Inhaltsangabe

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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Zum Sketch von Loriot sieheEnglische Ansage.
DIN 1426
BereichDokumentation
TitelInhaltsangaben
Kurzbeschreibung:Übersicht des Dokumenteninhalts
Letzte AusgabeOktober 1988

EineInhaltsangabe oderZusammenfassung ist eine Übersicht über den wesentlichenInhalt eines Textes oder Filmes. Gebräuchliche Formen von Inhaltsangaben sind dasInhaltsverzeichnis, dasAbstract und andere Formendokumentarischer Referate. Auch die englische BezeichnungSummary ist inwissenschaftlichen Arbeiten üblich. Die Inhaltsangabe ist in derDIN-NormDIN 1426 genormt.

Die Inhaltsangabe ist als kohärenter Text (nicht inSpiegelstrich- oder Listenform) auch eine wichtige schulische Schreibform. Im Unterschied zu einer an Produktnormen orientierten Sichtweise (vgl. oben) ist das Wiedergeben von Inhalten in der Schule, besonders im Deutschunterricht, aber prozessorientiert und funktional zu sehen: Ähnlich wie in der Nacherzählung, jedoch mit anderen sprachlichen Mitteln und in knapperer Form, sind in der Inhaltsangabe Texte, die verstanden und besprochen werden sollen, zu „reformulieren“.[1] Das setzt eine sowohl kognitive als auch sprachliche Leistung voraus, deren Eigenständigkeit gern unterschätzt wird: Die Inhaltsangabe gehört zu den anspruchsvollen Formaten schriftlicher Leistungsüberprüfung.[2]

Im Gegensatz zu einemResümee bzw.Fazit oder einemReview sollen Inhaltsangaben – in normativer Hinsicht – keineInterpretationen und Bewertungen enthalten. Im Gegensatz zuNacherzählungen sollen Inhaltsangaben weiterhin auch keine Spannungsbögen enthalten. Außerdem darf keine wörtliche Rede vorhanden sein. Diesen Normvorgaben widerspricht eine Analyse von Inhaltsangaben aus didaktischer Perspektive, wie sie etwa Abraham vornimmt: Demnach sei eine Inhaltsangabe „nie ‚objektiv-neutral‘. Sie wertet immer“;[3]:34 zudem enthalte sie schon immer „implizite Deutungsangebote“.[3]:31

Inhaltsangaben werden in der Regel in der Gegenwart (Präsens, bei Vorzeitigkeit imPerfekt) abgefasst. Da Inhaltsangaben kürzer als der Originaltext sind, müssen sie zwangsläufig Teile des Inhalts auslassen. Sie können als Mittel derSacherschließung dienen. Die Inhaltsangabe einesBuchs, einerDissertation oder von Ähnlichem hat meist eine halbe bis eine Seite Umfang. Sie soll die wichtigsten Ergebnisse und verwendeten Methoden in allgemeiner (nicht zu spezieller)Fachsprache darstellen.

In der schulischen Inhaltsangabe wird dem eigentlichen Hauptteil ein Basissatz vorangestellt, der das Thema nennt; also nicht den eigentlichen Textinhalt, sondern das, worum es dem Autor geht. Nach dem Hauptteil folgt ein kurzer Schlussteil, ein Fazit, in dem anders als beim Hauptteil eine Wertung nicht nur erlaubt, sondern erwünscht ist.

Inhaltsangaben vonKinofilmen werden auchSynopsis genannt.

Siehe auch

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Weblinks

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Wiktionary: Inhaltsangabe – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

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  1. Ulf Abraham, Martin Fix:Inhalte wiedergeben. Informationen verarbeiten – Texte reformulieren. In:Praxis Deutsch 197. 2006. S. 6–15.
  2. Thomas Zabka:Texte über Texte als Formate schriftlicher Leistungsüberprüfung: Nacherzählung, Inhaltsangabe, Analyse, Interpretation und benachbarte Aufgaben. In: M. Kämper-van den Boogaart / K.H. Spinner (Hrsg.):Deutschunterricht in Theorie und Praxis, Bd. 11: Lese- und Literaturunterricht. Teil 3. Schneider Verlag Hohengehren, Baltmannsweiler, S. 60–88.
  3. abUlf Abraham:Lesarten – Schreibarten. Formen der Wiedergabe und Besprechung literarischer Texte. Klett, Stuttgart 1994.
Normdaten (Sachbegriff):GND:4161732-0(lobid,OGND,AKS)
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