Konzil
EinKonzil (vonlateinischconcilium „Rat, Zusammenkunft“) oder eineSynode (vonaltgriechischσύνοδοςsýnodos „Treffen‚ Zusammenkunft“) ist eine Versammlung einerKirche, bei der in der Regel diebischöflichen Gewalten, Lehre, Leitung und Heiligung besprochen werden.
Ein stimmberechtigter Teilnehmer wird alsKonzilsvater oderSynodale(r) bezeichnet.
Die lateinische und griechische Bezeichnung werden in ihrer ursprünglichen Form meistsynonym verwendet. Später entwickelte sich in derWestkirche eine Differenzierung zwischen dem Konzil als Versammlung aller Bischöfe einer Kirche (Zweites Vatikanisches Konzil,Partikularkonzil) und der eher regional oder thematisch ausgerichteten Synode (Würzburger Synode,Diözesansynode). In den nicht-römischen Kirchen sprach man von einer Ökumenischen Synode, wenn sie überregional war und (möglichst) alle Bischöfe der Christenheit umfasste. In den slawischen Kirchen hatte sich die maskuline Form „der Synod“ durchgesetzt (Heiliger Synod).
DieListe von Konzilien und Synoden enthält eine Auflistung weiterer Konzile und Synoden.
Nach der Theorie desKonziliarismus können die Entscheidungen der Konzilien unter bestimmten Voraussetzungen höchste Autorität beanspruchen, der sich der vorsitzende Bischof oder Patriarch (in Rom der Papst) beugen muss. Als Bedingung dafür gilt, dass ein Konzil formal korrekt einberufen sein und die ganze Christenheit repräsentieren muss.
Alte Kirche
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]In deralten Kirche wurde durchgehend der griechische BegriffΣύνοδοςSynodos bzw. Sitzung, Versammlung, Treffen, auch Rat/Beratung verwendet.
Erste regionale Bischofsversammlungen
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]Die erste überlieferte christliche Synode ist das im Westen heute sog.Apostelkonzil vonJerusalem, das etwa im Jahre 49 tagte und von dem imNeuen Testament in derApostelgeschichte berichtet wird (Apg 15,1–29 EU).
Vom zweiten Jahrhundert an gab es zahlreiche lokale Konzilien auf verschiedenen Stufen, in denen sich die Bischöfe einer Region versammelten, um über bestimmte Fragen der Lehre oder Kirchenstruktur zu entscheiden. Diese Entscheide galten nur für die betreffende Region und hatten keine Allgemeingültigkeit, außer wenn deren Entscheidungen später von ökumenischen Konzilien übernommen wurden, wie es das 6. ökumenische Konzil im Hinblick auf einige Lokalsynoden des 4. Jahrhunderts tat.
Ökumenische Konzilien
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]Es gab im ersten Jahrtausend sieben allgemeine Bischofsversammlungen der gesamten Kirche, die heute (nach altgriechischοἰκουμένηoikouménē ‚[ganze] bewohnte [sc. Erde], Erdkreis‘)ökumenische Konzilien genannt werden, weil sie für die gesamte Kirche Geltung hatten. Es gab jedoch immer wieder Kirchen oder Gruppen, die ein Konzil oder einzelne Entscheidungen nicht anerkannten und sich deshalb von der Gesamtkirche trennten.
Die sieben ökumenischen Konzilien der Alten Kirche waren in den historischen Hauptströmungen derWestkirche undOstkirche unumstritten und werden von denorthodoxen,katholischen und vielenprotestantischen Kirchen anerkannt.
- Erstes Konzil von Nicäa (325)
- Erstes Konzil von Konstantinopel (381)
- Konzil von Ephesos (431)
- Konzil von Chalcedon (451)
- Zweites Konzil von Konstantinopel (553)
- Drittes Konzil von Konstantinopel (680/681)
- Zweites Konzil von Nicäa (787)
DieApostolische Kirche des Ostens erkennt nur die beiden ersten, die meistenaltorientalischen Kirchen nur die ersten drei Konzilien als ökumenisch und damit verbindlich an. Im Protestantismus ist die Rezeption des Zweiten Nicänums teilweise umstritten.
Spätere Konzilien erlangten, auch wenn tatsächlich Vertreter der gesamten Kirche teilnahmen, aus inneren und äußeren Gründen nicht dieselbe Einhelligkeit in der Anerkennung und werden nur in der römisch-katholischen Kirche als ökumenisch betrachtet.
Orthodoxe Kirchen
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]In derOrthodoxie ist die höchste Entscheidungsinstanz das ökumenische Konzil. Allerdings gilt es nichtper se als unfehlbar, denn mehrmals wurde Konzilien, die sich selbst als „ökumenisch“ bezeichnet hatten, dieser Status wegen mangelnder Zustimmung der Bevölkerung später von einem anderen Konzil wieder abgesprochen. Nur dieKirche als Ganzes gilt als unfehlbar, wobei offenbleibt, in welchen Institutionen, Gremien oder Bewegungen sich diese Unfehlbarkeit äußert.
