Einekreisfreie Stadt (inBaden-Württemberg alsStadtkreis bezeichnet) ist eine kommunaleGebietskörperschaft. Sie gehört keinem Landkreis an, sondern erfüllt dessen Aufgaben gleich selbst. Das Gegenteil ist diekreisangehörige Gemeinde.
Im Bereich der allgemeinen und inneren Verwaltung ist das Stadtgebiet einer kreisfreien Stadt in Deutschland damit staatsfrei (Vollkommunalisierung). DerOberbürgermeister einer kreisfreien Stadt steht mindestens auf gleicher Hierarchiestufe wie einLandrat. Städte mit vergleichbarem Status gibt es auch in vielen anderen Ländern.
In der Regel handelt es sich dabei umGroßstädte – also Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern – oder größereMittelstädte. Allerdings gibt es in Baden-Württemberg,Niedersachsen undNordrhein-Westfalen auch Großstädte, die nicht kreisfrei sind, und im Gegensatz dazu in Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen,Rheinland-Pfalz undThüringen kreisfreie Städte, die weniger als 60.000 Einwohner haben. Vereinzelt trifft man auch den Sonderfall an, dass kreisangehörige Gemeinden „nur“ einen Teil der Aufgaben eines Landkreises übernehmen (zum Beispiel dieGroßen Kreisstädte). Die kleinste kreisfreie Stadt in Deutschland istZweibrücken in Rheinland-Pfalz mit etwa 34.600 Einwohnern (Ende 2023), die größte die bayerische LandeshauptstadtMünchen mit mehr als 1,5 Millionen Einwohnern (Ende 2023). In den dreiStadtstaatenBerlin,Hamburg undBremen ist der Begriffkreisfreie Stadt unüblich, da es keine Kreise gibt. Die Länder Berlin und Hamburg sindEinheitsgemeinden, in denen Gemeinde und Land rechtlich identisch sind, während das Land Bremen aus den beiden StadtgemeindenBremen undBremerhaven besteht. In statistischen Übersichten werden die bremischen Stadtgemeinden und die Städte Hamburg und Berlin häufig mit kreisfreien Städten auf eine Stufe gestellt, so dass in solchen Fällen Berlin und Hamburg als größte kreisfreie Städte erscheinen.
In Preußen wurden bis zurStädteordnung von 1808 Städte, die keinen Rat aufgrund einer Ratsverfassung hatten, sondern dem Landesherrn unmittelbar unterstellt waren, der insoweit auch Stadtherr war,Immediatstädte genannt.
In Deutschland gibt es107 kreisfreie Städte. Zusammen mit den294 Landkreisen bilden sie die insgesamt 401 Gebietskörperschaften auf Kreisebene.



In derBundesrepublik Deutschland wurden anfangs nur zwei kreisfreie Städte neu errichtet:Wolfsburg am 1. Oktober 1951 undLeverkusen am 1. April 1955. Dagegen ließ sich der StadtkreisKonstanz am 1. Oktober 1953 freiwillig in den gleichnamigenLandkreis eingliedern. Im Zuge derGebietsreformen der 1970er Jahre wurden viele kreisfreie Städte entweder in die benachbarten Landkreise eingegliedert, zum BeispielCuxhaven,Freising,Fulda,Gladbeck,Hildesheim,Neu-Ulm,Siegen undWitten, oder aber mit einer Nachbarstadt vereinigt, zum BeispielRheydt,Wanne-Eickel undWattenscheid. Im Saarland erprobte man einen neuen Weg. So wurde am 1. Januar 1974 die LandeshauptstadtSaarbrücken in einen neuen Umlandverband eingegliedert, in dem auch der bisherigeLandkreis Saarbrücken aufging. Dies war die Geburtsstunde desStadtverbandes Saarbrücken, des ersten neuartigenKommunalverbandes besonderer Art in Deutschland. Am 1. Januar 2008 wurde dieser Stadtverband inRegionalverband Saarbrücken umbenannt.
