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Kollektivschuld

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Kollektivschuld bedeutet, dass die Schuld für eine Tat nicht dem einzelnen Täter (oder Tätern) angelastet wird, sondern einemKollektiv, allen Angehörigen seiner Gruppe, z. B. seiner Familie, seines Volkes oder seiner Organisation. Das beinhaltet folglich auch Menschen, die selbst nicht an der Tat beteiligt waren. Das Strafrecht moderner Demokratien geht grundsätzlich von einer individuellen Verantwortlichkeit aus, so dass Kollektivschuld juristisch nicht relevant ist. Artikel 33Genfer Abkommen IV bestimmt, dass keine Person für ein Verbrechen verurteilt werden darf, das sie nicht persönlich begangen hat. Eine Kollektivstrafe setzt Kollektivschuld voraus. Nach Art. 87 Abs. 3 Genfer Abkommen III und Artikel 33 Genfer Abkommen IV zählen Kollektivstrafen zu den Kriegsverbrechen.

Der Begriff der Kollektivschuld bezieht sich beispielsweise auf die (tatsächliche oder angebliche) Behauptung einer Kollektivschuld aller Männer an der Geschlechterdiskriminierung, aller Deutschen an den Verbrechen desNationalsozialismus, aller weißen Australier an den Verletzungen der Menschenrechte derAborigines oder allerWASPs („WeißeangelsächsischeProtestanten“) in den USA amRassismus in den Vereinigten Staaten.[1]

Im deutschen Kontext werden die Begriffe „Kollektivschuld“ und „Kollektivschuldthese“ in der Regel im Kontext der NS-Vergangenheit verwendet. Dies geschieht beispielsweise von progressiven Kräften, um Stereotypisierungen zu vermeiden und ein differenziertes, ganzheitliches Bild zu erhalten. Diese Begriffe finden jedoch auch alspolitische Schlagwörter rechter und rechtsextremer Gruppen Verwendung.

Kollektivhaftung

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Im Unterschied zur Kollektivschuld gibt es den juristischen Begriff derKollektivhaftung, die dem Mitglied einer Gruppe die Haftung für die Schäden auferlegt, welche Organe der Gesamtheit durch ihr Handeln verursacht haben. Mit Kollektivhaftung wird z. B. imVölkerrecht die Haftung eines Staates für Schäden völkerrechtswidrigen Handelns seiner Organe begründet. Hierher gehört auch die Verpflichtung zuReparationszahlungen eines im Krieg unterlegenen Gegners, der den älteren völkerrechtlichen Anspruch aufTributzahlungen abgelöst hat. Als problematisch gilt eine kollektive Zuweisung von Schadensersatzpflichten gegen Staaten, weil sie letztlich in den Staatsbürgern natürliche Personen wirtschaftlich schädigen, die sich ihre Zugehörigkeit zu einem Staat oder Volk nicht aussuchen konnten, sondern denen sie durch Abstammung und Geburt zugeschrieben wurden. Im Kontext von Krieg und bewaffneten Konflikten hat Kollektivhaftung wiederholt zu Menschenrechtsverletzungen geführt und gilt als Verletzung derGenfer Konvention.[2][3]

Ethik und Recht

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Die Annahme der Kollektivschuld wird mit einer moralischen Verantwortung durch die Zugehörigkeit zu der Gruppe begründet, nicht durch die individuelle Schuldzurechnung. In westlichen Gesellschaften ist dies nicht mit derMoral und dem Gesetz zu vereinbaren. So beruht z. B. das moderne Strafrecht in europäischen Staaten auf dem Grundsatz einer individuellen Verantwortlichkeit. In vielen Teilen der Welt und früher auch in Europa hingegen war kollektivistisches Denken weit verbreitet, nach dem der Einzelne Teil eines Kollektivs (Familie, Klan, Volk) ist und für Taten z. B. von Familienangehörigen bestraft werden kann.

