Kollektivschuld bedeutet, dass die Schuld für eine Tat nicht dem einzelnen Täter (oder Tätern) angelastet wird, sondern einemKollektiv, allen Angehörigen seiner Gruppe, z. B. seiner Familie, seines Volkes oder seiner Organisation. Das beinhaltet folglich auch Menschen, die selbst nicht an der Tat beteiligt waren. Das Strafrecht moderner Demokratien geht grundsätzlich von einer individuellen Verantwortlichkeit aus, so dass Kollektivschuld juristisch nicht relevant ist. Artikel 33Genfer Abkommen IV bestimmt, dass keine Person für ein Verbrechen verurteilt werden darf, das sie nicht persönlich begangen hat. Eine Kollektivstrafe setzt Kollektivschuld voraus. Nach Art. 87 Abs. 3 Genfer Abkommen III und Artikel 33 Genfer Abkommen IV zählen Kollektivstrafen zu den Kriegsverbrechen.
Der Begriff der Kollektivschuld bezieht sich beispielsweise auf die (tatsächliche oder angebliche) Behauptung einer Kollektivschuld aller Männer an der Geschlechterdiskriminierung, aller Deutschen an den Verbrechen desNationalsozialismus, aller weißen Australier an den Verletzungen der Menschenrechte derAborigines oder allerWASPs („WeißeangelsächsischeProtestanten“) in den USA amRassismus in den Vereinigten Staaten.[1]
Im deutschen Kontext werden die Begriffe „Kollektivschuld“ und „Kollektivschuldthese“ in der Regel im Kontext der NS-Vergangenheit verwendet. Dies geschieht beispielsweise von progressiven Kräften, um Stereotypisierungen zu vermeiden und ein differenziertes, ganzheitliches Bild zu erhalten. Diese Begriffe finden jedoch auch alspolitische Schlagwörter rechter und rechtsextremer Gruppen Verwendung.
Im Unterschied zur Kollektivschuld gibt es den juristischen Begriff derKollektivhaftung, die dem Mitglied einer Gruppe die Haftung für die Schäden auferlegt, welche Organe der Gesamtheit durch ihr Handeln verursacht haben. Mit Kollektivhaftung wird z. B. imVölkerrecht die Haftung eines Staates für Schäden völkerrechtswidrigen Handelns seiner Organe begründet. Hierher gehört auch die Verpflichtung zuReparationszahlungen eines im Krieg unterlegenen Gegners, der den älteren völkerrechtlichen Anspruch aufTributzahlungen abgelöst hat. Als problematisch gilt eine kollektive Zuweisung von Schadensersatzpflichten gegen Staaten, weil sie letztlich in den Staatsbürgern natürliche Personen wirtschaftlich schädigen, die sich ihre Zugehörigkeit zu einem Staat oder Volk nicht aussuchen konnten, sondern denen sie durch Abstammung und Geburt zugeschrieben wurden. Im Kontext von Krieg und bewaffneten Konflikten hat Kollektivhaftung wiederholt zu Menschenrechtsverletzungen geführt und gilt als Verletzung derGenfer Konvention.[2][3]
Die Annahme der Kollektivschuld wird mit einer moralischen Verantwortung durch die Zugehörigkeit zu der Gruppe begründet, nicht durch die individuelle Schuldzurechnung. In westlichen Gesellschaften ist dies nicht mit derMoral und dem Gesetz zu vereinbaren. So beruht z. B. das moderne Strafrecht in europäischen Staaten auf dem Grundsatz einer individuellen Verantwortlichkeit. In vielen Teilen der Welt und früher auch in Europa hingegen war kollektivistisches Denken weit verbreitet, nach dem der Einzelne Teil eines Kollektivs (Familie, Klan, Volk) ist und für Taten z. B. von Familienangehörigen bestraft werden kann.



