Movatterモバイル変換


[0]ホーム

URL:


Zum Inhalt springen
WikipediaDie freie Enzyklopädie
Suche

John Gudenus

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
John Gudenus (2014)

John Gudenus (*23. November1940 inWien alsJohn Baptist Carl Gudenus;[1]14. September2016 ebenda)[2] war einösterreichischer Bundesbeamter undOberst desösterreichischen Bundesheeres,Gutsbesitzer, sowiePolitiker. AlsMandatsträger derFreiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ) war er Abgeordneter imNationalrat (1992–1995) und Mitglied desBundesrates (1990–1992; 1996–2005), zuletzt ohne Fraktion (November 2005). Er war ein verurteilterHolocaustleugner.

Leben

[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]

Gudenus stammt aus einer ursprünglich in Hessen ansässigen Familie, die 1907 vonKaiser Franz Joseph in den österreichischen Grafenstand erhoben wurde. Er war der Sohn vonJohann Baptist Gudenus (1908–1968) und Karin, geb. Giaever (1908–1980).[1] Schon sein Großvater Philipp Graf von Gudenus (1877–1948) und Urgroßvater Heinrich Johann Baptist Graf von Gudenus (1839–1915) waren Politiker im Parlament, nämlich erbliches Mitglied desHerrenhauses, also im Oberhaus des österreichischenReichsrates, sowieGutsbesitzer.[3]

Berufliche Laufbahn

[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]

Nach derMatura im Jahr 1961 absolvierte Gudenus von 1962 bis 1965 die Militärakademie. Das Studium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften an derUniversität Wien schloss er 1972 mit dem akademischen GradMagister ab. Bis zur Pensionierung arbeitete Gudenus imBundesministerium für Landesverteidigung. Als Oberst, zuletzt im Heeresmaterialamt tätig, trat er 2002 in den Ruhestand.

Politische Laufbahn

[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]

John Gudenus wurde im Jahr 1973 Bezirksrat im 1.Wiener GemeindebezirkInnere Stadt, später Bezirksrat in Wien-Wieden (4. Gemeindebezirk),Gemeinderatsmitglied imniederösterreichischenAlbrechtsberg und Bezirksparteiobmann der FPÖ Wieden. Von 1990 bis 1992 war er Mitglied imBundesrat, bis 1995 Abgeordneter imNationalrat.

Nachdem er 1994 im Parlament den damaligen VizekanzlerErhard Busek (ÖVP) als „Koalitionstrottel“ und „Idiot“ beschimpft hatte und sich in einer Debatte von Busek provoziert fühlte, befand er: „Sie gehören geohrfeigt.“

Ab 1996 war er wieder Mitglied des Bundesrates. Nach der Abspaltung desBZÖ unterJörg Haider von der FPÖ im März 2005 schloss Gudenus sich der Gruppe um den neuen FPÖ-ParteiobmannHeinz-Christian Strache an und blieb weiterhin als „Blauer“ bei der FPÖ.

Am 14. April 2005 stimmte Gudenus im Bundesrat für einen Neuwahlantrag derOpposition (SPÖ undGrüne), dem er damit die – staatsrechtlich folgenlose – Annahme verschaffte.[4] Bei der Abstimmung wurde Gudenus durch dieÖVP-BundesrätinMichaela Gansterer und eine Kollegin, die spätere BundesratspräsidentinSissy Roth-Halvax (ÖVP), handgreiflich beim Aufzeigen behindert.

Am 27. November 2005 verlor er nach derWiener Landtags- und Gemeinderatswahl sein Bundesratsmandat und beendete seine politische Tätigkeit.

Gudenus war seit mindestens 2003[5] bis jedenfalls 2006[4] gemeinsam mitAndreas Mölzer und Johann Josef Dengler Mitherausgeber derrechtskonservativ-deutschnational ausgerichteten und FP-nahen[5] WochenzeitungZur Zeit.

