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gute Belege einfügst.EineKirchenprovinz (lateinisch:provincia ecclesiastica) oderMetropolie ist einVerband mehrerer benachbarterDiözesen und bildet in manchen kirchlichen Hierarchien eine Zwischenebene zwischen der Lokalkirche und der Gesamtkirche. Provinzen gibt es in derrömisch-katholischen Kirche, denorthodoxen Kirchen, den Kirchen derAnglikanischen Gemeinschaft und deraltkatholischen Kirche. Nur Namensgleichheit besteht mit den früherenKirchenprovinzen der Evangelischen Kirche der altpreußischen Union.
Der Vorsteher einer Kirchenprovinz trägt den TitelMetropolit und ist selbstDiözesanbischof einer Diözese der Kirchenprovinz, derMetropolitandiözese bzw. desMetropolitanbistums. Sitz des Metropoliten und Hauptkirche der Kirchenprovinz ist dieecclesia metropolitana (‚Metropolitankirche‘). Die übrigen Diözesen der Kirchenprovinz werdenSuffragandiözesen genannt, deren BischöfeSuffraganbischöfe. Gegenüber diesen hat der Metropolit eine Leitungs- und Aufsichtsfunktion ohne Eingriffsrechte. Damit verbunden ist seine Meldepflicht an den Apostolischen Stuhl. Er wacht über die Einhaltung des Glaubens und der kirchlichen Disziplin in seinen Suffragandiözesen und ist im Falle einerVakanz für die Einsetzung einesDiözesanadministrators zuständig. Mit Zustimmung seiner Suffraganbischöfe kann auch einProvinzialkonzil einberufen werden.
Die Diözese des Metropoliten hat den Rang einerErzdiözese, der Metropolit den einesErzbischofs. Eine Erzdiözese hat jedoch keine rechtliche Sonderstellung; in den meisten Fällen geht mit diesem Rang aber der Sitz einer Metropolie einher. In seltenen Fällen kann eine Erzdiözese aber auch Suffragan einer anderen Kirchenprovinz sein. So gehört beispielsweise dasErzbistum Aix zurKirchenprovinz Marseille und untersteht demErzbischof von Marseille als Metropolit; dasErzbistum Sant’Angelo dei Lombardi-Conza-Nusco-Bisaccia untersteht demErzbischof von Benevent.
Die rechtlichen Grundlagen sind im Codex Iuris Canonici von 1983 incan. 431 CIC undcan. 432 CIC gelegt:
- Can. 431:§ 1. Um ein gemeinsames pastorales Vorgehen der verschiedenen Nachbardiözesen entsprechend den persönlichen und örtlichen Umständen zu fördern und um die Beziehungen der Diözesanbischöfe untereinander besser zu pflegen, sind benachbarte Teilkirchen zu Kirchenprovinzen mit genau umschriebenem Gebiet zu verbinden. § 2. Exemte Diözesen darf es künftig in der Regel nicht geben; daher müssen die einzelnen Diözesen und andere Teilkirchen, die im Gebiet einer Kirchenprovinz liegen, dieser Kirchenprovinz zugeschrieben werden. § 3. Es ist Sache ausschließlich der höchsten kirchlichen Autorität, nach Anhörung der betroffenen Bischöfe, Kirchenprovinzen zu errichten, aufzuheben oder zu verändern.
- Can. 432:§ 1. In der Kirchenprovinz besitzen Leitungsvollmacht nach Maßgabe des Rechts dasProvinzialkonzil und der Metropolit. § 2. Die Kirchenprovinz besitzt von Rechts wegen Rechtspersönlichkeit.
Es gibt jedoch auch Diözesen, die keiner Kirchenprovinz angehören und direkt demApostolischen Stuhl unterstehen. Solche Diözesen werdenexemt oderimmediat genannt.Beispiele für immediate Diözesen sind:
InDeutschland gibt es seit 1994 sieben Kirchenprovinzen. Diese sindBamberg,Berlin,Freiburg (auch Oberrheinische Kirchenprovinz),Hamburg (auch Norddeutsche Kirchenprovinz),Köln (auch Rheinische Kirchenprovinz),München-Freising undPaderborn (auch Mitteldeutsche Kirchenprovinz). Ehemalige Kirchenprovinzen ganz oder teilweise im Gebiet des heutigen Deutschlands sind Basel (bis 1801),Bremen (bis 1648, bis 1072 Hamburg-Bremen genannt),Gnesen (fürLebus bis 1424),Breslau (auch ostdeutsche Kirchenprovinz),Lund (1104–1536; fürRoskilde in Nordvorpommern, undSchleswig),Magdeburg (bis 1648),Mainz (bis 1801),Ostdeutsche Kirchenprovinz[1] (1930–1972),Salzburg (bis 1821) unddas Bistum Trier (bis 1801).
InÖsterreich gibt es zwei Kirchenprovinzen, dieKirchenprovinz Salzburg mit derErzdiözese Salzburg als Metropolitanbistum und den SuffraganbistümernGurk,Graz-Seckau,Innsbruck undFeldkirch, sowie dieKirchenprovinz Wien mit derErzdiözese Wien als Metropolitanbistum und den SuffraganbistümernLinz,St. Pölten undEisenstadt.
InItalien gibt es vierzig Kirchenprovinzen. Aufgrund dieser großen Anzahl sind dort auch mehrere Kirchenprovinzen wieder zu einem Verband zusammengeschlossen, derKirchenregion.
InFrankreich gibt es15 Kirchenprovinzen. Die BistümerMetz undStraßburg sind exemt.
Römisch-katholische Kirchenprovinzen in Deutschland
Römisch-katholische Kirchenprovinzen in Österreich
Römisch-katholische Kirchenprovinzen in Frankreich
DieChurch of England ist in zwei Provinzen aufgeteilt,Canterbury undYork, mit je einem Erzbischof an der Spitze. DieAnglican Church of Australia hat fünf Provinzen:New South Wales,Queensland,South Australia,Victoria undWestern Australia, sowie ein extraprovinzialesBistum Tasmanien. DieAnglikanische Kirche von Kanada hat vier: British Columbia and the Yukon, Canada, Ontario und Rupert’s Land. DieChurch of Ireland hat zwei: Armagh und Dublin. DieEpiskopalkirche der Vereinigten Staaten von Amerika vergibt an ihre neun Provinzen Zahlen statt Namen.
Des Weiteren bezeichnetProvinz in deranglikanischen Gemeinschaft auch die einzelnen Landeskirchen, sieheAnglikanische Provinz.
- ↑Bernhard Stasiewski:Institut für Ostdeutsche Kirchen- und Kulturgeschichte e. V. 1958–1987. Böhlau Köln, 1988,ISBN 978-3-412-01984-6,S. 2.