Die Ideen einer Kollektivschuld der Deutschen an der verbrecherischen Kriegführung Deutschlands und demzufolge ihrer kollektiven Bestrafung dafür entstanden nicht im US-amerikanischen und britischen Volk, sondern auf höheren Ebenen der Politik ihrer Länder. Erst gegen Ende des Krieges begann die amerikanische Öffentlichkeit dem deutschen Volk kollektive Verantwortung zuzuweisen. Die Veränderung in der öffentlichen Wahrnehmung begründete sich darin, dass nun Berichte über die Zustände in den Konzentrationslagern und den Massenmord an den europäischen Juden die amerikanischen Bürger erreichten. Auch ein veränderter Blickwinkel auf den Nationalsozialismus als System der Massenmobilisierung statt als diktatorische Herrschaft über ein gelähmtes Volk trug dazu bei.[5]
Bereits im Jahr 1944 hatten prominente Meinungsführer in den USA eine Propagandakampagne (die bis 1948 fortgesetzt wurde) für einen harten Frieden für Deutschland mit dem Ziel initiiert, die amerikanische Gewohnheit zu beenden, Nationalsozialisten und deutsches Volk als getrennte Einheiten zu betrachten.[6] DiePsychological Warfare Division unternahm eine psychologischePropaganda-Kampagne, um eine deutsche kollektive Verantwortung zu entwickeln.[7] In Verbindung damit war derVansittartismus bei den Westalliierten von großer Bedeutung.[8] Derartige Auffassungen sorgten innerhalb von Teilen desWiderstandes gegen den Nationalsozialismus, wie demKreisauer Kreis und den Verschwörern um dasAttentat vom 20. Juli 1944, für antiwestliche Stimmungen gegenKapitalismus undMaterialismus, was,Axel von dem Bussche zufolge, auch beiClaus Schenk Graf von Stauffenberg der Fall gewesen sein soll.[9]
In der am 26. April 1945 erlassenenJoint Chief of Staffs Direktive 1067, welche dieMedienpolitik der Alliierten im Umgang mit Deutschland festlegte, wurde eine „Politik der Härte“ gefordert. Laut der Direktive Nr. 1 vonRobert McClure an dieHeeresgruppenpresse hieß dies, dass durch möglichst emotionsarme und faktenorientierte Berichterstattung unter den Deutschen ein Bewusstsein für eine Kollektivschuld für Verbrechen wie jene, die in den Konzentrationslagern begangen wurden zu schaffen sei. Die Behauptung einer Kollektivschuld in der letzteren Direktive wurde allerdings bereits nach einer Woche zurückgenommen und der Gebrauch des Vorwurfes durch die Alliierten reduziert, da diese dieDemokratisierung nicht wie erwartet förderten, sondern eher hinderlich waren. Dadurch nahm die These der Kollektivschuld auch nie den Status einer offiziellenDoktrin an und führte nicht zu juristischen Konsequenzen.[5][10][11][12] Anstatt dessen übernahmen die Besatzungsmächte einen Standpunkt, der zwischen der aktiven Schuld von „Kriminellen“ und der passiven Schuld der Gesamtbevölkerung differenzierte.[13][12] Der rigide „harte Frieden“ wich mit der Zeit einer „weicheren“ Linie, die die Mitwirkung der Deutschen befürwortete.[13]
Am 20. Juli 1945 – dem ersten Jahrestag desgescheiterten Versuchs, Hitler zu töten – wurde das Attentat überhaupt nicht erwähnt. Der Grund dafür war, dass man glaubte, wenn die deutsche Bevölkerung daran erinnert würde, dass es aktiven deutschen Widerstand gegen Hitler gab, so würde dies die alliierten Bemühungen, der deutschen Bevölkerung ein Gefühl der kollektiven Schuld zu vermitteln, untergraben.[14]
NachNorbert Frei wurde die Kollektivschuldthese von den Westalliierten in der Nachkriegszeit – abgesehen von einzelnen Maßnahmen, etwa den Zwangsbesichtigungen von Stätten der NS-Verbrechen wie demKZ Buchenwald – zwar durchaus vertreten, aber eben nicht praktiziert. In denEntnazifizierungsverfahren sei im Gegenteil jedes Mal individuelle Schuld geprüft worden.[15]
