DieEheschließung – auchHochzeit,Heirat,Vermählung undTrauung – umfasst in Abhängigkeit von den jeweiligen religiösen, rechtlichen und kulturellen Rahmenbedingungen einer Gesellschaft vielfältige soziale und privatrechtliche Verträge, religiöse und weltlicheRiten,Zeremonien undHochzeitsbräuche sowie begleitendeFeiern zu Beginn einerEhe. Eine Eheschließung begründet umfangreiche soziale und ökonomischeRechte und Pflichten zwischen den dadurch verbundenen Partnern und ihrenFamilien,Abstammungsgruppen oderClans. Die Hochzeitszeremonie hat die Funktion, die Rechtmäßigkeit der Beziehung zu bestätigen, um die gegenseitigeFürsorge sowie dieLegitimität möglicher innerhalb der Ehe gezeugtenNachkommen abzusichern; in vielen Kulturen bedingt die Ehe deren Geburtsrechte. Die Hochzeit kann alsÜbergangsritus für dasBrautpaar betrachtet werden. Bei Hochzeitsfeiern findet in vielen Kulturen ein ritueller Austausch von Gütern oder Diensten statt (wieMitgift,Brautpreis,Brautgabe,Brautbuch,Brautdienst,Morgengabe).
Bräutigam ist eine ursprüngliche Zusammensetzung aus althochdeutschbrūt ‚Braut‘ und dem heute ausgestorbenen althochdeutschengomo ‚Mann‘ und bedeutet damit eigentlich „Brautmann“.[1]
Im WortHeirat, dessen ursprüngliche Bedeutung ‚Hausstand‘ war, steckt im vorderen Teil des Worts germanischheiwa-, heiwōn ‚Haushalt, Familie‘, im hinteren TeilRat im Sinne von ‚Besorgnis‘, doch möglicherweise liegt auch eine sekundäre Anlehnung anRat vor.[1]
Vermählung ist vom Verbvermählen abgeleitet, das seinerseits auf ein älteres(ge)mahelen, (ge)mehelen zurückgeht, das ‚versprechen‘ bedeutete.[1]
Hochzeit hat seine heutige Bedeutung seit dem 15. Jahrhundert; das Wort, das aus althochdeutschdiu hōha gezīt ‚hohes Fest‘ zusammengewachsen ist, hatte ursprünglich eine allgemeinere Bedeutung.[1]
Trauung ist eine Ableitung vontrauen, was mittelhochdeutsch unter anderem ‚jemanden jemandem anvertrauen‘ und von hier ausgehend ‚ehelich verloben‘ bedeutete.[1]
Das ältere Wort für ‚Hochzeit‘, das sich heute noch in deutschen Mundarten und in den skandinavischen Sprachen (zum Beispiel schwedischbröllop) findet, warBrautlauf (althochdeutschbrūt[h]louft), womit vermutlich die ‚Heimführung der Braut‘ gemeint war.[1]
Das im WortVerpartnerung enthaltenePartner ist eine im 19. Jahrhundert vollzogene Entlehnung aus demNeuenglischen, die überaltfranzösischparconier auflateinischpartiōnārius ‚Teilhaber‘, zupars ‚Teil‘, zurückgeht.[1]
InGriechenland undRom wurde die Ehe als eine hauptsächlich zivilrechtliche Angelegenheit angesehen. Ein Register, in dem Eheschließungen eingetragen wurden, gab es nicht. Ehen wurden zwischen Familien bzw. deren Oberhäuptern (pater familias) ausgehandelt.[2] Die Frau ging in den Haushalt des Bräutigams über und bekam – als durchausbedingtes Geschenk an die Familie des Bräutigams – eineMitgift, die unter anderem ihr Auskommen sichern und sicherstellen sollte, dass sie dort gut behandelt wurde.[3]
Altgriechische Darstellung eines Hochzeitswagens
Imattischem Recht wurden zwei Formen der Eheschließung unterschieden: die gewöhnliche Verheiratung einer jungen Frau (ἐγγύησις,engýēsis) und die Verheiratung einer Witwe, die, um der Familie das Erbe zu erhalten, einen Verwandten des Verstorbenen heiraten sollte (ἐπιδικασία,epidikasia).[4] Die Eheschließung bestand aus einer Abfolge von mehrheitlich rein weltlichen Zeremonien:[5] Jeder rechtsgültigen Ehe musste eine feierliche Verlobung vorangehen, bei der auch über die Mitgift (προίξ,proíx; φερνή,phernḗ) verhandelt wurde. Vor der Vermählung, die meist im EhemonatGamelion stattfand, wurden den Schutzgöttern der Ehe – besondersZeus,Hera undArtemis – Opfer dargebracht, danach mussten sowohl Braut als auch Bräutigam sich einem rituellen Brautbad (λoυτρoφóρoϛ,loutrophoros) unterziehen. Am eigentlichen Hochzeitstage wurde im Elternhaus der Braut ein Hochzeitsmahl (θοίνη γαμική,thoínē gamikḗ) ausgerichtet. Bei Einbruch der Dunkelheit führte der Bräutigam die Braut dann auf einem von Pferden gezogenen Wagen heim, dem eine Prozession der Freunde und Familien folgte; in anderen Darstellungen bewegte sich der ganze Festzug zu Fuß.[6] Im Hause der Schwiegereltern wurde die Braut von der Schwiegermutter empfangen, erhielt symbolträchtige Speisen und entschleierte sich imThalamos des Hauses erstmals vor ihrem neuen Gatten. Die beiden folgenden Tage waren für die Entgegennahme von Hochzeitsgeschenken bestimmt.[7]
ImRömischen Reich war eine Eheschließung nur dann mit einem Vertrag verbunden, wenn eine Mitgift übergeben werden sollte. Auch eine Zeremonie war nicht zwingend vorgeschrieben.[8] Wenn sie aber stattfand, ging der Eheschließung wie in Griechenland eine Verlobung voran, bei der Geschenke ausgetauscht und die Mitgift vereinbart wurden. Der Vertrag wurde mit einem formellen Kuss (osculum) besiegelt.[9]Aulus Gellius erwähnt im 2. Jahrhundert in seinem einzigen überlieferten WerkNoctes Atticae den Brauch, dass die Braut vom Bräutigam einen Verlobungsring empfängt.[10]
Am Tage der eigentlichen Eheschließung wurde der Ehevertrag unterzeichnet. Das Protokoll für die begleitenden Feierlichkeiten war an die griechische Tradition angelehnt und sah unter anderem ebenfalls eine Prozession (Heimführung bzw. Heimholung der Braut,domum deductio[11]) und ein großes Festmahl vor. Römische Bräute trugen eine weißeTunika recta und eine komplizierte Frisur aus aufgesteckten Zöpfen (Tutulus).[12] Darüber lag ein möglicherweise gelborangefarbener oder roter Schleier (flammeum, auch:maforte,mavorte[13]), der Tunika und Kopf, nicht aber das Gesicht bedeckte.[14] BeiCatull heißt es:„Komm’, die Blüte des lieblichen Majorans um die Stirn’, in der Linken den strahlenden Hochzeitsschleier, den weißen Fuß in der gold’nen Sandale“.[15]