Kollektivschulddebatte zu Krieg und Holocaust

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Alliierte Vorwürfe

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„Diese Schandtaten: Eure Schuld!“ Eines der Plakate der Kollektivschuld-Kampagne.[4]
Exhumierungen von Toten und Leichentransport durch die Bevölkerung rund umNeunburg
Deutsches Kind beim Anblick von Opfern desKZ Buchenwald inNammering

Die Ideen einer Kollektivschuld der Deutschen an der verbrecherischen Kriegführung Deutschlands und demzufolge ihrer kollektiven Bestrafung dafür entstanden nicht im US-amerikanischen und britischen Volk, sondern auf höheren Ebenen der Politik ihrer Länder. Erst gegen Ende des Krieges begann die amerikanische Öffentlichkeit dem deutschen Volk kollektive Verantwortung zuzuweisen. Die Veränderung in der öffentlichen Wahrnehmung begründete sich darin, dass nun Berichte über die Zustände in den Konzentrationslagern und den Massenmord an den europäischen Juden die amerikanischen Bürger erreichten. Auch ein veränderter Blickwinkel auf den Nationalsozialismus als System der Massenmobilisierung statt als diktatorische Herrschaft über ein gelähmtes Volk trug dazu bei.[5]

Bereits im Jahr 1944 hatten prominente Meinungsführer in den USA eine Propagandakampagne (die bis 1948 fortgesetzt wurde) für einen harten Frieden für Deutschland mit dem Ziel initiiert, die amerikanische Gewohnheit zu beenden, Nationalsozialisten und deutsches Volk als getrennte Einheiten zu betrachten.[6] DiePsychological Warfare Division unternahm eine psychologischePropaganda-Kampagne, um eine deutsche kollektive Verantwortung zu entwickeln.[7] In Verbindung damit war derVansittartismus bei den Westalliierten von großer Bedeutung.[8] Derartige Auffassungen sorgten innerhalb von Teilen desWiderstandes gegen den Nationalsozialismus, wie demKreisauer Kreis und den Verschwörern um dasAttentat vom 20. Juli 1944, für antiwestliche Stimmungen gegenKapitalismus undMaterialismus, was,Axel von dem Bussche zufolge, auch beiClaus Schenk Graf von Stauffenberg der Fall gewesen sein soll.[9]

In der am 26. April 1945 erlassenenJoint Chief of Staffs Direktive 1067, welche dieMedienpolitik der Alliierten im Umgang mit Deutschland festlegte, wurde eine „Politik der Härte“ gefordert. Laut der Direktive Nr. 1 vonRobert McClure an dieHeeresgruppenpresse hieß dies, dass durch möglichst emotionsarme und faktenorientierte Berichterstattung unter den Deutschen ein Bewusstsein für eine Kollektivschuld für Verbrechen wie jene, die in den Konzentrationslagern begangen wurden zu schaffen sei. Die Behauptung einer Kollektivschuld in der letzteren Direktive wurde allerdings bereits nach einer Woche zurückgenommen und der Gebrauch des Vorwurfes durch die Alliierten reduziert, da diese dieDemokratisierung nicht wie erwartet förderten, sondern eher hinderlich waren. Dadurch nahm die These der Kollektivschuld auch nie den Status einer offiziellenDoktrin an und führte nicht zu juristischen Konsequenzen.[5][10][11][12] Anstatt dessen übernahmen die Besatzungsmächte einen Standpunkt, der zwischen der aktiven Schuld von „Kriminellen“ und der passiven Schuld der Gesamtbevölkerung differenzierte.[13][12] Der rigide „harte Frieden“ wich mit der Zeit einer „weicheren“ Linie, die die Mitwirkung der Deutschen befürwortete.[13]

Am 20. Juli 1945 – dem ersten Jahrestag desgescheiterten Versuchs, Hitler zu töten – wurde das Attentat überhaupt nicht erwähnt. Der Grund dafür war, dass man glaubte, wenn die deutsche Bevölkerung daran erinnert würde, dass es aktiven deutschen Widerstand gegen Hitler gab, so würde dies die alliierten Bemühungen, der deutschen Bevölkerung ein Gefühl der kollektiven Schuld zu vermitteln, untergraben.[14]

NachNorbert Frei wurde die Kollektivschuldthese von den Westalliierten in der Nachkriegszeit – abgesehen von einzelnen Maßnahmen, etwa den Zwangsbesichtigungen von Stätten der NS-Verbrechen wie demKZ Buchenwald – zwar durchaus vertreten, aber eben nicht praktiziert. In denEntnazifizierungsverfahren sei im Gegenteil jedes Mal individuelle Schuld geprüft worden.[15]

