstrahliger, facettierter silberner Stern.

5. Landgrafschaft Hessen: in Blau ein von Silber und Rot zehnfach quergestreifter, gekrönter, goldbewehrter Löwe.

6.Grafschaft Nidda (1450 an Hessen): von Schwarz über Gold geteilt, oben zwei achtstrahlige, facettierte silberne Sterne.

7.Fürstentum Fritzlar (vormals Kurmainzische Enklaven, 1803 an Hessen-Kassel): in Blau ein schwebendes goldenes Hochkreuz.

8a. oben –Grafschaft Diez (1479 an Hessen): in Rot zwei goldene Leoparden übereinander.

8b. unten –Grafschaft Schaumburg (1648 an Hessen): In Rot ein von Silber über Rot quergeteiltes Schildchen umgeben von einem silbernen Zackenrand (Nesselblatt).

9.Fürstentum Isenburg (1816 an Kurhessen): in Silber zwei schwarze Querbalken.

Auf dem von zwei königlich gekrönten, vorwärtssehenden, einschwänzigen, goldenen Löwen gehaltenen Schild ruht eine Königskrone (seit 1815, als Kurfürst Wilhelm I.). Unter dem Wappen befinden sich der OrdenPour la vertu militaire, derHausorden vom Goldenen Löwen und derOrden vom Eisernen Helm.

Fortbestand der Bezeichnung Kurhessen

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Die Bezeichnung „Kurhessen“ wird bis heute als regionale Bezeichnung weiter verwandt, so in der BezeichnungEvangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck, die in etwa das alte Territorium Kurhessens einschließlich der Exklave Schmalkalden sowieWaldeck umfasst. Ebenso findet sich die alte Bezeichnung in derKurhessen-Therme oder derKurhessenbahn.

Siehe auch

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Literatur

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nach Autoren / Herausgebern alphabetisch geordnet

Weblinks

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Commons: Kurfürstentum Hessen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wikisource: Feierlichkeiten anlässlich der Erhebung zum Kurfürstentum – Quellen und Volltexte

Einzelnachweise

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  1. Helmut Puchert:Der hessische Spessart. (=Schriftenreihe des Forstkulturhistorischen Museums Bieber. 3 =Mitteilungen der hessischen Landesforstverwaltung. 23). Frankfurt a. M. 1991, S. 35.
  2. Karl Ernst Demandt:Geschichte des Landes Hessen. Kassel 1972, S. 545.
  3. Johann Ludwig Klüber (Hrsg.):Kaiserlich-östreichisches Patent wegen der Übergabe der Oberhoheit über verschiedene fürstlich und gräflich-isenburgische Gerichte, an Kurhessen; ferner der Oberhoheit über die übrigen unter Benennung Fürstenthum Isenburg vereinigt gewesenen Gebietstheile, über die gräflich-schönbornscheHerrschaft Heusenstamm, die freiherrlich-groschlagischeHerrschaft Eppertshausen, den gräflich-ingelheimischen Ort Obererlenbach und die gräflich-solmsische Hälfte des Ortes Niederursel, an das Großherzogthum Hessen Offenbach, den 9. Juli 1816, No. XXXVII., in: Johann Ludwig KlüberStaatsarchiv des teutschen Bundes. Band 1. (J. J. Palm und Ernst Enke), Erlangen 1816, S. 419–421books.google.de
  4. Auszug Geheimen-Raths-Protokolls, wegen der Aufnahme des Titels eines Fürsten von Isenburg in die kurfürstliche Titulatur vom 31sten December 1816. In: Sammlung von Gesetzen etc. für die kurhessischen Staaten. Jahr 1816. – Nr. XXI. – December.kurhessGS 1816, S. 179
  5. Convention Territorial entre le Grand Duc de Hesse et Electeur de Hesse. – Signèe à Francfort sur Mein, le 29 Juin, 1816. British and Foreign State Papers 1815–1816, Band 3, Compiled by the Librarian and Keeper of the Papers, Foreign Office, James Ridgway and Sons, Piccadilly, London 1838, S. 812–819; (größtenteils in deutscher Sprache)books.google.de; auch abgedruckt in Grindaha, Heft 26, Geschichtsverein Gründau e. V., Gründau 2016ISSN 2194-8631 S. 4–12 mit Anmerkungen von Norbert Breunig
  6. Das Papiergeld des Kurfürstentums Hessen. Methoden staatlicher Schuldenaufnahme im 19. Jahrhundert. Inaugural-Dissertation zur Erlangung des Grades eines Doktors der Philosophie des Fachbereichs Geschichte und Kulturwissenschaften der Philipps-Universität Marburg, vorgelegt von Andreas Kaiser, Marburg 2003, Seite 15f
  7. Hellmut Seier:Hanau und Kurhessen im Spiegel des Vormärz und seines Geschichtsbewußtseins. Zur 150-Jahr-Feier des Hanauer Geschichtsvereins. In:Hessisches Jahrbuch für Landesgeschichte. 45, 1985, S. 129–162.
  8. Provinzial-Correspondenz vom 12. September 1866: Die Erweiterung des preußischen Staatsgebietes zitiert nach: Staatsbibliothek zu Berlin:Amtspresse Preußens.
  9. Gesetz, betreffend die Vereinigung des Königreichs Hannover, des Kurfürstenthums Hessen, des Herzogthums Nassau und der freien Stadt Frankfurt mit der Preußischen Monarchie. Vom 20. September 1866 (Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten, Nr. 47/1866, S. 555-556)
  10. Gesetz, betreffend die Vereinigung des Königreichs Hannover, des Kurfürstenthums Hessen, des Herzogthums Nassau und der freien Stadt Frankfurt mit der Preußischen Monarchie vom 20. September 1866(preußGS) 1866, S. 555 ff.
Kurfürstenkollegium des Heiligen Römischen Reiches

