Juris Doctor

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DerJuris Doctor (Abk.J.D.,lateinisch fürGelehrter des Rechts) ist einakademischer Grad in derRechtswissenschaft, der hauptsächlich in denVereinigten Staaten und inKanada (außerhalb der frankophonenProvinzQuébec) verliehen wird. Es handelt sich dabei um einBerufsdoktorat, das ohne zusätzlichePromotionsleistung als Abschluss des Studiums verliehen wird.[1][2]

Einige Universitäten inAustralien,[3]Hongkong undJapan vergeben diesen in letzter Zeit ebenfalls. Manche wenige Universitäten verleihen den Titel in seiner englischen statt der lateinischen Bezeichnung alsDoctor of Jurisprudence, abgekürztD. Jur.[4]

Allgemeines

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Der amerikanischeJ.D. ist ein erlernter Doktor (Berufsdoktorat,professional doctorate), im Gegensatz zu einem Doktorgrad, der aufForschung basiert (sieheDoktor der Rechtswissenschaften). Es gibt bisher weder allgemein gültige Regelungen für Zwischen- und Endprüfungen noch wird überall eineDoktorarbeit verlangt. Einige Universitäten haben allerdings besondere „integrierte“ oder „Ehrenprogramme“ eingeführt, die solche Bedingungen beinhalten.

Zur Einschreibung in ein J.D.-Programm verlangen die meisten Universitäten den Abschluss eines amerikanischenBachelors mit einemGrade Point Average (GPA) von 3.0 oder höher bzw. einem „B“-Mindestdurchschnitt sowie die Teilnahme amLaw School Admissions Test (LSAT) mit einer Punktzahl in den oberen 70 %. Der Bachelor muss in keinem bestimmten Fachgebiet abgelegt werden. Viele Schulen bevorzugen sogar Kandidaten, die das Programm ohne Vorbildung in den Rechtswissenschaften beginnen. Die weiteren Standards liegen im Ermessensspielraum der Universität, allerdings müssen die beiden erstgenannten Bedingungen Pflicht sein, um von derAmerican Bar Association (ABA), dem amerikanischen Verband der Rechtsanwälte,akkreditiert zu werden.[5] Es wird erwartet, dass der Student seine Studien nach sechs Semestern abschließt, bei Teilzeitstudenten (Abendschule) normalerweise nach acht Semestern.

In allen 55 Rechtsgebieten der Vereinigten Staaten wird angenommen, dass der erfolgreiche J.D.-Absolvent qualifiziert ist, Recht zu praktizieren, nachdem man das entsprechendeBar Exam (vergleichbar in etwa mit der2. juristischen Prüfung in Deutschland) bestanden hat.[6] Einige Bundesstaaten akzeptieren nur Titel, die vonABA-akkreditierten Universitäten verliehen werden, während andere auch mit einer Ausbildung im Ausland zufrieden sind, solange sie gemäß demCommon Law erfolgte. Einige wenige Bundesstaaten verlangen gar keinen formellen Abschluss, solange der Kandidat dasBar Exam des Bundesstaates besteht.[7]

Einzelnachweise

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  1. Definition von Juris Doctor. The Free Dictionary by Farlex (englisch)
  2. Degree Requirements. (Memento vom 3. Januar 2016 imInternet Archive) Indiana University Maurer School of Law (englisch)
  3. Your Degree. (Memento vom 9. April 2011 imInternet Archive) Bond University, Queensland, Australien (englisch)
  4. JD. (Memento vom 24. Dezember 2015 imInternet Archive) Indiana University Maurer School of Law (englisch)
  5. 2010-2011 Standards and Rules of Procedure for Approval of Law Schools. American Bar Association (englisch)
  6. Bar Admissions Basic Overview. American Bar Association (englisch)
  7. Rule 6 Law Clerk Program. (Memento vom 9. April 2003 imInternet Archive) Washington State Bar Association (englisch)
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