
DieKrankenmorde in der Zeit des Nationalsozialismus umfassen die systematische Ermordung von etwa 216.000 überwiegend stationär untergebrachten Menschen mit vermeintlich unheilbaren körperlichen, geistigen und seelischenBehinderungen ab 1939 imnationalsozialistischen Deutschland und den besetzten bzw.annektierten Gebieten.[1]Motive entsprangen derNationalsozialistischen Rassenhygiene, Antisemitismus, kriegswirtschaftlichen Gründen sowie mitHumanexperimenten auch NS-pseudo-wissenschaftlich geprägten Phantasien derMedizin im Nationalsozialismus.

Als Grundlage diente ein auf den 1. September 1939 datierter AuftragAdolf Hitlers an denReichsleiter und Chef derKanzlei des FührersPhilipp Bouhler sowie denGeneralkommissar für das Sanitäts- und GesundheitswesenKarl Brandt,
„... die Befugnis namentlich zu bestimmender Ärzte so zu erweitern, dass nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken bei kritischster Beurteilung ihres Krankheitszustands der Gnadentod gewährt werden kann.“
Zwar gab es 1941 offiziell ein Ende der Tötungen, die aber 1942 durch dieAktion Brandt (30.000 Tote) oder denHungerkost-Erlaß weitergeführt wurde, und als „wilde Euthanasie“ bezeichnet wird.
Im Rahmen derAktion T4 wurden sechs Tötungsanstalten mit Gaskammern errichtet:Brandenburg,Bernburg,Grafeneck,Hartheim,Pirna-Sonnenstein undHadamar.Auch 20.000 kranke und „nicht mehr arbeitsfähige“KZ-Häftlinge wurden dort bis Ende des Krieges ermordet.In den besetzten Gebieten wurden Menschen erschossen, vergiftet und zum Teil das Personal der Krankeneinrichtungen gezwungen, nicht arbeitsfähige Insassen zu töten.
DenAlliierten war die Euthanasie-Aktion ab 1940 bekannt. Proteste kamen von Eltern der Betroffenen, einigen katholischen und evangelischen Kirchenvätern und einem deutschen Richter.
Die Aufarbeitung der Verbrechen dauert an; unmittelbar nach dem Krieg wurden Täter scharf verurteilt. Ab 1948/49 erhielten Täter als „Gehilfen ohne eigenen Willensentschluss“ aber schon mildere Strafen. Viele Prozesse folgten erst in den 1970er/1980er Jahren und etliche wurden wegen Verhandlungsunfähigkeit eingestellt, sodass von 638 Verfahren nur 6,8 % rechtskräftig wurden.
Im Jahr 1983 erschien das Buch„Euthanasie“ im NS-Staat – Die „Vernichtung lebensunwerten Lebens“[2] vonErnst Klee, in dem das bis dahin wenig beachtete und tabuisierte Thema erstmals grundlegend aufgearbeitet wurde und das heute als Standardwerk gilt.
Ab 1987 setzte sich derBund der „Euthanasie“-Geschädigten und Zwangssterilisierten für die Opfer ein. DieDeutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN) begann erst 2010 ihre Geschichte aufzuarbeiten.

Einige Elemente derNationalsozialistischen Rassenhygiene gehen auf schon um die Jahrhundertwende entwickelte Ideen derEugenik zurück. Zu deren Vorreitern zählenFrancis Galton (1822–1911) mit seiner SchriftHereditary Genius, deutschGenie und Vererbung, undAlfred Ploetz (1860–1940), Verfasser vonDie Tüchtigkeit unserer Rasse und der Schutz der Schwachen. Die Grundlinien einer Rassenhygiene. DieZwangssterilisation wurde etwa seit Beginn des 20. Jahrhunderts in vielen Ländern diskutiert und angewendet.
Der österreichische PsychologeAdolf Jost erörterte 1895 in Göttingen in seiner SchriftDas Recht auf den Tod, in welchen Fällen „der Tod eines Individuums sowohl für dieses selbst als auch für die menschliche Gesellschaft überhaupt wünschenswert“ sei.
Alfred Ploetz gehörte 1905 zu den Mitbegründern derGesellschaft für Rassenhygiene, unter deren Mitgliedern der ErbbiologeFritz Lenz, der „Rassenforscher“Eugen Fischer, der AutorGerhart Hauptmann, der sozialdemokratische HygienikerAlfred Grotjahn, der VerlegerJulius Friedrich Lehmann und der BotanikerErwin Baur waren.
Der JuristKarl Binding und der PsychiaterAlfred Hoche fanden 1920 mit ihrer SchriftFreigabe zurVernichtung lebensunwerten Lebens, die 1927 vom ChirurgenMax Krabbel kommentiert wurde, Eingang in die akademische Diskussion.
DerGrundriss der menschlichen Erblichkeitslehre und Rassenhygiene (1921),[3] in späteren Auflagen„Menschliche Erblichkeitslehre und Rassenhygiene“, vonEugen Fischer,Erwin Baur undFritz Lenz, diente den Nationalsozialisten als Begründungen.[4]
Hermann Simon, Anstaltsleiter derProvinzialheil- und Pflegeanstalt Gütersloh, definierte 1931 als den Personenkreis angeblich Minderwertiger Körperschwache, Kränkliche, Schwächlinge, Schwachsinnige, Krüppel, Geisteskranke und kam zu dem Schluss: „Es wird wieder gestorben werden müssen.“[5]
Ernst Rüdin, einer der wichtigsten Vertreter der deutschen Psychiatrie, forderte 1934: „Dem hohen Zuchtziel einer erbgesunden, begabten, hochwertigen Rasse muß der Psychiater dienstbar sein.“[5]

Von 1935 bis 1937 ließ dasRassenpolitische Amt der NSDAP unter anderem in derAnstalt Arnsdorf eine Reihe vonPropagandafilmen drehen, darunter „Erbkrank“, „Alles Leben ist Kampf“, „Das Erbe“ und „Opfer der Vergangenheit“.[6]
Paul Nitsche, psychiatrischer Leiter beim Massenmord, erklärte: „Es ist doch herrlich, wenn wir in den Anstalten denBallast los werden und nun wirklich richtige Therapie treiben können.“[5]
Der deutsche Propaganda-Spielfilm „Ich klage an“ vonWolfgang Liebeneiner, der am 29. August 1941 uraufgeführt wurde, warb für den von dem nationalsozialistischen Staat begangenen Mord an kranken Menschen. Der Propaganda-Film „Dasein ohne Leben“ aus dem Jahr 1942 unter Regie vonHermann Schwenninger wurde nur einem ausgewählten Personenkreis gezeigt.