InNiedersachsen ging man einen etwas anderen Weg als im Saarland: Die LandeshauptstadtHannover wurde am 1. November 2001 in die neu geschaffeneRegion Hannover eingegliedert, behielt aber großenteils ihren Rechtsstatus als kreisfreie Stadt. Auf sie finden gem. § 15, Abs. 2 desNiedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes die für kreisfreie Städte geltenden Vorschriften Anwendung, soweit durch Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist.[1] Somit ist die Region Hannover der zweite Kommunalverband besonderer Art in Deutschland. Auch sie ist – wie der Regionalverband Saarbrücken – Mitglied imDeutschen Landkreistag.
InNordrhein-Westfalen wird ebenfalls ein Regionsmodell exemplarisch erprobt. So wurde am 21. Oktober 2009 dieStädteregion Aachen als dritter Kommunalverband besonderer Art in Deutschland als Rechtsnachfolger desKreises Aachen gebildet. Ihr gehört auch die StadtAachen an, die nach Maßgabe desAachen-Gesetzes von 2008 weiterhin weitgehend die Rechtsstellung einer kreisfreien Stadt besitzt, jedoch in Kreisstatistiken aus systematischen Gründen oft nicht mehr als eine solche geführt wird.[2]
Nach derWiedervereinigung Deutschlands gab es in den östlichen Ländern Pläne für Gemeinde- und Kreisneugliederungen. Während inBrandenburg die StädteEisenhüttenstadt undSchwedt/Oder am 6. Dezember 1993 in die sie umgebenden neuen Landkreise eingegliedert wurden, ging man inSachsen undThüringen den umgekehrten Weg und entließ zwei Städte aus dem Landkreis, dem sie bisher angehörten:Hoyerswerda wurde zum 1. Januar 1996,Eisenach zum 1. Januar 1998 kreisfrei, wobei Eisenach seit 1. Juli 2021 wieder zumWartburgkreis gehört. Die StädteGörlitz, Hoyerswerda,Plauen undZwickau verloren allerdings am 1. August 2008 anlässlich derKreisreform in Sachsen ihre Kreisfreiheit. Das LandMecklenburg-Vorpommern hatim September 2011 alle kreisfreien Städte außerRostock undSchwerin in die sie umgebenden neuen Kreise eingegliedert.
Im Jahr 2026 wurde die bisher zumhessischenMain-Kinzig-Kreis gehörende StadtHanau aus diesem ausgegliedert und kreisfrei.
Die historische Übersicht weist die Bezeichnung für die kreisfreien Städte in den Ländern des Deutschen Reiches im Jahr 1938 aus.[3]
| Land | Bezeichnung | Anmerkungen |
|---|---|---|
| Anhalt | Stadtkreis | |
| Baden | – | Die sieben Stadtkreise gehörten zu den gleichnamigen Amtsbezirken,Baden-Baden zum Amtsbezirk Rastatt. Sie waren nicht kreisfrei. |
| Bayern | Kreisunmittelbare Stadt | Die Bezeichnung bedeutetregierungsbezirks-unmittelbare Stadt, also direkt dem Regierungsbezirk unterstellt. Nur die kreisunmittelbaren Städte mit mehr als 20.000 Einwohnern und die StadtRosenheim waren Stadtkreise. |
| Braunschweig | – | Die StadtBraunschweig bildete einen Stadtkreis, der zum Kreis Braunschweig gehörte. Am 1. April 1925 schied die Stadt Braunschweig aus dem Kreis Braunschweig aus[4]. |
| Bremen | Stadt | |
| Hamburg | Stadt | |
| Hessen | Stadtkreis | |
| Lippe | – | |
| Mecklenburg | Selbständiger Stadtbezirk | Neubrandenburg war ein selbständiger Stadtbezirk, aber kein Stadtkreis. |
| Oldenburg | Stadt | |
| Preußen | Stadtkreis | Der Oberbegriff für alle Stadt- und Landkreise istKreis. |