Deutsche Reaktionen

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Während 1946 noch 78 Prozent der Bevölkerung der Westzonen die erstenNürnberger Prozesse nach demZweiten Weltkrieg als gerecht empfanden, war diese hohe Zustimmungsquote nach Umfragen amerikanischerDemoskopen vier Jahre später auf 38 Prozent gesunken. DieInternierungspraxis der Alliierten, die erzwungene Konfrontation mit den Hinterlassenschaften derKonzentrationslager, dieEntnazifizierung von früheren Vertretern des NS-Regimes, die Strafverfahren vor zivilen und militärischen Gerichten wurden zunehmend alsSiegerjustiz empfunden. Die Nürnberger Prozesse, in denen jeweils ausgewählte Spitzenrepräsentanten des NS-Regimes verurteilt worden waren, galten als inszenierte „Stellvertreterprozesse“, in denen eine „Kollektivschuld“ der Deutschen bewiesen werden sollte. Auf dem Hintergrund eines diffusen Gefühls von Komplizenschaft wurde eine Entlastung aller Deutschen von einem „Kollektivschuldvorwurf“ gefordert. Inapologetischer Form wurde behauptet, nurAdolf Hitler, die NS-Führung bzw. die gesellschaftlichen Eliten sollten für Krieg und Völkermord verantwortlich gewesen sein, nicht das gesamte deutsche Volk oder der einzelne Täter. Wie Norbert Frei darstellt, hatte die Annahme, es würde den Deutschen eine Kollektivschuld vorgeworfen werden, in der Hauptsache dazu gedient, diesen Vorwurf in ritueller Empörung immer zurückweisen zu können. Dieser Diskurs sei „Ausdruck der fortbestehendenvolksgemeinschaftlichen Solidarisierungsbedürfnisse“ gewesen und habe im Zusammenhang gestanden mit den in den 1950er Jahren verbreiteten Forderungen nach einerAmnestierung der verurteilten NS- und Kriegsverbrecher sowie generell nach einemSchlussstrich unter die NS-Vergangenheit.[15] Ähnlich argumentiert der SozialwissenschaftlerSamuel Salzborn: Durch Verdrängen bzw. Verschweigen der „ursächlichen Zusammenhänge von deutscher Volkstums- und Vernichtungspolitik auf der einen undUmsiedlung der Deutschen undBombardierung deutscher Städte als Konsequenz dieser Politik auf der anderen Seite“ solle der „historische Kontext“ verschleiert werden. Weiter schreibt er anhand einer Analyse von Äußerungen derAfD-PolitikerBjörn Höcke undAlexander Gauland: „Dem stetshalluzinierten Vorwurf einer deutschen Kollektivschuld, den es tatsächlich von alliierter und assoziierter Seite als politische Handlungsmaxime nicht gegeben hat […], wird mit einer Geschichtsinterpretation begegnet, die geradewegs auf die Schaffung eines Mythos deutscher Kollektivunschuld zusteuert.“[16]

Noch heute gehört die Behauptung, die Deutschen seien einem Kollektivschuldvorwurf ausgesetzt oder ausgesetzt gewesen, zur rechten Rhetorik. Der konservativeMartin Hohmann, damals CDU (mittlerweileAfD), wehrte sich zum Beispiel 2003 in einer Rede zumTag der Deutschen Einheit gegen angebliche Behauptungen, die Deutschen seien ein „Tätervolk“, indem er die gleiche Behauptung gegen die Juden richtete und sie mit Zitaten aus einemantisemitischenPamphlet untermauerte. Daraufhin wurde er aus der CDU ausgeschlossen.

Auch in der Rhetorikdeutscher Rechtsextremisten und Rechtskonservativer spielt die Aussage, man sei mit einem Kollektivschuldvorwurf konfrontiert, eine tragende Rolle. Damit werden dieReeducation-Programme der Alliierten nach 1945, die Demilitarisierung Deutschlands und dieReparationen für die von Deutschland angerichteten Kriegsschäden delegitimiert. Darüber hinaus bietet sie Gelegenheit, inexkulpatorischer Absicht aufalliierte Kriegsverbrechen zu verweisen, eine angebliche jüdische Mitschuld an der NS-Herrschaft zu behaupten oder denHolocaust zu relativieren.[2]

Auch von den beidenVolkskirchen und von der Politik wurde eine deutsche Kollektivschuld zurückgewiesen. BundespräsidentTheodor Heuss schlug stattdessen den Begriff „Kollektivscham“ vor; auchRichard von Weizsäcker betonte in seiner viel beachteten RedeZum 40. Jahrestag der Beendigung des Krieges in Europa und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft, die er am 8. Mai 1985 vor demDeutschen Bundestag hielt: „Schuld oder Unschuld eines ganzen Volkes gibt es nicht“, rief aber gleichzeitig dazu auf, kollektiv die Verantwortung für das nationalsozialistische Unrecht zu akzeptieren. Weizsäcker bezeichnet diese Haltung als „Kollektivhaftung“.

