DieKongokonferenz (oderWestafrika-Konferenz) fand vom 15. November 1884 bis zum 26. Februar 1885 auf Einladung des deutschen ReichskanzlersOtto von Bismarck inBerlin statt und sollte die Handelsfreiheit amKongo und amNiger regeln. Sie wird auch alsBerliner Konferenz bezeichnet (allerdings nicht zu verwechseln mit demBerliner Kongress 1878). Ihr Schlussdokument, dieKongoakte, bildete die Grundlage für die AufteilungAfrikas inKolonien im folgendenWettlauf um Afrika.
Seit der Entdeckung desSeeweges nach Indien Ende des 15. Jahrhunderts hatten zunächstPortugal undSpanien, später auchFrankreich undEngland, zeitweise sogarBrandenburg,Dänemark,Kurland undSchweden Stützpunkte an den Küsten Afrikas sowie auf vorgelagerten Inseln in Besitz genommen. Diese dienten hauptsächlich dem Handel, zunächst mitGewürzen undSklaven, aber auch mitElfenbein,Tropenholz und anderen Produkten Afrikas. Vorstöße ins Innere Afrikas wurden nicht unternommen, in den Köpfen der Europäer blieb Afrika der „dunkle Kontinent“.
Dietropischen Gebiete Afrikas waren weniger interessant für Europa, da die Sklaverei unattraktiv geworden war, nicht zuletzt aufgrund des wachsenden Einflusses der aufkommendenAbolitionsbewegung und desenglischen Verbotes desSklavenhandels von 1806/1807 (Slave Trade Act), das zwar den Handel mit Sklaven untersagte, die Sklaverei alsdingliches Recht an einemMenschen jedoch unberührt ließ. Mit dem Verbot des Sklavenhandels wurden zahlreiche Dynamiken ausgelöst, die zu weitreichenden, höchst widersprüchlichen Veränderungen auf dem afrikanischen Kontinent führten. Denn bedingt durch die zunehmendeIndustrialisierung derKolonialmächte stieg dieNachfrage nachPflanzenfetten wieErdnusskernen undPalmöl zurSeifenherstellung, was aufgrund der arbeitsintensiven Gewinnung (massive Ausweitung der Sammeltätigkeit, lange Transportwege, arbeitsintensive Herstellung von Ölen aus Fruchtfleisch und Kernen) zu einem Zuwachs an Sklavenarbeit führte. Der Rückgang destransatlantischen Sklavenhandels im 19. Jahrhundert bedeutete in (West-)Afrika also zunächst, dass die Arbeit von Abhängigen und Sklaven zunahm.[1]
Nach dem Verlust deramerikanischen Kolonien begannen die Briten, sich nebenAustralien nach anderen neuen Gebieten umzusehen.Mungo Park war 1795 der erste einer im Verlauf des 19. Jahrhunderts immer größeren Zahl europäischerAfrikaforscher, die das Innere des Kontinents erkundeten. Die meisten Forscher hatten wissenschaftliche Ziele, später wurden diese mit wirtschaftlichen und politischen Interessen ihrer Auftraggeber verbunden.
Die ersten Kolonialisierungsversuche begannen in den gemäßigten Gebieten im Süden und Norden. ImKapland hatten sich seit 1652 niederländische Siedler niedergelassen, die nach der Besetzung des Landes durch Großbritannien (1806, 1815 endgültig britisch) ins Landesinnere auswichen (Großer Treck 1835). Im Norden besetzte Frankreich 1830Algerien und brachte das Land bis 1857 weitgehend unter seine Kontrolle, so dass es zu einerSiedlungskolonie für Europäer wurde.
InLiberia entstand 1822 eine Siedlungskolonie freigelassenerUS-amerikanischer Sklaven, die sich 1847 als Staat konstituierte. Obwohl formell unabhängig, war der Staat eine informelle US-Kolonie.[2][3] In Südafrika wurden 1843, 1852 und 1854 dieBurenstaatenNatalia,Transvaal undOranje-Freistaat gegründet. Im Innern Afrikas bildeten sich unter europäischem Einfluss zahlreiche neue Reiche, die in Westafrika meist von islamischenDynastien regiert wurden. Von 1859 bis 1869 wurde derSuezkanal gebaut und rückte damit Ostafrika näher an Europa heran.