| Saarland | Stadtkreis | Der Oberbegriff für alle Stadt- und Landkreise istKreis. |
| Sachsen | Bezirksfreie Stadt | |
| Schaumburg-Lippe | – | |
| Thüringen | Stadtkreis | Zella-Mehlis war eine kreisfreie Stadt, aber kein Stadtkreis. |
| Württemberg | Stadtkreis | DieStadt Stuttgart gehörte keinem Oberamt, ab 1934 Kreis, an. Sieben weitere Stadtkreise gehörten zu den gleichnamigen Kreisen,Schwenningen zum Kreis Rottweil. Diese waren nicht kreisfrei. |
Mit Wirkung vom 1. Januar 1939 wurde einheitlich für das Deutsche Reich die BezeichnungStadtkreis festgelegt. Nur in Mecklenburg blieb es bei der Bezeichnungselbständiger Stadtbezirk.[5]
Bei der 1816 erfolgten GliederungPreußens inKreise wurden die ProvinzhauptstädteBreslau,Danzig,Köln,Königsberg,Magdeburg,Münster,Posen,Potsdam undStettin der unmittelbaren Kontrolle der Provinzregierung unterstellt und blieben kreisfrei, nicht jedoch die ProvinzhauptstadtCoblenz, die erst 1887 ein eigener Stadtkreis wurde.Aachen,Düsseldorf,Erfurt,Halle,Minden undTrier[6] wurden ebenfalls kreisfrei. Minden verlor seine Kreisfreiheit bereits 1817 wieder, ebenso 1820 auch Düsseldorf und Erfurt, die wieder in die jeweiligen Landkreise eingegliedert wurden.
Nach der Annexion desKönigreiches Hannover, desKurfürstentums Hessen-Kassel, desHerzogtums Nassau und derFreien Stadt Frankfurt im Jahre 1866 wurden die ehemaligen Hauptstädte dieser Staaten,Hannover,Kassel,Wiesbaden undFrankfurt am Main, als Stadtkreise übernommen.
Durch das starke Wachstum der Städte infolge der Industrialisierung wurde die Forderung an die Adresse der preußischen Regierung nach einer Auskreisung der größeren Städte immer lauter. WarenBarmen undElberfeld, die am 1. Juni 1861 Stadtkreise wurden,[7] noch als Ausnahmefall charakterisiert worden, so musste die Regierung ab 1872 regelmäßig weiteren Auskreisungen zustimmen.Erfurt (1. Januar 1872),Düsseldorf (20. April 1872) undKrefeld (14. Oktober 1872) waren die nächsten Städte, bei denen diese Regelung angewendet wurde.[8] 1873 wurdenGörlitz undStralsund eigene Stadtkreise, 1874 auchDuisburg (am 28. Januar),Elbing undLiegnitz (am 1. Januar).
Ab 1875 war generell eine Einwohnerzahl von mehr als 30.000 Voraussetzung für die Bildung von Stadtkreisen. In einigen Fällen wie zum BeispielHamborn wurde am 1. Mai 1911 aus einer rasant auf mehr als 100.000 Einwohner gewachsenen Gemeinde direkt ein Stadtkreis. Dieser wurdeam 1. August 1929 mit Duisburg zum Stadtkreis Duisburg-Hamborn vereinigt.
In Bayern wurden zunächst allemediatisiertenFreien Reichsstädte kreisunmittelbar, ebenso die früheren Residenzstädte und die Bischofssitze.[9] Daher gab es dort bis 1972 eine besonders große Anzahl kreisunmittelbarerMittel- und sogarKleinstädte. Die 1972 eingekreisten Städte verfügen mit der als Ersatz verliehenen Rechtsstellung alsGroße Kreisstadt weiterhin über einen historisch bedingten Status, der anderen Städten ihrer Größe vielfach nicht zufällt.
Bei den bayerischen Bezeichnungen muss beachtet werden, dass bis Ende 1938 die heutigen Regierungsbezirke als Kreise und die heutigen Landkreise als Bezirke bezeichnet wurden. Zu dieser Systematik gehörte auch der Name „kreisunmittelbare Städte“ für die heutigen kreisfreien Städte.