Einzelne Stimmen

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„Es ist undenkbar, dass die Mehrheit aller Deutschen[Anmerkung 1] verdammt werden soll mit der Begründung, dass sie Verbrechen gegen den Frieden begangen hätten. Das würde der Billigung des Begriffes der Kollektivschuld gleichkommen, und daraus würde logischerweise Massenbestrafung folgen, für die es keinen Präzedenzfall im Völkerrecht und keine Rechtfertigung in den Beziehungen zwischen den Menschen gibt.“ (aus dem Urteil der Alliierten in denNürnberger Kriegsverbrecherprozessen gegen dieI.G. Farben, 29. Juli 1948).

Der PsychologeViktor Frankl argumentierte gegen das Konstrukt der Kollektivschuld: „es gibt nur zwei Rassen von Menschen, dieAnständigen und die Unanständigen.“[17]

Der britisch-jüdische VerlegerVictor Gollancz wandte sich 1945 in seinem Artikel „What Buchenwald Really Means“ gegen das Konzept einer deutschen Kollektivschuld. Er begründete dies damit, dass Hunderttausende von nichtjüdischen Deutschen ebenfalls Opfer der nationalsozialistischen Verfolgungen waren und noch mehr durch den NS-Terror zum Schweigen gebracht worden seien. Auch wären britische Staatsbürger, die nichts unternommen hätten, um die Juden zu retten, obwohl sie im Gegensatz zu den Deutschen in einer Demokratie lebten, ebenfalls nicht unschuldig.[18]

Benjamin Sagalowitz schrieb 1950 in einem Reisebericht für denJüdischen Weltkongress:

„Die Antwort auf die entscheidende Frage, ob irgendeine Aussicht auf eine echte Änderung in Verhalten und Standpunkt des deutschen Volkes besteht, ist eng mit dem Problem der Kollektivschuld verknüpft, d. h. mit Deutschlands Haltung zu seiner Nazi-Vergangenheit. Eine klare Definition des Begriffes „Kollektivschuld“ ist unentbehrlich, wenn man das Für und Wider dieser Frage einschätzen will. WennJuden über Deutschlands Kollektivschuld reden, meinen sie die Verantwortung der deutschen Nation als solcher für die Verbrechen, die in ihrem Namen vom Naziregime verübt wurden. Es geht also um die historische Schuld Deutschlands als einer kollektiven politischen Einheit. […] Etwas ganz anderes ist es festzustellen, ob eine „Solidarschuld“ vorliegt, d. h., ob man jeden einzelnen Deutschen der Naziverbrechen für schuldig halten sollte – aus dem einfachen Grund seiner Zugehörigkeit zur deutschen Nation. Dies ist weder die Auffassung der Juden noch die der Alliierten. Die unterschiedlichen Kriegsverbrecherprozesse sind ein ausreichender Beweis, dass nur die aufgrund einer persönlichen Schuld Verurteilten […] bestraft werden.“[19]

Sagalowitz argumentierte, dass alle Welt auf die Verantwortung der USA, Großbritanniens, der Sowjetunion oder Israels verweise, wenn es z. B. um das Schicksal der arabischen Flüchtlinge aus Palästina oder um die Teilung Deutschlands gehe; in dieser Weise gebe es auch eine Verantwortung Deutschlands. AuchLeo Baeck unterschied politische Schuld von strafrechtlicher Schuld, er sprach von der Gesamtverantwortung Deutschlands.

