Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unterKaiser (Begriffsklärung) aufgeführt.
Kaiserin ist eine Weiterleitung auf diesen Artikel. Zum gleichnamigen deutschen Schlachtschiff sieheKaiserin (Schiff). Zum Roman sieheKaiserin (Roman).
Im europäischenMittelalter wurden nach der „Erneuerung“ des westlichen Kaisertums durchKarl den Großen im Jahr 800 auch die vom Papst gekrönten Herrscher desFrankenreiches und später desHeiligen Römischen Reiches als Kaiser bezeichnet. Der bereits zuvor vorhandene sakrale Aspekt des Kaisertums wurde stärker als bislang christlich interpretiert, die westlichen Kaiser wurden als Beschützer desAbendlandes und des christlichen Glaubens angesehen. Ihnen sollte damit verbunden auch die Ehrenhoheit über die lateinisch-christlichen Könige zustehen, wenngleich dies faktisch nicht oder kaum durchzusetzen war. Beim mittelalterlichen Kaisertum handelte es sich somit um eine „gesteigerte Königsherrschaft“,[1] analog zumGroßkönig („König der Könige“). In der Neuzeit verlor der Titel seinen sakralen und universalen Charakter, wurde zunehmend mit demKönigstitel identisch und zudem auch auf nicht-christliche, außereuropäische Herrscher bezogen, insbesondere wenn sie eine göttliche Herkunft geltend machten. Seit 1979 wird als einziger Monarch nur noch derTennō vonJapan als Kaiser bezeichnet.
Dasalthochdeutschekeisar leitet sich von demlateinischen EigennamenCaesar des Gaius Iulius Caesar ab, der in der Antike[kae̯sar] ausgesprochen wurde, im Griechischen[kaisar] (Καῖσαρ) oder[ˈkaisaros] (Καίσαρος). Der Wandel des EigennamensCaesar zum HerrschertitelCaesar wurde nicht, wie mit Verweis auf eine Anekdote bei Suetonius (Caesar 79.2) manchmal behauptet wurde, von Caesar selbst schon vorweggenommen;[2] dieser Wandel erfolgte erst in einem achteinhalb Jahrzehnte dauernden Prozess vom Tod Gaius Iulius Caesars 44 v. Chr. bis zum Amtsantritt des KaisersClaudius im Jahr 41 n. Christus. Zur selben Zeit entstand mitkeisar bereits dieses vermutlich älteste lateinische Lehnwort im Germanischen. Die historisch-kulturellrömisch-katholisch geprägten Völker des östlichen Mitteleuropas wie Polen, Tschechen und Ungarn sprechen von „Cesarz“, „Císař“ bzw. „Császár“. Aus der ostslawischen Entsprechung ist das russische Wort entstanden, das zum WortZar führte.[3]
In denromanischen Sprachen bezeichnet dagegen ein vonImperator – dem Titel des militärischen Oberkommandeurs im Sinne vonFeldherr, den ebenfalls bereits Augustus geführt hatte, der aber erst abNero fester Bestandteil der römisch-kaiserlichen Titulatur wurde – entlehntes Wort den Kaiser, so etwa dasitalienischeimperatore, dasspanischeemperador oder dasfranzösischeempereur, auf das auch dasenglischeemperor zurückgeht. Auch imalbanischen Wortmbret für „König“ ist noch dasimperator zu erkennen.
Inmittelhochdeutschen Schriften tauchen meist die Schreibweisenkayser,keiser oderkeyser auf.
Die Herkunft des CognomensCaesar selbst ist unsicher, siehe dazu im Artikel über Julius Caesar denAbschnitt zum Namen „Caesar“.
Nachdem Gaius Iulius Caesar in den Jahren 49 bis 45 v. Chr. imBürgerkrieg die Alleinherrschaft über dasRömische Reich errungen hatte, wagte er es nicht, sich den bei den Römern verhasstenKönigstitel zuzulegen. Da die früheRömische Republik aber für Notzeiten das außerordentliche Amt desDiktators gekannt hatte, ließ sich Caesar vomSenat zumDictator perpetuus („Diktator auf Lebenszeit“) wählen.
Zudem trug er den TitelImperator, der sich wie auchImperium vonimperare („befehlen“) herleitet und ursprünglich die militärische Befehlsgewalt über eineLegion bezeichnete. Zur Zeit der Republik konnte jeder Befehlshaber einer Legion von seinen Truppen zum Imperator ausgerufen werden. Später blieb der Titel allein den Kaisern vorbehalten. Er bezeichnete die tatsächliche Quelle ihrer Macht, die Militärgewalt.
Als erster Kaiser der Geschichte gilt aber gemeinhin nicht Caesar, sondern sein Großneffe Gaius Octavius, der spätereAugustus. Dieser nahm nach Caesars Ermordung 44 v. Chr. dessen Namen an, da der Diktator ihntestamentarischadoptiert hatte. Er nannte sich von 42 v. Chr. bis 38 v. Chr.Gaius Iulius divi filius Caesar (also „Gaius Iulius Caesar, Sohn des Vergöttlichten“), bis 27 v. Chr.Imperator Caesar divi filius (den BeinamenOctavian, unter dem er bei Historikern bekannt ist, hat er offiziell nicht geführt).
Nachdem auch er alle Konkurrenten um die Macht ausgeschaltet hatte, verschleierte er seine faktisch monarchische Stellung, die formal durch die Verleihung einiger wichtiger Ausnahmebefugnisse (tribunicia potestas,imperium proconsulare maius) abgesichert wurde, durch den bescheiden klingenden Titelprinceps, der zuvor alsprinceps senatus („Erster des Senats“) einen Ersten unter Gleichen bezeichnet hatte, nun aber als „erster Bürger“ verstanden wurde. Aus diesem Titel gingen die Wörterprincipe (italienisch) undprince (französisch, englisch) hervor, die „Fürst“ bedeuten. Das deutsche Wort „Prinz“ stammt vonaltfranzösischprince ab.
Für die angebliche „Wiederherstellung der Republik“ verlieh der Senat Octavian 27 v. Chr. den EhrentitelAugustus, der „Erhabene“, unter dem er in die Geschichte eingegangen ist. Er hieß fortan offiziellImperator Caesar Augustus, und alle drei Bestandteile seines Namens wurden mit der Zeit zu Herrschertiteln: Nicht nurCaesar undAugustus sowie der als Vornamen geführte TitelImperator (daspraenomen imperatoris), sondern auch seine Staatsämter, die höchsten in Rom, wurden in seiner Familie praktisch erblich, so dass derPrinzipatde facto eineMonarchie darstellte, während mande iure weiter in derres publica lebte. Dabei blieb der Ursprung des Kaisertums als Ausnahmeamt stets dadurch gewahrt, dass das Amt niemals auchde iure erblich wurde: Noch in derSpätantike musste derpräsumtive Nachfolger bereits zu Lebzeiten des Vorgängers dessen Mitkaiser werden, um eine reibungslose Thronfolge zu gewährleisten. Zugleich sorgte der ewige Ausnahmecharakter der kaiserlichen Stellung dafür, dass die römischen Herrscher zwar einerseits in ihrer Stellung stets bedroht waren, weil ihreLegitimität brüchig war, andererseits aber eine durch kein Gesetz und keine Opposition eingeschränkte Machtfülle besaßen. Eingeschränkt waren ihre Handlungsoptionen lediglich dadurch, dass sie im Falle eines Akzeptanzverlustes mit Attentaten undUsurpationen rechnen mussten.
Seit KaiserClaudius wurdeCaesar endgültig zum Bestandteil derrömischen Herrschertitulatur. Die Nachbarn des Imperiums benutzten ihn daher schon bald als Bezeichnung für den römischen Monarchen – sowohl in den germanischen und slawischen Sprachen als auch im Persischen und Arabischen setzte sich diese Gepflogenheit früh durch. In den romanischen Sprachen leiten sich die Bezeichnungen des Herrschers hingegen meist vonImperator ab.
Spätestens seitVespasian wurden jedem Kaiser bei Regierungsantritt und Anerkennung durch den Senat alle Sonderkompetenzen gebündelt übertragen. Alle römischen Herrscher trugen fortan bis zumEnde der Antike die drei Namen bzw. TitelImperator Caesar Augustus, ergänzt um ihre Individualnamen und etwaige Beinamen. Die Ursprünge des Kaisertums in den Ausnahmevollmachten des Augustus blieben stets erkennbar.
In derSpätantike wandelte sich die Bedeutung des TitelsAugustus. In der Zeit derTetrarchie KaiserDiokletians existierten zweiAugusti, also Seniorkaiser, denen jeweils ein eigener Herrschaftsbereich unterstand. Formal blieb das Reich dabei eine Monarchie, in der lediglich ein Herrscher andere an seinem Kaisertum teilhaben ließ; war die Hierarchie nicht eindeutig, drohten daher Rangstreitigkeiten bis zum Bürgerkrieg. Eine Tendenz zu dieser Entwicklung war bereits in der Zeit derReichskrise des 3. Jahrhunderts erkennbar geworden, als mehrere Kaiser Mitkaiser ernannten. AlsCaesar wurde nun meist ein Juniorkaiser und designierter Nachfolger bezeichnet (s. u.). Nach 285 gab es nur noch selten (324–337; 361–364) nur einen einzigenAugustus, Kaiserkollegien ausAugusti (und teils auchCaesares) wurden die Regel. SeitValentinian I. undValens herrschte dabei meist ein Kaiser alsAugustus im Westen, ein anderer im Osten. Diese Entwicklung wurde nach dem TodTheodosius’ I., des letzten Kaisers des Gesamtreiches, im Jahr 395 faktisch endgültig (Reichsteilung von 395), da das westliche Kaisertum 476/80 erlosch. Aus Sicht der oströmischen Kaiser bedeutete dies allerdings nur, dass auch der Westen wieder ihnen unterstand – ein Anspruch, denJustinian dann auch tatsächlich militärisch durchzusetzen versuchte. In der Tat hatte es staatsrechtlich nie eine Teilung des Römischen Reiches, sondern nur eine Teilung des Kaisertums gegeben; als diese endete, hatte der verbliebeneAugustus formal Anspruch auf die Herrschaft im gesamten (ehemaligen) Imperium.