Während 1946 noch 78 Prozent der Bevölkerung der Westzonen die erstenNürnberger Prozesse nach demZweiten Weltkrieg als gerecht empfanden, war diese hohe Zustimmungsquote nach Umfragen amerikanischerDemoskopen vier Jahre später auf 38 Prozent gesunken. DieInternierungspraxis der Alliierten, die erzwungene Konfrontation mit den Hinterlassenschaften derKonzentrationslager, dieEntnazifizierung von früheren Vertretern des NS-Regimes, die Strafverfahren vor zivilen und militärischen Gerichten wurden zunehmend alsSiegerjustiz empfunden. Die Nürnberger Prozesse, in denen jeweils ausgewählte Spitzenrepräsentanten des NS-Regimes verurteilt worden waren, galten als inszenierte „Stellvertreterprozesse“, in denen eine „Kollektivschuld“ der Deutschen bewiesen werden sollte. Auf dem Hintergrund eines diffusen Gefühls von Komplizenschaft wurde eine Entlastung aller Deutschen von einem „Kollektivschuldvorwurf“ gefordert. Inapologetischer Form wurde behauptet, nurAdolf Hitler, die NS-Führung bzw. die gesellschaftlichen Eliten sollten für Krieg und Völkermord verantwortlich gewesen sein, nicht das gesamte deutsche Volk oder der einzelne Täter. Wie Norbert Frei darstellt, hatte die Annahme, es würde den Deutschen eine Kollektivschuld vorgeworfen werden, in der Hauptsache dazu gedient, diesen Vorwurf in ritueller Empörung immer zurückweisen zu können. Dieser Diskurs sei „Ausdruck der fortbestehendenvolksgemeinschaftlichen Solidarisierungsbedürfnisse“ gewesen und habe im Zusammenhang gestanden mit den in den 1950er Jahren verbreiteten Forderungen nach einerAmnestierung der verurteilten NS- und Kriegsverbrecher sowie generell nach einemSchlussstrich unter die NS-Vergangenheit.[15] Ähnlich argumentiert der SozialwissenschaftlerSamuel Salzborn: Durch Verdrängen bzw. Verschweigen der „ursächlichen Zusammenhänge von deutscher Volkstums- und Vernichtungspolitik auf der einen undUmsiedlung der Deutschen undBombardierung deutscher Städte als Konsequenz dieser Politik auf der anderen Seite“ solle der „historische Kontext“ verschleiert werden. Weiter schreibt er anhand einer Analyse von Äußerungen derAfD-PolitikerBjörn Höcke undAlexander Gauland: „Dem stetshalluzinierten Vorwurf einer deutschen Kollektivschuld, den es tatsächlich von alliierter und assoziierter Seite als politische Handlungsmaxime nicht gegeben hat […], wird mit einer Geschichtsinterpretation begegnet, die geradewegs auf die Schaffung eines Mythos deutscher Kollektivunschuld zusteuert.“[16]
Noch heute gehört die Behauptung, die Deutschen seien einem Kollektivschuldvorwurf ausgesetzt oder ausgesetzt gewesen, zur rechten Rhetorik. Der konservativeMartin Hohmann, damals CDU (mittlerweileAfD), wehrte sich zum Beispiel 2003 in einer Rede zumTag der Deutschen Einheit gegen angebliche Behauptungen, die Deutschen seien ein „Tätervolk“, indem er die gleiche Behauptung gegen die Juden richtete und sie mit Zitaten aus einemantisemitischenPamphlet untermauerte. Daraufhin wurde er aus der CDU ausgeschlossen.
Auch in der Rhetorikdeutscher Rechtsextremisten und Rechtskonservativer spielt die Aussage, man sei mit einem Kollektivschuldvorwurf konfrontiert, eine tragende Rolle. Damit werden dieReeducation-Programme der Alliierten nach 1945, die Demilitarisierung Deutschlands und dieReparationen für die von Deutschland angerichteten Kriegsschäden delegitimiert. Darüber hinaus bietet sie Gelegenheit, inexkulpatorischer Absicht aufalliierte Kriegsverbrechen zu verweisen, eine angebliche jüdische Mitschuld an der NS-Herrschaft zu behaupten oder denHolocaust zu relativieren.[2]
Auch von den beidenVolkskirchen und von der Politik wurde eine deutsche Kollektivschuld zurückgewiesen. BundespräsidentTheodor Heuss schlug stattdessen den Begriff „Kollektivscham“ vor; auchRichard von Weizsäcker betonte in seiner viel beachteten RedeZum 40. Jahrestag der Beendigung des Krieges in Europa und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft, die er am 8. Mai 1985 vor demDeutschen Bundestag hielt: „Schuld oder Unschuld eines ganzen Volkes gibt es nicht“, rief aber gleichzeitig dazu auf, kollektiv die Verantwortung für das nationalsozialistische Unrecht zu akzeptieren. Weizsäcker bezeichnet diese Haltung als „Kollektivhaftung“.