Anfang der 1880er Jahre nahm das europäische Interesse an Afrika stark zu.Henry Morton Stanley hatte mit der Erforschung desKongobeckens 1874 bis 1877 den letzten großen „weißen Fleck“ von der Landkarte Afrikas beseitigt. 1878 erhielt er eine Einladung vonLeopold II., dem König der Belgier, der bereits 1876 dieInternationale Afrika-Gesellschaft (französischAssociation Internationale Africaine, AIA) mit dem Ziel der Erforschung und „Zivilisierung“ Afrikas gegründet hatte. 1879 wurde dieInternationale Kongo-Gesellschaft (Association internationale du Congo, AIC) gegründet, die wirtschaftliche Ziele verfolgen sollte, mit der AIA aber eng verknüpft war. Leopold kaufte die fremden Anteile derKongogesellschaft heimlich auf, diephilanthropischeAfrikanische Gesellschaft diente hauptsächlich zur Kaschierung derimperialistischen Ziele derKongogesellschaft.
Von 1879 bis 1884 reiste Stanley erneut an den Kongo, diesmal nicht als Reporter, sondern als Abgesandter Leopolds mit dem geheimen Auftrag, denKongostaat zu organisieren. Gleichzeitig reiste der französische MarineoffizierPierre Savorgnan de Brazza im westlichen Kongobecken und hisste im neu gegründetenBrazzaville 1881 die französische Flagge. Portugal, das aus alten Verträgen mit dem einheimischen Kongo-Reich ebenfalls Ansprüche auf das Gebiet herleitete, schloss am 26. Februar 1884 mit Großbritannien einen Vertrag, der vorsah, der Kongogesellschaft den Zugang zum Atlantik zu versperren.
Zur selben Zeit drangen mehrere europäische Staaten nach Afrika vor und es begann der „Wettlauf um Afrika“: Frankreich besetzte 1881Tunesien und die heutigeRepublik Kongo sowie 1884Guinea. Großbritannien besetzte 1882 das nominell auch weiterhin osmanischeÄgypten, das wiederum über denSudan und TeileSomalias herrschte. Italien nahm 1870 und 1882 erste TeileEritreas in Besitz.Deutschland unterstellte 1884 die KüstenTogos undKameruns sowie dasLüderitzland, späterDeutsch-Südwestafrika genannt, seinem „Schutz“. Eine intensive Beherrschung der teils riesigen Territorien war dabei aber selten das Ziel; in vielen Fällen wollte man durch das Hissen der nationalen Flagge und das Abschließen von „Schutzverträgen“ so viel Gebiet (und damit strategische Wegmarken und möglicherweise vorhandene Ressourcen) wie möglich beanspruchen, bevor es andere taten. Es wurde gewissermaßen auf Verdacht kolonialisiert, der Wettlauf um Afrika glich „einer Art Wette auf die Zukunft“, so der AfrikahistorikerAndreas Eckert.[4] Da Leopold in dem immer intensiveren Wettbewerbsklima zwischen den Kolonialmächten, insbesondere den Streitigkeiten zwischen Großbritannien und Portugal um das Gebiet der Kongomündung, eine Gefahr für seine Bestrebungen in Zentralafrika sah, bemühte er sich um die rechtskräftige internationale Anerkennung seiner Privatinitiative.[5]
Leopold II. von Belgien gelang es, Frankreich und das Deutsche Reich davon zu überzeugen, dass ein gemeinsames Handeln in Afrika in ihrem Interesse sei. Denn die anderen europäischen Mächte teilten seine Sorge, dass ihre großzügigen Gebietsansprüche, die bisher eher symbolischen Charakter trugen, von den anderen Staaten nicht anerkannt werden könnten.[6] Gemeinsames Ziel der Konferenzteilnehmer war es daher, ihre bisherigen und zukünftigen Eroberungen (völker-)rechtlich abzusichern, aber auch freien Handel und freie Schifffahrt auf den Flüssen Kongo und Niger festzuschreiben.[7]Otto von Bismarck, der deutsche Reichskanzler, lud die Vertreter derUSA, desOsmanischen Reiches und der europäischen MächteÖsterreich-Ungarn,Belgien,Dänemark,Frankreich,Großbritannien,Italien,Niederlande,Portugal,Russland,Spanien undSchweden-Norwegen (bis 1905 Personalunion) zu einer Konferenz nach Berlin ein.