Das spätantike Kaisertum verzichtete großteils, aber niemals vollständig auf die Ideologie des augusteischenPrinzipats; die Kaiser präsentierten sich seit Diokletian unverhohlen als Monarchen und dokumentierten ihre Stellung durch Insignien wie dasDiadem sowie ein ausgefeiltes Hofzeremoniell. Faktisch verfügten sie allerdings eher über weniger Macht als in der frühen und hohen Kaiserzeit; dies gilt vor allem für dieweströmischen Herrscher.
Im Westen endete die Reihe der römischen Kaiser 476 mitRomulus Augustulus beziehungsweise 480 mitJulius Nepos, im Osten legteHerakleios um 625 den TitelImperator (oderAutokrator) ab und führte fortan die Bezeichnungbasileus – damit endete das spätantike Kaisertum, und das griechisch-byzantinische nahm seinen Anfang.
Erstmals unterGalba, konsequent dann seit der Zeit von KaiserHadrian wurde der TitelCaesar (ohne den ZusatzAugustus) auf den designierten Nachfolger des Herrschers angewendet. DieReichsreform unter Kaiser Diokletian sah dann eine Vierherrschaft (Tetrarchie) von jeweils zwei Seniorkaisern(Augusti) und zwei diesen untergeordneten Juniorkaisern(Caesares) vor. Dies blieb längere Zeit üblich, so machteKonstantin der Große seine Söhne zuCaesares. Erst KaiserValentinian I. erhob seinen SohnGratian gleich zumAugustus. ZuCaesares wurden fortan nur noch solche Unterkaiser erhoben, die keine Söhne des herrschendenAugustus waren.
Imbyzantinischen Reich bliebCaesar Teil der offiziellen Kaisertitulatur bisJustinian II. Anschließend taucht er weiterhin als besonderer Ehrentitel auf, fast ausschließlich innerhalb der kaiserlichen Familie. UnterAlexios I. Komnenos verliert der Titel diese Bedeutung und wird später zu einem Ehrentitel abgewertet.
Zu den höchsten Ämtern im antiken Rom hatte auch das des Oberpriesters, desPontifex Maximus, gehört, das schon Caesar innegehabt hatte. Seit 12 v. Chr. waren alle Kaiser auch Pontifex Maximus. Dies verlieh Augustus und seinen Nachfolgern neben ihrer säkularen auch eine sakrale Würde. Die sakrale Dimension des Kaisertums konnte auf eine lange Tradition zurückblicken, die bereits im Alten Orient begonnen hatte und besonders imHellenismus auch in den Mittelmeerraum vorgedrungen war. Bereits Caesar war nach seinem Tod vergöttlicht worden, sein Nachfolger Augustus wurde damit implizit ebenfalls in die Nähe der Götter gerückt, und diese Linie wurde im antiken Rom fortgeführt. Sie gipfelte schließlich in dem rigiden Hofzeremoniell derSpätantike. Nach derChristianisierung unterKonstantin dem Großen wurde zwar der heidnische TitelPontifex Maximus abgelegt (wenn auch erst unterGratian undTheodosius I.), die Sakralität der Kaiserwürde blieb davon aber faktisch weitgehend unangetastet, da sich nun die Idee einesGottesgnadentums entwickelte.
Auch diebyzantinischen Kaiser, dierussischen Zaren und die Kaiser desHeiligen Römischen Reichs leiteten aus den sakralen, zuweilen alsSakrament verstandenen Riten ihrerKrönung eine priestergleiche Stellung ab sowie den Anspruch, als höchste weltliche Würdenträger dem Papst gleichgestellt zu sein. Dieser Anspruch und die damit verbundenen Eingriffe der Kaiser in den kirchlichen Bereich führten im Abendland im 11. Jahrhundert zu einem schweren Konflikt zwischen dem römisch-deutschen Kaisertum und dem römischenPapsttum, demInvestiturstreit, in dem letzteres sich weitgehend durchsetzte und später gar selbst für sich in Anspruch nahm, über das Kaisertum und sogar die Wahl desRex Romanorum zu verfügen. Dieser Anspruch wurde jedoch im 14. Jahrhundert endgültig abgewiesen (sieheGoldene Bulle). Aber auch in den anderen abendländischen Königreichen kam es, wenn auch nicht in dieser Härte, zu einem Disput. Im Osten – sowohl in Byzanz als auch in Russland – gelang es den Kaisern und den Zaren dagegen stets, den Vorrang vor denPatriarchen ihrer jeweiligenorthodoxen Kirchen zu wahren.
Die römische Monarchie war in den Augen vielerAlthistoriker ein „Akzeptanz-System“ (Egon Flaig): Wie jede legitime Regierung war auch die römische auf die Zustimmung oder zumindest Duldung durch die Mehrheit angewiesen; aufgrund ihrer Ursprünge in einem Ausnahmeamt war es für die römischen Herrscher aber besonders schwierig, sich diese zu sichern. Da man formal noch immer in derres publica lebte, gab es für einen Alleinherrscher keine alleinige, unbestreitbare Quelle von Legitimität (wie z. B. Erbfolge oder Wahl). Aus ebendiesem Grund war die kaiserliche Stellung de iure nicht erblich. Zwar war das Kaisertum als solches schon recht bald nach Augustus unbestritten, aber die Person des Monarchen konnte in Rom besonders leicht in Frage gestellt werden, seine Legitimität besonders leicht bezweifelt werden. Der Kaiser musste also von den relevanten Gruppen des Reiches akzeptiert werden, damit er sich an der Macht halten konnte. Diese Gruppen waren zunächst (27 v. Chr. bis ungefähr 260 n. Chr.) der Senat, dieplebs urbana in Rom und das Militär (Praetorianer undLegionäre). Es konnte sich keine Instanz herausbilden, die die Herrschaftsbefugnis einer Person als Ganzes verbindlich machte; es gab nie eine allgemein akzeptierte Regel für den Fall einer umstrittenen Nachfolge. Weder der Senat noch dieplebs urbana oder das Heer waren befugt, einen Kaiser ein- oder abzusetzen – rief eine dieser Gruppen einen neuen Herrscher aus, so musste sich dieser die Zustimmung der anderen Gruppen erst erkaufen, erpressen oder erkämpfen.[4] Das Heer als wichtigster Machtfaktor gewann aber faktisch rasch eine Vormachtstellung. 37 n. Chr. erhoben die Soldaten durch AkklamationCaligula zum Kaiser, was von den übrigen beiden Institutionen notgedrungen hingenommen werden musste. Aber auch das Heer war in sich nicht homogen. Kein Heeresteil konnte im Namen anderer sprechen, so dass mitunter die bewaffnete Auseinandersetzung zwischen verschiedenen Kaiserkandidaten die Entscheidung bringen musste (Vierkaiserjahr,Zweites Vierkaiserjahr). Nur wenn ein Heeresteil die Vormacht gewann, konnte er über die Kaisererhebung befinden. Das vonDiokletian eingeführte System dertetrarchischen Herrschaft führte zu einer entsprechenden Anzahl von Heeren, die sich unter Umständen wieder gegenüberstehen konnten – dieser Fall trat während derAuflösung der römischen Tetrarchie nach 306 auch ein.
Die Herrschaftsübernahme durch eineUsurpation bedingte, dass der amtierende Kaiser starb oder gestürzt wurde. Daher musste der Prätendent versuchen, möglichst das Zentrum zu beherrschen. Das galt für diePrinzipatsepoche (einschließlich der Zeit derSoldatenkaiser). Bis aufPostumus,Zenobia und die Kaiser der Tetrarchie strebten fast alle danach, die Herrschaft über das gesamte Reich zu gewinnen. Im späteren 4. Jahrhundert, als sich das Mehrkaisertum etabliert hatte und sich eine regionale Aufgabenteilung unter den Mitgliedern des Kaiserkollegiums immer mehr durchsetzte, änderte sich dies grundlegend. Die Usurpatoren nach Konstantin I. wollten meist nicht das ganze Reich beherrschen, sondern nur noch ihren Teilbereich (wieMagnus Maximus).
Diese Situation ließ zwei Möglichkeiten zu: Entweder ordneten sich die Regionalkaiser dem zentralen Kaiser unter, oder aber die Herrschaftsgebiete wurden faktisch aufgeteilt. Diese letzte Entwicklung hatte zur Folge, dass das Römische Reich auf Spannungen kaum mehr als Ganzes reagieren konnte. Es gab kein Zentrum des Gesamtreiches mehr, sondern mehrere Zentren. Es gab keine Hauptstadt mehr und keine Institution, die das Reich von Syrien bis Spanien verklammerte. Die Entwicklungen liefen auseinander: Im Osten hielt sich das Kaisertum, im Westen wurde es von den Heermeistern (magistri militum) im 5. Jahrhundert schrittweise marginalisiert. Dennoch blieb die militärische Kraft des Reiches noch lange Zeit relativ intakt, und die beiden Hälften des seit 395 faktisch endgültig geteilten Imperiums kooperierten oft eng und sahen sich nicht als getrennte Staaten, sondern als ein und dieselberes publica. Bis 450 wurden beide Hälften von eng miteinander verwandten Kaisern regiert.