Verhältnis zum Nationalsozialismus

[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]

Gudenus gehörte während seiner Mitgliedschaft dem rechten, deutschnationalen Flügel der FPÖ an (dieser ist Teil des sogenanntenDritten Lagers in Österreich). Unter anderem lehnte er die Errichtung einerGedenkstätte im ehemaligenKZ Mauthausen ab; Entschädigungszahlungen an Opfer des Nationalsozialismus bezeichnete er als „Schutzgeld“ und Abtreibung als „Babycaust“. Anfang 1992 unterstützte er eine Petition an den Nationalrat auf Änderung des Verbotsgesetzes.[4][5]

Bei einer Podiumsdiskussion im Jahr 1995, im Vorfeld zurWehrmachtsausstellung in Wien, stellte Gudenus indirekt die Existenz vonGaskammern imDritten Reich in Frage:[4]

„Gaskammern? Ich halte mich da raus! Ich glaube alles, was dogmatisch vorgeschrieben ist.“

Daraufhin musste er als Nationalratsabgeordneter zurücktreten.

Im April 2006 wurde Gudenus wegen Verstoßes gegen dasVerbotsgesetz zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt. DieGeschworenen befanden ihn für schuldig, dennationalsozialistischen Völkermord an den europäischen Juden in zwei Interviewsgeleugnet beziehungsweise „gröblich verharmlost“ zu haben.[6] Im Juli desselben Jahres erlangte das UrteilRechtskraft.[7]

Über denNeonaziGottfried Küssel sagte Gudenus bei einer Gerichtsverhandlung gegen den PolitikerEwald Stadler im April 2014: „Gottfried Küssel war ein anständiger Mann, den man leider eingelocht hat.“[8]

Prozess und Verurteilung wegen Wiederbetätigung

[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]

Ähnlich wie schon 1995 (siehe oben) äußerte sich Gudenus am 18. April 2005 in derORF-SendungReport erneut zum Thema Gaskammern inKonzentrationslagern. Er meinte, man solle „nicht Tabus aufstellen, sondern man soll physikalisch und wissenschaftlich prüfen“, sowie weiter:

„Ich glaube, man sollte dieses Thema ernsthaft debattieren und nicht auf eine Frage du musst es ja oder nein beantworten, sonder[n] überprüfen wir das, ich bin der Meinung, ich fordere eine, immer wiederum eine Prüfung.“[9]

Am 27. April trat Gudenus aus der FPÖ aus, seiner Aussage nach, um der Partei Schaden aus der Diskussion um ihn zu ersparen. BundeskanzlerSchüssel (ÖVP) forderte ihn am selben Tag anlässlich der Feiern zum österreichischen Jubiläumsjahr derZweiten Republik zum Rücktritt vom Bundesratsmandat auf;BundespräsidentFischer (ehemalsSPÖ) äußerte sich ähnlich. DieStaatsanwaltschaft Wien nahm Ermittlungen auf, stellte diese jedoch mit Genehmigung des Justizministeriums alsbald wieder ein. Gudenus reagierte darauf mit „Schön, dass Zweifel erlaubt sind“ und legte weiter nach:

„Es gab Gaskammern, aber nicht imDritten Reich. Sondern inPolen. So steht das auch in Schulbüchern. Ich habe nie gesagt, dass ich prinzipiell Gaskammern anzweifle.“

Diese weiteren Aussagen führten neuerlich zu großer Empörung und veranlassten dieGrünen dazu, Gudenus anzuzeigen. Die Staatsanwaltschaft Wien beantragte beim Untersuchungsrichter Vorerhebungen wegen des Verdachts derWiederbetätigung gegen§ 3g[10]Verbotsgesetz. Anfang Juni 2005 stellte die Staatsanwaltschaft beimWiener Landtag einen Auslieferungsantrag, um Gudenus’politische Immunität aufzuheben. Dem Antrag wurde am 29. Juni 2005 entsprochen, woraufhin die Staatsanwaltschaft Anklage erhob, die am 7. April 2006 rechtskräftig[11] wurde:

„Die Staatsanwaltschaft sah in den Aussagen von Gudenus klar einen Verstoß gegen das NS-Verbotsgesetz: Gudenus habe bewusst den Stand der Geschichtswissenschaften negiert und den nationalsozialistischen Völkermord sowie Nazi-Verbrechen gegen die Menschlichkeit geleugnet, hieß es in der Anklage.“

wien.ORF.at[12]

