Kirchenbuchverkartung

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DieKirchenbuchverkartung ist das Erfassen vonInformationen ausKirchenbüchern in alphabetisch geordneten Karteien.

Inhaltsverzeichnis

Methoden

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Unter Kirchenbuchverkartung im eigentlichen und engeren Sinne versteht man das Anlegen von Familienblättern, d. h. dieFamilienrekonstitution bzw. familienweiseVerkartung, bei der jedes Elternpaar eine eigene Karte erhält, auf der auch seine Kinder und die beiderseitigen Eltern (bzw. Großeltern der Kinder) miterscheinen.

Bei derKirchenbuchverzettelung hingegen werdenTaufbücher,Heiratsbücher undTotenbücher getrennt auf einzelnenKarteikarten eingetragen. Anschließend werden diese Karteikarten alphabetisch, und innerhalb des Alphabetes familienweise sortiert. Die Erfassung der Daten aus Kirchenbüchern wurde vielfach in der Zeit des Nationalsozialismus begonnen, da die Pfarrämter seinerzeit viele genealogische Anfragen von Personen erhielten, die einenAriernachweis benötigten.[1]

Computerunterstützte Verkartung

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Heute wird die Kirchenbuchverkartung mit dem Computer durchgeführt. Für die familienweise Verkartung stehen zahlreicheGenealogieprogramme zur Verfügung. Für die Kirchenbuchverzettelung gibt es neben dem Einsatz eines Verkartungsprogrammes auch die Möglichkeit, datenbankorientierte Programme (z. B.Tabellenkalkulation) einzusetzen. Neben dem Problem, sich für eine Methode zu entscheiden, tritt nun auch das Problem der Auswahl eines Programms. DerVerein für Computergenealogie versucht in seinem Wiki hierzu Hilfestellung zu geben.

Bedeutung

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Familienweise Kirchenbuchverkartungen und Kirchenbuchverzettelung ermöglichen dem an einer Quelle interessiertenGenealogen ein schnelleres Finden seinerAhnen. Die Einsicht in die Original-Kirchenbücher wird evtl. überflüssig und schont diese.

Kirchenbuchverkartungen sind ein notwendiger Arbeitsschritt auf dem Weg zu einemOrtsfamilienbuch.

Andere Quellen

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Neben derQuelle Kirchenbuch werden heute auch andere genealogisch relevante Quellen erschlossen. Dieses sind für einige Regionen in Deutschland die seit 1798 existierendenZivilstandsregister.[2] Mit Änderung desPersonenstandsgesetzes wird es in Zukunft ebenfalls Bearbeitungen der freigegebenenPersonenstandsbücher geben.

Einzelnachweise

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  1. Joseph Listl,Zur Auskunfts- und Beurkundungspflicht aus Kirchenbüchern, in: Archiv für katholisches Kirchenrecht 143 (1974), S. 108
  2. Zivilstandsregister. im GenWiki

Weblinks

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