Valentinian I. hatte um 370 das Heermeisteramt gestärkt. Er hatte seinen SohnGratian zum zweitenAugustus im Westreich erhoben. Als Valentinian starb, erhoben die beiden Heermeister Equitus undMerobaudes den 4-jährigen SohnValentinian II. zum Augustus. Gratian akzeptierte diesen Akt. Damit hatten sich die Heermeister erstmals und unter Ungehorsam gegenüber dem Willen des verstorbenen und in Opposition zum amtierenden Kaiser als Kaisermacher betätigt; allerdings handelte es sich bei Valentinian um den Halbbruder Gratians, sodass dies keinen Akt gegen die Kaiserfamilie darstellte. 15 Jahre später kam es zur Konfrontation zwischen Valentinian undArbogast, im Verlaufe derer der Kaiser seinen Heermeister zu entlassen suchte, was aber nicht gelang. Dieser zerriss die Entlassungsurkunde mit den Worten: „Du hast mir das Amt nicht gegeben und wirst es mir auch nicht nehmen können“ (Zosimos IV 53f.). Arbogast war nach dem Tode seines Vorgängers (wahrscheinlich sein Vater), des fränkischen HeermeistersBauto, von den Offizieren zu dessen Nachfolger erhoben worden, die erste echte Usurpation des Heermeisteramtes. Der junge Kaiser musste das hinnehmen. Damit trat das Heermeisteramt als selbstständige Institution neben das Kaiseramt. Die nachfolgenden Kaiser des Westens hatten die Kontrolle über das Heer verloren. Das war der Anfang vom Ende des weströmischen Kaisertums. Spätestens mit der Ermordung des KaisersValentinian III. durch Gefolgsleute des von ihm kurz zuvor eigenhändig erschlagenen HeermeistersFlavius Aëtius im Jahr 455 war dieser Niedergang besiegelt: Der Befreiungsschlag war missglückt.
In Ostrom hingegen gelang es den Herrschern, sich gegenüber mächtigen Aristokraten und Militärs Handlungsspielraum zu erhalten; entscheidend waren hier die letzten drei Jahrzehnte des 5. Jahrhunderts, als KaiserLeo den übermächtigen HeermeisterAspar töten undAnastasius bis 498 auch die Macht derIsaurier zurückdrängen konnte. Fortan waren die oströmischen Kaiser wieder die unbestrittenen Machthaber im Reich, und im 6. Jahrhundert konnte der bedeutendste von ihnen,Justinian, seine Herrschaft sogar wieder über weite Teile des verlorenen Westens ausdehnen. Unter ihm erreichte auch das spätantike Hofzeremoniell, das den Kaiser entrücken und möglichst unangreifbar machen sollte, seinen Höhepunkt; es wurde in byzantinischer Zeit beibehalten und verfeinert.
Byzantinisches Kaisertum und von ihm abgeleitete Kaisertitel
ImByzantinischen Reich bestand die römische Kaisertradition nach demEnde der Antike im 7. Jahrhundert noch rund 800 Jahre fort – bis zur EroberungKonstantinopels durch dieTürken im Jahre 1453. Unter KaiserHerakleios (610–641) wurde anstelle des lateinischenAugustus Imperator der griechische TitelBasileus eingeführt, was der stärker werdenden Gräzisierung des Reiches Rechnung trug. Den staatsrechtlich begründeten Anspruch, Rechtsnachfolger der antiken römischen Kaiser zu sein, gab der jeweilige Basileus von Byzanz niemals auf. Mit der seit 812 erweiterten TitulaturBasileus ton Rhomaion, „Herrscher der Römer“, machten die Kaiser in Konstantinopel diesen Anspruch noch einmal verstärkt deutlich. Vermutlich diente dies als besondere Abgrenzung zum durchKarl den Großen im Jahre 800 erneuerten Kaisertum im Westen, was in der Forschung allerdings strittig ist. Titel der byzantinischen Hauptkaiser war auchAutokrator, währendBasileus – namentlich seit dem 10. Jahrhundert – an Mitkaiser vergeben wurde.
Während derKreuzzüge wurde Konstantinopel auf BetreibenVenedigs 1204 von den Kreuzfahrerheeren eingenommen. In Konstantinopel und weiteren von den „Lateinern“ (Katholiken) beherrschten Gebieten entstand das sogenannteLateinische Kaiserreich, ein vom päpstlichen Rom und Venedig abhängiger, vor allem von französischen Adligen regierter Kreuzfahrerstaat. Derselbe sah sich faktisch – sowohl durch erfolgreiche „griechische“ Gegenoffensiven als auch durch das Unabhängigkeitsbestreben der eigenen „fränkischen“ Vasallen – sehr bald auf die Hauptstadt Konstantinopel beschränkt. Mit deren Rückeroberung durch die griechischen Kaiser von Nikaia 1261 endete das Lateinische Kaiserreich, der letzte KaiserBalduin II. (1228–1261) verstarb 1273 im Exil. Sein SohnPhilipp von Courtenay hielt jedoch seinen Anspruch auf den Thron als Titular-Kaiser aufrecht († 1283), seine EnkelinKatherina II. von Courtenay († 1346) vererbte den lateinischen Kaiser-Titel an ihren SohnRobert von Anjou, den Fürsten von Tarent († 1366). Nach dem Aussterben der tarentinischen Anjou 1373 fiel das Titular-Kaisertum anJacques des Baux, nach dessen Tod an den französischen PrinzenLudwig I. (Louis I.), Herzog von Anjou († 1384). Dessen SohnLudwig II. (Louis I.) von Anjou scheint 1384 als Letzter Anspruch auf den kaiserlichen Titel erhoben zu haben. Dieses jüngere Haus Anjou, das im 14. und 15. Jahrhundert mit wechselndem Erfolg auch Anspruch auf die Königskrone vonSizilien (genauer: auf das Teilreich vonNeapel) erhob, starb 1480 mit Graf Rene von derProvence aus, der als Titularkönig von Jerusalem, Sizilien und Aragon auch die Ansprüche auf den lateinischen Kaisertitel geerbt hatte. Diese fielen letztlich – ohne dass sie offensichtlich noch geltend gemacht worden wären – an Renes Erben: die Könige vonFrankreich und die Herzöge vonLothringen und Bar, und über diese wiederum das österreichische KaiserhausHabsburg-Lothringen.Andreas Palaiologos verkaufte seinen Anspruch an KönigKarl VIII. von Frankreich und vererbte sie später an den spanischen Königen, jedoch erhielt dieser Titel keine nennenswerte Verwendung mehr.
Nach der Eroberung Konstantinopels 1204 hatten sich in scharfer Opposition zum Lateinischen Kaiserreich etliche „griechische“ (d. h. orthodoxe)Nachfolgestaaten gebildet, unter denen einige den Anspruch auf den vakant gewordenen byzantinischen Kaisertitel erhoben. Der mächtigste Teilstaat war das zuerst von denLaskariden, ab 1258/59 von denPalaiologen regierteKaiserreich Nikaia (lateinisch auch: Nicaea), dem es schließlich gelang, Konstantinopel 1261 zurückzuerobern und das Byzantinische Reich unter der Dynastie der Palaiologen für nochmals fast zwei Jahrhunderte wieder zu errichten. Der letzte byzantinische Kaiser Konstantin XI. Palaiologos (1449–1453) kam während der Eroberung seiner Hauptstadt durch die Osmanen im Kampf ums Leben. Seitenzweige der Palaiologen-Dynastie überlebten langfristig in Italien (Markgrafen vonMontferrat) und bis heute in Frankreich; aus letzterer Linie stammen einflussreiche Personen wie der auch schriftstellerisch begabte Botschafter am ZarenhofMaurice Paléologue (1859–1944), der imErsten Weltkrieg eine wichtige politische Rolle spielte und dessen Memoiren eine wichtige historische Quelle sind.
Weniger erfolgreich waren – trotz besserer dynastischer Ansprüche – die konkurrierenden Staaten vonKönigreich Thessaloniki, deren Herrscher aus der bis 1204 regierenden byzantinischen Kaiserdynastie derAngeloi stammten und von 1215 bis 1240 ebenfalls Anspruch auf den Kaisertitel erhoben, sowie das im nördlichen Kleinasien gelegeneKaiserreich Trapezunt, das von Nachfahren der bis 1185 in Byzanz regierenden Kaiserdynastie derKomnenen beherrscht wurde. Während Thessaloniki teils von Nikaia erobert wurde, teils in untergeordnete Teilfürstentümer (Despotate) zerfiel, konnte Trapezunt seine Eigenständigkeit sogar länger als das 1453 von denOsmanen eroberte Byzantinische Reich behaupten.
1282 gab die herrschende Dynastie jedoch den Anspruch auf den Titel „Kaiser der Rhomäer“ auf und erkannte damit die nominelle Vorherrschaft des Kaisers im Konstantinopel an. Dies ging einher mit einer dynastischen Verbindung beider Herrscherhäuser. Mit Andronikos II. war der byzantinische Kaiser am Anfang des 14. Jahrhunderts sogar zeitweise Regent von Trapezunt. Ähnlich wie Byzanz in seiner Spätzeit war allerdings auch Trapezunt längst zu einem türkischen Vasallenstaat geworden – zuerst abhängig vom kleinasiatischen Sultanat Ikonium (Konya), dann von den Osmanen. Diese erzwangen 1461 die Kapitulation von Trapezunt, setzten den letzten „Großkomnenen“David Komnenos (1458–1461) ab und ermordeten den Exkaiser und fast seine ganze Familie 1466.