Am 26. April 2006 musste sich Gudenus deshalb vor einem WienerGeschworenengericht verantworten, das ihn, bei einem Strafrahmen von einem bis zu zehn Jahren, zu einer einjährigen Freiheitsstrafe bedingt verurteilte: „Die Geschworenen befanden ihn schuldig, in zwei Interviews denHolocaustgeleugnet‘ beziehungsweise ‚gröblich verharmlost‘ zu haben.“[9] Das verhängte Strafausmaß lag genau unterhalb der Schwelle, ab der ihm seine Beamtenpension gekürzt worden wäre.[12]

Im Prozess verantwortete Gudenus sich unter anderem mit der vorgebrachten Unterscheidung, dass nach Meinung seines Verteidigers als „Drittes Reich“ nur die Zeit von 1933 bis zum „Anschluss Österreichs“ im Jahr 1938 gelte:

„Über die Gaskammern im Großdeutschen Reich bin ich mir überhaupt nicht unsicher. Was Gaskammern im Dritten Reich betrifft, darf ich doch noch eine gewisse Unsicherheit aufweisen.“[12]

Befragt wurde Gudenus im Prozess auch zu einer Aussage, die er nach einem Besuch des KZ Mauthausen getätigt hatte, als er zu auf einem Foto abgebildeten Häftlingen resümierte, dass diese „eigentlich ganz gut aussehen“, während er, Gudenus, schlechter aussehe:[12]

„Ich bin mit einer gewissen Erwartungshaltung hingegangen. Ich habe geglaubt, dass ich Kranke, Tote, Ausgemergelte, Hungernde zu sehen bekomme. Eines der Bilder war aber eine recht gut aussehende Frauengruppe.“[12]

Der Verteidiger sprach von einer „Fehlentscheidung“ und legte Berufung sowie Nichtigkeitsbeschwerde beimObersten Gerichtshof ein.[9] Der Staatsanwalt, der die Verteidigungslinie des Verteidigers im Prozess als „Unsinn“ bezeichnete,[9] forderte ein höheres Strafmaß und legte ebenfalls Berufung ein.

Nachdem die Prozessparteien ihre Rechtsmittel zurückgezogen hatten, erlangte das erstinstanzliche Urteil ohne Berufungsverfahren am 18. Juli 2006 seineRechtskraft.[7]

Als Kläger wegen übler Nachrede

[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]

Im Herbst 2008 brachte John Gudenus beim Wiener Landesgericht eine Klage gegenArmin Wolf und gegen denÖsterreichischen Rundfunk (ORF) wegen übler Nachrede ein. Hintergrund war einZIB-2-Interview, das Wolf mit dem umstrittenen FPÖ-NationalratsabgeordnetenMartin Graf zu dessen politischen Positionen geführt hatte. Gegen Ende des Gesprächs fragte Wolf diesen: „… Was ist denn Ihrer Meinung nach im Holocaust passiert?“ Graf antwortete ausweichend, woraufhin Wolf nachfragte:

„Also Sie [Martin Graf] bezweifeln nicht, wie Ihr langjähriger Parteikollege John Gudenus, dass in Gaskammern Millionen Juden ermordet wurden im Deutschen Reich?“

Armin Wolf[13]

Darin sah Gudenus sich in seiner Ehre gekränkt. Seiner Klage nach hätte Wolf ihm „öffentlich eine ‚verächtliche Gesinnung‘ unterstellt […] denn er hätte so etwas nie behauptet“, was dieser wiederum im August 2009[13] als „besonders kurios“ beschreibt, denn:

„Herr Gudenus wurde nämlich im April 2006 [zwei Jahre vor seiner Klage gegen Wolf] genau wegen der zitierten Behauptung (‚Es gab Gaskammern, aber nicht im Dritten Reich‘ in einem STANDARD-Interview) als Holocaust-Leugner zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt – konkret wegen Verstoßes gegen §3[h] des Verbotsgesetzes. Im August 2006 wurde diese Verurteilung rechtskräftig.“

Armin Wolf[13]