Jüdische Anstaltsinsassen „nicht deutschen oder artverwandten Blutes“ wurden ab 1940 und damit bereits zwei Jahre vor der eigentlichen „Endlösung der Judenfrage“ Opfer einer antisemitisch motivierten Ermordung, unabhängig von einer medizinischen Diagnose.[7]
Die tödliche Selektion der Anstaltsinsassen betraf neben den Juden auch Langzeitpatienten, Vorbestrafte, „Zigeuner“ und allgemein Ausländer speziell nichteuropäischer Herkunft.[8][9]
Während desZweiten Weltkrieges ging es um die Schaffung von Bettenkapazitäten für Lazarett- und Krankenhauszwecke. Unter anderem wiesen Krankenhäuser durch Bombentreffer Zerstörungen auf. Ein weiterer Hintergrund war die Lebensmittelknappheit. Dies war ein Grund für dieAktion Brandt.
Am 3. April 1940 unterrichteteViktor Brack denDeutschen Gemeindetag über die angelaufenen Tötungsaktionen.Eugen Wörner, Oberbürgermeister vonPlauen, notierte über die Rede Bracks:[10] „In den vielen Pflegeanstalten des Reichs sind viele unheilbar Kranke jeder Art untergebracht, die der Menschheit überhaupt nichts nützen, vielmehr nur zur Last fallen, unendliche Kosten der Verpflegung verursachen, und dabei ist keinerlei Aussicht vorhanden, daß diese Menschen je wieder gesund werden können. Sie vegetieren, wie die Tiere, sind asoziale, lebensunwerte Menschen (…). Sie nehmen nur anderen Menschen Nahrung weg und bedürfen oft der zwei- und dreifachen Pflege. Vor diesen Menschen müssen die übrigen Menschen geschützt werden. Wenn man heute schon Vorkehrungen für die Erhaltung gesunder Menschen treffen müsse, dann sei es um so notwendiger, daß man diese Wesen zuerst beseitigte, und wenn das vorerst nur zur besseren Erhaltung der in den Heil- und Pflegeanstalten untergebrachten heilbaren Kranken wäre. Den freiwerdenden Raum brauche man für alle möglichen kriegsnotwendigen Dinge: Lazarette, Krankenhäuser, Hilfskrankenhäuser. Im übrigen entlastet die Aktion die Gemeinden sehr, denn es fallen bei jedem einzelnen Falle die künftigen Unterhalts- und Pflegekosten weg.“[11]
Die Patienten sollten auch diemedizinische Forschung voranbringen, unter anderem für die Erforschung von Infektionskrankheiten, Entwicklung von Impfstoffen und neurologische Untersuchungen an Gehirnen.[5]
Julius Hallervorden berichtete: „Es war wunderbares Material unter diesen Gehirnen, Schwachsinnige, Missbildungen und frühe Kinderkrankheiten.“[5]
Auch familiäre Probleme führten zu Einweisungen in den Bereich der beteiligten Anstalten – aber auch zu Versuchen, durch die dortige Unterbringung Gefährdete aus diesen Anstalten zu bringen.[12]
Ab 1933 wurden zunächst Vorschriften erlassen, welche die „Ausmerze“ vonErbkrankheiten zum Ziel hatten. Federführend bei der Gesetzgebung zu diesem Ziel war derReichsminister des InnernWilhelm Frick.
DasGesetz, betreffend die Vereinfachung und Verbilligung der öffentlichen Verwaltung vom 27. April 1933 imFreistaat Oldenburg bewirkte die Senkung der Kosten der Versorgung der Anstaltskranken, wobei eine steigende Sterblichkeit in Kauf genommen wurde.
Das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ vom 14. Juli 1933 (RGBl. 1933 I, 529) ermöglichte eineZwangssterilisation von erbkranken Menschen. Es trat zum 1. Januar 1934 in Kraft und wurde am 1. Januar 1940 auch in der „Ostmark“ eingeführt. Erbkrank im Sinne dieses Gesetzes war, wer an einer der folgenden Krankheiten litt:
Ferner konnte unfruchtbar gemacht werden, wer an schweremAlkoholismus litt.
Zugleich wurde das „Gesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher und über Maßregeln der Sicherung und Besserung“ beschlossen. Bei beiden Gesetzen ging man davon aus, dass sowohl „Schwachsinn“ als auch die Anlagen zum Verbrecher erblich bedingt seien.
Durch das „Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ vom 26. Juni 1935 (RGBl. 1935 I, 773) wurde derSchwangerschaftsabbruch bei diagnostizierter Erbkrankheit legalisiert. Hinzu kamen neben der schon bestehendenmedizinischen Indikation 1938 die „rassische Indikation“ und 1943 die „ethische Indikation“.
In einem weiteren Schritt wurde mit dem „Gesetz zum Schutze der Erbgesundheit des deutschen Volkes“ vom 18. Oktober 1935 (RGBl. 1935 I, 1246) einEheverbot für Menschen mit Erbkrankheiten im Sinne desGesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses eingeführt.
Am 22. Juni 1938 ordnete das Reichsinnenministerium bezüglich der Unterbringung von Juden in Krankenanstalten an, Juden von Nicht-Juden zu trennen, „daß die Gefahr vonRassenschande vermieden wird“.[13][14][15]
Für die NS-Krankenmorde gab es keine gesetzliche Grundlage.Mord undTotschlag waren demReichsstrafgesetzbuch auch in derZeit des Nationalsozialismus strafbar, ebenso dieTötung auf Verlangen.
