DieConference on Jewish Material Claims Against Germany, auchClaims Conference undJewish Claims Conference (JCC), ist ein Zusammenschluss jüdischer Organisationen. Sie vertritt seit ihrer Gründung 1951 Entschädigungsansprüche jüdischer Opfer desNationalsozialismus undHolocaust-Überlebender. Die Organisation hat ihren Sitz inNew York City und unterhält inFrankfurt am Main,Wien undTel AvivRepräsentanzen.
Konrad Adenauer, der erste Bundeskanzler der 1949 gegründetenBundesrepublik, hielt im September 1951 eine Rede imdeutschen Bundestag, in der er die Bereitschaft derBundesregierung zur Entschädigung für Verbrechen derDeutschen anJuden erklärte.Nahum Goldmann, der Präsident desJüdischen Weltkongresses, berief später eine Konferenz von 23 jüdischen Organisationen nach New York ein. Die Teilnehmer einigten sich auf eine Organisationsform, die die zahlreichen materiellen Ansprüche bündeln sollte. DieJewish Claims Conference (JCC) war bei den Regierungsgesprächen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem StaatIsrael Verhandlungspartner inWiedergutmachungsfragen. Der Staat Israel machte Ansprüche israelischer Bürger geltend und die JCC die Interessen der außerhalb Israels lebenden Juden oder ihrer Erben, besonders in den USA.
Die inWassenaar beiDen Haag geführten Gespräche über Entschädigungszahlungen an jüdische NS-Opfer führten am 10. September 1952 zum Abschluss desLuxemburger Abkommens. Darin verpflichtete sich dieBundesrepublik Deutschland, gesetzliche Entschädigungsregelungen zu schaffen und im Verlauf der nächsten Jahre insgesamt 3,5 MilliardenMark an Israel und die JCC in Kompensation für die Eingliederungskosten mittelloser jüdischer Flüchtlinge zu zahlen. Die zur Gültigkeit nötige Abstimmung fand am 18. März 1953 im Bundestag statt. Von den 358 stimmberechtigten Abgeordnete stimmten 238 (66,5 %) mit Ja, 34 mit Nein und 86 enthielten sich.[1]
Mehrere Journalisten und Mitarbeiter des Auswärtigen Amts, wieWerner Otto von Hentig, versuchten das Abkommen über die Entschädigungszahlungen zu verhindern.
In enger Partnerschaft mit Israel hat die Jewish Claims Conference seither Zahlungen von Deutschland,Österreich, anderen Staaten und Industrieunternehmen erhalten. JCC finanzierte damit Programme zur Unterstützung der NS-Opfer.
Im Zuge desdeutschen Wiedervereinigungsprozesses sahen sich die Bundesrepublik Deutschland und dieDDR mit neuen Ansprüchen konfrontiert. Die DDR hatte sich (wie auch andereOstblock-Staaten) als Opfer desNationalsozialismus gesehen, aber nicht als Erbe seiner Hinterlassenschaft. Sie hatte jüdische Entschädigungsansprüche abgelehnt. Anlässlich des Empfangs von Rabbiner Israel Miller, damaliger Präsident der Jewish Claims Conference, durch denStaatsratsvorsitzendenErich Honecker im Juni 1987 formulierte die JCC Ansprüche auf dem Gebiet der DDR. Doch erst im September 1990 nach dem Ende der Diktatur begründete die DDR im Rahmen derWiedergutmachungspolitik eine Rückübertragungsmöglichkeit auch für die Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. DasGesetz zur Regelung offener Vermögensfragen, das ursprünglich zur Wiedergutmachung von DDR-Unrecht konzipiert war, wurde entsprechend auf NS-Verfolgte angewendet.[2] Die Jewish Claims Conference wurde in § 2 Abs. 1 VermG als Ersatzberechtigte für die Fälle eingesetzt, in denen die jüdischen Berechtigten keinen Antrag auf Wiedergutmachung gestellt hatten.[3]
Im Jahre 2005 unterlag derKarstadt-Konzern vor dem BerlinerVerwaltungsgericht und demBundesverwaltungsgericht der JCC im Rechtsstreit um mehrere Grundstücke inBerlin-Mitte, die bis zurIndustriereform in der SBZ demWertheim-Konzern gehört hatten.[4]Karstadt hatte gegen einen Bescheid desLandesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen geklagt, wonach die Grundstücke an die JCC übertragen werden sollten. Die JCC hatte die darauf gerichteten Ansprüche anstelle der Wertheim-Erben geltend gemacht. Die Behörde sah die JCC als legitime Rechtsnachfolgerin der Wertheim-Familie, die ihre Beteiligungen am Konzern 1938 wegen ihrer NS-Verfolgung verkauft hatte.[5] DasBundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) – Nachfolgebehörde des „Bundesamts zur Regelung offener Vermögensfragen“ (BAROV) – sprach im August 2006 der JCC, die die Erben am Erfolg beteiligte, auch das Eigentum desLenné-Dreiecks amPotsdamer Platz zu.[6]
Weitere Ansprüche werden inPolen,Tschechien und derSlowakei erhoben.