So wie sich zunächst diefränkischen und später die deutschen Könige als Nachfolger derweströmischen Kaiser sahen, so betrachteten sich die russischenGroßfürsten seit dem Fall vonKonstantinopel als rechtmäßige Erben desoströmischen Kaisertums, obwohl sie im internationalen Austausch dies nie darauf zurückführten. Sie waren mit demFall Konstantinopels die angesehensten Herrscher orthodoxen Glaubens, und GroßfürstIwan III. hatte 1472 Zoe (russ.Sofia), eine Nichte des letzten Kaisers von ByzanzKonstantin XI. Paläologos geheiratet.
Unter Iwan III. wurde die Idee von Moskau als „Drittem Rom“ formuliert und der Titel „Zar“ verwendet. Der Zarentitel stand für zwei Dinge: die uneingeschränkte Selbstherrschaft der russischen Herrscher und den Schutz des wahren Glaubens (das heißt des orthodoxen Glaubens). Doch die europäischen Mächte zögerten mit der Gewährung beziehungsweise nach der KrönungIwan IV. des Schrecklichen 1547 mit der Anerkennung des Zarentitels. Das Problem der Anerkennung des Zarentitels durch die anderen europäischen Mächte lag in der Problematik der Vergleichbarkeit des Titels begründet. Der BegriffZar hatte innerhalb des europäischen Staatensystems keine Bedeutung und ließ sich auch nicht problemlos in dieses einordnen. Da sich die russischen Herrscher dieses Titels jedoch bedienten und immer mehr an Bedeutung für Europa gewannen, mussten sich die anderen europäischen Regenten mit diesem fremden Titel auseinandersetzen. Die Mächte Europas wussten nicht, wie sie den Zarentitel übersetzen sollten. Von Anfang an wurden in den Übersetzungen die Worte „imperator“, „Keyser“ oder „emperor“ gebraucht. Es ging den Moskauer Großfürsten bei der Annahme der Zarentitulatur nicht darum, ein Teil des europäischen Staatensystems zu werden, sondern den Titel als Ausdruck der Unabhängigkeit und Selbständigkeit des Großfürstentum Moskaus zu führen. Hätten die Herrscher Moskaus die Einordnung ihres Reiches in das europäische Hierarchiegefüge als ihr vornehmliches Ziel gesehen, hätten sie eine den europäischen Herrschern bekannteTitulatur gewählt und so ihre geforderte Position darin dokumentiert. Dies wird deutlich dadurch, dass sich die Moskauer Herrscher nicht für eine königliche Würde, sondern bewusst für den Zarentitel entschieden.[5]
Erst ZarPeter I. („Peter der Große“) nahm am 20. Oktober 1721 den Titel „Imperator und Selbstherrscher (Autokrat) aller Russen – Zar zu Moskau, Kiew, Wladimir, Nowgorod, Kasan und Astrachan“[6] oder „Kaiser allerReußen“ an und machte einen Monat später am 21. November die Titulatur als „Kaiserliche Majestät“(Imperatorskoje Welitschestwo) bekannt.[7] Aber erst nach und nach wurde den russischen Herrschern auch im westeuropäischen System der Höfe und derDiplomatie die Ebenbürtigkeit mit dem Kaiser-Titel zuerkannt. Den TitelImperator aller Reußen oderImperator trugen die russischen Herrscher bis zum SturzNikolaus’ II. im Jahr 1917. Der Titel „Zar“ blieb in nachgeordneter Position im vollständigen Titel erhalten.
Das byzantinische Vorbild wirkte sich im Hochmittelalter auf größere Reichsbildungen slawischer Völker auf dem Balkan aus, die in offener Konkurrenz zum byzantinischen Kaisertum ebenfalls den Kaiser- oder Zarentitel annahmen, wobei jedoch anzumerken ist, dass der byzantinische Kaisertitel Basileus dem römischen Imperator entsprach, das slawische Zar aber eben nur dem nachrangigen Caesar-Titel. Zar war also nicht automatisch mit Kaiser gleichzusetzen. Bulgarische und serbische Zaren strebten daher nach einer eindeutigen Rangerhöhung.
Den ersten Versuch dieser Art unternahmBoris I., der nach seiner Taufe alsKnjas erster christlicher Herrscher von Bulgarien wurde. Internationale Anerkennung erfolgte unterSimeon I. († 927), der 912 vom Patriarchen von KonstantinopelNikolaus I. zum „Basileus (Kaiser) der Bulgaren“ gekrönt wurde und damit de facto für kurze Zeit ranggleich mit dem byzantinischen Kaiser war. Nach der Niederlage der Byzantiner in derSchlacht von Anchialos erklärte er sich darauf – dem Kaisertitel entsprechend – nun zum „Zaren der Bulgaren und Rhomäer“. Der Titel verrät, dass es Simeon nicht wie zunächst angenommen um ein bulgarisches Kaiserreich ging, sondern um die Übernahme des byzantinischen Kaisertitels und seiner Hauptstadt Konstantinopel, die er zu erobern trachtete. Beides misslang, dasErste Bulgarische Reich wurde 100 Jahre später (1018) durch die Byzantiner wieder zerstört. DieDynastie der Asseniden knüpfte an die Zarentradition 1185 wieder an, und nach derEroberung von Konstantinopel (1204) dachten die bulgarischen Zaren erneut, den byzantinischen Kaisertitel übernehmen zu können, wurden jedoch vomLateinischen Kaiserreich geschlagen. Das Zweite Bulgarische Reich verlor im 14. Jahrhundert an Macht und Bedeutung, längst bevor es 1393 von den Osmanen erobert wurde.
Als das seit 1878 autonome Fürstentum Bulgarien 1908 seine Unabhängigkeit vom Osmanischen Reich erklärte, nahm der bisherige FürstFerdinand I. in Anknüpfung an die mittelalterliche Großreich-Tradition den Zarentitel wieder an. Im internationalen Vergleich ließ er sich jedoch als König, nicht als Kaiser bezeichnen.
Statt Bulgarien wurde dasKönigreich Serbien zum neuen Herausforderer von Byzanz, dessen HerrscherStefan Uroš IV. Dušan († 1355) im Jahre 1346 als „Zar der Serben und Rhomäer“ demonstrativ den Kaisertitel annahm, auch hier eher ein Gegenkaisertum zu Byzanz statt eines serbischen Kaiserreichs. Dušans Reich zerfiel nach dem plötzlichen Tode seines Gründers rasch, noch bevor die Osmanen die Serben ihrer Herrschaft unterwarfen. Keiner seiner Nachfolger beanspruchte den Kaisertitel, die seit 1878 wieder unabhängigen Fürsten Serbiens nannten sich ab 1882 Könige.
Westeuropäisches Kaisertum und Kaisertitel (800–1918)
Nach demUntergang des Weströmischen Reiches und der Absetzung des letzten Usurpators im italischen ReichsgebietRomulus Augustulus im Jahr 476 und vier Jahre später der Ermordung vonJulius Nepos, dem letzten legitimen Kaiser, riss die Kaisertradition im Westen zunächst ab. Die oströmischen Kaiser erhoben den Anspruch, nunmehr die rechtmäßigen Herrscher des gesamten Römischen Reiches zu sein, denn formal existierte das römische Imperium im Osten ungebrochen fort.Justinian I. (527–565) vermochte durch die Eroberung von Teilen Italiens, Spaniens und Nordafrikas diesen Anspruch zeitweilig auch machtpolitisch zu untermauern. Im 7. und 8. Jahrhundert jedoch war der oströmische/byzantinische Anspruch im Westen angesichts der erstarkendenfrühmittelalterlichen Königreiche derFranken oderLangobarden sowie derislamischen Eroberung Nordafrikas und großer Teile Spaniens nur noch theoretisch.
Die Kaiserkrönung des FrankenkönigsKarls des Großen am Weihnachtstag des Jahres 800 in Rom wurde daher als machtpolitisch begründete Wiederherstellung des Römischen Reichs (beziehungsweise des Kaisertums) im Westen(restauratio imperii) beziehungsweise als Übertragung desselben auf den Frankenkönig(translatio imperii) betrachtet. 812 erlangte Karl der Große auch die Anerkennung der Gleichrangigkeit seines Kaisertitels vombyzantinischen Kaisertum.
Karl der Große nannte sichserenissimus Augustus a deo coronatus magnus, pacificus, imperator romanum gubernans imperium, qui et per misericordiam dei rex Francorum et Langobardorum, „allergnädigster, erhabener, von Gott gekrönter, großer, Friede bringender Kaiser, der das römische Reich regiert, durchGottes Barmherzigkeit auch König der Franken und Langobarden“. Vor allem die Herrschaft über dasLangobardenreich, mithin das langobardische (lombardische) Königreich Italien, wurde seither zum machtpolitischen Schlüssel des norditalienischen Kaisertums (Reichsitalien). Dieses wurde während des 9. Jahrhunderts in verschiedenen Linien derKarolinger tradiert, wobei zuletzt zwei ostfränkische (deutsche) Karolinger-Könige –Karl III. (Karl der Dicke, 887–888) undArnulf von Kärnten (896–899) – zu Kaisern aufstiegen, geriet jedoch mit dem Machtverfall der Karolinger im frühen 10. Jahrhundert in die Hände burgundischer oder norditalienischer Könige, um nach 924 für knapp drei Jahrzehnte vollends außer Gebrauch zu kommen.