Dennoch plante Hitler, sog.Ballastexistenzen zu „erledigen“. Da er jedoch den Widerstand der Kirchen erwartete, wollte er diese erst nach der Kriegserklärung durchführen. Er soll 1935 zum damaligen ReichsärzteführerGerhard Wagner gesagt haben, dass er erst dann, „wenn ein Krieg sein soll ...diese Euthanasiefrage aufgreifen und durchführen werde“, weil „Widerstände, die von kirchlicher Seite zu erwarten (sind), in dem allgemeinen Kriegsgeschehen nicht dieselbe Rolle spielen würden wie sonst“.[16]
Bereits seit dem Runderlass desReichsministeriums des Inneren (RmdI) vom 18. August 1939[17] mussten Hebammen und Ärzte, denen Kinder in Ausübung ihrer Berufstätigkeit bekannt wurden, die verdächtig waren, „mit schweren angeborenen Leiden behaftet zu sein,“ eine Meldung an das zuständigeGesundheitsamt erstatten. Dazu zählten
Im Oktober 1939 beauftragte Hitler dann mit einem auf den 1. September 1939, den Tag des Kriegsbeginns, zurückdatierten privaten Schreiben den Leiter derKdFPhilipp Bouhler und Hitlers BegleitarztKarl Brandt als medizinischen Ansprechpartner, noch zu bestimmenden Ärzten die Befugnis zu erteilen, als „Euthanasie“ bezeichnete Tötungen von „lebensunwertem Leben“ durchführen zu können: „Reichsleiter Bouhler und Dr. med. Brandt sind unter Verantwortung beauftragt, die Befugnisse namentlich zu bestimmender Ärzte so zu erweitern, dass nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken bei kritischster Beurteilung ihres Krankheitszustandes der Gnadentod gewährt werden kann.“[19][20]

Mit Runderlass vom 9. Oktober 1939 der vonLeonardo Conti geleiteten Abteilung IV des Reichsministeriums des Innern wurden die in Frage kommenden Heil- und Pflegeanstalten zur Benennung bestimmter Patienten mittels Meldebögen aufgefordert, auf denen detaillierte Angaben zu Krankheit und Arbeitsfähigkeit zu machen waren. In einem beiliegenden Merkblatt[22] waren folgende Kriterien angegeben:
Am 15. April 1940 wurde ein Erlass des Reichsinnenministers veröffentlicht, welcher die Erfassung aller jüdischen Anstaltsinsassen „binnen dreier Wochen“ forderte.[23]
Am 12. Dezember 1940 erfolgte die Anordnung des Reichsinnenministeriums, alle Juden aus Heil- und Pflegeanstalten in dieAnstalt Bendorf-Sayn bei Koblenz zu verlegen.[24]
DerHungerkost-Erlaß des Bayerischen Staatsministers des Inneren vom 30. November 1942 belegt, dass man ab diesem Zeitraum auch tausende von Patienten gezielt verhungern ließ.
Nach derPräambel zu den vonTheo Morell,Hans Heinrich Lammers und derKanzlei des Führers ausgehenden Entwürfen für einGesetz über die Gewährung von Sterbehilfe bei unheilbaren Kranken und Lebensunfähigen lag „die Erhaltung des Lebens von Menschen, die eine Beendigung ihres unheilbaren Leidens oder wegen unheilbarer chronischer Geisteskrankheit oder Geistesschwäche eine Erlösung herbeisehnen,“ nicht im Interesse des nationalsozialistischen Staates.[25]
Diesen Menschen sollten daher „auf ihr ausdrückliches Verlangen mit Genehmigung eines besonders ermächtigten Arztesaktive Sterbehilfe durch einen Arzt erhalten, um ihnen dadurch weitere sinnlose Qualen zu ersparen.“ Das Leben eines Menschen, „der infolge abnormer Anlage oder unheilbarer chronischer Geisteskrankheit dauernder Verwahrung bedarf und im Leben nicht zu bestehen vermag,“ sollte „durch ärztliche Maßnahmen schmerzlos unmerklich für ihn vorzeitig beendet werden.“[25]
Ein entsprechendes Gesetz zur Durchführung der Krankenmorde, beraten insbesondere von Ärzten, die als Planer,Gutachter oder als „Tötungsärzte“ entweder direkt mit der „Kindereuthanasie“ bzw. der „Aktion T 4“ befasst waren oder sie als Medizinalbeamte durchführen halfen sowieReinhard Heydrich undFritz Lenz kam indessen nicht zu Stande.[26]
Bereits im Zuge der Beratungen derAmtlichen Strafrechtskommission von 1933 bis 1936 war auch über die Tötung auf Verlangen von Schwerkranken und über die „Vernichtung lebensunwerten Lebens“ diskutiert, dieEntkriminalisierung beider Formen aber abgelehnt worden.[25]
Insgesamt wurden bis zu 400.000 Männer und Frauenzwangssterilisiert.
Bei den Zwangssterilisationen kamen über 6.000 Menschen zu Tode.[27]
In der Zeit von 1939 bis 1945 wurden in sog.Kinderfachabteilungen mindestens 5000 geistig oder körperlich beeinträchtigteSäuglinge undKleinkinder getötet.
In einer Villa in der damaligenTiergartenstraße 4 inBerlin-Mitte war die Bürozentrale für die Leitung der Ermordung behinderter Menschen im gesamtenDeutschen Reich untergebracht.[28]
In den erhaltenen zeitgenössischen Quellen findet sich die BezeichnungAktion T4 nicht. Dort wurde der BegriffAktion – oder auch mit einem vorangestellten Kürzel fürEuthanasie (Eu-Aktion bzw. nurE-Aktion) – verwendet.
Im Gebiet des Deutschen Reiches wurden zwischen 1939 und 1941 sechs Tötungsanstalten errichtet.[29]
DieZwischenanstalten dienten dabei dem Zweck der Verschleierung des Todesorts und Todeszeitpunkts: Das Personal der Pflegeanstalten durfte die Patienten nur bis dort begleiten. Von dort aus wurden die Patienten zu den Tötungsanstalten transportiert.