Neben den sieben ersten ökumenischen Konzilien werden in der orthodoxen Kirche von manchen auch dasphotianische Konzil von 879 und daspalamitische Konzil von 1351 als ökumenische Konzilien anerkannt. Die meisten bezeichnen diese Konzilien jedoch lediglich alspanorthodox, also alleorthodoxen Kirchen betreffend.
In derRussisch-Orthodoxen Kirche wird der Sitz des Kirchenverbandes inKiew, ab 1326 inMoskau, alsSynod bezeichnet. Von 1721 bis 1918 war der russischePatriarch durch einenHeiligen Synod ersetzt, der der weltlichen Kontrolle unterstand. DieÄthiopisch-Orthodoxe Tewahedo-Kirche wird geleitet durch das oberste Gremium der Kirche, die Heilige Synode, bestehend aus allen Bischöfen der Kirche, die sich zweimal jährlich zu einer Vollversammlung treffen.
Römisch-katholische Kirche
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]Das Konzilsverständnis und verschiedene Stufen der Konzilien und Synoden in der katholischen Kirche sind unterKonzil (römisch-katholische Kirche) aufgeführt.Ähnlich wie Synoden sind auch Konzilien Bischofsversammlungen, die zu bestimmten Themen Beratungen durchführen.Vom Kirchenrecht her steht das Konzil jedoch im Rang über einer Synode, da auf dem Konzil die Gesamtheit des Kollegiums derApostelnachfolger versammelt ist.
Die letzten vier ökumenischen Konzilien nach römisch-katholischer Zählung waren:
- Konzil von Konstanz (1414–1418)
- Konzil von Trient (1545–1563)
- Erstes Vatikanisches Konzil (1870)
- Zweites Vatikanisches Konzil (1962–1965)
Nach katholischer Ansicht gab es 21 ökumenische Konzilien, wobei die Zugehörigkeit oftmals erst Jahre oder Jahrhunderte später geklärt wurde. Das Wortökumenisch ist hier nicht in dem Sinne zu verstehen, dass verschiedene Konfessionen ein gemeinsames Konzil durchführen, sondern dass innerhalb der katholischen Kirche Konzilsväter aus der gesamten Welt (und nicht nur eines oder einiger Staaten) teilnehmen und die Beschlüsse in der ganzen Kirche Geltung haben.
Evangelische Kirchen
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]In den Evangelischen Kirchen werden die altkirchlichen Versammlungen als Konzilien, die gegenwärtigen regelmäßigen (jährlichen oder halbjährlichen) Versammlungen aufKirchenkreis-,Landeskirchen-,EKD- oderEKS-Ebene dagegen alsSynode bezeichnet.Eine Besonderheit stellt dieBündner Synode dar, die ein reines Standesgremium zur Oberaufsicht über die Amtsführung der Pfarrer ist.
Siehe auch
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]Literatur
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]- Nicolaus von Cues:De maioritate auctoritatis sacrorum conciliorum supra auctoritatem papae („Über den Vorrang der Autorität der heiligen Konzilien über die Autorität des Papstes“). 1433.
- Christian Lange:Einführung in die allgemeinen Konzilien. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2012,ISBN 978-3-534-25059-2.
- Klaus Schatz:Allgemeine Konzilien – Brennpunkte der Kirchengeschichte. Verlag Ferdinand Schöningh, Paderborn 2008,ISBN 978-3-506-99492-9.
- Hubert Jedin:Kleine Konziliengeschichte, Herder, Freiburg et al. 1978,ISBN 3-451-18537-7.
- Heinz Wolter:Die Synoden im Reichsgebiet und in Reichsitalien von 916 bis 1056.Walter Brandmüller (Hrsg.):Konziliengeschichte. Reihe A: Darstellungen. Schöningh et al. 1988,ISBN 3-506-74687-1.
- Johannes Grohe (Hrsg.), Zeitschrift „Annuarium Historiae Conciliorum“ (seit 1969).
- Andreas, Weckwerth (2015): Primat und Kollegialität. Der römische Bischof und seine Synoden im 1. Jahrtausend. In:Römische Quartalschrift für Christliche Altertumskunde und Kirchengeschichte (110/2), S. 175–199.
- Martin Seils:Das ökumenische Konzil in der lutherischen Theologie. In: Die Konzile der Christenheit. Hg. v. Hans Jochen Margull. Stuttgart, Evangelisches Verlagswerk 1961, S. 333–372
Weblinks
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]- Albert Bondach:Befugnisse des Lokalkonzils in der Russischen Orthodoxen Kirche (24. Januar 2009)
- Alexander Zadornov:Landeskonzil oder Konzil einer Landeskirche? (26. Februar 2011)