ImJudentum ist der Zweck der Ehe – Gefährtenschaft des Paares – sowohl imTalmud als auch in der Tora (Genesis 2,7–24 EU,Prediger 4,9–12 EU) festgeschrieben.[16] Die Vorgehensweise für eine Heirat ist in derMischna festgelegt, die zurTora gehört. Als mündliche Überlieferung war die Mischna vermutlich bereits vor dembabylonischen Exil (597–539 v. Chr.) entstanden; ihre heutige Schriftform erhielt sie im frühen 3. nachchristlichen Jahrhundert.[17]
Die Eheschließung gliedert sich nach der Mischna in zwei Stufen: Verlobung und Heirat. Am Vorabend der Verlobung unterzogen sich Mann und Frau unabhängig voneinander einem rituellen Bad (Mikwe).[18] Die Verlobung (qidduschin,erusin), deren Einzelheiten im TraktatQidduschin geregelt sind, war eine in erster Linie rechtliche Transaktion, durch welche die Braut mit ihrem Einverständnis für ihren Bräutigam „bereitgestellt“ und dem Verbot von Ehebruch und verschiedenen weiteren Handlungen (arayot, entsprechend3. Mose 18 EU;mamzerut, entsprechend5. Mose 23,2 EU u. a.) unterworfen wurde.[19] Dem Wortlaut des Traktats entsprechend kann die Verlobung auf dreierlei Weisen erfolgen: durch ein Geldgeschenk an die Frau, durch eine schriftliche Absichtserklärung an die Frau oder durch sexuellen Verkehr; die letztere Möglichkeit wurde durch dieRabbiner später verworfen.[20] Erst in nachtalmudischer Zeit wurde es üblich, dass der Mann der Frau bei der Verlobung anstelle des Geldes einen unverzierten goldenenHochzeitsring gab; in einigen Regionen, etwa inJemen und inAleppo, steht im Zentrum der Verlobung noch heute die Übergabe einer symbolischen Münze.[21] Von der Talmudischen Zeit (324–638 n. Chr.) bis ins Hochmittelalter wurde im Rahmen der Verlobung auch der Ehevertrag (ketubba) unterschrieben und verlesen, in dem die Pflichten des Mannes sowie die finanzielle Absicherung der Frau im Falle einer Scheidung oder Witwenschaft geregelt waren.[22]
Nach der Verlobung sollte der Mann sich etwa ein Jahr lang entweder dem Torastudium widmen oder die wirtschaftlichen Voraussetzungen für den Unterhalt seiner künftigen Familie schaffen; die Braut sollte ihre Aussteuer anfertigen.[23] Erst danach folgte die Heirat (nisu'in,nissuin), nach der das Brautpaar auch sexuelle Beziehungen aufnehmen durfte. Die Liturgie begann mit den „Sieben Segnungen“ (sheva brachot, TraktatKtubbot), die in der Talmudischen Zeit für Braut und Bräutigam getrennt vorgenommen wurden.[24] Die Verwendung derChuppa, des noch heute gebräuchlichen Traubaldachins, ist im TraktatGittin zwar erwähnt, fand in den jüdischen Trauritus aber frühestens im Mittelalter Eingang.[25] Auch die Anwesenheit und Mitwirkung einesRabbis war vor dem 14. Jahrhundert nicht erforderlich.[24] Einige Elemente der jüdischen Trauliturgie sind dagegen sehr alt, darunter der Brauch, dass der Bräutigam das Gesicht der Braut mit einem Schleier bedeckt (bedeken,hinuma;1. Mose 24,64–65 EU, Traktat Ktubbot 17b),[26] und das Zerbrechen eines Weinglases (TraktatBrachot 5:2), das die Brautleute auch auf dem Höhepunkt ihres persönlichen Glücks an die Zerstörung desJerusalemer Tempels (586 v. Chr.) gemahnen soll.[27]
Wie in Griechenland und Rom war auch im Judentum eine Brautprozession üblich; wenn der Bräutigam die Braut in der Nacht heimführte, erleuchteten die Teilnehmer den Festzug mitÖllampen undFackeln.[28] Das christlicheNeue Testament belegt diese Praxis der Prozession mit demGleichnis von den klugen und törichten Jungfrauen (Matthäus 25,1-13 EU)[24] und ergänzt, dass das Hochzeitsfest endete, wenn der Bräutigam die Festgesellschaft verließ.[29]
Bei dengermanischen Völkern bildete die Muntehe die normale Form der Eheschließung. Die Ehe wurde zwischen dem Bräutigam und dem Muntwalt der Braut (z. B. dem Vater) vereinbart. Um die personalrechtlichen Gewaltverhältnisse der Familie über die Braut (Muntgewalt), die imgermanischen Recht eine große Rolle spielten, abzulösen, gab der Bräutigam einen Muntschatz(dos). Wie in vielen Teilen der antiken Welt gliederte die Eheschließung sich auch bei den Germanen in Verlobung(desponsatio) und Trauung(traditio puellae). Voraus ging dieBrautwerbung.[30]
Im Zentrum der Verlobung stand der Abschluss eines rechtsförmlichen Vertrages, mit dem der Muntwalt sich verpflichtete, dem Bräutigam die Braut samt der Muntgewalt zu übertragen; der Bräutigam leistete vomMuntschatz mindestens eine Anzahlung; die Braut verpflichtete sich zur Treue gegenüber dem Verlobten.[31]
Die Trauung fand im Kreise der Verwandten statt und bestand aus einer Reihe von rechtsförmlichen Handlungen (Kniesetzung, Fußtritt, Handergreifung).[32] Für das öffentliche Sichtbarwerden der Eheschließung sorgte anschließend die Heimführung der Braut im feierlichen Zug von Brautmännern undBrautjungfern in das Haus des Bräutigams. Den Abschluss bildete ein festliches Gelage (Brautbier).[33][34]
Eine Heirat nach germanischer Tradition wird imNibelungenlied (ca. 1230) erwähnt, woSiegfriedKriemhild „nach der Sitte“ heiratet, indem er sie in den Arm nimmt und küsst.[35]
Neben der Muntehe kannten die germanischen Gesellschaften unter anderem dieFriedelehe; nachweisen lässt diese sich etwa beimerowingischen Königen und beiKarl dem Großen.[36] Von der Muntehe wird die Friedelehe herkömmlich dadurch unterschieden, dass sie allein aufgrund der Übereinstimmung der Gatten zustande kam, also auch ohne Konsentierung durch Angehörige der Frau. Die einzige Zuwendung, die die Friedel vom Bräutigam erhielt, war dieMorgengabe.[37]
Die Position derAlten Kirche zur Ehe war äußerst zwiespältig. Einerseits standen diefrühen Christen in der jüdischen und römischen Tradition, andererseits jedoch räumten sie, dem überlieferten Vorbild ihres Religionsstifters und dessen TäufersJohannes entsprechend, im Hinblick auf das bereits zu den eigenen Lebzeiten erwarteteReich Gottes demZölibat einen hohen Stellenwert ein und sahen die Ehe nur als nachrangige Alternative für solche Gläubige, denen sexuelle Entsagung nicht möglich sei (1 Kor 7,6–9 EU).