Das Gas wurde von den IG Farben Ludwigshafen geliefert. Das Zahngold der Ermordeten wurde von derDegussa verarbeitet. Die Gehirne wurden imKaiser-Wilhelm-Institut für Hirnforschung in Berlin und imKaiser-Wilhelm-Institut für Psychiatrie in München (beide heute Max-Planck-Institute) untersucht.[5]
Zu den Ermordeten gehörten etwa 5.000 ehemalige Heeressoldaten, die aufgrund der imErsten Weltkrieg erlittenen schweren psychosozialen Störungen in Heilanstalten lebten und bei deren Auflösung zur Ermordung in die Tötungsanstaltendeportiert wurden.[30]
Am 24. August 1941 wurde der fernmündlich von Hitler angewiesene „Euthanasie-Stopp“ verfügt.[31]
| T4-Tötungsanstalt | Ort | Heutiges Bundesland | Zeitraum | |
|---|---|---|---|---|
| von | bis | |||
| Grafeneck | Gomadingen | Baden-Württemberg | 20. Januar 1940 | Dezember 1940 |
| Brandenburg | Brandenburg an der Havel | Brandenburg | 8. Februar 1940 | Oktober 1940 |
| Hartheim | Alkoven bei Linz | Oberösterreich | 6. Mai 1940 | Dezember 1944 |
| Sonnenstein | Pirna | Sachsen | Juni 1940 | September 1942 |
| Bernburg | Bernburg (Saale) | Sachsen-Anhalt | 21. November 1940 | 30. Juli 1943 |
| Hadamar | Hadamar bei Limburg | Hessen | Januar 1941 | 31. Juli 1942 |
Eine erhalten gebliebene interne T4-Statistik, die sogenannteHartheimer Statistik, überliefert die in den Tötungsanstalten zwischen 1940 und 1. September 1941 durch Gas ermordeten Menschen.[32]
| Anstalt | 1940 | 1941 (bis 1. September) | Summe |
|---|---|---|---|
| Grafeneck (A) | 9.839 | — | 9.839 |
| Brandenburg (B) | 9.772 | — | 9.772 |
| Bernburg (Be) | — | 8.601 | 8.601 |
| Hartheim (C) | 9.670 | 8.599 | 18.269 |
| Sonnenstein (D) | 5.943 | 7.777 | 13.720 |
| Hadamar (E) | — | 10.072 | 10.072 |
| Summe | 35.224 | 35.049 | 70.273 |
Mit Beginn desZweiten Weltkriegs begann auch der Massenmord an geistig und körperlich Behinderten in den von derWehrmacht besetzten Gebieten.[33] Der nationalsozialistische Krankenmord ist in seiner europäischen Dimension allerdings erst punktuell erforscht.[33]
Die Region wurde wegen der von den Nationalsozialisten hier vordringlich angestrebten ethnischen Homogenisierung früh in die Planung der zentralen Krankenmorde einbezogen. Zwischen 1942 und 1945 war die Situation nach der Reduzierung der Aufnahmekapazitäten und wegen kriegsbedingter Verlegungen aus dem „Altreich“ durch eine extreme Überbelegung und eine hohe Sterberate geprägt. Zahlreiche sudetendeutsche Patienten starben an den Folgen systematischer Mangelversorgung, viele wurden vermutlich auch medikamentös ermordet.[33] Von übergeordneten Stellen wurde angeordnet, Tschechen und Staatenlose nicht in die Aktion T4 einzubeziehen.[33]
Am 1. September 1939 begann der deutscheÜberfall auf Polen. Der Feldzug endete am 6. Oktober 1939. Fast zeitgleich fand dieSowjetische Besetzung Ostpolens statt. Ab dem 22. Juni 1941 wurde im Zuge desDeutsch-Sowjetischen Kriegs auch der Rest von Polen durch deutsche Truppen besetzt.
Am 27. September 1939 kam es inNeustadt in Westpreußen (poln. Wejherowo) zum erstenMassaker an Psychiatriepatienten im deutsch besetzten Polen, dem Krankenmorde in vielen weiteren Anstalten folgten.
Noch im Herbst 1939 wurden ausPommern deutsche Kranke durch die dortigen Anstaltsleiter selektiert und zur Erschießung ins deutsch besetzteWestpreußen gebracht.[34]
Durch SS und Gestapo wurden inSchwetz an der Weichsel undKoczborwo/Konradstein, einem Ortsteil vonPreußisch Stargard, Anstaltsinsassen ermordet.[35]
ImFort VII inPosen wurden im Oktober 1939 ebenso wie im Januar 1940 in Brandenburg/Havel Versuche zur Tötungsmethode ausgeführt.[35]
InChełm (Cholm) richtete dieZentraldienststelle T4 einSonderstandesamt ein, in dem die Opfer der frühen Krankenmorde in Ostpreußen sowie ermordete jüdische Patienten beurkundet wurden.
DasSonderkommando Lange unterHerbert Lange ermordete 1939/40 mehr als 6000 polnische und deutsche Patienten mittelsGaswagen imWarthegau undWestpreußen.
DasSS-Wachsturmbann Eimann ermordete 1939/40 imMassaker von Piaśnica unter anderem auch Patienten aus pommerschen und ostpreußischen Anstalten.
Insgesamt fielen etwa 15.000 Menschen in 20 Anstalten der Euthanasie zum Opfer.[35]
Die Hauptkommission zur Untersuchung der deutschen Verbrechen in Polen ermittelte folgende Zahlen zu den Krankenmorden:[36]
| Einrichtung | Ort | Tag der Vernichtung | Zahl der Opfer |
|---|---|---|---|
| Provinzial-Irren-Heilanstalt zu Owinsk | Owińska (deutsch: Owinsk, von 1943 bis 1945 Treslau) | 15. September 1939 – 10. Dezember 1939 | 1100 |
| Szpital Dziekanka w Gnieźnie (Psychiatrische Heilanstalt Gnesen, Gauheilanstalt Tiegenhof) | Dziekanka (deutsch: Dekanat, von 1939 bis 1945 Tiegenhof) | Dezember 1939 | 595 |
| Januar 1940 | 448 | ||
| Juni 1940 | 158 | ||
| Pflegeanstalt Kosten/Warthegau | Kościan (deutsch: Kosten) | Januar 1940 | 534 |
| Landesanstalt für psychisch Kranke Konradstein | Kocborowo (deutsch: Konradstein),Starogard Gdański (deutsch: Preußisch Stargard) | 29. Oktober 1939 19. Dezember 1939 | 2342 |
| Świecie (deutsch: Schwetz an der Weichsel) | Oktober 1939 | 1350 | |
| Psychiatrisches Krankenhaus Kochanówka | Kochanowka | 13.–15. März 1940 27.–29. März 1940 September 1941 | 692 |
| Warta (bei Sieradz) | 2.–4. April 1940 | 499 | |
| Gostynin | 3. Februar 1940 3. Juni 1940 | 48 | |
| 9. Juni 1941 | 59 | ||