Ralph Giordano wollte 1947 nicht von „Kollektivschuld“ sprechen. Es habe eine Minderheit von Deutschen gegeben, die ihrem Gewissen und nicht dem Führer gefolgt sei. Die Mehrheit habe jedoch kein Recht, sich dadurch entlastet zu fühlen und von deren Anständigkeit zu profitieren, besonders weil sie sich auch heute noch von dieser Minderheit distanziere.[20] Giordano sahdie Hauptschuld der Millionen in ihrem Schweigen dem Unrecht gegenüber, dem sie täglich, stündlich überall begegneten. Bereits 1945 schrieb derFrankfurter RabbinerLeopold Neuhaus in derFrankfurter Rundschau[21] zum Jahrestag der sogenanntenReichskristallnacht, dass sich diejenigen, die zugesehen und die Zerstörung hätten geschehen lassen, mitschuldig gemacht hätten. Eine Rolle in der Diskussion um die Kollektivschuld spielte auch das Nutznießertum, das als Mitschuld begriffen wurde. Zwar gab es nach dem Krieg vielfach auch Verständnis und Hilfsbereitschaft für die Juden, aber es fehlte zunächst der Wille zurWiedergutmachung und in Tausenden von Fällen versuchten Deutsche, Besitz zu behalten, der Juden gestohlen worden war.

Beispiele aus der Religion

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  • Aus demAlten Testament ist die Vorstellung bekannt, dass eine Gruppe vom Unglück heimgesucht wird, weil einzelne ein Vergehen oder Verbrechen begangen haben.
  • Der Vorwurf des kollektivenGottesmords an die Juden war seit etwa 190 zentraler Bestandteil des christlichenAntijudaismus. Ob bereits dasNeue Testament den Juden eine Kollektivschuld an der Kreuzigung Jesu zuschreibt, ist in der Debatte umAntijudaismus im Neuen Testament umstritten.
  • Verbreitet ist im christlichen Gedankengut auch die Vorstellung einer Erbschuld aufgrund einer so genanntenErbsünde der Menschheit, die mit der Geburt jedem Menschen neu anhaftet und durch den Zeugungsakt weitervererbt würde. Diese Lehre wurde im 4. Jahrhundert vonAugustinus von Hippo geprägt. ImNeuen Testament wird eine Kollektivschuld des Menschen imBrief des Paulus an die Römer mit der Textstelle: „InAdam und Eva haben alle gesündigt“ begründet. Nach denZehn Geboten wird die individuelle Schuld einer Person bis in die dritte und vierte Generation ihrer Nachkommen weiterverfolgt.

Beispiel aus dem Sport

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VomDeutschen Fußball-Bund wird das Prinzip der Kollektivschuld heute noch praktiziert: „Anhänger, Fans und Verein stellen eine Einheit dar. Die Verurteilung … erfolgt aufgrund der gefestigten Rechtsprechung, dass einem Verein das Fehlverhalten seiner Anhänger zugerechnet wird, auch wenn ihn selber kein Verschulden trifft…“[22]

Basierend auf diesem Prinzip wird auf Fehlverhalten in den Stadien auch gegen Fans immer wieder mit Kollektivstrafen reagiert, beispielsweise durch Sperren einzelner Zuschauerblöcke oder ganzer Stadien für die Öffentlichkeit. Gegen solche Kollektivstrafen wird sowohl von Fans als auch von Experten scharfe Kritik geübt, weil der präventive Effekt umstritten ist. Eine britische Studie über englische Fußballfans legt nahe, dass Kollektivstrafen sogar kontraproduktiv sein könnten und stattdessen andere, den Dialog stärkende Maßnahmen, vorzuziehen wären.[23] Inwieweit diese Studienergebnisse auch auf die organisiertere Fankultur im deutschsprachigen Raum übertragbar ist, ist unklar.

Beispiel Antisemitismus

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Die früheren eher religiös bedingten Ursachen desAntisemitismus treten immer mehr in den Hintergrund und werden durchisraelbezogenen Antisemitismus ersetzt. Hierbei wird den in derDiaspora lebenden Juden eine Kollektivschuld an der Politik der israelischen Regierung, insbesondere gegenüber den Palästinensern, zugesprochen. Dabei wird auch dasExistenzrecht Israels in Frage gestellt.[24][25]