Beim Prozess am Landesgericht wurde Gudenus vonAdrian Hollaender vertreten, der seinerseits von der Richterin zur Vorsicht gemahnt wurde, „sich nicht selbst in die Nähe des Verbotsgesetzes zu begeben“. Nachdem im Verhandlungssaal das ZIB-2-Interview gezeigt worden war und die Richterin aus dem Wiederbetätigungsurteil von 2006 zitiert hatte, sprach sie Wolf frei:

„Ich hätte den Wahrheitsbeweis für meine Behauptung zweifelsfrei erbracht, Gudenus müsse sich das Zitat gefallen lassen, immerhin wurde er deswegen rechtskräftig verurteilt.“

Armin Wolf[13]

Gudenus brachte daraufhin Berufung gegen dieses erstinstanzliche Urteil ein. Das Oberlandesgericht Wien wies die Berufung vollinhaltlich ab und sprach sowohl Armin Wolf als auch den ORF rechtskräftig frei. Gudenus wurde zur Zahlung sämtlicher Verfahrenskosten verurteilt.[13]

Privates

[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]
Ruhestätte der Familie Gudenus amWiener Zentralfriedhof

Der als John Baptist Carl Gudenus geborene John Gudenus war seit 12. August 1972 mit Marie-Louise, geb. Bilogan (* 17. Juni 1951), verheiratet. Marie-Louise ist Tochter des OberstenLeopold Bilogan (1912–1995).

Aus der Ehe gingen vier Söhne hervor:[1]

  • Markus John (* 3. August 1974)
  • Johann Baptist Björn, bekannt alsJohann Gudenus, ehemaliger Politiker der FPÖ (* 20. Juli 1976)
  • Jens Severin (* 12. November 1983)
  • Clemens Magnus (* 27. September 1990), sieheClemens Gudenus, Politiker der FPÖ

Seinen mit seiner Ehefrau gemeinsamen Wohnsitz hatte John Gudenus in der Gußhausstraße in Wien-Wieden.[1] InEls, dem Stammsitz der ehemals adeligen Familie, betrieb er eine Forstwirtschaft und hatte dort einen weiteren Wohnsitz.

Für den im September 2016 verstorbenen John Gudenus findet sich auf dem Grabstein der Familiengruft der Gudenus, vormals der Familie Theodor Hardt (Urgroßvater von Gudenus), auf demWiener Zentralfriedhof (Gr. 30A, Reihe 2, Nr. 1) eine Grabinschrift. Den Angaben der Grabsuche derFriedhöfe Wien entsprechend ist er dort nicht begraben, seine Eltern Johann Baptist und Karin Gudenus hingegen schon.

Auszeichnungen

[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]

Literatur

[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]
  • Felix Müller:Das Verbotsgesetz im Spannungsverhältnis zur Meinungsfreiheit. Eine verfassungsrechtliche Untersuchung. (=Juristische Schriftenreihe, Band 215), Verlag Österreich, Wien 2005,ISBN 3-7046-4685-7 (zugleich Dissertation an derUniversität Wien, 2005, 238 Seiten).

Weblinks

[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]
Commons: John Gudenus – Sammlung von Bildern