Die Konferenz trat am 15. November 1884 imReichskanzlerpalais in derWilhelmstraße zusammen. Stanley nahm als technischer Berater der US-Delegation teil, hatte aber wenig Einfluss. Die Konferenz endete am 26. Februar 1885 mit der Unterzeichnung derKongoakte. Die USA ratifizierten im Nachhinein aus innenpolitischen Gründen den Vertrag jedoch nicht.[8]
Der belgische KönigLeopold II. erzielte einen großen Triumph, da er faktisch seinen Privatstaat bekam: Mit dem Kongo war das rohstoffreichste Gebiet Afrikas nicht in den Besitz einer Großmacht übergegangen, sondern an den Herrscher Belgiens, das für die europäische Kontinentalpolitik wenig von Bedeutung war. Der neugeschaffeneKongo-Freistaat unter Leopolds Kontrolle sollte als Puffer zwischen den gegenläufigen britischen, französischen und portugiesischen Territorialansprüchen dienen. Da zudem das gesamte Gebiet zur Freihandelszone erklärt wurde und Leopold sich verpflichtete, ausländischen Unternehmen Zugang zu gewähren, waren auch die übrigen Kolonialmächte mit den Regelungen einverstanden.[9] Außerdem hatte sich herausgestellt, dass die Interessen Großbritanniens und Frankreichs, was die Kolonialpolitik betraf, unvereinbar miteinander waren. Bismarck hatte sich wieder einmal als „ehrlicher Makler“ bewährt, sein Interesse an derKolonialpolitik blieb dominiert von innenpolitischen und europäischen Überlegungen.
Titelblatt der deutschen Ratifikationsurkunde zur Schlussakte der Kongokonferenz vom 8. April 1885Karte Afrikas vom März 1885 – unmittelbar nach der Kongokonferenz:Freihandelsgebiet (beige unterlegt) undCongo-Staat (blau umrandet)
Die Kongoakte regelte in 38 Artikeln folgende Punkte:
Die FlüsseNiger und Kongo wurden für die Schifffahrt freigegeben.
Das Verbot desSklavenhandels wurde international festgelegt.
Der Grundsatz wurde festgeschrieben, dass nur jene Macht das Recht auf Erwerb einer Kolonie haben sollte, die sie tatsächlich in Besitz nahm (Prinzip derEffektivität).
Für den Fall bewaffneter Konflikte zwischen Vertragsstaaten wurde die Möglichkeit derNeutralität der „im konventionellen Kongobecken einbegriffenen Gebiete“ vorgesehen (Artikel 10–11). Die Begrenzung des Gültigkeitsbereiches ist im Artikel 1 genau geregelt.
In parallel verlaufenden Verhandlungen und der Abschlusskonferenz wurde der Kongo-Freistaat als Privatbesitz derKongogesellschaft bestätigt. Das Territorium der heutigen Demokratischen Republik Kongo mit mehr als zwei Millionen Quadratkilometern gehörte damit praktisch Leopold II. Dies geschah zwar im Kontext der Kongokonferenz, allerdings wird es nicht in der Kongoakte erwähnt.
Das weitverbreitete Bild, auf der Kongokonferenz hätten sich die europäischen Mächte zusammengesetzt und den afrikanischen Kontinent wie einen Kuchen unter sich aufgeteilt, trifft nicht zu. Lediglich der Kongo-Freistaat ging als (halbwegs) klar umrissener Staat aus der Konferenz hervor, und das nicht einmal direkt aus der Kongoakte selbst. Dennoch waren die Folgen der Konferenz für die weitere Kolonialisierungsgeschichte Afrikas tiefgreifend: Nun, da gewissermaßen die völkerrechtlichen „Spielregeln“ festgelegt waren, setzte sich der bereits laufende „Wettlauf um Afrika“ umso schneller fort. Innerhalb von drei Jahrzehnten wurde der Kontinent fast vollständig europäischer Herrschaft unterworfen, die bei der Grenzziehung keine Rücksicht auf die lokale Bevölkerung nahm, was sich bis heute auf der Landkarte zeigt. Innerhalb weniger Jahre war Afrika südlich der Sahara zumindest nominell aufgeteilt, bis 1895 waren neben Abessinien (Äthiopien) nur noch die SiedlungskolonienLiberia,Oranje-Freistaat und Transvaal unabhängig. Der größte Teil der Sahara wurde französisch, derSudan nach der Niederschlagung desMahdi-Aufstandes und der Beilegung derFaschodakrise britisch-ägyptischesKondominium. Die Burenstaaten wurden zwischen 1899 und 1902 imBurenkrieg von Großbritannien erobert. 1911 teilten sich Frankreich und SpanienMarokko auf.Libyen wurde 1912 von Italien erobert. Die offizielle Erklärung Ägyptens 1914 zum britischenProtektorat schloss die koloniale Aufteilung Afrikas ab.