| Chalin | 12. Januar 1940 | 440 | |
| Szpital Psychiatryczny w Choroszczy | Choroszcz | September 1941 | 464 |
| Kobierzyce | 23. April 1942 | 500 | |
| Sanatorium Zofiówka | Otwock | September 1942 | 500 |
| Heil- und Pflegeanstalt Loben | Lubliniec (deutsch: Lublinitz) | September 1942 Juni 1944 | 221 |
| Wilno | 1941–1944 | 900 | |
| Kulparków | 1941–1944 | 2000 | |
| Gesamt: | 12.850 | ||
Nach dem offiziellen Ende der Aktion im Reichsgebiet wurden für in der NS-Tötungsanstalt Brandenburg ermordete jüdische und andere Kranke in der zu diesem Zeitpunkt bereits geschlossenenIrrenanstalt Cholm, Post Lublin, Sterbeurkunden erstellt.[35]
In den besetzten sowjetischen Gebieten gab es keine systematische Mordaktion an Kranken.[33] Dennoch wurden zahlreiche insbesondere jüdische behinderte und kranke Menschen ermordet.[37][38][39]
Die baltische Bevölkerung wurde aus „rassischen“ Gründen von den Nationalsozialisten als Verbündete gegen denBolschewismus betrachtet.[33]
Am 28. August 1941 wurden jedoch 448 Patienten inDaugavpils,Lettland, von SS-Einheiten erschossen.[37]
Während deutsche Ärzte und Psychiater der „Euthanasie“ durchaus zustimmten und eugenische Theorien auch in Frankreich verbreitet waren, konnten sie sich hier jedoch letztlich nicht gegen humanistische Ideen durchsetzen. DasVichy-Regime versuchte jedoch erfolglos, den Hungertod vieler Patienten zu verhindern.[33]
Jüdische Patienten wurden anfangs vor die Wahl zwischenZwangssterilisation undDeportation gestellt.[33] Noch nicht hinreichend erforscht ist die Frage, ob es neben den Opfern von Mangelversorgung auch gezielte Krankenmorde gab[33] und inwieweit eugenisches Gedankengut unter niederländischen Psychiatern verbreitet war.[33]
Trotz der bis 1943 bestehendenBündnisbeziehung zu Italien gerieten Patienten ausSüdtirol im Rahmen der von den Nationalsozialisten initiierten Umsiedlungsprozesse (Option in Südtirol) in den Aktionsradius der NS-Psychiatrie.[33] Die meisten wurden zwar durch Meldebögen erfasst, aber unter Vorbehalt gestellt und schließlich doch von den systematischen Tötungen ausgenommen.[33]
Die Tötung „kranker“ und „nicht mehr arbeitsfähiger“KZ-Häftlinge bis Ende des Krieges in drei der ehemaligen Tötungsanstalten der „Aktion T4“ (Bernburg,Sonnenstein,Hartheim) wurde nach dem hierfür verwandten Aktenzeichen als „Aktion 14f13“ oder auch „Sonderbehandlung 14f13“ benannt. Sie begann im April 1941.
Nach Befehl vom 11. April 1944 wurden weder Meldebogen erstellt noch Häftlinge durch Ärztekommissionenselektiert; die Auswahl der Opfer unterlag ab dann ausschließlich den Lagerverwaltungen, also in der Regel den Lagerärzten.
Es wurden etwa 20.000 Häftlinge im Zeitraum 1941 bis 1944 ermordet.
Mit der „Aktion Brandt“ (nachKarl Brandt, BegleitarztHitlers, ab 28. Juli 1942 Bevollmächtigter für das Sanitäts- und Gesundheitswesen sowie ab 5. September 1943 Leiter des gesamten medizinischen Vorrats- und Versorgungswesens des „dritten Reichs“) wurden ab 1943 Heil- und Pflegeanstalten für den infolge des zunehmendenLuftkriegs steigenden Bedarf von Ausweichkrankenhäusern in Beschlag genommen. Die Patienten wurden in besonderen Anstalten konzentriert, die in der Mitte des Reichs oder im Osten lagen. Durch gezielte Tötungen mit überdosiertenMedikamenten oder Verhungernlassen durchUnterernährung wurde deren Zahl immer weiter drastisch reduziert. Diese Phase nach dem „offiziellen“ Ende der „Euthanasie“ im August 1941 wurde auch als „wilde Euthanasie“ bezeichnet.
Sie bedeutete die Ermordung von etwa 30.000 Menschen.
In Häftlingslazaretten und Krankenrevieren der Lager des Reiches wurden als arbeitsunfähig eingestufte Kranke planmäßig gesundheitlich vernachlässigt, selektiert und ermordet. ImKZ Sachsenhausen wurde das Krankenrevier vor allem ab 1942 zum Ort gezielter „Vernichtung“, wobei erste systematische Selektionen zur „Säuberung des Krankenbaus von chronisch Kranken“ schon für den Oktober 1941 nachweisbar sind.[43]
(Fiktive) Krankenstationen dienten auch zur Verschleierung der Tötung von Gefangenen: ImVernichtungslager Belzec wurden transportunfähige Menschen nach dem Eintreffen im Lager in einen als Krankenstation getarnten Bereich abgesondert und dort sofort erschossen.[44]
Etwa 1000 Menschen, die als kriminelle Geisteskranke klassifiziert worden waren, wurden von psychiatrischen Anstalten in Konzentrationslager verbracht und durch das ProgrammVernichtung durch Arbeit getötet.[45]
ImKZ Ravensbrück wurden unter Missachtung medizinisch-ethischer GrundsätzeHumanexperimente durchgeführt, bei denen Versuchspersonen Wunden beigebracht und diese gezielt infiziert wurden, um die Wirksamkeit vonSulfonamiden zu untersuchen.[46]
In denWittenauer Heilstätten und in derAnstalt Kaufbeuren wurden behinderte Kinder künstlich mitTuberkulose infiziert.Georg Hensel, Leiter der Versuche, hatte schon zuvor in seiner Habilitationsschrift von 1940 erklärt: „Da mit dieser Art der Schutzimpfung beim Menschen ein Neuland betreten wurde, erscheint es selbstverständlich, daß für dieVakzination vorläufig nur Säuglinge in Frage kommen, die schwere körperliche und geistige Mißbildung aufweisen und deren Lebenserhaltung für die Nation keinen Vorteil bedeutet.“[5] Ähnliche Experimente wurden aucham Spiegelgrund an Kindern durchgeführt.[47]