Völlig unabhängig von den Regierungsbezirken (früher: Kreise) und den Landkreisen (früher: Bezirke) sind die mit den Regierungsbezirken flächengleichen Gebietskörperschaften derBezirke. Diese Bezirke stehen zu den kreisfreien Städten (kreisunmittelbaren Städten) nicht in einem Über- und Unterordnungsverhältnis, sondern folgen dem Prinzip der Aufgabentrennung.[10]
DasGroßherzogtum Oldenburg gewährte außer der LandeshauptstadtOldenburg (Oldb.) auch den StädtenJever (1855),Varel (1858),Delmenhorst (1903) undRüstringen (1911), das 1937 mitWilhelmshaven vereinigt wurde, das Privileg der Kreisfreiheit.
DasLand Thüringen führte bei der staatlichen Neugliederung in den Jahren 1920 bis 1922 das in Preußen übliche System mit Stadt- und Landkreisen ein. ImFreistaat Mecklenburg-Schwerin wurden bei der Gebietsreform am 1. April 1921 38 bisher amtsfreie Städte in Ämter eingegliedert, die verbleibenden 4 amtsfreien Städte wurden zu selbständigen Stadtbezirken, die kreisfreien Städten entsprachen. ImFreistaat Mecklenburg-Strelitz wurden die amtsfreien Städte und 3 weitere bisher zu Ämtern gehörenden Städte bei der Gebietsreform 1919 zu Freien Städten. Nach der Vereinigung der beiden mecklenburgischen Freistaaten Mecklenburg-Schwerin undMecklenburg-Strelitz im Jahre 1934 blieben die beiden Strelitzer StädteNeubrandenburg undNeustrelitz als selbständige Stadtbezirke kreisfrei, die übrigen Strelitzer Städte wurden jedoch demLandkreis Stargard eingegliedert.[11] Die selbständigen Stadtbezirke in Mecklenburg-Schwerin wurden bis auf Neubrandenburg 1935 zu Stadtkreisen. Neubrandenburg blieb 1935 kreisfrei, wurde jedoch formal kein Stadtkreis.[12][13]
Baden,Hessen-Darmstadt undWürttemberg kannten bis zur Verwaltungsreform 1938 mit Ausnahme der württembergischen LandeshauptstadtStuttgart keine Stadtkreise.
ImFreistaat Braunschweig war die StadtBraunschweig hinsichtlich der kommunalen Stadtverwaltung kein Teil des Kreises Braunschweig, als Teil der Staatsverwaltung jedoch derKreisdirektion Braunschweig nachgeordnet. In der neuen Städteordnung vom 15. November 1924 mit Inkrafttreten am 1. April 1925 erhielt die Landeshauptstadt Braunschweig den Status einer kreisfreien Stadt und schied aus demKreis Braunschweig aus.[14][15][16][17]
ImFürstentum Lippe wurden die bisherigen Ämter 1879 zu den 5 VerwaltungsämternDetmold,Lipperode-Cappel,Blomberg,Brake undSchötmar zusammengeschlossen.[18] Die Städte Detmold, Horn, Lage[19], Blomberg, der Flecken Schwalenberg (1906 erhielt Schwalenberg die Bezeichnung Stadt)[20], Barntrup, Lemgo[21] und Salzuflen waren amtsfrei.[22] Sie gehörten den bisherigen Ämtern nicht an. Ebenso gehörten sie den Verwaltungsämtern nicht an. ImFreistaat Lippe erhielten Schötmar 1921 und Oerlinghausen am 1. April 1926 Amtsfreiheit.