Jesus selbst verwendete zwar Gleichnisse aus dem Themenkreis der Hochzeit (Vom großen Abendmahl,Ehrenplätze bei der Hochzeit, Von den klugen und törichten Jungfrauen) und als diePharisäer ihn zu seiner Position zur Ehe befragten, verwies er sie auf1. Mose 2,24 EU, wonach Frau und Mann von Gott zusammengefügt undein untrennbares Fleisch seien (Markus 10,5–9 EU). Gleichzeitig predigte er aber Weltabkehr und forderte die, die ihm nachfolgen wollten, dazu auf, sich von ihren Frauen und Kindern abzuwenden (Lukas 14,26 EU).
Im1. Korintherbrief schriebPaulus:„Demnach, welcher verheiratet, der tut wohl; welcher aber nicht verheiratet, der tut besser.“[39] Um 160 n. Chr. entstand die Bewegung derMontanisten, im frühen dritten Jahrhundert formulierteTertullian in seiner SchriftDe exhortatione castitatis umfassende Anweisungen für ein keusches Leben,[40] und um 320/325 gründetePachomios die ersten christlichenKlöster.Basilius von Ancyra († um 365) kritisierte in seiner SchriftDe virginitate die in der frühen christlichen Gemeinschaft offenbar verbreitete Praxis der Selbstkastration.[41]
Gegen die Eheablehnung in den urchristlichen Gemeinden regte sich bereits früh Widerspruch, so etwa imErsten Clemensbrief, den der römische BischofClemens am Ende des ersten nachchristlichen Jahrhundert an die Gemeinde inKorinth schrieb; darin kritisierte er diejenigen, die mit ihrer Enthaltsamkeit prahlen, und erinnerte daran, dass Gott Mann und Frau zu dem Zwecke geschaffen habe, dass sie fruchtbar sein und sich mehren mögen (1. Mose 9,1 EU).[42]Tertullian († nach 220) bezeichnete bestimmte seiner christlichen Zeitgenossen, die das Heiraten abschaffen wollten, alsHäretiker.[43] Um das Jahr 400 kritisierteJohannes Chrysostomos in seiner SchriftDe virginitate liber diejenigen seiner Zeitgenossen, die die Ehe verbieten wollen, und wies auf, dass letztere die „Wogen der Begierlichkeit“ aufnehme und den Gläubigen dadurch „vorzüglich Ruhe und Schutz“ gewähre.[44]
Spezielle christliche Traurituale spielten in der Antike zunächst aber nur eine geringe Rolle, auch Christen nahmen die Möglichkeit nur gelegentlich wahr.[45] Die kirchliche Trauung war nicht verpflichtend, und noch im Jahre 866 stellte PapstNikolaus I. ausdrücklich fest, dass der Verzicht auf kirchliche Feierlichkeiten und Segnungen keine Sünde darstellen.[46]
Bis in die Renaissance hinein heirateten die weitaus meisten Paaregewohnheitsrechtlich, den jeweiligen lokalen Gesetzen, Gebräuchen und Traditionen entsprechend und ohne jede kirchliche Mitwirkung.[47] Viele Ehen kamen gänzlich formlos und ohne Zeugen einfach dadurch zustande, dass der Mann auf seine Frage, ob die Frau ihn heiraten wolle, von ihr eine positive Antwort erhielt.[48] Die abwertende Bezeichnung „Winkelehe“ (auch:Matrimonia clandestina) kam erst auf, nachdem die römische Kirche die Eheschließung zu monopolisieren suchte und die Vorgehensweise ächtete, bestrafte und in die Heimlichkeit drängte.[49]
Einer der frühesten Hinweise auf die Liturgie einer christlichen Eheschließung findet sich bei Tertullian, der von einer Abfolge von Trauung,Eucharistie und Einsegnung (benedictio nuptiarum) berichtet.[50] Aus dieser grundlegenden Liturgie entwickelten sich später dieTrauungsmesse und zahlreiche Segnungsbräuche, die zunächst ganz uneinheitlich gehandhabt wurden.[45]
Chrysostomos, dem besonders an der Überwindung der heidnischen Bräuche gelegen war, orientierte sich bei seiner Suche nach Vorbildern am Alten Testament bzw. der Heirat vonRebekka undIsaak (1. Mose 24 EU):„siehe, wie dort nirgends eine diabolische Pompa [= Brautzug], nirgends Cymbeln, Flöten, Chortänze, satanische Convivien [= Gastmähler]und mit jeglicher Unanständigkeit angefüllte Schmähreden sich zeigen; dagegen herrscht aller Anstand, alle Weisheit, alle Mäßigung!“[51] Brautschleier und Brautring waren bereits bei den Römern üblich gewesen. Belege dafür, dass die Christen diese Bräuche übernahmen, finden sich bezüglich des Schleiers (velamen sacerdotale) erstmals beiAmbrosius († 397),[52] und bezüglich des Brautringes beiIsidor († 636).[53] Den Schleier deutete Isidor als einen Ausdruck der Bescheidenheit der Braut und ihrer Unterordnung unter den Willen des Mannes.[54] Das ersteSakramentar, das ausdrücklich dieKommunion des Brautpaares vorsah, war dasSacramentarium Gelasianum (um 750).[54] AlsSchriftlektionen sind imLiber Comicus Toletanus Teplensis (zwischen dem 7. und 9. Jahrhundert) angegeben:Jeremia 29,5–7 EU,1. Korinther 7,1–14 EU,Matthäus 19,3–6 EU undJohannes 2,1–11 EU.[54]