In derNS-Tötungsanstalt Brandenburg inBrandenburg an der Havel warJulius Hallervorden im Herbst 1940 bei der Vergasung ausgewählter Kinder anwesend, um am Tatort die Gehirne herauszuschneiden. Seine Arbeit wurde von derDeutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) gefördert. Am 8. Dezember 1942 berichtete er, dass er „im Laufe dieses Sommers 500 Gehirne von Schwachsinnigen selbst sezieren“ konnte. Nach dem Kriege ist Hallervorden Abteilungsleiter amMax-Planck-Institut für Hirnforschung.Hans Heinze, Leiter der „Kinderfachabteilung“ und Direktor der benachbartenLandesanstalt Görden, wurde später Leiter der Jugendpsychiatrie imLandeskrankenhaus Wunstorf.[5]
Von der „Kinderfachabteilung“ inHeil- und Pflegeanstalt Loben im heutigenLubliniec wurden Gehirne und Rückenmark getöteter Kinder und Jugendliche anViktor von Weizsäcker,Neurologisches Forschungsinstitut Breslau, geschickt. Die Jugendpsychiaterin Elisabeth Hecker, Leiterin der Aufnahmestation der Anstalt und der Selektion der Patienten nach „sozialer Brauchbarkeit“, berichtete: „Ich darf wohl nur andeutungsweise darauf hinweisen, welch gut untersuchtes Material auf der Pflegestation zusammenkommt, wenn nach dem Tode der Kinder das Gehirn durch das neurologische Forschungsinstitut in Breslau untersucht wird.“[5] Elisabeth Hecker wurde 1965 mit dem Aufbau derWestfälischen Klinik für Jugendpsychiatrie inHamm beauftragt. Die Ermittlungen gegen sie wurden 1974 eingestellt.[5]
DieIG Farben Höchst kooperierte mit der hessischenAnstalt Eichberg, um Präparate an Patienten zu testen.[5]
In der bayerischenAnstalt Günzburg betrieb dieIG Farben Ludwigshafen ein eigenes Versuchslabor für Menschenversuche.[5]
In derAnstalt Arnsdorf injizierte DirektorWilhelm Sagel PatientenMalaria in Kooperation mit dem HygienikerGerhard Rose vomRobert Koch-Institut und mitBayer Leverkusen.[5] Getestet wurdeSontochin.[48] Bis August 1942 waren bereits 110 Patienten mitMalaria tertiana infiziert.[6]
Der NeurologeGeorg Schaltenbrand übertrug den Liquor von anMultiple Sklerose erkrankten Patienten auf Affen und injizierte in derAnstalt Werneck den Liquor der Affen auf Patienten. Im Oktober 1940 wurden die Patienten schließlich zur Ermordung durch Gas abtransportiert. Georg Schaltenbrand war 1953 bis 1954 Vorsitzender derDeutschen Gesellschaft für Neurologie.[5]
Ab 1935 wurden in der „Heil- und Pflegeanstalt Wehnen“ Patienten, die von der Klinikleitung als „lebensunwert“ kategorisiert worden waren, systematisch einer „Hunger-Euthanasie“ ausgesetzt, deren Ziel ein relativ langsamer, aber voraussichtlich „erfolgreicher“ Sterbeprozess war.[49][50] Für den „Erfolg“ des „Wehnener Modells“ war es vor dem 1. September 1939 erforderlich, dass die Anstalt nur in Ausnahmefällen Patienten an andere Anstalten abgab. Diese Methode der Patiententötung war von der Führung der NSDAP nicht angeordnet worden, wurde aber von ihr geduldet.
AufSchloss Sonnenstein ging die 1936 praktizierte Methode, chronisch kranken und arbeitsunfähigen Patienten eine „Sonderkost“ in Form einer fleischlosen und fettarmen Verpflegung zu verabreichen, auf die Initiative des AnstaltsleitersPaul Nitsche zurück. Die Kostenersparnis sollte (wie in Wehnen) den „Heilbaren“ zugutekommen. 1938 begann man mit dieser Form der Gewinnmaximierung auch in derAnstalt Arnsdorf.[6]
Auch nach dem am 24. August 1941 verfügten „Euthanasie-Stopp“ wurden weiterhin zahlreiche Tötungen „lebensunwerter“ Menschen vorgenommen. Dabei wurde nach dem „Vorbild“ der oben angeführten Anstalten unter anderem eine gezielte Mangelernährung verabreicht.[51][52] Bei einigen Opfern wurde aber auch durch Verabreichungen vonLuminal oderScopolamin der Tod schnell herbeigeführt.
Den genannten Formen der „wilden Euthanasie“ wurde durch den weiter oben schon erwähnten „Hungerkost-Erlaß“ des Bayerischen Staatsministers des Inneren vom 30. November 1942[53] nachträglich der Anschein von Rechtmäßigkeit verliehen.
Insbesondere gegen die Aktion T4 protestierten Eltern der Betroffenen, aber auch einige Heimleiter und Mitarbeiter der Heime, in denen die Opfer lebten.
Von katholischer Seite protestierten der quasi amtsenthobene Bischof derDiözese RottenburgJoannes Baptista Sproll, derBischof von Münster,Clemens August Graf von Galen, derBischof von Berlin,Konrad Graf von Preysing, derDompropst von Berlin,Bernhard Lichtenberg, derKapitularvikar vonPaderborn, WeihbischofAugustinus Philipp Baumann und derBischof von Limburg,Antonius Hilfrich.
Von evangelischer Seite protestiertenPaul Gerhard Braune,Theophil Wurm,Friedrich von Bodelschwingh undHermann Gocht.
Als einziger deutscher Richter prangerteLothar Kreyssig ausBrandenburg an der Havel die Euthanasiemorde an. Als Vormundschaftsrichter hatte er bemerkt, dass sich nach einer Verlegung Nachrichten über den Tod seiner behinderten Mündel häuften. Im Juli 1940 meldete er seinen Verdacht, dass die Kranken massenhaft ermordet würden, dem ReichsjustizministerFranz Gürtner. Nachdem ihm mitgeteilt worden war, dass die Mord-Aktion in Verantwortung der Kanzlei des Führers ausgeführt werde, erstattete Kreyssig gegen Reichsleiter Philipp Bouhler Anzeige wegen Mordes. Den Anstalten, in denen Mündel von ihm untergebracht waren, untersagte er strikt, diese ohne seine Zustimmung zu verlegen. Kreyssig, der damit gerechnet hatte, sofort festgenommen zu werden, wurde lediglich in den Ruhestand versetzt.
