Bei der Kategorisierung bitteWikipedia:Artikel über lebende Personen und dort vor allem den Abschnitt Resozialisierung beachten! Eine Kategorisierung hier sollte nur erfolgen, wenn die Verurteilung wesentlich für die enzyklopädische Relevanz der betreffenden Person ist. Kleinere Straftaten ohne Bezug zur relevanzstiftenden Tätigkeit gehören in aller Regel hier nicht hinein. Das gilt insbesondere dann, wenn die Strafe höchstens 90 Tagessätze bzw. 3 Monate Gefängnis oder weniger betrug.
Die Kategorie darf erst in den Personenartikel eingetragen werden, wenn das Urteil rechtskräftig ist.
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