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Konsequenz

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Dieser Artikel behandelt die Folgerung. Zum autobiografischen Roman von Alexander Ziegler aus dem Jahr 1975 sieheDie Konsequenz (Buch), zu dessen Verfilmung unter der Regie von Wolfgang Petersen aus dem Jahr 1977 sieheDie Konsequenz. Ein Film von Darko Štante aus dem Jahr 2018 heißtKonsequenzen.

Konsequenz (auslateinischconsequentis, „in richtiger Folge stehend, folgerichtig“[1]) wird in derLogik die aus einemGrund resultierende zwingendeFolgerichtigkeit oder in derUmgangssprache dieBeharrlichkeit oderBeständigkeit desHandelns bezeichnet. Gegensatz ist dieInkonsequenz.

Allgemeines

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Meyers Konversations-Lexikon verstand 1896 darunter die „notwendige Folge von etwas, dann auch Folgerichtigkeit im Gegensatz zur Inkonsequenz“.[2] Je nachKontext müssen „Konsequenzen getragen werden“ (Bestrafungen,Sanktionen) oder ein Handeln wird als „konsequent“ (folgerichtig) charakterisiert.

Logik

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In der Logik ist bei derSchlussfolgerung die logische Konsequenz dasZiel, beimlogischen Beweis dieWahrheit derUrteile.[3] Das, was aufgrund eines anderen bejaht oder verneint wird, ist die Folge, und der zwingende Gedankenzusammenhang zwischen Grund und Folge wird logischer Zusammenhang oderKonsequenz genannt.[4]

Erkenntnistheorie

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Ist eine Schlussfolgerung unlogisch, spricht man in derErkenntnistheorie von einemFehlschluss.Thomas Grundmann stellt hierzu fest, dass, wenn jemand einen Fehlschluss begeht, er diese Konsequenz nicht hätte ziehen dürfen,[5] sondern die logisch zwingende Konsequenz hätte vorziehen müssen.

Erziehungswissenschaften

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Erzieherische Konsequenz bezeichnet in denErziehungswissenschaften pädagogisch angemessene, spürbare Folgen (Konsequenzen) zum Verhalten eines Kindes, insbesondere lernwirksame Belohnungen für gutes Bemühen, lehrsame Erfahrungen und eine Vermittlung von Erfahrung durch verständliche Worte und Hinweise. Nicht dazu gehören unangemessene Folgen (schädigende Konsequenzen, als hart angeseheneStrafen oder auch Konsequenzen, die mit dem Verhalten des Kindes in keinem für das Kind ersichtlichen Zusammenhang stehen). Erzieherische Konsequenz bezeichnet andererseits eine Art des Umgangs mit dem Kind, die auf als angemessen angesehenen Folgen aufbaut und das Ziel verfolgt, die Persönlichkeitsentwicklung des Kindes zu fördern und Streitigkeiten und Konflikte in Grenzen zu halten.

Philosophie

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Formallogisch beschrieben ist eine Konsequenz eine Beziehung zwischen im einfachsten Fall zwei Sätzen, etwa: wennA{\displaystyle A} der Fall ist, dann muss oder wird vermutlich oder kannB{\displaystyle B} der Fall sein. Die Beziehung zwischen den durch die SätzeA{\displaystyle A} undB{\displaystyle B} beschriebenenSachverhalten kann eine logische Notwendigkeit sein, aber auch z. B. einemetaphysische Notwendigkeit oder eine durchNaturgesetze bzw.physikalische Gesetze beschriebene Ursachen-Folgen-Beziehung (sieheKausalität).

Unter dem StichwortAkrasia (Handeln wider besseres Wissen; alsoinkonsequentes Handeln) wird der Fall diskutiert, dass einePerson eine Handlung ausführt, obwohl sie eine alternative Handlung für (wenigstens oberflächlich rational betrachtet) besser hält. Ein klassisches Beispiel ist das Essen von Süßigkeiten, obwohl die betroffene Person weiß, dass sie damit ihrer Gesundheit schadet und sie eigentlich auf ihre Gesundheit achten will.