Beispiele aus der Geschichte

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Siehe auch

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Literatur

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  • Karl Jaspers:Die Schuldfrage. Für Völkermord gibt es keine Verjährung. Piper, München/Zürich 1979,ISBN 3-492-00491-1.
  • Norbert Frei:1945 und wir. Das Dritte Reich im Bewusstsein der Deutschen. Beck, München 2005,ISBN 3-406-52954-2.
  • Theodor W. Adorno:Schuld und Abwehr. In: Theodor W. Adorno:Soziologische Schriften II. GS (20 Bände), Band 9.2, Suhrkamp, Frankfurt am Main 1997,ISBN 3-518-06511-4.
  • Tobias Ebbrecht, Timo Reinfrank:Deutsche Schuld und die Störenfriede der Erinnerung. In: gruppe offene rechnungen (Hrsg.):THE FINAL INSULT. Das Diktat gegen die Überlebenden. Deutsche Erinnerungsabwehr und Nichtentschädigung der NS-Sklavenarbeit. Unrast, Münster 2003,ISBN 3-89771-417-5.
  • Jan Friedmann, Jörg Später:Britische und deutsche Kollektivschuld-Debatte. In:Ulrich Herbert (Hrsg.):Wandlungsprozesse in Westdeutschland. Belastung, Integration, Liberalisierung 1945–1980. Wallstein, Göttingen 2002,ISBN 3-89244-609-1, S. 53–90.
  • Frauke Klaska:Kollektivschuldthese. In: Torben Fischer,Matthias N. Lorenz (Hrsg.):Lexikon der „Vergangenheitsbewältigung“ in Deutschland. Debatten- und Diskursgeschichte des Nationalsozialismus nach 1945. Bielefeld : Transcript, 2007,ISBN 978-3-89942-773-8, S. 43f.
  • Anne-Kathrin Herrmann:Karl Jaspers: Die Schuldfrage. In: Torben Fischer,Matthias N. Lorenz (Hrsg.):Lexikon der „Vergangenheitsbewältigung“ in Deutschland. Debatten- und Diskursgeschichte des Nationalsozialismus nach 1945. Bielefeld : Transcript, 2007,ISBN 978-3-89942-773-8, S. 44f.

Weblinks

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Wiktionary: Kollektivschuld – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