Die bereits in germanischer Zeit verbreitete Muntehe bestand im Mittelalter weiter fort, und unter der kirchlichen Einflussnahme drängte seit dem 8. Jahrhundert die „dotierte Muntehe“ alle daneben noch bestehenden Eheformen mehr und mehr zurück.[55] Während dieBrautgabe in germanischer Zeit meist an die Sippe bzw. den Muntwalt der Braut gezahlt wurde, war bei der Dotalehe die Braut selbst die Empfängerin; im Falle einer Witwenschaft diente die Gabe ihr nun als wirtschaftliche Absicherung.[56]
Vermutlich im Frühmittelalter entstand im germanischen Recht das Konzept desBeilagers, das allerdings erst im Hochmittelalter verschriftlicht wurde, im deutschsprachigen Raum etwa imMühlhäuser Reichsrechtsbuch (1224/1231). Der Geschlechtsverkehr des Paares in der Hochzeitsnacht wurde somit bereits vor der Christianisierung der Ehe ein konstitutiver Teil der Hochzeit.[57] Nach derBrautnacht[58] erhielt die Frau vom Manne dieMorgengabe, durch die sie als rechtmäßige Ehefrau ausgezeichnet wurde.[33] Der Brauch der Morgengabe stammte von der Praxis derFriedelehe her, wurde dann aber auch für die Muntehe üblich, wo die Gabe zurdos hinzutrat.[59]
Das anhand von Sprachvergleichen rekonstruiertegermanische Wort für die Hausgemeinschaft warhīwa-*; inalthochdeutscher Zeit entstand daraus das Verbhīwen* und imMittelhochdeutschen schließlichhîwe, hîje, hîe. Bis ins Hochmittelalter sind dies die einschlägigen Verben, mit denen die Heirat bezeichnet wird. Bereits im Althochdeutschen entstand daneben dasKompositumhīrāt, dessen zweiter Bestandteilrātso viel wie „Zurüstung“, „Einrichtung“, „Stiftung“ bedeutet.[60] Zunächst bezeichnete mittelhochdeutschder hîrât (maskulinum) den geordneten[61] ehelichen Hausstand oder eben Hausrat und erst später die Eheschließung und Vermählung.[62][63] Nach anderer Quelle bezog das Wort sich auf dieHeimführung (ahd.heimleiti) der Braut, die seit der germanischen Zeit unabhängig von der Eheform den rituellen Kern aller Eheschließungen bildete.[34]
Noch inLuthers Bibelübersetzung (1545) kommt das SubstantivHeirat nicht, das Verbheiraten nur gelegentlich vor (1. Korinther 7,38 LUT); daneben verwendet Luther auch das Verbehelichen (1. Mose 25,7 EU,Sprüche 30,23 EU).
Kirchenrechtliche Perspektive: die Ehe alscontractio undconsummatio
Die kirchenrechtliche Regelung der Eheschließung erfolgte in vielen Einzelschritten: zunächst durch die aufKonzilien verabschiedetenCanones, die im Hochmittelalter dann zumCorpus Iuris Canonici zusammengefasst wurden.
contractio
Die Ehe hat im Christentum Vertragscharakter, ein Konzept, das aus dem römischen Recht übernommen wurde und von Kirchenvätern wie Augustinus und Chrysostomos bereits in der Antike für das Christentum adaptiert wurde. Als praktische Folge ergab sich für die Eheschließung nicht nur die Konsenserfordernis, sondern auch die Formfreiheit.[64] Selbst nach der Sakramentalisierung der Ehe gingen die römischen Theologen davon aus, dass die Brautleute sich das Sakrament selbst spenden und der Priester nur ein qualifizierter Zeuge sei.[65] Verlöbnis und Ehe kommen grundlegend dadurch zustande, dass beide Brautleute der Vermählung zustimmen.[66] Das von Bräutigam und Braut gegebene Jawort bildet seitdem den Mittelpunkt des christlichen Trauritus.[67]
Die Haltung der Kirche zum Vollzug der Ehe hat sich im Laufe der Jahrhunderte durchaus gewandelt. So beschloss das vierte Konzil von Karthago (398) noch:„Bräutigam und Braut sollen, um den Segen des Priesters zu empfangen, von ihren Eltern oder von Brautjungfern (Brautführern) geleitet werden und nach Empfang des Segens aus Ehrfurcht vor demselben die erste Nachtin der Jungfräulichkeit verharren.“[68]
Eine Ehe, welche unter Christen immer als Schwelle für die Ausübung legitimer Sexualität verstanden wurde, wurde durchcontractio (Ehevertrag, Eheversprechen) undconsummatio (Vollzug der Ehe) geschlossen. Damit hatten sich die Brautleute dasEhesakrament gespendet. Weil der Vollzug zur Rechtsgültigkeit der Ehe erforderlich war, wurde er bisweilen unter Zeugen vorgenommen oder durch „Beweise“ dokumentiert.[69] Im Allgemeinen galt aber die widerlegbare rechtliche Vermutung des Ehevollzugs ab dem Zeitpunkt, zu dem der Bräutigam seine Braut „heimführte“ und zu sich nahm. Da eine Scheidung undenkbar war, konnte die Ehe nur aufgelöst werden, wenn das Fehlen einer Voraussetzung bei der Eheschließung nachzuweisen, die Ehe also von vornherein ungültig gewesen war (vgl.Ehenichtigkeit). Ansonsten war zwar eine „Trennung von Tisch und Bett“ möglich, die Wiederheirat der getrennten Partner mit einem neuen Partner aber ausgeschlossen.