Psychologie

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In derPsychologie wird als Konsequenz die Stetigkeit desWollens und Handelns, das strenge Festhalten an den einmal für richtig erachtetenGrundsätzen bezeichnet.Charakter wird auch definiert als eine besondereWillensdisposition, die Fähigkeit der festen, sicheren, entschiedenen, einheitlich-stetigen, zähen, andauernden, konsequenten unerschütterlichen Wollens sowie die Fähigkeit, den Willen durch feste Grundsätze zu leiten und hiervon nicht abzuweichen.[6]

Burrhus F. Skinner arbeitete im Rahmen seinerVerhaltensanalyse dieVerhaltenskonsequenzen aus. Er zeigte 1938, dassReaktionen nicht zwingend durch bestimmteReize ausgelöst werden müssen und dass es systematische Auswirkungen der Häufigkeit der nachfolgenden Konsequenzen auf das gezeigteVerhalten gibt.[7]Verstärkung erhöht dieEintrittswahrscheinlichkeit eines bestimmten Verhaltens,Bestrafung sorgt dafür, dass ein Verhalten mit geringererWahrscheinlichkeit auftritt. Dabei können folgende Verhaltenstendenzen auftreten:[8]

KonsequenzPositive KonsequenzNegative Konsequenz
Ankündigung einer KonsequenzpositiveVerstärkung
Verhaltenstendenz:
Lob, nachdem einSchüler seineHausaufgaben erledigt hat
direkteBestrafung
Verhaltenstendenz:
Tadel wegen schlechtemBenehmens
Ausbleiben einer Konsequenzindirekte Bestrafung
Verhaltenstendenz:
Ausschalten des Fernsehens bei Streit um die Fernbedienung
negative Verstärkung
Verhaltenstendenz:
Bei Streit um Hausaufgaben gibt die Mutter nach, und das
Kind geht spielen, ohne die Hausaufgaben erledigt zu haben

Rechtswissenschaft

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In derRechtswissenschaft wird der BegriffRechtsfolge dem Begriff Konsequenz vorgezogen. Eine Rechtsfolge tritt ein, wenn einNormadressat einen gesetzlich vorgesehenenTatbestand durchTun oderUnterlassen erfüllt. Der Tatbestand ist die Beschreibung der Bedingungen, unter der die Rechtsfolge eintritt. DurchSubsumption einesLebenssachverhalts („Fall“) mit dem Tatbestand einer Vorschrift wird die Rechtsfolge gewonnen.[9] DieKausalität stellt denUrsache-Wirkungs-Zusammenhang zwischen einerRechtshandlung und dem durch diese ausgelösten Rechtserfolg her.

Ein rechtsnormwidriges oder verhaltensnormwidriges Verhalten wird mit Sanktionen bedroht, die als Konsequenzen auf dieses Verhalten vorgesehen sind.

Sozialwissenschaften

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Im Kontextsozialen Handelns spricht man in denSozialwissenschaften von „Konsequenzen“ im Sinne von positiven oder negativenSanktionen auf der Grundlage vonNormen undKonventionen.

Weblinks

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Wiktionary: Konsequenz – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wikiquote: Konsequenz – Zitate

Einzelnachweise

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  1. Ursula Hermann,Knaurs etymologisches Lexikon, 1983, S. 267;ISBN 3-426260743
  2. Bibliographisches Institut (Hrsg.),Meyers Konversations-Lexikon, Band 10, 1896, S. 481
  3. Joseph Beck,Grundriss der Empirischen Psychologie und Logik, 1887, S. 180
  4. Joseph Beck,Grundriss der Empirischen Psychologie und Logik, 1887, S. 118
  5. Thomas Grundmann,Analytische Einführung in die Erkenntnistheorie, 2008, S. 238
  6. Rudolf Eisler,Handwörterbuch der Philosophie, 1922, S. 112
  7. Burrhus F. Skinner,The Behavior of Organisms, 1938, S. 1 ff.
  8. Franz Petermann/Andreas Maercker/Wolfgang Lutz/Ulrich Stangier,Klinische Psychologie – Grundlagen, 2018, S. 39
  9. Gerhard Ringwald,Rechtslogik, in: Hans-Jochen Schneider (Hrsg.),Lexikon Informatik und Datenverarbeitung, 1998, S. 710
Normdaten (Sachbegriff):GND:4454886-2 (GND Explorer,lobid,OGND,AKS)
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