Goldene Bulle Karls IV.:Mainz |Trier |Köln |Rheinpfalz |Sachsen |Brandenburg |Böhmen

Kurwürde im 17. Jahrhundert:Bayern (1623) |Hannover (1692)

Reichsdeputationshauptschluss (1803):Hessen |Baden |Regensburg |Salzburg |Württemberg

Kaisertum

Österreich

Königreiche

BayernHannoverPreußenSachsenWürttemberg

Kurfürstentum

Hessen (Kassel)

Großherzogtümer

BadenHessen (Darmstadt)LuxemburgMecklenburg-SchwerinMecklenburg-StrelitzOldenburgSachsen-Weimar-Eisenach

Herzogtümer

Anhalt(ab 1863)Anhalt-Bernburg(bis 1863)Anhalt-Dessau(bis 1863)Anhalt-Köthen(bis 1847)HolsteinLauenburgLimburg(1839-1866)NassauSachsen-Altenburg(ab 1826)Sachsen-Coburg-Saalfeld– ab 1826 alsSachsen-Coburg-GothaSachsen-Gotha-Altenburg(bis 1826)Sachsen-Hildburghausen(bis 1826)Sachsen-MeiningenHerzogtum Braunschweig

Fürstentümer

Hessen-Homburg(1817-1866)Hohenzollern-Hechingen(bis 1850)Hohenzollern-Sigmaringen(bis 1850)LiechtensteinLippeReuß älterer LinieReuß jüngerer Linie(ab 1848)Reuß-Ebersdorf(bis 1824)Reuß-Lobenstein(bis 1824)Reuß-Lobenstein und Ebersdorf(1824–1848)Reuß-Schleiz(bis 1848)Schaumburg-LippeSchwarzburg-RudolstadtSchwarzburg-SondershausenWaldeck-Pyrmont

Freie Städte

BremenFrankfurt am MainHamburgLübeck

Mitgliedstaaten des Deutschen Zollvereins (1834–1919)

Preußen(ab 1834) (mit den zugehörigen Gebieten:Anhalt-Bernburg(1834–1863),Anhalt-Dessau(1834–1863),Anhalt-Köthen(1834–1847),Anhalt(ab 1863),Waldeck(ab 1834),Lippe(ab 1841),Lauenburg(1865–1876),Schleswig-Holstein(ab 1867)) |Hessen-Darmstadt(ab 1834) |Hessen-Kassel(1834–1866) |Hessen-Homburg(1835–1866) |Bayern(ab 1834) |Württemberg(ab 1834) (mit den zugehörigen Gebieten:Hohenzollern-Hechingen(1834–1850),Hohenzollern-Sigmaringen(1834–1850)) |Sachsen(ab 1834) |Zoll- und Handelsverein der Thüringischen Staaten(ab 1834) (mit den zugehörigen Gebieten:Sachsen-Weimar-Eisenach(ab 1834),Sachsen-Altenburg(ab 1834),Sachsen-Meiningen(ab 1834),Sachsen-Coburg und Gotha(ab 1834),Schwarzburg-Rudolstadt(ab 1834),Schwarzburg-Sondershausen(ab 1834),Reuß-Greiz(ab 1834),Reuß jüngerer Linie(ab 1848),Reuß-Schleiz(1834–1848),Reuß-Lobenstein und Ebersdorf(1834–1848)) |Baden(ab 1835) |Nassau(1835–1866) |Frankfurt(1836–1866) |Braunschweig(ab 1841) |Luxemburg(ab 1842) |Hannover(1854–1866) (mit den zugehörigen Gebieten:Schaumburg-Lippe(ab 1854)) | Oldenburg(ab 1854) |Hamburg(ab 1888) |Bremen(ab 1888) |Lübeck(ab 1868) | Elsaß-Lothringen(ab 1871) |Mecklenburg-Strelitz(ab 1867) |Mecklenburg-Schwerin(ab 1867)

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