Zu den ersten Autoren, die eine Verchristlichung der Eheschließung forderten, zählt derapostolische VaterIgnatius von Antiochien, der im zweiten Jahrhundert in seinemBrief an Polykarp schrieb:„Es gehört sich, dass Bräutigam und Braut mit Gutheißen desBischofs die Verbindung eingehen, damit die Ehe sei im Sinne Gottes und nicht nach sinnlicher Begierde. Alles geschehe zu Gottes Ehre.“[70] Deutlich schärfer wird die Forderung nach einer christlichen Eheschließung beiTertullian († nach 220), der die nicht vor der Kirche geschlossenen Ehebündnisse auf eine Stufe mitEhebruch undHurerei stellte.[71] Ein strenges Gebot der Einsegnung der Ehe durch einen Priester folgte durch PapstHormisdas († 523).[72]
Wie derAnthropologeJoseph Henrich aufgewiesen hat, verfolgte die römisch-katholische Kirche imweströmischen Reich vom 6. Jahrhundert an ein rigoroses Heirats- und Familienprogramm, dessen Ziel vor allem darin bestand, die mächtigenClans zu zerschlagen. Diese hatten bis dahin in hohem Maße die Loyalität ihrer Mitglieder gebunden. Um Loyalität für die eigene Sache zu gewinnen, unterband die Kirche Ehen zwischen Cousins, Inzest und Scheidungen. Von 1003 an durften imHeiligen Römischen Reich nicht einmal mehr Cousins 6. Grades heiraten. Fast überall in Westeuropa schrumpften die Familien. Infolge der Heiratsbeschränkungen blieben auch immer mehr Gläubige kinderlos und vererbten ihren Besitz der Kirche.[73]
Im Jahre 780 schriebKarl der Große per Gesetz vor, dass eine Eheschließung nur gültig sei, wenn das Brautpaar dabei nach altem Gebrauch mit Gebeten und Eucharistie (latein.precibus et oblationibus) eingesegnet werde.[74]
Bereits der KirchenvaterAugustinus (354–430) hatte Grundlagen für eine Sakramentalisierung der Ehe geschaffen.[75] In seiner SchriftDe bono coniugali (401) stellte er die christliche Ehe auf das Fundament dreier Elemente:proles (Kinder),fides (Treue) undsacramentum (die Ehe alsSakrament, als sichtbares Zeichen einer unsichtbaren göttlichen Realität).[76]
Bis diese tatsächlich erfolgte, vergingen allerdings sieben Jahrhunderte. Das erste offizielle Kirchendokument, in dem die Ehe als Sakrament bezeichnet wurde, entstand auf demZweiten Laterankonzil (1139); eine Bestätigung folgte auf demKonzil von Verona (1184). Gänzlich unstrittig wurde der neue Stellenwert der Ehe, als im Jahre 1274 auf demZweiten Konzil von Lyon die Siebenzahl der Sakramente festgestellt wurde.[77]
Noch im 12. Jahrhundert bestand die religiöse Zeremonie hauptsächlich darin, dass Mann und Frau untereinander Segnungen und Gebete austauschten; der Priester trat nur in Erscheinung, um die Vereinbarungen des Paares zu bezeugen. Dies änderte sich grundlegend nach der Sakramentalisierung. Der Priester übernahm die Leitung der Zeremonie und ein fester Trauritus entstand, so wie er im Kern bis in die Gegenwart erhalten ist.[78]
Den Anfang der neuenKasualie markierte die Brauttorvermählung, eine Trauung auf dem Kirchplatzin facie ecclesiae; diese mindestens seit dem 10. Jahrhundert übliche Vorgehensweise[79] hatte ihren Ursprung im normannisch-angelsächsischen Bereich und breitete sich von dort über andere Gebiete des Abendlandes aus. Der vom Priester geleitete Ritus umfasste Gebete, die Erfragung des Ehewillens, die Anvertrauung der Brautleute aneinander, die Überreichung der Gaben des Bräutigams (Ring, manchmal auch Münzen oder Eheurkunde) an die Braut und eine abschließende Segensbitte. Darauf folgte in der Kirche eine Brautmesse.[80] Das Privileg einer rechtsförmig geschlossenen Ehe wurde bis ins ausgehende 14. Jahrhundert allerdings nur vonAdligen in Anspruch genommen.[81]
Seit demvierten Laterankonzil (1215) war es verbindlich, dass der Priester eine geplante Trauung öffentlich bekannt machte; Zweck diesesAufgebots war es, Zeit zu gewinnen, um eventuelleEhehindernisse – etwa eine bereits bestehende Ehe – ermitteln zu können. Nach der Einführung der Zivilehe im 19. Jahrhundert übernahmen in Deutschland die Standesämter die Praxis; erst 1998 wurde sie endgültig abgeschafft.[82]
Seit dem 12. Jahrhundert sindTrauungen per Stellvertreter („Handschuhehen“, Prokuraehen) belegt. Eines der frühesten Beispiele bildet der Fall derIsabella II. von Jerusalem (1212–1228), die im August 1225 in der Heilig-Kreuz-Kathedrale inAkkon mit dem kaiserlichen Prokurator Bischof Jakob von Patti vermählt und anschließend inTyros gekrönt wurde, bevor sie im November desselben Jahres inBrindisi mit ihrem eigentlichen Ehemann, KaiserFriedrich II., zusammengeführt wurde.[83] Trauungen per Stellvertreter kamen ausschließlich im Hochadel vor, wenn die Braut, die aus einem fernen Land eingeschifft werden musste, aus politischen Gründen ausgewählt worden war.[84] Die Regelung war ein Bestandteil deskanonischen Rechts und hatte auch im späten römischen Recht schon existiert.[85] Literarische Berühmtheit hat die Handschuhehe durch denTristan-und-Isolde-Stoff erlangt, dessen früheste erhaltene Schriftfassungen aus dem 12. Jahrhundert stammen.
Das Verbhîwe, hîje, hîe wird im Hochmittelalter durch den neuen Ausdruck „vermählen“ verdrängt.[86] Das Verb (mhd.mahele,mehele) hatte bis dahin die Bedeutung „vor Gericht laden“, „gerichtlich festsetzen“, wird von der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts an aber auch im Sinne von „verloben, vermählen“ verwendet (Millstätter Handschrift).[87] Das SubstantivVermählung (mhd.máhelunge,méhelunge) findet sich in der Lebensbeschreibung derElisabeth von Thüringen (1257).[88] Das SubstantivGemahl (ahd.gi-mahalo, mhd.gemahel: „Verlobter“, „Bräutigam“) hingegen hatte bereits im Althochdeutschen existiert.[89]
Das WortHochzeit (mhd.hôchzît) hatte noch im Jahre 1044 ausschließlich geistliche Feste wieWeihnachten,Ostern,Pfingsten undAllerheiligen bezeichnet. Ein erster Beleg für den Bezug des Wortes auf das mit einer Eheschließung verbundene Fest findet sich im Jahre 1472 inAlbrecht von EybsEhebüchlein.[90] Eine Dekade später wird das Wort auch benutzt, um die Eheschließung selbst zu bezeichnen.[91]
Zu den wichtigsten Stationen in der Geschichte der christlichen Ehe zählt das DekretTametsi, das 1563 in der 24. Sitzung desKonzils von Trient verabschiedet wurde.[92] Darin wurde festgestellt, dass Ehen, die ohne kirchliche Mitwirkung zustande kommen, im kanonischen Recht zwar als vollgültige Ehen anerkannt werden, dass die Kirche solche Eheschließungen aber verabscheue und verbiete. Hintergrund des Verbots war die Sorge, dass Personen sich mehrfach verheiraten könnten; konsequenterweise wurde auch der 1215 eingeführte Aufgebotszwang imTametsi-Dekret noch einmal bestätigt.[93]
Im letzten Viertel des 16. Jahrhunderts erscheint im Deutschen auch das WortTrauung erstmals im heutigen Sinne.[94]
Lange Zeit waren die meisten Brautleute bis zur Hochzeit offiziell Jünglinge undJungfrauen. In älteren Traueintragungen imKirchenbuch wurde im Allgemeinen die BezeichnungJungfrau (abgekürztJ.) für dieBraut gebraucht, solange derPfarrer nicht vom Gegenteil überzeugt war. Anderenfalls wurde die Braut alsdeflorata oder (wenn sie schwanger war) garimpraegnata bezeichnet, und die Trauung fand „auf Verordnung“ oder „in der Stille“ statt, wobei dann oft der Name des Brautvaters in der Traueintragung fehlt (siehe auchToter Punkt in der Genealogie: Endpunkt einer Ahnenlinie).