Durch Vertragsverhandlungen über das Rentenprogramm der JCC erreichte die Konferenz im Herbst 2007, dass über zehn Jahre weitere 250 Millionen Euro vomBundesministerium der Finanzen überwiesen werden, wobei der Empfängerkreis von 73.000 auf 79.000 Personen erweitert wurde. Unbefriedigt bleiben die Ansprüche von anderen Gruppen: Personen aus militärischen Arbeitsbataillonen und nichtdeutschen Konzentrationslagern; Personen, die weniger als sechs Monate inhaftiert waren; Menschen, die sich in sogenannten „offenen Ghettos“ aufgehalten haben; Personen, die bestimmte Einkommensgrenzen überschreiten; sowie Menschen in Westeuropa, die bisher wenig Entschädigung erhalten haben.[7]
Im Jahr 2014 einigten sich das Bundesfinanzministerium und JCC zusätzlich auf eine Einmalzahlung in Höhe von 2500 Euro für medizinisch-psychotherapeutische Hilfe an nach dem 1. Januar1928 geborene Juden, die sich als Kind mindestens sechs Monate in einem Konzentrationslager oder Ghetto aufhalten mussten oder sich versteckt hielten.[8]
Kritisiert wird die Organisation besonders von dem amerikanischen PolitologenNorman Finkelstein. Er erklärte, die JCC habe die Anzahl der möglichen Überlebenden künstlich überhöht; die Unterstützung durch die JCC richte sich vor allem an Juden in Israel sowie den USA, insbesondere osteuropäische Juden würden mit wenig hilfreichen Alibiprogrammen abgespeist; Restitutionsansprüche seien häufig vorschnell oder ohne rechtliche Grundlage angemeldet worden, und die noch lebenden Erben kämen, wenn überhaupt, nur in den Genuss marginaler Abfindungen.[9] Die JCC hat diese Kritik zurückgewiesen.
Im Laufe des Jahres 2008/2009 wurden im Zuge des israelischen DokumentarfilmsDie Zahlungsmoral von Guy Meroz und Orna Vilnai Federbusch vermehrt kritische Stimmen laut[10], die zudem eine größere Transparenz der JCC fordern und auf die unzureichende Entschädigung von NS-Opfern in Osteuropa hinweisen.[11]
2007 trat der VorsitzendeIsrael Singer im Zusammenhang mit Vorwürfen der persönlichen Bereicherung zurück.
Im Jahr 2010 wurde bekannt, dass der New Yorker Bundesstaatsanwalt nach zweijähriger Ermittlungsarbeit insgesamt 17 Verdächtige hat festnehmen lassen, davon sechs Mitglieder der Claims Conference, denen vorgeworfen wird, im großen Maßstab Gelder der deutschen Bundesregierung an nicht Berechtigte ausgezahlt zu haben. Es geht dabei um über 5500 Fälle, in denen Personen unbegründet als Opfer anerkannt wurden und an die insgesamt 42 Millionen Dollar Entschädigungszahlungen geleistet wurden.[12][13] Den Mitarbeitern wird vorgeworfen, sich an der Manipulation von zahlreichen Lebensläufen beteiligt zu haben, wodurch die Veruntreuung erst möglich wurde. Bekannt wurde der Vorfall, nachdem JCC-Mitarbeitern aufgefallen war, dass „innerhalb kurzer Zeit zwei angebliche NS-Verfolgte Entschädigungsansprüche mit ähnlichen Biografien“ gestellt hatten. Daraufhin startete die Leitung der JCC eine interne Untersuchung und schaltete die Staatsanwaltschaft und die BundespolizeiFBI ein.[14]
Im Jahr 2013 wurde infolgedessen in New York eine achtjährige Haftstrafe gegen den Direktor des Artikel-2-Fonds,Semen Domnitser, ausgesprochen.[15] Insgesamt ging es um einen Schaden von 57,3 Millionen Dollar. Neben Domnitser wurden zwei weitere Männer verurteilt, die vorgebliche Antragsteller „rekrutiert“ hatten.[16][17]