Kreishauptmannschaft ist eine historische Bezeichnung für staatlicheMittelbehörden imKönigreich bzw. FreistaatSachsen, welche 1939 inRegierungspräsidien umbenannt wurden.
Als Mittelbehörde für die allgemeine Landesverwaltung führte die Kreishauptmannschaft unter der Leitung einesKreishauptmanns die Aufsicht über die dem Innenministerium unterstehenden Behörden seiner Region, die Aufsicht über dieBezirke und Städte und die allgemeine Landesverwaltung, wobei die Volksschulaufsicht, die Verwaltung der direkten Steuern, der Straßen- und Wasserbau und die Militärverwaltung nicht mehr zu ihren Aufgaben gehörte. Die Kreishauptmannschaft war in kollegialer Zusammensetzung auchVerwaltungsgericht erster Instanz. Für die Regelung bestimmter wichtiger Verwaltungsangelegenheiten war in den vier Regionen jeweils ein Kreisausschuss eingerichtet worden, dessen Mitglieder von den Bezirksversammlungen und Stadtbezirken entsandt wurden, der Kreishauptmann war bis zur Demokratisierung Deutschlands 1919 auch dessen Vorsitzender.
Nach 1835 gab es inSachsen zunächst vier sogenannteKreisdirektionen, die nach dersächsischen Verwaltungsreform von 1873/74 in Kreishauptmannschaften umbenannt wurden.
Im Jahr 1900 wurde durch Teilung der Kreishauptmannschaft Zwickau zusätzlich dieKreishauptmannschaft Chemnitz eingerichtet.1932 wurde die Kreishauptmannschaft Bautzen mit der Kreishauptmannschaft Dresden zur Kreishauptmannschaft Dresden-Bautzen zusammengelegt. 1939 wurden die Kreishauptmannschaften nach preußischem Vorbild inRegierungsbezirke umbenannt. Der Kreishauptmann hieß ab diesem ZeitpunktRegierungspräsident.
Kreishauptmannschaft | Fläche in km² | Einwohner Verwaltungsort | Einwohner gesamt |
---|---|---|---|
Bautzen | 2.469,73 | 26.024 | 405.173 |
Chemnitz | 2.070,99 | 206.913 | 792.393 |
Dresden | 4.336,86 | 396.146 | 1.216.489 |
Leipzig | 3.567,35 | 456.124 | 1.060.632 |
Zwickau | 2.548,01 | 55.825 | 727.529 |