Zudem war die Kongokonferenz eine entscheidende Wegmarke im entstehendenKolonialrecht, da hier erstmals auf höchster Ebene die zahlreichen juristischen, kommerziellen und räumlichen Probleme diskutiert wurden, die sich aus der bisherigen Kolonialisierungspraxis ergeben hatten. Zudem wurden Rechtstitel zur Rechtfertigung kolonialer Herrschaft definiert und das bisherige Völkerrecht um Erfahrung des Kolonialisierungsprozesses erweitert.[10]
Unmittelbare Folgen hatte die Konferenz auch für Zentralafrika und den neugegründeten Kongo-Freistaat selbst. Die Freihandels-Bestimmungen der Kongoakte hatten das Gebiet der europäischen Wirtschaft „geöffnet“ (was häufig mit „Zivilisierung“ gleichgesetzt wurde), wodurch sich dort, ausgehend von der Lebensader des Kongo, in den nächsten Jahren ein „System unreglementierter Raubwirtschaft“[11] etablieren sollte. Zum bisherigen Exportschlager Elfenbein gesellte sich im Zuge desKautschukbooms nun vor allemNaturkautschuk hinzu. Die Bevölkerung wurde unter Leopold, der das Land nahezu ohne Einschränkungen beherrschte, einembrutalen Kolonialregime unterworfen, das je nach Schätzung bis zu zehn Millionen Menschen das Leben kostete. Das persönliche Regiment des Monarchen endete erst am 15. November 1908, als der Freistaat auf öffentlichen Druck hin dem Privatbesitz Leopolds entzogen und direkt derbelgischen Herrschaft unterstellt wurde.
Berliner Entwicklungspolitischer Ratschlag e. V. (BER) undINKOTA-netzwerk (Hrsg.):Der Kolonialismus und seine Folgen. 125 Jahre nach der Berliner Afrika-Konferenz. INKOTA, Berlin 2009, (INKOTA-Dossier 5).
Helmut Bley:Künstliche Grenze, natürliches Afrika? Um die Berliner Kongokonferenz von 1884–1885 ranken sich allerhand Mythen. In:Freiburg-Postkolonial.
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Horst Gründer:Der „Wettlauf“ um Afrika und die Berliner Westafrika-Konferenz 1884/85. In: Ulrich van der Heyden, Joachim Zeller (Hrsg.):Kolonialmetropole Berlin. Eine Spurensuche. Berlin-Edition, Berlin 2002,ISBN 3-8148-0092-3, S. 19–23.
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Amaury Lorin et Christine de Gemeaux (dir.),L'Europe coloniale et le grand tournant de la Conférence de Berlin (1884-1885), Paris, Le Manuscrit, coll. "Carrefours d'empires", 2013, 380 p.
Im Geiste guten gegenseitigen Einvernehmens – Bismarcks Afrika-Konferenz von 1884/85 Online-Version vonDas Schlüsselereignis des modernen Kolonialismus. Vorgeschichte, Ziele, Verlauf und Folgen der Berliner Afrika-Konferenz. In: Berliner Entwicklungspolitischer Ratschlag e. V. (BER) undINKOTA-netzwerk (Hrsg.):Der Kolonialismus und seine Folgen – 125 Jahre nach der Berliner Afrika-Konferenz. Berlin 2009, Berlin Postkolonial e. V. – Haus der Demokratie und Menschenrechte
1885: Der Sturm auf Afrika – Ein Kontinent wird geteilt. ARTE, Februar 2011
↑Inge Grau/Christian Mährdel/Walter Schicho (Hrsg.):Afrika: Geschichte und Gesellschaft im 19. und 20. Jahrhundert. Promedia: Wien 2000, S. 140–141.
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↑Andreas Eckert:Berliner Afrika-Konferenz. 2013, S. 140–141 (Zitat: 141)
↑David Van Reybrouck:Kongo. Eine Geschichte. 2018,S.71–72.
↑Luigi Nuzzo:Kolonialrecht. 14. Juli 2011, Abschn. 19.
↑G. Macharia Munene:The United States and the Berlin Conference on the Partition of Africa, 1884–1885, in: Transafrican Journal of History, Jg. 19 (1990), S. 73–79 (hier: S. 73).
↑David Van Reybrouck:Kongo. Eine Geschichte. 2018,S.74.; Felix Schürmann:Kongo: Kontouren einer Flussbiografie. 2021, S. 50.
↑Luigi Nuzzo:Kolonialrecht. 14. Juli 2011, Einleitung.
↑Felix Schürmann:Kongo: Konturen einer Flussbiografie. 2021,S.50.