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Intergouvernementalismus

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AlsIntergouvernementalismus (auchIntergovernmentalismus, von lateinischinter, „zwischen“, und französischgouverner, „regieren“) bezeichnet man imVölkerrecht,Europarecht und derPolitikwissenschaft das Prinzip der Regierungszusammenarbeit zwischen Staaten innerhalb einer internationalen Organisation. Beispiele hierfür sind dieVereinten Nationen oder teilweise auch dieEuropäische Union, wo im Bereich derGemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik das Prinzip der Intergouvernementalität herrscht. Das heißt, die Entscheidungskompetenz verbleibt allein bei den Staaten (was insbesondere einEinstimmigkeitsprinzip bedingt).

Völkerrechtliche Bedeutung

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In der Lehre des internationalen Rechts bedeutet Intergouvernementalismus, dass Länder zwar gemeinsam Entscheidungen treffen, selbst aber souverän bleiben. Diese intergouvernementale Zusammenarbeit ist typisch für die meisten heutigen Internationalen Organisationen wie z. B. dieUNO oder dieOSZE.

Antonym zur intergouvernementalen Zusammenarbeit bedeutet der Begriff derSupranationalität, die zu einem Leitbegriff derEuropäischen Gemeinschaft geworden ist, völkerrechtlich, dass die in der EG supranational getroffenen Entscheidungen von den EG-Organen autonom getroffen worden und für alle Mitgliedstaaten bindend sind. Dies gilt seit demVertrag von Lissabon auch für dieEuropäische Union. Auch innerhalb der EU gibt es jedoch Bereiche wie dieGemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), die auf der intergouvernementalen Zusammenarbeit der Regierungen beruhen.

Intergouvernementale Elemente in der Europäischen Union

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ImRat der Europäischen Union, einem Teil des Institutionendreiecks der EU neben derKommission und demEuropäischen Parlament, herrscht im Bereich derAußen- und Sicherheitspolitik das Prinzip des Intergouvernementalismus. Nur beigemeinsamen Aktionen undStandpunkten beschließt derRat mitqualifizierter Mehrheit. Die Einzelstaaten können jedoch wichtige nationale Gründe geltend machen, so dass der Rat nur noch entscheidet, ob das Anliegen demEuropäischen Rat zur einstimmigen Entscheidung vorgelegt wird (siehe Art. 31 Abs. 2 UAbs. 2 EUV); diese Variante gilt als modifizierte Sonderform desLuxemburger Kompromiss von 1966. Als einstimmig gilt ein Beschluss allerdings auch dann, wenn sich einzelne Mitglieder enthalten. Diese Mitglieder sind nicht gezwungen, die Beschlüsse umzusetzen oder die daraus entstehenden Kosten mitzutragen (konstruktive Enthaltung). Allerdings akzeptiert das sich enthaltende Mitglied, dass der Beschluss für die Union bindend ist und es das Vorgehen der Union im Sinne des Beschlusses nicht behindern darf.

Im Gegensatz dazu steht das Prinzip derSupranationalität, das besagt, dass die in einer Organisation zusammengefassten Staaten zugunsten dieser Organisation Souveränitätsbereiche abgeben; die der Organisation zugehörigen Institutionen können dann für die Einzelstaaten bindende Entscheidungen treffen. So haben die EU-Mitgliedstaaten in vielen Bereichen Kompetenzen an die EU abgetreten und sind an Entscheidungen gebunden, die nach der sogenanntenGemeinschaftsmethode zustande kommen. Bei dieser wirken von den nationalen Regierungen unabhängige EU-Institutionen wie die Europäische Kommission und das Europäische Parlament wesentlich mit. Die Einzelstaaten sind über den Rat der EU zwar ebenfalls an diesen Entscheidungen beteiligt, haben dort aber keinVetorecht.

Normative Dimension

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Neben der Beschreibung intergouvernementaler Erscheinungsformen und Entscheidungsmechanismen im Institutionensystem der EU bezeichnet die politische Wissenschaft Intergouvernementalismus auch alserstrebenswertes bzw. normatives Ziel einer Denkrichtung im Integrationsprozess der Europäischen Union. Das Idealmodell einer solchen Kompetenzverteilung ist dasEuropa der Vaterländer. Intergouvernementalismus bedeutet dann die (Forderung nach) Beibehaltung nationalstaatlicherSouveränität in Abgrenzung zur Denkrichtung desSupranationalismus, der für eine Kompetenzausweitung zugunsten supranationaler Institutionen und Organe plädiert.

In derGeschichte der Europäischen Union gab es einflussreiche Vertreter der intergouvernementalistischen Schule, die das politische System des Staatenverbundes entscheidend mitgeprägt haben. So wird die europapolitische Ausrichtung des ehemaligen französischen StaatspräsidentenCharles de Gaulle häufig als Beispiel für intergouvernementale Verhandlungs- und Entscheidungsmechanismen genannt.Frankreich blieb von Juli1965 bis Januar1966 wegen seiner entschiedenen Ablehnung der bevorstehenden Einführung der qualifizierten Mehrheit als Abstimmungsmodus von den Sitzungen desMinisterrates fern, der dadurch monatelang beschlussunfähig war. Diese alsPolitik des leeren Stuhls bezeichnete Taktik des Nichtverhandelns mündete erst nach starker Nutzung der informellen Verhandlungskanäle in denLuxemburger Kompromiss, der einEinstimmigkeitsprinzip (und damit faktisch einVetorecht für jedes Mitgliedsland) vorsah. De Gaulle hatte damit für Frankreich ein Zeichen der Selbstbehauptung von Souveränitätsrechten gesetzt; zuvor war er mit seinenFouchetplänen 1961/1962 gescheitert.

Siehe auch

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Weblinks

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