Nach der Reformation wurde zunächst von den weltlichen Obrigkeiten in protestantischen Gebieten, mit demKonzil von Trient dann auch von der katholischen Kirche die öffentliche kirchliche Trauung durch den Pfarrer und vor Zeugen als obligatorische Eheschließungsform etabliert (Formpflicht).[95] Damit begann die ausschließliche Zuständigkeit der Kirchen für die Eheschließung. Die Kirchen wurden dabei auch die alleinigen rechtlichen und moralischen Instanzen in Ehe- und Familiensachen. Diese Phase endete mit der Einführung der bürgerlichen Ehe im 19. Jahrhundert.
Das erste Land, das in der Neuzeit die zivile – also nicht religiös, sondern gesetzlich begründete – Ehe einführte, war 1792 dieErste französische Republik.[96] 1874 folgten Preußen und die Schweiz, 1875 das gesamteDeutsche Reich, 1938 – unter derdeutschen Besetzung – schließlich auch Österreich.[97] Seit demKonzil von Trient waren die Kirchengemeinden verpflichtet,Eheregister zu führen.[98] Mit der Einführung der Zivilehe wurdenStandesämter bzw.Zivilstandsämter eingerichtet. Sie führten die Ziviltrauung durch und Eheschließung und registrierten. Der Nutzen der Säkularisierung der Ehe bestand für die Bürger darin, dass keine Verbindung zu einer der christlichen Kirchen bestehen musste. Ebenso waren nunScheidungen zivilrechtlich möglich.
Seit 2017 können in Deutschland auch gleichgeschlechtliche Paare heiraten; Österreich folgte 2018, die Schweiz 2022.
Derrechtssprachliche AusdruckEheschließung lässt sich im Deutschen mindestens seit 1784 nachweisen.[99]
In Deutschland galt von 1875 bis 2008 die obligatorischeZivilehe, was heißt, dass nur standesamtlich verheiratete Paare in die Kirche getraut werden durften. Wer ohne standesamtlich getraut zu sein, zur kirchlichen Trauung schritt, beging eine Ordnungswidrigkeit. Die Kirchen fordern die Ziviltrauung weiterhin zumindest für den Normalfall. Kirchliche Trauungen vor der Ziviltrauung in Fällen von Todesgefahr und sittlichem Notstand waren als „Nottrauungen“ anerkannt.[100]
Die standesamtliche Trauung ist eine staatlicheZeremonie. In deren Ablauf nimmt der Standesbeamte die Personalien auf und hält eine Traurede. Er fragt das Brautpaar, ob sie einander heiraten wollen, verliest dasProtokoll der Heirat und bittet das Brautpaar um die Unterzeichnung der Heiratsurkunde. Vor der Verlesung des Protokolls können die Trauringe gewechselt werden. Trauort ist gewöhnlich ein Saal im Standesamt; oft wird auch die Möglichkeit eingeräumt, die Trauung an einem Ort eigener Wahl vornehmen zu lassen.[101]
Eine Sonderform der Eheschließung war dieFerntrauung, die imZweiten Weltkrieg möglich war. Dabei war der an der Front eingesetzte Soldat nicht persönlich anwesend. In einigen Fällen kam es so sogar zu Heiraten mit Verstorbenen, da die Nachricht vom Tode des Soldaten das Standesamt nicht immer rechtzeitig erreichte.
Während der Teilung Deutschlands wurde in der damaligenDDR dieSozialistische Eheschließung als Alternative zur kirchlichen Trauung propagiert. Dabei fand zunächst im festlichen Rahmen mit Musik etc. die standesamtliche Trauung in einem Kulturhaus bzw. im Betrieb der Brautleute statt. Der Betriebsleiter bzw. Parteisekretär hielt eine Ansprache. Im Anschluss an die Trauung besuchte das Brautpaar ein Denk- oder Ehrenmal für die gefallenen sowjetischen Soldaten, wo sie den Brautstrauß als Zeichen der Verbundenheit und Staatstreue niederlegten.
Während die Eheschließung traditionell auch dasZusammenleben der Ehepartner begründet, ist es in den Ländern derWestlichen Welt heute weitgehend üblich geworden, dass Paare erst heiraten, nachdem sie bereits eine längereLiebesbeziehung oderPartnerschaft miteinander geführt haben, oft im gemeinsamen Haushalt. In Großbritannien zum Beispiel leben Paare, wenn sie heiraten, im Mittel bereits seit 3,5 Jahren zusammen; nur jedes zehnte Paar beginnt erst nach der Heirat aus einem gemeinsamen Budget zu wirtschaften.[102]
Viele christliche Paare heiraten erst standesamtlich und anschließend kirchlich. In Deutschland betrug der Anteil der kirchlichen Trauungen im Jahre 2015 22,5 %.[103] Nicht nur in Deutschland, Österreich und der Schweiz, sondern auch in anderen Ländern mitobligatorischer Zivilehe (z. B. Benelux-Staaten, Frankreich, Rumänien, Russland) ist die der kirchlichen Trauung vorausgehende zivile Zeremonie zwingend.[104]
Das Adjektiv „verheiratet“ ist der juristische Ausdruck für den Familienstand von Ehepartnern.[105]Verheiratet zu sein ist einer von verschiedenen möglichenFamilienständen. Der Begriff ist vom Verb „heiraten“ grammatikalisch abgeleitet, wird aber nur auf Eheleute, nicht aber auf Lebenspartner angewandt.
Lebenspartnerschaft
Ob die BezeichnungenHeirat undheiraten auch für das Eingehen einereingetragenen Partnerschaft gilt, oder ob es dort besserverpartnern heißt, war 2002 noch offen.[106] Heirat und heiraten wird von manchen Journalisten auch für das Eingehen einereingetragenen Partnerschaft verwendet.[107] Nachdem derLesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) dieser Sicht anfangs folgte,[108] benutzt er mittlerweile auch den Begriffverpartnern.[109] AuchVolker Beck undBündnis 90/Die Grünen,[110]Die Linke,[111] andere Journalisten[112] und Verlage[112][113] verwenden ihn. Gegner der rechtlichen Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Paaren wieWuestenstrom[114] lehnen die Bezeichnung Heirat für Paare nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz ab. In einigen Ländern sindgleichgeschlechtliche Ehen heterosexuellen rechtlich dagegen völlig gleichgestellt, so dass der Ehebegriff geschlechtsunabhängig verwendet wird.