Die KaiserkrönungHeinrichs VI. durch PapstCoelestin III. (aus demLiber ad honorem Augusti desPetrus de Ebulo, 1196)Seit dem 10. Jahrhundert sah man eine Kontinuität des römischen Kaisertums von der Antike bis zur eigenen Zeit. Kaiserporträts von Caesar bis Rudolf II. auf einem Kupferstich von Ambrogio Brambilla imSpeculum Romanae Magnificentiae desAntonio Lafreri, gedruckt von Claudio Duchetti (Rom 1582)[8]
Nach seiner Eroberung Norditaliens 951/52 war es derostfränkische KönigOtto I. (Otto der Große), der 962 mit seinerKaiserkrönung durch den Papst in Rom die Tradition des Römischen Reiches und des Karolingerreiches wiederbelebte. Seither betrachteten sich alle ostfränkischen undrömisch-deutschen Könige bis zum Ende desHeiligen Römischen Reiches im Jahr 1806 als einzig berechtigte Nachfolger der römischen Caesaren und als weltliche Oberhäupter derChristenheit. Zur Erlangung der Kaiserkrone war jedoch während des gesamten Mittelalters ein aufwendiger Romzug zur Krönung durch denPapst erforderlich, was entsprechende Geld- und Machtmittel voraussetzte. Dadurch erklärt sich, dass etliche deutsche Könige erst nach Jahren oder Jahrzehnten den Kaisertitel erlangten und dass eine ganze Reihe weiterer Könige diesen Titel niemals erhalten konnte. Insbesondere zwischen 1250 und 1312 (Heinrich VII. war nach dem Ende derStaufer der erste König, dem die Kaiserkrönung gelang) und nochmals zwischen 1378 und 1433 gab es jahrzehntelange „kaiserlose“ Phasen. Die letzten deutschen Könige, die sich in Rom von Päpsten zu römischen Kaisern krönen ließen, waren 1433 derLuxemburgerSigismund und 1452 derHabsburgerFriedrich III., der 1493 verstarb. Dessen Sohn und NachfolgerMaximilian I. gelang hingegen kein Romzug, doch durfte er 1508 mit päpstlicher Genehmigung den Titel „Erwählter Römischer Kaiser“ annehmen, den seither sämtliche deutschen Könige bis 1806 ab ihrem königlichen Herrschaftsantritt führten. Maximilians Enkel und NachfolgerKarl V. war der letzte deutsche König, der sich 1530 nochmals von einem Papst zum Kaiser krönen ließ – allerdings nicht mehr in Rom (das er 1527 hatte erobern und plündern lassen), sondern in Bologna – als gezielte Demütigung des Papstes, der dorthin reisen musste, statt wie bisher Gastgeber des künftigen Kaisers zu sein. Karls Bruder und NachfolgerFerdinand I. verzichtete bei Herrschaftsantritt 1556 vollends auf eine päpstliche Krönung, sondern führte mit Zustimmung derKurfürsten fortan als deutscher König automatisch auch den römischen Kaisertitel. Der päpstliche Protest verhallte ungehört, alle Nachfolger Ferdinands I. handelten bis 1806 ebenso.
Das römisch-deutsche Kaisertum war – obwohl eineWahlmonarchie – seit 1438 beim Haus Habsburg geblieben. Dieses erlosch im Mannesstamm 1740 mit dem Tode von KaiserKarl VI. Seine TochterMaria Theresia konnte aufgrund derPragmatischen Sanktion zwar diehabsburgischen Erbländer erwerben, jedoch nicht zur Kaiserin gewählt werden, da dieses Amt Männern vorbehalten war. Die Kaiserwürde ging daher zunächst an einenWittelsbacher,Karl Albrecht von Bayern. Erst nach dessen Tod gelang es Maria Theresia, ihren MannFranz Stephan von Lothringen zum Kaiser wählen zu lassen (Österreichischer Erbfolgekrieg). Maria Theresia erhob ihren Gemahl auch zum Mitregenten in den Erbländern, wo sein Einfluss aber relativ gering war. Umgekehrt führte Maria Theresia als Gemahlin des Kaisers zwar den ihr zustehenden Titel einer Kaiserin (Imperatrix), nahm aber auf die Reichspolitik kaum Einfluss. Diese vorübergehende Trennung von Kaiserwürde und Oberhaupt der monarchischen Erblande beförderte die Herauslösung derHabsburgermonarchie aus dem Reich, auch als 1765 beider SohnJoseph II. zunächst seinem Vater, 1780 auch seiner Mutter nachfolgte. Joseph II. war im Übrigen der letzte römisch-deutsche Kaiser, der noch eine aktive Reichspolitik betrieb – welche allerdings in der Opposition der Fürsten imFürstenbund von 1785 mündete. Die Herrschaft der letzten beiden Kaiser,Leopold II. undFranz II., war bereits durch dieFranzösische Revolution und die Auseinandersetzung mitNapoleon überschattet. 1806 schließlich legte Kaiser Franz II. die Krone nieder und erklärte das Reich für erloschen.
Zwischen der Wahl und ihrer Krönung zum römischen Kaiser trugen die Monarchen den Titel „römischer König“. Dieser war auch der Titel des gewählten Thronfolgers eines Kaisers, sofern ein solcher schon zu Lebzeiten des Vorgängers gewählt wurde.
Auch der TitelAugustus blieb den Herrschern des Heiligen Römischen Reichs erhalten. Allerdings leitete man im Mittelalter das Wort von seiner ursprünglichen lateinischen Verbformaugere („vermehren“, „vergrößern“) her. Daher wird der TitelbestandteilSemper Augustus derrömisch-deutschen Kaiser im Mittelalter in der Regel mit „Allzeit Mehrer des Reichs“ übersetzt, in der Neuzeit auch mit „Allzeit erhabener Kaiser“.
Im 11. und 12. Jahrhundert führten die Könige vonNavarra,Kastilien undAragon den TitelImperator totius Hispaniae („Kaiser ganz Spaniens“), um ihre Hegemonie über die übrigen christlichen und islamischen Monarchen der Iberischen Halbinsel auszudrücken, was ihre Königreiche jedoch nicht zu Kaiserreichen machte. Dieser Titel wurde zudem weder vom römischen Papst noch vom Patriarchen in Konstantinopel verliehen oder anerkannt.
Frankreich war seit den Tagen der westfränkischen Karolinger und der seit 987 regierendenKapetinger, von denen alle später regierenden Dynastien bis zu denBourbonen und denOrléans abstammten, ein Königreich gewesen. Im Zuge des vonKarl dem Großen wiedererrichteten Kaisertums im Westen trug jedoch auch ein westfränkischer Karolinger des 9. Jahrhunderts –Karl II. der Kahle – kurzfristig die römische Kaiserkrone und spätere französische Könige wieFranz I., der langjährige Gegner des Habsburgers Karl V. im 16. Jahrhundert, liebäugelten mit dem Erwerb der Kaiserkrone des Heiligen Römischen Reiches. Im Jahre 1792 endete mit der Absetzung des Königs in derFranzösischen Revolution zunächst die französische Monarchie.
Im Jahr 1804 begründete der damalige MilitärdiktatorNapoleon Bonaparte, seit seinem Putsch von 1799 derErste Konsul derFranzösischen Republik, eine neue monarchische Tradition. Ähnlich wie der Konsuls-Titel auf antike Traditionen der römischen Republik verwies, nahm auch der von Napoléon Bonaparte 1804 angenommene Kaisertitel(Empereur) auf die antike römische Tradition des Militär-Kaisertums Bezug. Durch die Verklammerung dieses nach-revolutionären französischen Kaisertums mit der 1805 neugeschaffenenKönigskrone von Italien (faktisch Nord- und Mittelitalien) knüpfte Napoleon zugleich an karolingische Traditionen an, zumal die italienische Königskrone die alte Langobardenkrone war, die schon Karl der Große getragen hatte.
Bei seinerKaiserkrönung empfing Napoleon I. am 2. Dezember 1804 in der KircheNotre Dame inParis die Krone indirekt aus den Händen desPapstesPius VII., da dieser am eigentlichen Krönungsakt nicht mitwirkte; Napoleon krönte sich mit eigener Hand zum „Kaiser der Franzosen“. Ziel war dabei offensichtlich eine Verbindung von sakraler Legitimation und individueller Leistungs-Legitimation, wobei allerdings letztere in Form einer „Krönung aus eigener Kraft“ überwog. Zudem bedeutete der Titel „Kaiser der Franzosen“, dass dieser sich letztlich als Kaiser eines Volkes und nicht eines Reiches sah (vgl.König der Franzosen). Napoleon sah sich alsVolkssouverän und nicht, wie alle römischen Kaiser zuvor, als von Gott gekrönter Kaiser (Gottesgnadentum). Der Krönung vorausgegangen war im August 1804 die Ernennung Napoleons zum Kaiser durch den Senat und eine Volksabstimmung darüber.
Das napoleonische Kaisertum beeinflusste die Kaiserambitionen einheimischer Herrscher in der ehemals französischen KolonieHaiti. Nach der Proklamation Napoleons zum Kaiser im August 1804 ernannte sich auch Haitis Machthaber im Oktober 1804 zum Kaiser, was Napoleon wiederum durch die zeremonielle Krönung im Dezember in den Schatten stellte.
Dieses napoleonische Kaisertum wurde auch für andere postrevolutionäre Militärkaisertümer der Folgezeit (z. B.Mexiko, viel später nochZentralafrika, bedingt auchBrasilien) vorbildlich.