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  1. N. R. Branscombe, B. Doosje:Collective guilt: International perspectives. Cambridge University Press, New York 2004.
  2. abWolfgang Benz:Kollektivschuld. In: Derselbe (Hrsg.):Legenden, Lügen, Vorurteile. Ein Wörterbuch zur Zeitgeschichte. dtv, München 1992, S. 117.
  3. Christian Meurer:Die Genfer Konvention und Ihre Reform. De Gruyter, 2021,ISBN 978-3-11-244718-5 (67 S.). 
  4. Jeffrey K. Olick:In the house of the hangman: the agonies of German defeat, 1943–1949. S. 98 f. (Fn. 12).
  5. abFrancis R. Nicosia, Jonathan Huener:Business and industry in Nazi Germany. S. 130 f.
  6. Steven Casey:The Campaign to sell a harsh peace for Germany to the American public, 1944–1948. LSE Research Online, London 2005.(online) (Original In:History. 90 (297) 2005, S. 62–92. Blackwell Publishing,„Indeed, in 1944 their main motive for launching a propaganda campaign was to try to put an end to the persistent American habit 'of setting the Nazis apart from the German people.“)
  7. Morris Janowitz:German reactions to nazi atrocities. In:American Journal of Sociology. Vol. 52, No. 2, Sep., 1946.(abstract auf:jstor.org)
  8. Wolfgang Wippermann: Umstrittene Vergangenheit. Fakten und Kontroversen zum Nationalsozialismus, Berlin 1998, S. 14–15.
  9. Dieter Ehlers:Technik und Moral einer Verschwörung. 20. Juli 1944. Frankfurt am Main 1964, S. 149–150.
  10. Jeffrey K. Olick:In the house of the hangman: the agonies of German defeat, 1943–1949. S. 98 f. (Fn. 12).
  11. Aleida Assmann:Geschichtsvergessenheit - Geschichtsversessenheit : vom Umgang mit deutschen Vergangenheiten nach 1945. Stuttgart : Deutsche Verlags-Anstalt, 1999,S. 124 (archive.org). 
  12. abCornelia Brink:Ikonen der Vernichtung: Zum öffentlichen Gebrauch von Fotografien aus nationalsozialistischen Konzentrationslagern nach 1945. Hrsg.: De Gruyter Akademie Forschung. 1998,ISBN 3-05-003211-1,S. ab S. 41. 
  13. abDer Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess als Medienereignis | zeitgeschichte-online.de. Abgerufen am 8. September 2025. 
  14. Michael R. Beschloss:The Conquerors: Roosevelt, Truman and the Destruction of Hitler’s Germany, 1941–1945.ISBN 0-7432-4454-0, S. 258 („At a moment when they were trying to establish a sense of collective guilt for Hitler’s horrors, they did not wish to confuse the issue by reminding the world that some Germans had risked their lives, however belatedly and for whatever reasons, to stop the Fuhrer.“)
  15. abNorbert Frei:Deutsche Lernprozesse. NS-Vergangenheit und Gerenationenfolge. In: Derselbe:1945 und wir. Das Dritte Reich im Bewußtsein der Deutschen. dtv, München 2009, S. 47.
  16. Samuel Salzborn:Antisemitismus in der „Alternative für Deutschland“. In: ders. (Hrsg.):Antisemitismus seit 9/11. Ereignisse, Debatten, Kontroversen. Nomos, Baden-Baden 2019, S. 206.
  17. Frankl war ein jüdischer Psychologe und überlebte, anders als seine Eltern und seine Ehefrau, Auschwitz. Er wurde 1945 im KZ Türkheim befreit und nahm mit dem zitierten Satz auch 'seinen' ehemaligen Lagerkommandanten Karl Hofmann in Schutz. Sein Buch… trotzdem Ja zum Leben sagen (1. Auflage. 1946, 28. Auflage. 2007) wurde zum Bestseller und in Amerika über 9 Millionen Mal verkauft.
  18. Ruth Dudley Edwards:Victor Gollancz: A Biography. Victor Gollancz, London 1987,ISBN 0-575-03175-1, S. 106, 108, 113.
  19. Jael Geis:Übrig sein – „Leben danach“. Philo, Berlin, o. J.,ISBN 3-8257-0190-5, S. 290.
  20. Jael Geis:Übrig sein – „Leben danach“. S. 295.
  21. Rabbiner Neuhaus:In memoriam … In:Frankfurter Rundschau. 9. November 1945.
  22. DFB-Sportgerichtsbarkeit Dynamo Dresden bleibt vom DFB-Pokal ausgeschlossen. auf:dfb.de, 7. März 2013.
  23. Clifford Stott, James Hoggett und Geoff Pearson:"Keeping the Peace": Social Identity, Procedural Justice and the Policing of Football Crowds. In:The British Journal of Criminology. Vol. 52,Nr. 2, März 2012,S. 381–399. 
  24. Antisemitismus in Deutschland – aktuelle Entwicklungen, Unabhängiger Expertenkreises Antisemitismus, Bundesministerium des Innern. April 2017. Abgerufen am 4. November 2019.
  25. Rudolf van Hüllen: Gibt es einen linksextremistischen Antisemitismus? In: Konrad-Adenauer-Stiftung. Abgerufen am 7. November 2019. 
  26. Dieter Blumenwitz:Vorwort zum Rechtsgutachten über die Verbrechen an den Deutschen in Jugoslawien 1944-48. Zitiert in: Oliver Bagaric:Die deutsche Minderheit in Jugoslawien und den Nachfolgestaaten von 1945–2005, Vortrag anlässlich des Forums desVereins für Deutsche Kulturbeziehungen im Ausland:Brennpunkt Südosteuropa – Deutsche Minderheiten 1920–1945-2005. Dresden, 15. Oktober 2005.
  27. Anneli Ute Gabanyi:Der Anfang vom Ende: Krieg, Flucht, Verfolgung, Diskriminierung (Memento vom 23. Februar 2014 imInternet Archive).Arte, 29. Juli 2004.

Anmerkungen

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  1. Gemeint warenBürger im Sinne des nationalsozialistischenReichsbürgergesetzes.
  2. Von 40.320 Personen waren 9.410 deutscher Volkszugehörigkeit, die anderen betroffenen ethnischen Gruppen waren vorwiegend Rumänen, Serben, Bulgaren und Ungarn. (Quelle:kulturraum-banat.de,Wilhelm Weber:Und über uns der blaue endlose Himmel - Die Deportation der Banater Schwaben in die Baragan-Steppe.)
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