[23] Durch das lippische Gemeindeverfassungsgesetz vom 1. Dezember 1927 wurde mit Wirkung zum 1. April 1928 durch Zusammenschluss der Verwaltungsämter Detmold und Lipperode-Cappel das Landratsamt Detmold gebildet. Die anderen Verwaltungsämter wurden zu den LandratsämternBlomberg,Brake undSchötmar und damit mit Landkreisen vergleichbar. Die StädteDetmold, Horn, Lage,Blomberg,Schwalenberg,Lemgo,Barntrup,Bad Salzuflen,Schötmar und Oerlinghausen blieben amtsfrei. Da sie den Landratsämtern nicht angehörten, entsprachen sie kreisfreien Städten.[24] Mit Wirkung vom 1. April 1932 wurden die Landratsämter Detmold und Blomberg und die bisher amtsfreien Städte Blomberg, Schwalenberg, Lage und Horn zumKreis Detmold und die Landratsämter Brake und Schötmar und die bisherigen amtsfreien Städte Barntrup und Oerlinghausen zumKreis Lemgo zusammengeschlossen. Es bestanden bis 1934 die kreisfreien Städte Detmold, Lemgo und Bad Salzuflen, das mit Schötmar 1932 vereinigt wurde. 1933 wurde die Vereinigung zwischen Bad Salzuflen und Schötmar aufgehoben und die Stadt Schötmar wurde dem Kreis Lemgo angeschlossen. Zum 1. April 1934 wurde Detmold in den Kreis Detmold und Lemgo und Bad Salzuflen in den Kreis Lemgo eingegliedert (s.Liste der kreisfreien Städte und Stadtkreise Deutschlands).[25]
In Schaumburg-Lippe waren bei der Einteilung des Landes in die 4 Ämter am 15. Januar 1816 Bückeburg, Arensburg, Stadthagen und Hagenburg die ResidenzstadtBückeburg undStadthagen als selbständige Stadt den Ämtern Bückeburg und Stadthagen nicht an. Auch bei der Zusammenlegung der Ämter zu den beiden Ämtern Bückeburg-Arensburg und Stadthagen-Hagenburg am 1. Oktober 1879 blieben die beiden Städte Bückeburg und Stadthagen selbständige Städte und gehörten den Ämtern nicht an. Auch bei der Umwandlung der beiden Ämter in die Landratsamtsbezirke Bückeburg-Arensburg und Stadthagen-Hagenburg am 31. Dezember 1884 blieben die beiden Städte Bückeburg und Stadthagen selbständige Städte, die den Landratsamtsbezirken nicht angehörten. Am 25. März 1899 wurden aus den beiden selbständigen Städten Bückeburg und Stadthagen kreisfreie Städte, aus den beiden Landratsamtsbezirke Bückeburg-Arensburg und Stadthagen-Hagenburg wurden die beidenKreis Bückeburg undKreis Stadthagen. Zum 1. April 1934 wurden die beide kreisfreien Städte Bückeburg, dem Kreis Bückeburg und Stadthagen dem Kreis Stadthagen eingegliedert (s.Schaumburg-Lippe undListe der kreisfreien Städte und Stadtkreise Deutschlands).[26]
DieDeutsche Gemeindeordnung von 1935 führte den Begriff „Stadtkreis“ neu ein. In der „Ersten Verordnung zur Durchführung der Deutschen Gemeindeordnung“ vom 23. März 1935 wurden alle Stadtkreise, geordnet nach Ländern, aufgezählt. 1942 gab es hierzu eine Ergänzung. Dabei muss berücksichtigt werden, dass es sich bei diesen Stadtkreisen mit Ausnahme derer im StaatPreußen nicht um Stadtkreise im heutigen Sinne handelte. Sie waren eher zu vergleichen mit „kreisangehörigen Städten mit Sonderstatus“, also etwaGroßen Kreisstädten.
Während in den ersten Jahren der sowjetischen Besatzung in derDDR noch Stadtkreise eingerichtet wurden (zum BeispielSchönebeck (Elbe) im Jahre 1946), beseitigtendie 1950und 1952 durchgeführten Verwaltungsreformen die Mehrzahl der historisch gewachsenen Stadtkreise.