Das Kaisertum Napoleons I. basierte auf dem Nimbus des siegreichen, genialen Feldherrn. Sobald Napoleon diese Siege nicht mehr garantieren konnte, erodierte die Legitimität seiner Herrschaft, die 1814/15 zweimal gegen eine gesamteuropäische Koalition zusammenbrach. Napoleons Neffe Louis Napoleon Bonaparte, der sich späterNapoleon III. nannte, vermochte nach der Revolution von 1848, welche das „Bürgerkönigtum“ der Orléans beseitigt hatte, vom Ruhme seines verstorbenen Onkels zehrend zum Präsidenten der zweiten Französischen Republik gewählt zu werden. 1851 machte er sich durch einen Putsch zum Präsidenten auf Lebenszeit, 1852 proklamierte er am Krönungstag Napoleons I. die Restauration des bonapartistischen Kaisertums. Dieses sogenannte „2. Kaiserreich“ basierte auf großzügiger Förderung des bourgeoisen Kapitalismus, bei gleichzeitiger plebiszitärer Einbeziehung katholisch-ländlicher Schichten, doch es basierte daneben, ähnlich wie das erste Kaiserreich, sehr stark auch auf militärischem Erfolg. Folgerichtig endete auch dieses Militärkaisertum des wenig militärischen Napoleon III. mit einer militärischen Katastrophe – FrankreichsNiederlage bei Sedan imDeutsch-Französischen Krieg von 1870, die den sofortigen Sturz des nach der Niederlage in deutsche Gefangenschaft geratenen Kaisers zur Folge hatte.
Um zu verhindern, dass Napoleon I. zu seiner Krönung zum Kaiser der Franzosen (1804 in Gegenwart des Papstes) die Reichsinsignien benutzt und sich so in dessen altehrwürdige Kaiser-Tradition stellen kann, hatte der HabsburgerFranz II. dieReichskleinodien vonNürnberg nachWien überführen lassen, wo sie – abgesehen von einer Unterbrechung während der Zeit der Hitler-Diktatur, als sie kurzfristig nach Nürnberg zurückkehrten – bis heute in der Schatzkammer der Hofburg aufbewahrt werden.Da der Habsburger Franz II. protokollarisch nicht hinter dem „Emporkömmling“ Napoleon und dem russischen Zaren zurückstehen wollte, nahm er, ohne Krönungsakt, den Titel „Kaiser von Österreich“ an und vereinigte alle habsburgischen Länder unter dem „Kaisertum Österreich“. 1806 legte er die deutsche Kaiserkrone nieder und erklärte zugleich das „deutsche Reich“ für aufgelöst. Damit war eine mögliche Wahl Napoleons zu seinem Nachfolger ausgeschlossen.
Für ein Jahrhundert bildete das österreichische Kaisertum fortan die symbolische Klammer für das habsburgische Vielvölkerreich, ab 1867Österreich-Ungarn; insbesondere der lang regierendeFranz Joseph I. (1848–1916) wurde zur Personifizierung des „Kaisers“ schlechthin.
Politische Karikatur vonIsidor Popper zur Ablehnung des Erbkaisertums durch Friedrich Wilhelm IV. von Preußen, 1849
DieDeutsche Revolution 1848/1849, diebürgerlich-demokratische Reformen und das Ziel eines deutschenNationalstaats anstrebte, führte am 18. Mai 1848 zur Konstitution einerNationalversammlung in Frankfurt, wo die gewählten Volksvertreter bis zum Frühjahr 1849 die sogenanntePaulskirchenverfassung ausarbeiteten. In dieser Verfassung war für die Rolle des deutschen Staatsoberhauptes einkonstitutionellesErbkaisertum vorgesehen, das eine sogenannteKaiserdeputation im April 1849 dem preußischen KönigFriedrich Wilhelm IV. antrug. Jener wies das Angebot der Nationalversammlung jedoch zurück, weil er in seinem monarchischen Selbstbild von der christlichen Tradition desGottesgnadentums ausging und die Idee derVolkssouveränität ablehnte. Das Anliegen der Gründung eines deutschen Erbkaisertums ging kurz darauf unter, weil preußische und österreichische Truppen die demokratischen Kräfte bis zum Juli 1849 gewaltsam niederschlugen.
Nach dem SiegPreußens und seiner deutschen Verbündeten überFrankreich imDeutsch-Französischen Krieg 1870–1871 wurde der König von Preußen Wilhelm I. am 18. Januar 1871 imSpiegelsaal des Schlosses Versailles zum deutschen Kaiser proklamiert. Dies geschah gegen seinen ursprünglichen Willen, denn unmittelbar davor war es darüber zwischen Wilhelm I. und seinem MinisterpräsidentenOtto von Bismarck zu einer schweren Auseinandersetzung um den exakten Titel gekommen. Da der König sich weniger als Deutscher denn als Preuße verstand, hatte er den Kaisertitel ursprünglich ablehnen wollen, bevorzugte aber im Falle seiner Annahme den Titel „Kaiser von Deutschland“. Dies hätte allerdings als Anspruch auf nicht zum Reich gehörige deutschsprachige Gebiete – etwa Österreichs, der Schweiz und Gebieten in Norditalien – ausgelegt, aber auch als weitreichender Herrschaftsanspruch gegenüber den übrigendeutschen Bundesfürsten gedeutet werden können. Zudem hätte diese Titulatur angedeutet, dass Deutschland Besitz des Kaisers war. Um dieses Konfliktpotenzial von vornherein auszuschalten, bestand Bismarck auf der Titulatur „deutscher Kaiser und König von Preußen“ und setzte sich schließlich durch. Von vornherein schied der Titel derKaiserdeputation derRevolution von 1848,Kaiser der Deutschen, aus, da dies zu sehr den Aspekt derVolkssouveränität hervorgehoben hätte.
Beim die Proklamation abschließenden Kaiserhoch der auf Schloss Versailles anwesenden deutschenSouveräne – die damit die Zustimmung einerKonstituante wahrnahmen – sah sich ihr Sprecher, der Großherzog vonBaden, also in einem verfassungsrechtlichen und persönlichen Dilemma. Vermutlich von Bismarck beraten, löste er es, indem er das allgemeine Hoch auf den „Kaiser Wilhelm“ ausbrachte.
Der deutsche Kaisertitel war mithinverfassungsrechtlich lediglich ein klingender Name für die eher nüchterne Funktion des preußischen Königs als Präsidenten desBundesrates deutscher Fürsten und der Freien Städte, des formell höchsten Verfassungsorgans zunächst ab 1867 desNorddeutschen Bundes und ab 1871 des um Süddeutschland erweiterten Deutschen Reiches. Gleichwohl stellte dieser Kaisertitel für den preußischen Monarchen gegenüber den innerdeutschen Königen von Bayern, Sachsen und Württemberg eine Rangerhöhung dar und führte auf internationaler Ebene zu einer Rangangleichung des preußisch-deutschen Monarchen mit denKaisern von Österreich undRussland. Ergänzt wurde dieser Titel in dem von Bismarck entworfenen Manifest zur Kaiserproklamation durch einen Rückgriff auf die mittelalterliche Form desSemper Augustus. Der neue Kaiser wurde darin bezeichnet alsAllzeit Mehrer des Deutschen Reiches, nicht an kriegerischen Eroberungen, sondern an den Gütern und Gaben des Friedens auf dem Gebiete nationaler Wohlfahrt, Freiheit und Gesittung.
Alsbald gewann der Titel an öffentlicher Bedeutung durch die sich an ihn knüpfende „Reichsromantik“ seit denFreiheitskriegen gegenNapoleon Bonaparte. Namentlich unter dem propagandistisch begabten letzten deutschen KaiserWilhelm II. (1888–1918) gewann der Kaisertitel gegenüber dem preußischen Königstitel das Übergewicht und wurde zum Symbol der Einheit der Nation.
Politisch jedoch war der deutsche Kaiser als König des weitaus größten Bundesstaates Preußen immer mächtiger als staatsrechtlich verankert. Diese Macht erodierte jedoch unter der langen Regierung Wilhelms II. (1888–1918), der 1917 de facto, wenn auch nicht de jure von derMilitärregierung derobersten Heeresleitung (OHL) unterPaul von Hindenburg undErich Ludendorff abgelöst wurde.
Außerhalb Europas kam es im 19. Jahrhundert zu einer Reihe neugeschaffener, oft aus modernen europäischen Traditionen schöpfender Kaisertümer. Alle diese Neuschöpfungen standen im Kontext des europäischenImperialismus undKolonialismus.
In der Karibik und in Lateinamerika entstanden die im 19. Jahrhundert geschaffenen, meist kurzlebigen Kaisertümer zum einen aus antikolonialistischer Haltung, zum anderen in Anlehnung an das post-revolutionäre Militär-Kaisertum Napoleons I. in Frankreich. Dieser ambivalente Kontext lässt sich zuerst inHaiti beobachten, der bisherigen französischen Kolonie Saint Domingue, die sich in den 1790er Jahren durch einen blutigen Aufstand der bisherigen schwarzen Sklaven von der Vorherrschaft der Weißen zu befreien versuchte. Nachdem das revolutionäre Frankreich versucht hatte, Kolonialismus und Sklaverei gewaltsam aufrechtzuerhalten, wurden die Expeditionstruppen Napoleons 1804 letztlich doch zur Kapitulation gezwungen. Der letzte Führer des schwarzen Unabhängigkeitskampfes,Jean-Jacques Dessalines, proklamierte sich – ganz wie sein bisheriger Feind Napoleon I. – im Jahre 1804 zumEmpereur Jacques I., wurde aber schon 1806 gestürzt und ermordet. Daraufhin spaltete sich Haiti bis 1820 in einen nördlichen und südlichen Teilstaat, wobei der HerrscherNord-Haitis,Henri Christophe, zwischen 1811 und 1820 als König Henri I. regierte.