DenAlliierten war die Aktion ab 1940 bekannt.[54] Die Royal Air Force warf im September 1941 Flugblätter über dem Deutschen Reich ab („200 000 ‚Unbrauchbare‘“), in denen überSteinhof (Heil- und Pflegeanstalt inWien) undErwin Jekelius (T4-Gutachter bei Euthanasieverbrechen) berichtet wurde.[55][56]
Nach Ansicht des HistorikersGötz Aly wurden der Bruch der Geheimhaltung und die Beunruhigung der Bevölkerung mit Besorgnis registriert, zumal die Ausweitung des Krieges unmittelbar bevorstand.[57]
Als es während der Morde zu Ermittlungen einzelner Staatsanwaltschaften kam, wurden bei derSchlegelberger-Konferenz in Berlin unter dem kommissarischen Reichsminister der JustizFranz Schlegelberger im April 1941Generalstaatsanwälte undOberlandesgerichtspräsidenten über das Programm informiert und mündlich angewiesen, Strafanzeigen entgegen demLegalitätsprinzip unbearbeitet dem Reichsjustizministerium vorzulegen. Damit sollte alles verhindert werden, was die reibungslose Durchführung des Mordprogramms behindern könnte.[58] Der Bischof von LimburgAntonius Hilfrich protestierte am 13. August 1941 beim Reichsjustizminister gegen die planmäßige Ermordung und die Missachtung des § 211 StGB.[59]
Frühe, von den Siegermächten des Zweiten Weltkriegs durchgeführte Prozesse gegen Verantwortliche der Anstalten stellten diejenigen, die „Euthanasie-Morde“ befohlen oder veranlasst hatten, strafrechtlich den unmittelbaren Tätern gleich, die danach todbringende Spritzen verabreichten. Die Verteidigung argumentierte, dass die Tötung psychisch Kranker nicht unbedingt unter das allgemeine Tötungsverbot falle. Schon die mittelalterlichen Scholastiker und andere Vordenker hätten die Tötung geistig und körperlich Kranker nicht für einen Widerspruch zur christlichen Ethik gehalten.[60] Dem wurde von den Gerichten entgegengehalten, dass die Tötung offenkundignaturrechtswidrig sei. Auch die – behauptete oder nachgewiesene – Rettung einzelner Opfer führte nicht zum Freispruch.[61] Gerichte werteten die Taten als Mord und verhängten harte Strafen, auch Todesurteile. So wurdenViktor Brack, Leiter des Hauptamtes II der KdF undKarl Brandt, Generalkommissar für das Sanitäts- und Gesundheitswesen und „Euthamsiebevollmächtigter“ imNürnberger Ärzteprozess zum Tode verurteilt und am 2. Juni 1948 imKriegsverbrechergefängnis Landsberghingerichtet. Philipp Bouhler hatte am 10. Mai 1945Suizid begangen.
Ab 1948/49 ist in Urteilen deutscher Gerichte eine geänderte Rechtsauffassung festzustellen. Während in den Verfahren bis 1949 noch zwei Drittel aller Verurteilten als Täter eingestuft worden waren, lag der Anteil der Tatgehilfen nach 1950 über 80 %.[62] Tätern wurde ein „möglicherweise unvermeidbarerVerbotsirrtum“ zugebilligt. Als „Gehilfen ohne eigenen Willensentschluss“ erhielten Angeklagte mildere Strafen. Mit der Tötungsentscheidung der T4-Zentrale sei bereits eine Entscheidung gefallen, und wenn danach einzelne Personen vom Arzt zurückgestellt wurden, konnte dies zum Freispruch führen.[63] „Euthanasie-Prozesse“ der 1950er Jahre endeten häufig mit geringen Strafen oder Freisprüchen.[64]
1965 leiteteFritz Bauer ein Ermittlungsverfahren gegen sechzehn hochrangige Juristen ein, die am 23./24. April 1941 an einer Besprechung in Berlin teilgenommen hatten. Dort hatten sie offiziell von der Tötung Geisteskranker erfahren und danach widerspruchslos die Anordnung befolgt, Strafanzeigen unbearbeitet ans Reichsjustizministerium abzugeben. Die Voruntersuchungen wurden 1970 eingestellt.[65]
Viele Prozesse folgten erst spät in den 1970er/1980er Jahren. Neben dem Argument des Verbotsirrtums entstanden in der Rechtsprechung bis in die 1980er Jahre noch die Konstrukte derPflichtenkollision und derTeilnahmelehre.[60] Die „Pflichtenkollision“ ging davon aus, dass die Tötungen durch die „T4-“ Verantwortlichen angeordnet waren und der einzelne dem nachgehen musste, da er sonst selber Schaden genommen hätte. Gleichzeitig musste er der Pflicht nachkommen, Leben zu retten. Demnach gingen diejenigen straffrei aus, die nachweisen konnten, jemanden von den Todeslisten gestrichen zu haben.[60] Das Argument der „Teilnahmelehre“ besagte, dass in letzter Konsequenz alle an den Morden Beteiligten nur Befehlsempfänger (Gehilfen) und allein Hitler,Himmler undHeydrich die Täter waren.[60] So entgingen die nunmehr noch übrig gebliebenenSchreibtischtäter ihrer Bestrafung. Diejenigen, die Patienten in den Anstalten selbst getötet hatten, waren zu diesem Zeitpunkt schon verurteilt oder freigesprochen. Die Aufmerksamkeit wurde auf die bürokratischen Täter in den Planungs- und Verwaltungszentralen gerichtet.[60] Etliche Verfahren wurden wegen Verhandlungsunfähigkeit wieder eingestellt (zum Beispiel gegenHorst Schumann,Heinrich Bunke,Georg Renno,Klaus Endruweit) oder die Täter erhielten nur geringe Haftstrafen (z. B.Aquilin Ullrich), wurden freigesprochen (z. B.Kurt Borm) oder sind nach kurzer Haft begnadigt worden (zum BeispielGorgaß). Andere wieEberl oderRudolf Lonauer entzogen sich durch Suizid einer Strafverfolgung. Von 438 „Euthanasie“-Strafverfahren, die bis 1999 eingeleitet wurden, endeten nur 6,8 % mit rechtskräftigen Urteilen, darunter zahlreichen Freisprüchen.[66]
Der vonKlara Nowak gegründeteBund der „Euthanasie“-Geschädigten und Zwangssterilisierten setzte sich ab 1987 für die Rehabilitierung und Entschädigung der Opfer und ihrer Angehörigen ein.[67]
Im Jahr 1948 veröffentlichteAlice Ricciardi ihren Bericht über Teilergebnisse des Nürnberger Prozesses:Die Tötung Geisteskranker in Deutschland.[68]
In den 1970er Jahren erforschteErnst Klee weitgehend als Privatperson die Aktion T4, seine Arbeiten machten die Verbreitung dieserMassenmorde öffentlich bewusst. Mit seinem Buch „Euthanasie im NS-Staat. Die Vernichtung lebensunwerten Lebens“ wurde er 1983 international bekannt. Seine Arbeiten führten in einer zweiten Forschungsphase in den 1980er und 1990er Jahren zu einer Vielzahl lokaler Initiativen.