Allerdings wurden in der DDR auch neue Stadtkreise gebildet. So war zum BeispielJohanngeorgenstadt von 1951 bis 1957 Stadtkreis; denn durch den Uranabbau war die Zahl der Einwohner auf über 40.000 gewachsen. Nach 1957 sank sie wieder ab. Ähnlich erging esSchneeberg, das von 1951 bis 1958 einen Stadtkreis bildete. Auch die neu errichteteStalinstadt (heuteEisenhüttenstadt) wurde 1953 von der DDR-Regierung zum Stadtkreis erhoben.Schwedt (Oder) (1961) undSuhl (1967) gehörten ebenfalls zu den Städten, die wegen ihrer politischen und wirtschaftlichen Bedeutung Stadtkreise wurden. Die GroßsiedlungHalle-Neustadt wurde am 12. Mai 1967 zu einem selbständigen, vonHalle (Saale) losgelösten Stadtkreis erklärt, am 6. Mai 1990 aber wieder in die Stadt Halle eingegliedert.
Nach den Bestimmungen des „Gesetzes über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in der DDR (Kommunalverfassung)“ vom 17. Mai 1990[27] wurden nicht kreisangehörige Gemeinden nun erstmals nicht mehr als „Stadtkreise“, sondern allein als „kreisfreie Städte“ bezeichnet.
AuchPolen gehört zu den Ländern, in denen zwischen Landkreisen und Stadtkreisen unterschieden wird. Einige Städte wurden bereits im Deutschen Kaiserreich zum Stadtkreis (Bromberg 1875,Graudenz undThorn 1900) beziehungsweise während ihrer Zugehörigkeit zurk. u. k.-Monarchie zur Statutarstadt erhoben (zum BeispielBielitz). Andere Städte wurden erst nach 1918 von der neu gegründeten polnischen Republik zu Stadtkreisen erklärt, wie beispielsweiseGniezno (1925),Inowrocław (1925) undKalisz (1929).
In denVereinigten Staaten gibt es unter der Bezeichnungindependent city ebenfalls das Konzept einer kreisfreien Stadt. Seit 1871 sind inVirginia alle größeren Städte per Gesetz kreisfrei, aber auch in anderen Bundesstaaten gibt esindependent cities, wie beispielsweiseBaltimore inMaryland oderSt. Louis inMissouri.
Eine ähnliche Situation gibt es bei dem in den USA etwas häufigeren Konstrukt desconsolidated city-county, wo die räumliche Abgrenzung übereinstimmt, aber Stadt(city) und Kreis(county) als in rechtlicher Sicht getrennte Institutionen existieren. Dadurch können gelegentlich innerhalb des „konsolidierten“Countys weitere Städte existieren, wie zum Beispiel imDuval County (Florida).New York bildet den seltenen (und innerhalb der USA einmaligen) Fall einer „kreisübergreifenden“ Stadt; die Counties treten als ihreStadtteile auf.
InJapan wurde zu Beginn desKaiserreichs die Verwaltung radikal nach europäischen Vorbildern modernisiert. In Anlehnung an die kreisfreien Städte im Königreich Preußen bzw. dem Deutschen Kaiserreich wurden japanische kreisfreie Städte,shi, 1889 eingeführt und ersetzten die seit 1878 bestehendenku. Seitdem sind allePräfekturen Japans ähnlichPreußen bzw. Deutschland (nahezu) flächendeckend in die auf die Antike zurückgehenden, im 19. Jahrhundert ebenfalls nach preußischem Vorbild modernisierten Landkreise(-gun) und kreisfreie Städte(-shi) unterteilt.
Die preußischen Elemente der Verwaltung kreisfreier Städte (kollektive Exekutive/Magistrat, Dreiklassenwahlrecht) wie auch die Landkreisverwaltungen wurden zwar schon im frühen 20. Jahrhundert oder der US-geführten Besatzungszeit nach dem Zweiten Weltkrieg wieder abgeschafft; aber die flächendeckende Gliederung japanischer Präfekturen in Landkreise und kreisfreie Städte besteht bis heute, wobei seit dem Krieg vor allem in den 1950er und 2000er Jahren sehr weitgehende Gebietsreformen durchgeführt wurden, mit denen viele Landkreise in kreisfreien Städten aufgegangen sind und heute nicht wenige davon in ihrer räumlichen Struktur und Ausdehnung eher einem deutschen Landkreis entsprechen.