
Johann Stephan Gottfried Büsching (*18. April1761 inGöttingen; †23. April1833 inBerlin) warpreußischer Verwaltungsbeamter und langjährigerOberbürgermeister von Berlin.
Büsching wurde als Sohn des Geografen, Theologen, Philosophen und PädagogenAnton Friedrich Büsching geboren; seine Mutter war die DichterinChristiana Büsching. Unter seinen zwölf Geschwistern ist auch der 22 Jahre jüngere ArchäologeJohann Gustav Gottlieb Büsching, der aus der zweiten Ehe seines Vaters stammte.[1] Er verbrachte seine ersten Lebensjahre inSankt Petersburg, wo sein Vater Pfarrer der lutherischen Gemeinde war. Dieser wurde dann 1766 Direktor desGymnasiums zum Grauen Kloster in Berlin. Ein Jahr später wurde Johann Stephan Gottfried Schüler der von seinem Vater geleiteten Schule.
Von 1779 bis 1782 studierte Büsching in Göttingen und in Halle Jura undKameral-, also Verwaltungswissenschaft.
Nur ein Jahr nach dem Ende seiner über 18-jährigen Amtszeit als Berliner Oberbürgermeister starb Büsching im Alter von 72 Jahren in Berlin.
Büsching war zunächst zweiter Direktor derKriegs- und Domänenkammer inPreußisch Litauen mit Sitz inGumbinnen, dann Kriegs- und Steuerrat und ab 1804Stadtpräsident von Berlin. Im 1806 vonNapoleon I. französisch besetzten Berlin leitete Büsching bis Mai 1808 imComité administratif die Polizeiabteilung.
1809 wurde Büsching zum Bürgermeister gewählt; er vertrat zeitweise den schwerkrankenLeopold von Gerlach in dessen Funktion als Oberbürgermeister; nach Gerlachs Tod wurde Büsching am 24. Juni 1813 von derBerliner Stadtverordnetenversammlung zumOberbürgermeister von Berlin gewählt und im Februar 1814 in sein Amt eingeführt; er wurde damit der zweite Inhaber dieses erst seit 1809 bestehenden Amtes.
Während Büschings Amtszeit waren wesentliche Reformen nötig; viele vorher in der königlichen Residenz vom Staat getragene Kosten sollten nun von der Stadtverwaltung übernommen werden. Daher war die Haushaltsführung die zentrale Aufgabe des zweiten Berliner Oberbürgermeisters. Büsching gelang es, die Schulden der Stadt zu verringern; ihre Ausgaben wurden in zunehmendem Maße durch kommunale, insbesondere immobilienbezogene, Steuern gedeckt.
Die mit der zunehmenden Industrieansiedlung verbundenen sozialen Probleme stellten Büsching vor weitere Aufgaben; er setzte sich für das städtische Armenwesen ein; zu seinen Aufgaben gehörten dieArmenversorgung, die Witwenverpflegungsanstalt und die Offizierswitwenkasse. Büsching führte in Berlin Geldunterstützungen für Arme, kostenlose medizinische und Wohlfahrtsleistungen und das Armenschulwesen ein. Der Versuch, gegen den Widerstand der Stadtverordneten eine kommunale Arbeitsbeschaffungsanstalt für Arbeitslose einzurichten, gelang ihm allerdings nicht.
In seinen letzten Amtsjahren waren Büsching die drängenden Probleme der Stadt nach Darstellung des Historikers Gunther Hildebrandt teilweise entglitten; er nahm eher die Rolle einesAlterspräsidenten ein. Der vom Militär niedergeschlagenenSchneiderrevolution vom September 1830 standen er und sein Magistrat verständnislos gegenüber. Sie betrachteten den Aufruhr in erster Linie als „Unfug“ beziehungsweise Störung der öffentlichen Ordnung und verkannten seine politischen und sozialen Ursachen.[2]
Büsching wurde sowohl 1820 als auch 1826 mit großer Mehrheit wiedergewählt; zum Ende seiner dritten Amtsperiode trat der inzwischen fast 71 Jahre alte Büsching im März 1832 vom Amt des Oberbürgermeisters zurück.
Johann Stephan Gottfried Büsching wurde am 23. Februar 1832 für seine Verdienste um die Stadt die Würde einesStadtältesten von Berlin zuerkannt. KönigFriedrich Wilhelm III. verlieh ihm denRoten Adlerorden 2. Klasse. Eine Gedenktafel in derJüdenstraße inBerlin-Mitte erinnert an ihn.
| Personendaten | |
|---|---|
| NAME | Büsching, Johann Stephan Gottfried |
| KURZBESCHREIBUNG | preußischer Verwaltungsbeamter und langjähriger Oberbürgermeister von Berlin |
| GEBURTSDATUM | 18. April 1761 |
| GEBURTSORT | Göttingen |
| STERBEDATUM | 23. April 1833 |
| STERBEORT | Berlin |