Auch in der 1820 vereinigten Republik Haiti nahm einer ihrer Präsidenten, der seit 1847 regierendeFaustin Soulouque, den Kaisertitel an und regierte zwischen 1849 und 1859 als Faustin I., bevor er 1859 ins Exil getrieben wurde. Seither ist Haiti eine (nach wie vor sehr instabile) Republik.
Ähnliche antikolonialistisch-bonapartistische Ambivalenzen zeigt die Etablierung eines Kaisertums inMexiko, das nach langjährigem Bürgerkrieg 1821 seine Unabhängigkeit vonSpanien erkämpft hatte. Bereits 1815 hatte derPlan von Iguala die Schaffung eines von Spanien formal unabhängigen Kaiserreichs mit einem spanischen Bourbonen-Prinzen an der Spitze vorgesehen. Da der Plan aber von Spanien nicht akzeptiert wurde, proklamierte sich 1822 GeneralAgustín de Iturbide, der erst 1820 auf die Seite der Aufständischen gewechselt war, die er zuvor als spanischer Offizier bekämpft hatte, als Agustín I. zum Kaiser(Emperador). Bereits nach zehn Monaten wurde diese Monarchie 1823 beendet. Als der abgedankte und exilierte Iturbide 1824 nach Mexiko zurückkehrte, wurde er von republikanischen Truppen erschossen.
Das zweite mexikanische Kaiserreich (1863–1867) war die Folge eines Bürgerkrieges zwischen Liberalen und Konservativen und des Bündnisses der letzteren mit einem ausländischen Imperialismus. Im Mai 1863 ließ der französische KaiserNapoleon III. Mexiko durch seine Truppen besetzen, im Juli 1863 wurde die republikanische Staatsform durch ein Kaiserreich von französischen Gnaden ersetzt. Zum neuen Kaiser wählten die mexikanischen Konservativen 1864 mit Zustimmung Napoleons den österreichischen ErzherzogMaximilian, einen BruderFranz Josephs I., was die internationale Legitimität des neuen Staates erhöhen und zugleich an die frühere (spanische)Habsburgerherrschaft in Mexiko (bis 1700) erinnern sollte. Da der neue Kaiser kinderlos war, adoptierte er 1865 die Nachfahren Iturbides und erklärte dessen Enkel Augustín zum Thronfolger. Die gesellschaftliche Basis dieses Kaiserreiches war dennoch viel zu schwach: Als dasfranzösische Expeditionskorps 1867 abzog, brach die Herrschaft Maximilians zusammen, die Republik wurde unterBenito Juárez wiederhergestellt, der gefangengenommene Habsburger ebenso wie einst Iturbide standrechtlich erschossen. Der adoptierte Thronfolger, PrinzAgustín de Itúrbide y Green, wurde 1890 von PräsidentPorfirio Díaz verhaftet und enteignet und verstarb 1925 im US-amerikanischen Exil. Mit ihm erlosch die männliche Linie dieses Kaiserhauses Habsburg-Iturbide.
Einen weiteren Fall eines außereuropäischen Kaisertums bildet das Kaiserreich Brasilien. Die bisherige portugiesische Kolonie hatte im Unterschied zu den spanischen Nachbarkolonien Lateinamerikas im Zeitalter Napoleons I. eine ganz eigene Entwicklung genommen: Ähnlich wie in Spanien war Napoleon auch inPortugal einmarschiert und hatte dort das politische System der Kolonialmacht erschüttert, doch anders als der spanischen Königsfamilie war dem portugiesischen Hof (mit britischer Hilfe) 1808 die Flucht in die Übersee-Kolonie Brasilien gelungen.
Die auch dort aufkeimenden Unabhängigkeitsbestrebungen gingen daher eine Zeit lang mit der Reformbereitschaft der Monarchie konform: 1815 proklamierte der portugiesische Prinzregent (ab 1816: KönigJohann VI.) Brasilien zum gleichberechtigten Teil-Königreich eines „Vereinigten Königreiches von Portugal, Brasilien und der Algarve“. Diese an das britische (unter seinen Teilen ebenfalls keineswegs gleichberechtigte) „Vereinigte Königreich“ erinnernde Konstruktion hielt, so lange der königliche Hof inRio de Janeiro residierte.
Doch als König Johann und sein Hof 1821 nach Portugal zurückkehren mussten (wo sie schon lange verlangt wurden), hatte der als Prinzregent in Rio zurückbleibende portugiesisch-brasilianische Kronprinz Peter nur noch die Wahl, von der brasilianischen Unabhängigkeitsbewegung gestürzt zu werden oder sich an deren Spitze zu stellen. Der offenbar durchaus vom südamerikanischenCaudillismo seiner Nachbarstaaten beeinflusste europäische Prinz wählte den zweiten Weg und erklärte sich, indem er seinen Vater absetzte und jede Bindung an Portugal aufhob, alsPeter I. zum „Kaiser von Brasilien“. Insofern war das neue Kaiserreich eine einzigartige Mischung aus bonapartistischer Illegitimität und dynastischer Kontinuität, zumal Peter eine Erzherzogin des ultralegitimistischen Hauses Habsburg heiratete.
Noch bemerkenswerter war, dass das Kaiserreich Brasilien sogar den Sturz seines Gründers 1831 überlebte. Peter I. dankte zugunsten seines minderjährigen Sohnes und ThronfolgersPeter II. ab, und auch die Kräfte, die diesen Machtwechsel erzwungen hatten, entschieden sich für den neuen, in Brasilien geborenen Kind-Kaiser als das offenbar beste Symbol staatlicher Einheit und als Mittel zur Bürgerkriegsvermeidung. 1840 übernahm Peter II. persönlich die Regierung, und nur weil er sie klug im Stile eines konstitutionell-liberalen Bürgerpräsidenten zu führen wusste, bestand das Kaiserreich Brasilien ein weiteres halbes Jahrhundert.
Der persönlich hochgeachtete Kaiser wurde jedoch alt, seine Tochter und sein französischer Schwiegersohn waren wenig populär, der Fortbestand der Dynastie nach dem Tode des regierenden Kaisers wurde fraglich. Am Ende wurde das brasilianische Kaisertum von den sich zuspitzenden Konflikten zwischen Republikanern und unbeugsamen Konservativen in die Zange genommen, als die in Stellvertretung des abwesenden Kaisers agierende KronprinzessinIsabella 1888 aus Gewissensgründen die Aufhebung der Sklaverei verfügte und damit einen Keil zwischen Dynastie und konservative Sklavenhalter trieb. Ein Militärputsch zwang Peter II. schon 1889 zur Abdankung und die ganze Dynastie zum Verlassen des Landes.
Der Ex-Kaiser starb 1891 im französischen Exil, die von seinem Schwiegersohn abstammende Linie der kaiserlich brasilianischen Prinzen von Orléans-Bragança existiert noch heute.
Der Zusammenhang mit der europäischen Kolonialherrschaft ist vor allem für das 1876/77 von den herrschendenBriten auf dem Boden des abgelöstenMogulreichs neu gegründete Kaiserreich Indien wichtig, obwohl es auch die Tradition derGroßmoguln in sich aufnimmt. Der jeweilige König (oder die regierende Königin) vonGroßbritannien und Irland führte inPersonalunion den Titel einesKaisers (oder einer Kaiserin) von Indien, oft auch aufPersisch (der Hofsprache der Moguln) alsKaisar-i-Hind. Dieser Kaisertitel besaß eine doppelte Funktion: Er sollte innenpolitisch die uneinheitliche (teils direkte, teils indirekte) britische Herrschaft in Indien symbolisch verklammern, und er sollte außenpolitisch die Ranggleichheit desbritischen Weltreichs gegenüber den KaiserreichenRussland,Österreich undDeutschland demonstrieren. Im Zuge der Unabhängigkeit Indiens in Form der beiden RepublikenIndien undPakistan verzichtete der britische König 1948 auf die Führung dieses Kaisertitels.
Als Rückgriff auf die bonapartistische Kaisertradition des 19. Jahrhunderts erscheint das kurzlebige postkoloniale Kaiserreich in der heutigenZentralafrikanischen Republik. Der dort seit 1966 durch einen Putsch zur Macht gelangte PräsidentJean-Bédel Bokassa, ein früherer Unteroffizier der französischen Kolonialstreitkräfte, proklamierte sich 1977 zumEmpereur und imitierte dabei dieSelbstkrönung Napoleons I. mit in Paris hergestellten Krönungsinsignien. DiesesKaiserreich bestand nur zwei Jahre, denn bereits 1979 wurde Bokassagestürzt.
Seit der frühen Neuzeit hat es sich in Europa eingebürgert, auch die Herrscher bedeutender außereuropäischer Reiche als „Kaiser“ zu bezeichnen. Es handelte sich vorrangig um Herrscher, die als Weltherrscher (China) oder göttlicher Abstammung (China,Japan) galten oder deren einheimischer Titel mit „König der Könige“ zu übersetzen war (šāhān šāh inPersien,Negus Negesti inÄthiopien).
China betrachtete sich seit früher Zeit alsReich der Mitte, mithin als Kernland der Welt. Dem entsprach der universelle Herrschaftsanspruch seiner Herrscher. Er wurde auch von Eroberern aus Nachbarländern übernommen, sobald sie sich Chinas bemächtigt hatten, im Mittelalter von denMongolen, zuletzt von denMandschu. Diesem Anspruch und entsprechenden Umgangsformen unterwarfen sich Besucher aus westlichen Ländern äußerlich selbst in der Phase der faktischen Aufteilung Chinas in europäische Interessengebiete.