Der PsychologeViktor Frankl argumentierte gegen das Konstrukt der Kollektivschuld: „es gibt nur zwei Rassen von Menschen, dieAnständigen und die Unanständigen.“[17]
Der britisch-jüdische VerlegerVictor Gollancz wandte sich 1945 in seinem Artikel „What Buchenwald Really Means“ gegen das Konzept einer deutschen Kollektivschuld. Er begründete dies damit, dass Hunderttausende von nichtjüdischen Deutschen ebenfalls Opfer der nationalsozialistischen Verfolgungen waren und noch mehr durch den NS-Terror zum Schweigen gebracht worden seien. Auch wären britische Staatsbürger, die nichts unternommen hätten, um die Juden zu retten, obwohl sie im Gegensatz zu den Deutschen in einer Demokratie lebten, ebenfalls nicht unschuldig.[18]
Benjamin Sagalowitz schrieb 1950 in einem Reisebericht für denJüdischen Weltkongress:
Sagalowitz argumentierte, dass alle Welt auf die Verantwortung der USA, Großbritanniens, der Sowjetunion oder Israels verweise, wenn es z. B. um das Schicksal der arabischen Flüchtlinge aus Palästina oder um die Teilung Deutschlands gehe; in dieser Weise gebe es auch eine Verantwortung Deutschlands. AuchLeo Baeck unterschied politische Schuld von strafrechtlicher Schuld, er sprach von der Gesamtverantwortung Deutschlands.
Ralph Giordano wollte 1947 nicht von „Kollektivschuld“ sprechen. Es habe eine Minderheit von Deutschen gegeben, die ihrem Gewissen und nicht dem Führer gefolgt sei. Die Mehrheit habe jedoch kein Recht, sich dadurch entlastet zu fühlen und von deren Anständigkeit zu profitieren, besonders weil sie sich auch heute noch von dieser Minderheit distanziere.[20] Giordano sahdie Hauptschuld der Millionen in ihrem Schweigen dem Unrecht gegenüber, dem sie täglich, stündlich überall begegneten. Bereits 1945 schrieb derFrankfurter RabbinerLeopold Neuhaus in derFrankfurter Rundschau[21] zum Jahrestag der sogenanntenReichskristallnacht, dass sich diejenigen, die zugesehen und die Zerstörung hätten geschehen lassen, mitschuldig gemacht hätten. Eine Rolle in der Diskussion um die Kollektivschuld spielte auch das Nutznießertum, das als Mitschuld begriffen wurde. Zwar gab es nach dem Krieg vielfach auch Verständnis und Hilfsbereitschaft für die Juden, aber es fehlte zunächst der Wille zurWiedergutmachung und in Tausenden von Fällen versuchten Deutsche, Besitz zu behalten, der Juden gestohlen worden war.
VomDeutschen Fußball-Bund wird das Prinzip der Kollektivschuld heute noch praktiziert: „Anhänger, Fans und Verein stellen eine Einheit dar. Die Verurteilung … erfolgt aufgrund der gefestigten Rechtsprechung, dass einem Verein das Fehlverhalten seiner Anhänger zugerechnet wird, auch wenn ihn selber kein Verschulden trifft…“[22]
Basierend auf diesem Prinzip wird auf Fehlverhalten in den Stadien auch gegen Fans immer wieder mit Kollektivstrafen reagiert, beispielsweise durch Sperren einzelner Zuschauerblöcke oder ganzer Stadien für die Öffentlichkeit. Gegen solche Kollektivstrafen wird sowohl von Fans als auch von Experten scharfe Kritik geübt, weil der präventive Effekt umstritten ist. Eine britische Studie über englische Fußballfans legt nahe, dass Kollektivstrafen sogar kontraproduktiv sein könnten und stattdessen andere, den Dialog stärkende Maßnahmen, vorzuziehen wären.[23] Inwieweit diese Studienergebnisse auch auf die organisiertere Fankultur im deutschsprachigen Raum übertragbar ist, ist unklar.
Die früheren eher religiös bedingten Ursachen desAntisemitismus treten immer mehr in den Hintergrund und werden durchisraelbezogenen Antisemitismus ersetzt. Hierbei wird den in derDiaspora lebenden Juden eine Kollektivschuld an der Politik der israelischen Regierung, insbesondere gegenüber den Palästinensern, zugesprochen. Dabei wird auch dasExistenzrecht Israels in Frage gestellt.[24][25]