EinKraftfahrzeughersteller oderKraftwagenhersteller ist ein Unternehmen, das motorisierteFahrzeuge für den Straßenverkehr produziert. Dies umfasst die Entwicklung, Produktion und Montage von Fahrzeugen wieAutos,Lastwagen,Motorrädern undBussen. Kraftfahrzeughersteller können sowohl komplette Fahrzeuge herstellen als auch die Produktion von Teilen und Komponenten für den Fahrzeugbau übernehmen. In den meisten Fällen ist der eigentlicheHersteller mit der assoziierten Marke identisch. Im Falle desBadge Engineerings weicht dies jedoch voneinander ab. Zum Beispiel istSociété des Véhicules Automobiles de Batilly (kurz SoVAB) ein Hersteller, der für die MarkenRenault,Opel undNissan produziert. Der Herstellercode in derFahrzeug-Identifizierungsnummer bezieht sich dabei auf die Vertriebsmarke.
Die Kraftfahrzeughersteller, -ausrüster und Zulieferer (Produktion) sowie der Kraftfahrzeughandel (Vertrieb) bilden dieAutomobilindustrie. Ergänzt wird diese Industrie durch die Unternehmen der Wartung und Reparatur (z. B.Werkstätten) und weitere Dienstleistungen (z. B.Fuhrunternehmen,Autovermietung), die gemeinsam dieKraftfahrzeugwirtschaft (Kraftfahrzeugbranche) bilden.
Von den Kraftfahrzeugherstellern waren 2012 mit den UnternehmenToyota,Ford,Volkswagen,General Motors undDaimler fünf in der Liste der weltweit 20 umsatzstärksten Unternehmen vertreten.[1]
In der internationalen StatistikklassifikationISIC/NACE gehören die Kraftfahrzeughersteller zum Wirtschaftszweig desVerarbeitenden Gewerbes (Section C – Manufacturing) und fallen unter zwei Klassen:
Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren (C 29.1)[2]
Die KlasseHerstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren ist Teil vonHerstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen (C 29) und umfasst:
Sonstiger Fahrzeugbau (C 30)[3]
DieKraftradhersteller fallen unterHerstellung von Motorrädern (C 30.91), welches ein Teil vonSonstiger Fahrzeugbau (C 30) ist und umfasst:
Weitere Klassen wären dieHerstellung von Karosserien für Kraftfahrzeuge; Herstellung von Anhängern und Aufliegern (C 29.2) und dieHerstellung von Teilen und Zubehör für Kraftfahrzeuge (C 29.3).