DieHofkapelle entstand unter denKarolingern als zentrale geistliche Institution amKönigshof. Sie war die einzige institutionelle Verwaltungseinheit im Frankenreich und seinen Nachfolgereichen in Europa. Vom Königshof ausgehend entwickelten sich auch an anderen Fürsten- und Bischofshöfen Hofkapellen.
In der Hofkapelle sind alle am Königshof tätigenKleriker zusammengefasst. Diese verrichteten sowohl religiöse als auch weltliche Aufgaben. Sie waren für die sakralen Handlungen und Gottesdienste am Hof zuständig. Der NameKapelle und daraus folgendKaplan leitet sich von derReliquie des Mantels desHeiligen Martins ab, derlateinischcappa odercapella genannt wurde und deren Aufbewahrung unter die Aufgaben der Hofkleriker fiel.[1]
Im administrativen Bereich waren die Kapläne für die schriftlichen Verwaltungsaufgaben, also die Ausfertigung von Urkunden undKapitularien, zuständig. Die Hofkapelle war zentrales Organ der weltlichen und geistlichen Ordnung des Reiches. Die Ausführung der Verwaltung des Reiches lag in den Händen derGrafen.
An der Spitze der Kapelle stand seitLudwig dem Deutschen der Erzkaplan (lat.archicapellanus). Erster Erzkaplan war BischofBaturich von Regensburg. Wegen derKanzleifunktion der Hofkapelle wurde dieser auch baldErzkanzler (archicancellarius) genannt.
Ab 870 bekleidete dieses Amt derErzbischof vonMainz.Otto der Große musste jedoch den Erzbischöfen vonKöln undVienne (späterTrier) ebenfalls die Erzkanzlerwürde zugestehen. Daraus entwickelten sich die drei geistlichenErzämter, die für die Reichsbereiche Deutschland (Mainz), Italien (Köln) und Burgund/Arelat (Trier) zuständig waren.
Wegen der häufigen Abwesenheit der Erzkanzler vom Königshof führte während dieser Zeit der (Reichs-)Kanzler die Geschäfte und wurde dadurch zu einem wichtigen Berater des Königs.