Verpartnerung
Zur Klarstellung oder zur Abgrenzung vom Eingehen der Ehe wird unter anderem vom LSVD der BegriffVerpartnerung verwendet.[108][115] Auch das deutsche Recht kennt neben den Familienständenledig,verheiratet,verwitwet undgeschieden noch einen weiteren, vom Gesetzgeber allerdings nicht näher bezeichneten Familienstand für Personen, die in einerLebenspartnerschaft leben.[116] Im Einwohnermeldewesen werden die Kürzel LP für verpartnert (Lebenspartnerschaft), LA für entpartnert (Lebenspartnerschaft aufgehoben) und LV für partnerhinterblieben (Lebenspartner verstorben) verwendet.
Der BegriffTrauung ist etwa seit dem 13. Jahrhundert belegt und meint ursprünglich das „Anvertrauen“ einer Frau an den Ehemann. Heute bezeichnet es vor allem das Ritual der Eheschließung als solches, auch in Form einerkirchlichen Trauung oder sonstigen religiösen Feier. DieTrauung ist der Akt, mit dem die Ehe begonnen wird. Es wird unterschieden zwischen der standesamtlichen, derkirchlichen sowie einerfreien Trauung, wobei die letzteren beiden keine rechtliche Bedeutung haben.
Die kirchliche Trauung hat aufgrund der Trennung von Kirche und Staat in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Frankreich, Schweden und bestimmten anderen Ländern nurkirchenrechtliche Relevanz. ImVereinigten Königreich,Irland,Spanien,Polen,Italien sowie Ländern mit Staatskirchen (etwaGriechenland undDänemark) gilt die kirchliche Trauung auch zivilrechtlich.
In den meisten Konfessionen kann die Ehe nur zwischen Mann und Frau geschlossen werden. Wo es notwendig ist (wie in Deutschland bis zur Reform desPersonenstandsgesetzes), muss das Paar schon standesamtlich getraut sein (sieheVerbot der religiösen Voraustrauung).
Nach der Lehre der katholischen Kirche spenden sich die Brautleute dasSakrament der Ehe selbst durch Treueversprechen und Beischlaf. DieBrautmesse ist dieFeier der Ehe.[117] DieEhe kommt gültig zustande unter Assistenz eines Klerikers bei der Trauung. Wichtig sind dabei die Trauzeugen für den Eintragung in dasKirchenbuch; eine nochmalige kirchliche Eheschließung wird damit ausgeschlossen. Ist kein Kleriker in absehbarer Zeit erreichbar, genügt das Ja-Wort vor den Trauzeugen und eine spätere Meldung zum Eintrag ins Kirchbuch.[118]
Die evangelische Kirche versteht die Ehe nicht als Sakrament. Im kirchlichen Traugottesdienst zur bereits erfolgten Eheschließung wird dieeheliche Gemeinschaft unter Gottes Wort und Segen gestellt. Die kirchliche Trauung findet nahezu ausschließlich inKirchenräumen statt. Es gibt Ausnahmen, in denen ein anderer Ort (etwa im Freien) genehmigt wird. Heiratet man nicht in seiner eigenen Gemeinde, benötigt man die Zustimmung des zuständigen Pfarrers, der einDimissoriale erteilen muss.
Grundsätzlich setzt die kirchliche Trauung voraus, dass beide Eheleute einer Kirche angehören und ein Partner Mitglied derKonfession ist, in deren Kirche die Trauung durchgeführt werden soll. Bei Partnern unterschiedlicher Konfession obliegt demPfarrer bzw. derKirchengemeindeleitung vor Ort die Entscheidung, ob das Paar dennoch getraut werden kann. Will ein Katholik einen nichtkatholischen Partner nicht in einer katholischen Trauung heiraten, sondern im Ritus einer anderen Konfession oder bei Ehen mit Nichtchristen auch nur standesamtlich, so muss er über den Ortspfarrer beim Bischof eineDispens von der Formpflicht einholen.
Wenn einer der Partner katholisch oder evangelisch ist und beide eine sogenannte „ökumenische Trauung“ wünschen, erfolgt die Anmeldung auf beiden Pfarrämtern. Abhängig davon, in welcher der beiden Kirchen die Trauung vollzogen werden soll, wird jeweils ein Pfarrer der anderen Konfession um Assistenz gebeten. In der evangelischen Kirche ist die „ökumenische Trauung“ also eine evangelische Trauung unter Mitwirkung eines katholischen Geistlichen – und umgekehrt. (Eine Ausnahme gilt für den Bereich der Erzdiözese Freiburg und der Evangelischen Landeskirche in Baden, wo die Möglichkeit einerökumenischen Trauung nach Formular C besteht.)
Vieles Brauchtum, das mit kirchlichen Trauungen in Verbindung gebracht wird, hat keinerlei christliche Wurzeln. Brautschleier und Trauringe stammen aus der jüdischen Tradition; letztere wurden, als Symbol unverbrüchlicherTreue, aber schon in Römischer Zeit Teil der christlichen Trauliturgie.[120] Der Hochzeitskuss hat seinen Ursprung imrömischen Vertragsrecht und kommt in der christlichen Liturgie gar nicht vor. Weiße Brautkleider kamen weltweit en vogue, nachdem die britische KöniginVictoria 1840 unter großer Anteilnahme der Öffentlichkeit „ganz in Weiß“ geheiratet hatte.[121] Kein bloßes Brauchtum, sondern von grundlegender kirchenrechtlicher Bedeutung ist hingegen derVollzug der Ehe in der Hochzeitsnacht. Da die katholische Kirche in ihrem Gesetz (Codex Iuris Canonici) als primären Zweck der Ehe die Erzeugung und Erziehung von Nachwuchs festgeschrieben hat,[122] liegt eine Ehe im vollen kirchenrechtlichen Sinne erst vor, wenn zwischen den Eheleuten auchGeschlechtsverkehr stattgefunden hat.[123]
Seine abweichende Auffassung zur Ehe ist einer der wichtigsten Gründe, warumMartin Luther sich von der römischen Kirche distanziert hat. Neben der Hervorbringung von Kindern und der Kanalisierung des sexuellen Begehrens hat Ehe imProtestantismus daher zentral auch den Zweck, dem Menschen einen Gefährten und Gehilfen zu geben.[124] Da imNeuen Testament die Ehe nirgendwo als göttlicher Gnadenakt beschrieben wird, bezweifelte Luther ihren sakramentalen Rang.[125]
Der Trauritus kann sich zwischen verschiedenen Bekenntnisgemeinschaften und auch von Gemeinde zu Gemeinde in den Einzelheiten unterscheiden; wie in der katholischen Kirche steht jedoch auch in einer protestantischen Trauung die Feststellung des Ehekonsens vor Priester und Trauzeugen im Mittelpunkt (Jawort, Eheversprechen).[126]
In denorthodoxen Kirchen gilt die Ehe als heiliges Mysterium, was etwa dem katholischen Sakrament entspricht.[127] Grundlage der orthodoxen Position zur Ehe istEpheser 5:21–33 EU, wo das Verhältnis von Mann und Frau dem Verhältnis zwischen Christus undKirche gleichgestellt wird: Ebenso wie Christus sich ganz der Kirche hingibt, soll der Mann ganz für die Frau leben; so wie die Kirche sich Christus unterordnet, soll die Frau sich dem Manne unterordnen. Den Kern des orthodoxen Trauritus bildet dieKrönung der Brautleute durch den Priester; dieKrone hat hier eine doppelte symbolische Bedeutung: einerseits steht sie für dieNachfolge Jesu, die das sich aneinander hingebende Paar antritt (in seinemMartyrium trug Christus dieDornenkrone), andererseits verweist sie aber auch aufChristi Königreich, an dem das Brautpaar durch seine Hingebung teilhat.[128] Eine größere Bedeutung als im Katholizismus hat in der orthodoxen Theologie der Ehe auch die Hochzeit zu Kana (Joh 2,1–12 EU), denn Christi Anwesenheit und Wunderwirken wird hier als Heraushebung der im Grunde alltäglichen Tatsache einer Eheschließung aus dem Profanen und als ihre Heiligung verstanden.[129] Dementsprechend zentral ist im orthodoxen Trauritus die Funktion des Priesters: allein sein Segen begründet die Ehe.[130] Anders als im Katholizismus und Protestantismus hat die Ehe in den orthodoxen Kirchen nicht den Charakter eines Vertrages zwischen den Brautleuten; darum geben diese sich in der Zeremonie auch kein Jawort oder Gelübde.[131]
Kirchliche Segnung und Trauung gleichgeschlechtlicher Paare
In vielen christlichen Kirchen können gleichgeschlechtliche Paare heute vollumfänglich heiraten, in anderen sind Segnungsgottesdienste möglich; letzteres hängt unter anderem davon ab, ob der Ortspastor zu einer Segnung bereit ist. Für Einzelheiten siehe die oben genannten Hauptartikel.