Einzelnachweise

[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]
  1. abcdGudenus 2, Familienzweig vonGabriel Johann Georg Johann Baptist Virgil Anton, Freiherr von Gudenus in der Version 6. Dezember 2004. In:genealogy.euweb.cz. Miroslav Marek (Hrsg.), abgerufen am 20. August 2019: „Johann Baptist Carl, Herr auf Els, *23.11.1940; m.12.8.1972 Marie-Luise Bilogan (*17.6.1951)“. Alle Familienmitglieder mit diesem Namen bis zum ersten Ahnen in dem Stammbaum zurück im Jahr 1795 trugen und tragen den NamenJohann. Seiner NamensversionJohann Baptist Carl als Geburtsname steht imZentralen Melderegister (ZMR) als historischer [= weil die Person verstorben und die Daten nicht mehr änderbar sind] Eintrag der amtliche NameJohn Gudenus (hier ohne weitere Vornamen) gegenüber; ZMR-Auskunft vom 20. August 2019.
  2. John Gudenus auf der Website desösterreichischen Parlaments
  3. Gottfried Finck von Finckenstein, Gottfried Finck von Finckenstein, Christoph Franke, Stiftung Deutsches Adelsarchiv:Gothaisches genealogisches Handbuch Band 9 Gräfliche Häuser Band 2.Band 9. Marburg 2019,ISBN 978-3-9817243-8-7. 
  4. abcdPorträt: Der „Graf“ als Holocaust-Leugner auf der Anklagebank. In:derStandard.at/APA, 15. November 2006. Abgerufen am 6. Oktober 2015.
  5. abcVgl.Prantners Freunde: Neues von ganz rechts. In:DÖW, Oktober 2002. Abgerufen am 6. Oktober 2015: „Ebenfalls interviewt wurde einer der Zur-Zeit-Herausgeber, FPÖ-Bundesrat John Gudenus. (Zur Zeit 40/2002) Dieser bekennt entgegen aller[sic!] gegenteiligen Beteuerungen der damaligen FPÖ-VorsitzendenRiess-Passer, dass es mit der FPÖ eine Partei gibt, die ein Wochenblatt wie 'Zur Zeit' unterstützt. (Ebenda, S. 4) Wohl mit Blick auf das Verbot nationalsozialistischer Propaganda und der Leugnung von NS-Verbrechen meint Gudenus abschließend über sein Blatt:‚Erfreulich finde ich es, dass diese Zeitung dem freien Wort und freien Gedanken Raum schafft, soweit es die österreichischen Gesetze zulassen.‘ (Ebenda)“
  6. NS-Wiederbetätigung: Ein Jahr bedingt für Gudenus. In:Wiener Zeitung, 27. April 2006. Abgerufen am 22. Oktober 2015.
  7. abGudenus-Urteil ist rechtskräftig. In:wien.ORF.at, 2. August 2006. Abgerufen am 12. Juli 2025.
  8. Prozess: FPÖ-Politiker belasten Stadler. In:wien.ORF.at, 30. April 2014.
  9. abcdNS-Wiederbetätigung: Ein Jahr bedingt für Gudenus. In:Wiener Zeitung, 27. April 2006. Abgerufen am 22. Oktober 2015.
  10. § 3h Verbotsgesetz 1947 in der Fassung vom 20. März 1992: „Nach§ 3g wird auch bestraft, wer in einem Druckwerk, im Rundfunk oder in einem anderen Medium oder wer sonst öffentlich auf eine Weise, daß es vielen Menschen zugänglich wird, den nationalsozialistischen Völkermord oder andere nationalsozialistische Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost, gutheißt oder zu rechtfertigen sucht.“
  11. Wiederbetätigungs-Anklage gegen Ex-Bundesrat rechtskräftig. In:derStandard.at/APA, 10. April 2006. Abgerufen am 6. Oktober 2015.
  12. abcdeEin Jahr bedingt: Gudenus wegen Wiederbetätigung verurteilt. In:wien.ORF.at, 26. April 2006. Abgerufen am 6. Oktober 2015.
  13. abcdeArmin Wolf:Vor Gericht mit John Gudenus. (Memento vom 6. Oktober 2015 imInternet Archive) In:be24/Börse Express, 14. August 2009, abgerufen am 20. August 2019.
  14. Aufstellung aller durch den Bundespräsidenten verliehenen Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich ab 1952 (PDF; 6,6 MB).
Normdaten (Person):Wikipedia-Personensuche | Kein GND-Personendatensatz. Letzte Überprüfung: 14. Juni 2021.
Personendaten
NAMEGudenus, John
ALTERNATIVNAMENGudenus, John Baptist Carl (vollständiger Name); Gudenus, Johann Baptist Carl (vollständiger Geburtsname)
KURZBESCHREIBUNGösterreichischer Militärangehöriger, Politiker (FPÖ), Abgeordneter zum Nationalrat, Mitglied des Bundesrates
GEBURTSDATUM23. November 1940
GEBURTSORTWien
STERBEDATUM14. September 2016
STERBEORTWien
Abgerufen von „https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=John_Gudenus&oldid=257820604
Kategorien:
Versteckte Kategorien:

[8]ページ先頭

©2009-2025 Movatter.jp