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Keisatsu-chō

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JapanJapan
Keisatsu-chō
Aufsichts­behörde(n)Nationale Kommission für Öffentliche Sicherheit
BestehenSeit 1954
HauptsitzChūō Gōdō Chōsha Nr. 2,Kasumigaseki,Tokio
Websitehttp://www.npa.go.jp/english/index.html

DieKeisatsu-chō (jap.警察庁, „Polizeibehörde“;engl.National Police Agency, „nationale Polizeibehörde“,NPA) ist eine Behörde derjapanischen Zentralregierung zur Koordination und Organisation der 47 Präfekturpolizeien.

Sie untersteht derNationalen Kommission für Öffentliche Sicherheit und liegt damit direkt im Zuständigkeitsbereich desPremierministers, nicht eines Ministeriums, entzieht sich aber auch dessen direktem Zugriff. Die Behörde ist für die Koordination und Organisation desjapanischen Polizeiwesens insgesamt zuständig, unter anderem für Ausrüstung, Ausbildung und Kriminalstatistik. Außerdem übernimmt sie in Katastrophenfällen das Kommando über Präfekturpolizeien und koordiniert präfekturübergreifende oder internationale Operationen z. B. gegen organisiertes Verbrechen, hat aber im Normalfall keine operationellen Aufgaben. Sie entstand 1954 auf Grundlage des neuen Polizeigesetzes, das die vorher in derBesatzungszeit stark dezentralisierte, mehrgliedrige, teilweise kommunale Polizeiorganisation wieder stärker zentralisierte und in Präfekturpolizeien bündelte.

Der Behördenleiter (chōkan, engl."Commissioner General") wird von der Kommission für Öffentliche Sicherheit mit Zustimmung des Premierministers ernannt. Ihm unterstehen ein Stellvertreter (jichō), das Sekretariat (kambō), die fünf Sachabteilungen der Behörde und die sieben Regionalbüros, die jeweils mehrere Präfekturpolizeien koordinieren und z. B. über je eine regionale Polizeischule verfügen. Die Präfekturpolizeien vonHokkaidō undTokio sind keinem Regionalbüro zugeordnet, zu diesen unterhält die nationale Polizeibehörde Verbindungsbüros (tsūshin-bu). Außerdem sind der Polizeibehörde die Polizeihochschule (keisatsu daigakkō engl.National Police Academy) inFuchū, das Hauptquartier derPalastpolizei (kōgū keisatsu hombu, engl.Imperial Guard Headquarters) inChiyoda und das wissenschaftliche Polizeiforschungsinstitut (kagaku keisatsu kenkyūjo, engl.National Research Institute of Police Science) inKashiwa zugeordnet.

Im April 2012 hatte die Behörde 7.736 Mitarbeiter, darunter 892 in der Polizei des Kaiserpalastes und 2.070 Polizisten, und verfügte im Fiskaljahr 2011 über ein Budget von rund 312 Mrd.Yen (etwa 3 Mrd. Euro), von dem rund ein Viertel als direkte Zuschüsse an die Präfekturpolizeien weitergeleitet und ein weiteres Viertel für Ausrüstung, Kommunikation und Anlagen verwendet wurde, zum Teil ebenfalls für die Präfekturpolizeien. Zum Vergleich: Die 47 Präfekturpolizeien hatten insgesamt 285.723 Mitarbeiter, davon rund 90 % Polizisten, und Budgets von zusammen 2,68 Billionen Yen (etwa 26 Mrd. Euro), zu über 80 % Personalausgaben.[1]

Der 23. Behördenleiter ist seit 2011 Yutaka Katagiri.

Weblinks

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Einzelnachweise

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  1. 平成24年警察白書 要約版 (Heisei-24-nen keisatsu hakusho „Weißbuch der Polizei 2012“; PDF; 2,8 MB), S. 40
Ministerien und Behörden der japanischen Zentralregierung (japanisch/englisch/engl. Abk.)
Ministerien

Auswärtige Angelegenheiten/MOFA |Kultus & Wissenschaft/engl. Bildung, Kultur, Sport, Wissenschaft und Technologie/MEXT |Finanzen/MOF |Soziales & Arbeit/Gesundheit, Arbeit und Soziales/MHLW |Allgemeine Angelegenheiten/engl. Innere Angelegenheiten und Kommunikation/MIC |Justiz/MOJ |Land & Verkehr/engl. Land, Infrastruktur, Verkehr und Tourismus/MLIT |Landwirtschaft, Forsten und Fischerei/MAFF |Umwelt/MOE |Verteidigung/MOD |Wirtschaft & Industrie/engl. Wirtschaft, Handel und Industrie/METI

Andere Behörden mit Kabinettsrang

Kabinettssekretariat/CAS |Nationale Kommission für Öffentliche Sicherheit/NPSC

Sonstige Behörden der Zentralregierung

Legislativbüro des Kabinetts/CLB |Nationaler Sicherheitsrat/NSC |Personalamt/engl. Nationales Personalamt/NPA |Kabinettsamt/Kabinettsbüro/CAO |Kaiserliches Hofamt/IHA |Kommission für fairen Handel/engl. Japanische Kommission für fairen Handel/JFTC |Polizeibehörde/engl. Nationale Polizeibehörde/NPA |Kommission für den Schutz persönlicher Daten/PPC |Finanz[markt]behörde/FSA* |Verbraucherbehörde/CAA* |Kommission für Kasinoaufsicht/JCRC |Wiederaufbaubehörde** |Rechnungshof/BAJ***|Digitalbehörde**

*: mit einem zuständigen Minister für besondere Aufgaben beim Kabinettsamt im Kabinett vertreten
**: per Sondergesetz durch einen Minister im Kabinett vertreten
***: per Verfassung unabhängig vom Kabinett
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