Der Titel des chinesischen Herrschers lautete 帝 (Pinyin:Dì) oder 皇帝(Huángdì). Er wird in der deutschsprachigen Forschung in der Regel mit „Kaiser“ übersetzt; in der englischsprachigen Forschung benutzt man in jüngerer Zeit neben „Emperor“ auch „Thearch“ als Übersetzung vonhuangdi. Der TitelDi hat eine starke sakrale Komponente, bedeutet auch „höchstes Wesen“, während der Aspekt der militärischen Tüchtigkeit, der für das europäische Kaisertum zentral war, in China eine nur untergeordnete Rolle für die Herrschaftslegitimation besaß.[9]
Das Chinesische Kaisertum hat einen mythologischen und einen historischen Anfang: Die mythologischenFünf Kaiser (五帝Wǔ Dì) sollen vor der erstenDynastie geherrscht haben, drei von ihnen jeweils ein Jahrhundert lang. Die Herrscher der ersten drei Dynastien nannten sich Könige (王Pinyin:Wáng) und ihre Reiche hattenFeudalstruktur. Das historische Kaisertum begann mit 嬴政(Yíng Zhèng) aus derQin-Dynastie. Er ließ sich seit 221 v. Chr. „Erster Kaiser“ (始皇帝Shǐ Huángdì) nennen, nachdem er die chinesischen Staaten wieder zu einem Reich vereint hatte. 皇Huáng, „göttlich-erhaben“, war die Bezeichnung der drei göttlichen Urherrscher, die – jeweils mehrere tausend Jahre lang – vor den mythologischen Fünf Kaisern geherrscht haben sollten. Im Gegensatz zur heutigen Aussprache war 皇帝 zurZeit der Streitenden Reiche wohl noch nichthomophon mit 黄帝 (Huáng Dì „Gelber Di“), dem Namen des ersten der fünf mythologischen Kaiser.[10] Mit den Reformen und der Selbst-Vergöttlichung Ying Zhengs begann das chinesische Kaiserreich 194 Jahre vor demPrinzipat des „Augustus“Gaius Octavius imantiken Rom und unterschied sich im Aufbau grundsätzlich vomHeiligen Römischen Reich des Mittelalters.
Derjapanische Kaiser hat auf seineGöttlichkeit erst mit der japanischen Kapitulation am Ende desZweiten Weltkrieges verzichtet. Vom 12./13. bis ins 19. Jahrhundert war die Macht desTennō eher symbolisch. Die Regierungsgewalt hatte derShōgun. ErstMeiji-tennō errang 1869 wieder tatsächliche Macht. Nachdem die jahrhundertelangeAbschottung Japans gegen die Außenwelt formal schon 1854 geendet hatte, setzte unter seiner Herrschaft die imperialistische Expansion desJapanischen Kaiserreichs und die rapide Modernisierung des Landes ein, die es im 20. Jahrhundert zu einer der weltweit größten Industriemächte gemacht hat.
In Südostasien nahmen ab 1806 die bisher als Könige firmierenden Herrscher von Annam inVietnam den Kaisertitel an – mit Genehmigung der Großmacht China, die traditionell dieOberhoheit über das Gebiet beanspruchte. Die nach 1860 eindringenden französischen Kolonialherren übersetzten jedoch den vietnamesischen Kaisertitel ab 1884 gezielt als „König“ und verweigerten ihm damit die Anerkennung. Im Jahre 1945 wurde zugunsten des letzten Kaiser-Königs von Annam,Bảo Đại (1926–1945), kurzfristig ein „Kaiserreich Vietnam“ proklamiert, jedoch führte die Kapitulation Japans bereits nach wenigen Monaten zur Abdankung des Kaisers. Bảo Đại fungierte von 1949 bis 1955 als Staatsoberhaupt des autonomenStaates Vietnam.
Ebenfalls im imperialistisch-kolonialistischen Kontext steht die 1897 erfolgte Annahme des Kaisertitels durch den König vonKorea, obschon diese antikolonialistisch gedacht war. Die koreanischen Könige standen traditionell unter der Oberherrschaft der Kaiser von China, doch der Ausgang des japanisch-chinesischen Krieges zwang China 1895, die Unabhängigkeit Koreas anzuerkennen. Dieser Akt sollte aus japanischer Sicht allerdings nur die Vorstufe zur eigenen Kolonisierung Koreas sein, doch zeitweilig bildeten imperialistische Interessen Russlands ein Gegengewicht. Die Annahme des Kaisertitels durch den bereits seit 1864/73 regierenden KönigGojong symbolisierte vor diesem Hintergrund das koreanische Streben nach Gleichrangigkeit mit denHerrschern von Japan undChina und den Willen zur Bewahrung der Unabhängigkeit. Als Russland 1904/05 von Japan militärisch besiegt wurde, brach jedoch das dazu erforderliche Mächte-Gleichgewicht zusammen. Der koreanische Kaiser musste 1905 das „Protektorat“ des japanischen Tennō akzeptieren und wurde – als zu eigenwillig – 1907 von den Japanern zurAbdankung gezwungen, 1910 setzten die Japaner auch seinen Sohn und Nachfolger KaiserSunjong ab und machten der Unabhängigkeit des Landes auch formell ein Ende. Diejapanische Kolonialherrschaft in Korea dauerte bis zur Niederlage Japans im Zweiten Weltkrieg 1945. Die beiden Ex-Kaiser wurden 1910 in das japanische Herrscherhaus als Könige aufgenommen, allerdings ohne Machtbefugnisse. Sie starben 1919 (Gojong) beziehungsweise 1926 (Sunjong) in Korea, ihre Nachfahren leben inSüdkorea.
Einejapanische Kolonie war auch der 1932 geschaffene, jedoch international kaum anerkannte Staat („Marionettenstaat“) Mandschukuo in der von Japan besetzten chinesischen Provinz derMandschurei. Dieser Staat wurde 1934 von den Japanern zum Kaiserreich proklamiert. Der Kaisertitel des StaatsoberhauptesPuyi ergab sich aus dessen Person, da er als Kind von 1908 bis 1912 der letzte Kaiser von China gewesen war. Mit der Niederlage Japans im Zweiten Weltkrieg 1945 endete die Existenz des Staates, und die Mandschurei wurde Teil derVolksrepublik China.
Der Glanz der Moguln inIndien war zur Zeit der intensiven Berührung mit den Europäern schon verflossen. Auf dem Gipfel ihrer Macht hatten dieGroßmoguln aber fast den gesamten Subkontinent beherrscht, d. h. mehr Territorium als die Kaiser desHeiligen Römischen Reiches in Europa. Zum britischen Kaisertum in Indien, das Jahre nach dem offiziellen Ende der Großmoguln 1858 ausgerufen wurde, sieheoben.
Die Tradition des TitelsSchahanschah (etwa: „König der Könige“) ist zwar alt, aber für die antiken HerrscherPersiens wird die Übersetzung „Kaiser“ als anachronistisch empfunden, man spricht üblicherweise von „Großkönigen“, so für die Herrscher desAchämenidenreichs und desSassanidenreichs.
Der Titel des Schahanschah bestand im Verlaufe der persischen Geschichte fort. So trugen u. a. die Herrscher derSafawiden, derKadscharen und der Dynastie derPahlavi diesen Titel.
Nach äthiopischen Legenden soll das dortige Herrscherhaus 980 vor Christus gegründet worden sein vom erstenNegus Negesti („König der Könige“)Menelik I., der angeblich ein Spross aus der Verbindung von König Salomo von Israel und der Königin von Saba gewesen sein soll. Verlässliche historische Informationen liegen aber erst für die Zeit desReichs von Aksum vor.Menelik II. vom Kaiserreich Abessinien war der einzige traditionelle Herrscher Afrikas, der derKolonialisierung des Kontinents erfolgreich entgegentrat. Nach dem zweiten, dann für Italien siegreichenAbessinienfeldzug wurde das Land kurzfristig von Italien besetzt und der äthiopische Kaisertitel daraufhin vom italienischen KönigViktor Emanuel III. usurpiert. Der von Italienern vertriebene äthiopische KaiserHaile Selassie hielt seinen Anspruch aber aufrecht, und nach der Niederlage der Italiener im Zweiten Weltkrieg wurde sein Kaiserreich restituiert. Haile Selassie spielte noch eine bedeutende Rolle in derOAU, 1974 wurde er endgültig gestürzt und die Monarchie abgeschafft.
Der osmanischeSultan (Osmanisches Reich) konnte als Eroberer desbyzantinischen Kaiserreiches spätestens seit dem 15./16. Jahrhundert nicht nur kaiserliche Machtfülle, sondern auch den kaiserlichen Rang beanspruchen. Die Sultan/Kalif-Tradition ist aber eine ganz andere als die europäische Kaisertradition. In arabisch-persisch-türkisch-mongolischer Misch-Tradition standen im offiziellen Titel der osmanischen Herrscher die Bezeichnungen „Sultan“ (auch „Sultan der Sultane“), „Padischah“ (Großkönig) oder „Khan“ (auch „Khan der Khane“) ganz oben. Der Titel Kalif kam ab 1517 dazu, wurde aber erst ab 1774 wichtiger. Die Osmanen-Herrscher trugen aber auch den expliziten Titel „Kaiser der drei Städte von Konstantinopel, Adrianopel und Bursa“. Entsprechend wurde der osmanische Sultan später auch im diplomatischen Verkehr von den europäischen Mächten als „Kaiserliche Majestät“ anerkannt. 1922 wurde das osmanische Sultanat, 1924 das osmanische Kalifat aufgelöst.
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