Nach 1990 wurden rund 30.000 Krankenakten der T4-Dienststelle bei den Aktenbeständen des ehemaligenMfS derDDR entdeckt.[69] Dadurch kam es zu neuen Impulsen einer systematischen Auswertung durch dieDeutsche Forschungsgemeinschaft,[70] weil erstmals in breitem Umfang Angaben zu den Opfern vorlagen.[71]
Zu den frühen journalistischen Dokumentationen zähltGeregeltes Grauen von Ernst T. Mader (Bayerischer Rundfunk, Erstsendung am 7. November 1982[72]) sowieSichten und Vernichten von Ernst Klee im Hessischen Rundfunk, 1995.[73]
Hans Helmut Hillrichs stellte 2004 fest: „Aktuellen Umfragen zufolge, unter anderem an der BerlinerHumboldt-Universität, weiß kaum ein Medizinstudent, dass sich die deutsche Ärzteschaft weit mehr als die Durchschnittsbevölkerung nationalsozialistisch organisiert und engagiert hat.“[74]
DieDeutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN) begann erst 2010, alsFrank Schneider den Vorsitz hatte, ihre Geschichte aufzuarbeiten.[75]
Michael Hollmann, Präsident desBundesarchivs, kritisierte am 31. Januar 2018 in Koblenz, dass es Widerstände von Angehörigenverbänden gebe, auch die Namen ermordeter Kranker und Behinderter zu veröffentlichen.[76] Ingo Harms, Dozent an derCarl-von-Ossietzky-Universität Oldenburg im Ruhestand, der sich beruflich intensiv mit der Geschichte der Krankenmorde in der „Heil- und Pflegeanstalt Wehnen“ befasste, befürwortete im Jahr 2024 ohne relevanten Widerspruch die Aufstellung zweierStelen mit den Namen aller 88 Getöteten aus demLandkreis Vechta, die Opfer der „Hunger-Euthanasie“ in Wehnen geworden waren. In einem von ihm zusammen mit Axel Fahl-Dreger herausgegebenen Buch (siehe die Literaturliste) argumentierte Harms, die Herausreißung der Getöteten aus der Anonymität gebe ihnen ihreMenschenwürde zurück. Die Falldarstellungen in dem Buch zeigen zudem auf, dass die Angst von Angehörigen, sie selbst könnten als „erbkrank“ eingestuft werden, grundlos sei. Diese Kategorie sei unwissenschaftlich und ein Baustein der NS-Ideologie, der letztlich begründen sollte, warum es legitim sei, „lebensunwertes Leben“ zu vernichten. So sei beispielsweise Albert Warnking deshalb dem Hungertod ausgesetzt worden, weil die hierbei Mitwirkenden nicht angemessen mit seinerGehörlosigkeit umgehen konnten oder wollten. Albert Warnking war ein Onkel Matthias Warnkings, des Geschäftsführers desAndreaswerks, welches die Errichtung der Gedenkstätte in Vechta managete.
Die AusstellungErfasst, verfolgt, vernichtet: Kranke und behinderte Menschen im Nationalsozialismus wurde 2014 imDeutschen Bundestag unter der Schirmherrschaft von BundespräsidentJoachim Gauck alsWanderausstellung derDeutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) in Kooperation mit der StiftungDenkmal für die ermordeten Juden Europas und der StiftungTopographie des Terrors eröffnet, die seither national wie international an vielen Standorten zu sehen war.[77]

Am historischen Ort derTiergartenstraße 4 inBerlin-Mitte entstand ein nationalerGedenk- und Informationsort für die Opfer der nationalsozialistischen „Euthanasie“-Morde. Von dem Gebäude an dieser Adresse aus hatte eine Bürozentrale unter dem Decknamen „T4“ die systematische Ermordung von Patienten aus Heil- und Pflegeanstalten im Deutschen Reich organisiert. Die Eröffnung des Gedenkortes erfolgte am 2. September 2014.[78]
Seit Anfang 2007 gibt es einenRunden Tisch unter der Federführung der StiftungTopographie des Terrors und der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas, an dem Betroffene, engagierte Bürger, Vertreter verschiedener Einrichtungen und zuständiger Behörden teilnehmen. Die Gruppe hat es sich zur Aufgabe gemacht, auf den aktuellen Missstand aufmerksam zu machen und die Diskussion um eine angemessene, würdige Neugestaltung des Gedenkortes im Rahmen der städtebaulichen Umgestaltung des Kulturforums voranzutreiben. Ein erstes Ergebnis der Arbeit war die zeitweilige Aufstellung des „Denkmals der Grauen Busse“ am 18. Januar 2008 vor der Philharmonie. Dieses Denkmal wurde am 17. Januar 2009 wieder abgebaut und wird in verschiedene Städte versetzt, sodass die Erinnerung an die Ermordung kranker und behinderter Menschen im Dritten Reich ebenfalls in Bewegung bleibt.[79]
In den ehemaligen Tötungsanstalten, aber auch in vielen psychiatrischen Kliniken, aus denen die Patienten zur Tötung verschickt wurden, gibt es Gedenkstätten und partiell Ausstellungen oder Lernstätten mit pädagogisch-dikatischer Aufarbeitung, so unter anderem an den historischen Orten dersechs Tötungsanstalten der Aktion T4. An derKlinik Penzing (vormals Otto-Wagner-Spital) in Wien wurde die „Gedenkstätte Steinhof“ mit einer Dauerausstellung und einer eigenen Website eingerichtet.[80]
Am 29. Januar 2025 nahm der Deutsche Bundestag einstimmig den Antrag mit dem TitelOpfer von NS-„Euthanasie“ und Zwangssterilisation – Aufarbeitung intensivieren an, den die Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP am 25. Juni 2024 eingebracht hatten.[81] Sie folgten einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kultur und Medien vom 1. August 2024.[82][83]
Damit wurden „die Opfer der NS-‚Euthanasie‘ und die Opfer von Zwangssterilisation als Verfolgte des NS-Regimes ausdrücklich“ anerkannt.[83] Es wurde festgehalten, dass „schätzungsweise 300.000 Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen“ ermordet, sowie an „etwa 400.000 Menschen“ Zwangssterilisationen durchgeführt wurden. Ferner heißt es ebendort, dass „mindestens 5.000 physisch und psychisch erkrankte Kinder und Jugendliche ermordet“ wurden. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sollen sowohl Patientenakten (Krankengeschichten und Verwaltungsakten) als auch Personalunterlagen der Täter archiviert, digitalisiert und konserviert, außerdem die Gedenkstätten an den Orten der ehemaligen „T4“-Tötungsanstalten auch in Zukunft nachhaltig unterstützt werden.
DieGedenkstätte Hadamar erklärte in einer Stellungnahme: „Über Jahrzehnte war das Leiden dieser Menschen in der Bundesrepublik verdrängt und waren sie nicht als Verfolgte des NS-Terrors anerkannt worden. Es hat 80 Jahre gedauert, bis ihr Schicksal, ihr Leiden und ihre Ermordung endgültig offizielle Anerkennung fanden.“[84]