Der BegriffKanzlei (vonmittelhochdeutsch kanzelie, ursprünglich der mit Schranken eingehegte Raum einerBehörde, besonders einesGerichtshofes; zulateinischcancelli „Schranken“[1][2]) bezeichnet heute häufig dasBüro einesRechtsanwalts (Anwaltskanzlei)[1],Patentanwalts[3] oderNotars (Notariatskanzlei). Branchenüblich wird die BezeichnungKanzlei auch vonSteuerberatern verwendet. Mittlerweile wird diese Bezeichnung gelegentlich auch vonVersicherungsmaklern undUnternehmensberatern geführt. Bei Gericht wird die für die Ausfertigung vonUrkunden und die Durchführung desSchriftverkehrs zuständige Abteilung alsGerichtskanzlei oderGerichtsschreiberei bezeichnet. DieSchreiber einer Kanzlei wurden alsKanzlisten oderKanzellisten bezeichnet.[4][5]
MitKanzlei wird auch eineBehörde der oberstenVerwaltungsebene bezeichnet, die über keinen eigenen Verwaltungsunterbau verfügt und in der Regel keineRessortzuständigkeit wahrnimmt, sondern Koordinierungs- und Abstimmungsfunktionen ausübt (z. B.Reichskanzlei,Bayerische Staatskanzlei,Sächsische Staatskanzlei).
Im behördlich-diplomatischen Sprachgebrauch ist dieKanzlei (oderBotschaftskanzlei) das Gebäude, das die Verwaltung derBotschaft beherbergt, im Gegensatz zurResidenz, in der derBotschafter seinenAmts- und Wohnsitz hat; beide können am selben Ort, aber auch kilometerweit getrennt sein.
Historisch gesehen ist dieKanzlei dieBehörde desRegenten oder einerStadt, die den Schriftverkehr führt und archiviert und fürBeurkundungen zuständig ist.[1] Der Leiter einer solchenKanzlei war derKanzler (vonlateinischcancellarius).
Ab dem 4. Jahrhundert gab es erstmals eineApostolische Kanzlei als Einrichtung der römischenKurie. Später wurde der Begriff für Behörden derlangobardischen Könige und imFrankenreich übernommen. Leiter war ein Kanzler bzw.Erzkanzler.
DasByzantinische Reich führte die Verwaltungstradition desSpätrömischen Reiches fort und verfügte bis zu seinem Untergang 1453 – im Lauf der Jahrhunderte in unterschiedlicher Ausgestaltung – über eineKanzlei im Sinne einer Verwaltungsbehörde.
ImMittelalter erlangten Kanzleien hohe Bedeutung (siehe auchEntwicklung der Reichskanzlei). Allerdings entwickelte sich die Kanzlei von Land zu Land unterschiedlich. Im Frankreich desAncien Régime hatte derKanzler von Frankreich eine herausragende Stellung. Er saß insbesondere dem Geheimen Rat des Königs (Conseil privé) vor, den der König so gut wie nie aufsuchte und in dem der Kanzler in seinem Namen handelte.
DerErzbischof von Mainz war Kurfürst und rangierte im damit verbundenen Amt desReichserzkanzlers protokollarisch gleich hinter dem Kaiser. Der BegriffReichskanzlei wurde bereits für eine Behörde imHeiligen Römischen Reich verwendet, die Reichskanzlei in derWiener Hofburg. Nominell stand ihr der Erzbischof von Mainz als Reichserzkanzler vor. Faktischer Leiter war aber der Reichsvizekanzler.
Die auf den Kanzleien übliche allgemeineKanzleisprache botMartin Luther die Voraussetzung der Schaffung einer einheitlichen deutschen Schriftsprache.
Daneben existierten Kanzleien derReichskreise. Ferner bestanden Kanzleien der einzelnenReichsstände und ihrerPersonalunionen, dieHofkanzleien: Seit spätestens 1620 gab es eineÖsterreichische Hofkanzlei, sie war die zentrale Behörde für dieösterreichischen Erblande. Daneben existierte ab 1527 eineBöhmische Hofkanzlei.
Nach derReichsgründung von 1871 bezeichnete dieReichskanzlei in Berlin, die Behörde desReichskanzlers desDeutschen Reichs von 1878 bis 1945. Sie war vor allem für den Verkehr des Reichskanzlers mit den übrigen Reichs- undStaatsorganen verantwortlich.
MitKanzlei wird heute in Deutschland auch eineBehörde der oberstenVerwaltungsebene bezeichnet, die über keinen eigenen Verwaltungsunterbau verfügt und in der Regel keineRessortzuständigkeit wahrnimmt, sondern Koordinierungs- und Abstimmungsfunktionen ausübt (z. B.Bayerische Staatskanzlei,Sächsische Staatskanzlei). Die als Büro des Bundeskanzlers agierende Behörde wird jedoch nicht als „Bundeskanzlei“, sondern alsBundeskanzleramt bezeichnet.
Aufgrund des halboffiziellen Charakters der deutschen Rechtsanwaltschaft(Organ der Rechtspflege) werden auch heute noch verschiedene Begriffe aus der Verwaltungssprache auf den Anwaltsberuf angewendet. Beispiele sindKanzlei undGebühren.
In derSchweiz ist der Begriff heute noch üblich für die Bezeichnung von Stabsstellen von Regierungen, vgl.Gemeindekanzlei,Staatskanzlei (der Kantone) undBundeskanzlei, der Stabsstelle desBundesrates (der Schweizer Bundesregierung).
Er wird aber auch für Stellen und Büros bei privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Körperschaften verwendet, die in regem Kontakt mit Ämtern, Behörden und Regierungsstellen stehen. Er wird auch für die einzelnen Büroräumlichkeiten dieser Stellen verwendet. Eine Kanzlei wird in der Regel von einem Kanzleichef geleitet. Ebenso wird der Begriff in derSchweizer Armee für Adjutanturen innerhalb von Kommandoposten (insbesondere in den höheren Stäben der Armee) verwendet. Es gibt in der Armee eigens eine entsprechende Ausbildung zumSekretär[6] (Mitarbeiter der Kanzlei im Soldaten- oder Unteroffiziersrang). Die übergeordneten Stellen sind derStabssekretär[7] (Kadermitarbeiter im Offiziersrang) und derKanzleichef (Leiter der Kanzlei).
Auch inÖsterreich ist der Begriff für Verwaltungseinrichtungen z. B. desBundesheeres(Sicherheitskanzlei,Kanzleischreiber), vor allem aber auch für Rechtsanwaltsbüros und Notariate gebräuchlich. Er wird auch für einzelne Büroräumlichkeiten in staatlichen Dienststellen verwendet. Die Mitarbeiter einer Kanzlei werden hier als „Kanzlisten“ bezeichnet.
Die seit 1918 als Büro des Bundeskanzlers agierende Behörde wird jedoch nicht als „Bundeskanzlei“, sondern alsBundeskanzleramt bezeichnet.
Neben der Dänischen Kanzlei bestand eineDeutsche Kanzlei für die Verwaltung der HerzogtümerSchleswig undHolstein.[8]
DieDeutsche Kanzlei in London verwaltete dasKönigreich Hannover.[9]