DieTrauung oderEheschließung ist nach deutschemFamilienrecht (Teilgebiet desZivilrechtes) dasRechtsgeschäft, durch das eineEhe begründet wird. Die Eheschließung ist ein formbedürftiger Vertrag: dieWillenserklärungen müssen vor einemStandesbeamten abgegeben werden. Auch Bürgermeister können, wenn sie von ihrem Gemeinderat zum Standesbeamten ernannt worden sind, Trauungen vornehmen. Dies wird länderspezifisch unterschiedlich gehandhabt. In Bayern etwa ist dies ohne weitere Voraussetzungen üblich, in Sachsen z. B. nur vereinzelt und nur, wenn der Bürgermeister die entsprechende Qualifikation erworben und die gleiche Prüfung abgelegt hat wie alle Standesbeamten.Stellvertretung ist unzulässig. Im Interesse der Rechtssicherheit sind die Folgen von Wissens- oder Willensmängeln speziell geregelt, sodass die allgemeinen Vorschriften insbesondere über dieAnfechtung verdrängt werden.
Zivilrechtlich verbindlich ist in vielen Ländern (wie Deutschland, Schweiz und Österreich) allein die standesamtliche Eheschließung. Diese ist eine rein formale Angelegenheit ohne große Zeremonie. Da in Deutschland aber immer mehr Paare nur standesamtlich heiraten, bieten viele Gemeinden entsprechend große Räumlichkeiten für die gesamte Hochzeitsgesellschaft.Hochzeitsbräuche wie das Reiswerfen finden dann vor dem Standesamt statt. Die standesamtliche Trauung darf in der Regel nur in öffentlichen Gebäuden vorgenommen werden. Die Anmeldung erfolgt normalerweise auf einemStandesamt der Gemeinde, in der der Wohnsitz gemeldet ist. Für die Anmeldung sind Papiere, wie ein gültigerPersonalausweis, Auszug aus demGeburtenbuch, Familienbuchabschriften bei eventuellen Vorehen und eineAufenthaltsbescheinigung vom Hauptwohnsitz nötig.[132] Die Durchführung kann meistens auch in anderen geeigneten Einrichtungen desselben Landes erfolgen. Außer zu den normalen Geschäftszeiten ist in vielen Standesämtern auch eine Trauung am Samstag möglich.
Die standesamtliche Trauung steht in 39 Ländern (beispielsweise Deutschland, Dänemark, Niederlande, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kanada, Norwegen, Schweden, Schweiz, Spanien, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten und Österreich) auch homosexuellen Paaren offen. In Italien, Kroatien, Lettland oder Ungarn hingegen können homosexuelle Paare ihre Partnerschaft eintragen lassen, was in vielen Belangen der Ehe gleichkommt. Formell handelt es sich dabei aber nicht um eine Trauung, sondern um eine Beurkundung der Partnerschaft (Art. 75i ZStV).
Bei einer freien Trauung handelt es sich um eine private Zeremonie, die unabhängig von einer kirchlichen oder standesamtlichen Trauung stattfindet. Sie bietet Paaren ohne oder unterschiedlicher Konfessionen, gleichgeschlechtlichen Paaren, aber auch allen anderen Paaren die Möglichkeit, eine feierliche Hochzeitszeremonie individuell zu gestalten. Weit verbreitete und oftmals auf einer freien Trauung vertretene gestalterische Elemente sind beispielsweise Musikbeiträge oder Traurituale, die wahlweise auch mit den Hochzeitsgästen durchgeführt werden können. Aus kirchlichen Zeremonien bekannte Bestandteile wie das „Ja-Wort“ oder das Ablegen eines Eheversprechens finden zumeist auch in freien Trauzeremonien Anwendung. Freie Trauungen sind in Deutschland und der Schweiz weder kirchen- noch zivilrechtlich bindend.
Freie Trauungen werden von freien Theologen, weltlich-humanistischen Feiersprechern und freien Hochzeitsrednern angeboten, können aber auch gänzlich eigenständig durchgeführt werden.[133]
Es gibt aber auch Pastoren, die sich als Trauredner für eine freie Trauung anbieten.[134] Zumeist sind diese Mietpastoren freikirchliche Geistliche, die sowohl weltanschaulich neutrale als auch Trauzeremonien mit christlichen Elementen anbieten.
Wer in den USA heiratet, kann seine zivilrechtlichen Heiratspapiere beim Priester unterzeichnen.
In vielen Ländern wird mit der religiösen Zeremonie gleichzeitig die zivilrechtliche Ehe hergestellt. So sind in denVereinigten Staaten nicht nur Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung (registrars), sondern auch Rabbiner, kirchliche Amtsträger,Imame undFriedensrichter berechtigt, Trauungen vornehmen, die zivilrechtlich vollumfänglich bindend sind.[135] In einigen amerikanischenBundesstaaten, z. B.Kalifornien, ist es sogar möglich, eine beliebige Privatperson temporär mit einer Trauungsberechtigung auszustatten.[136] Ähnlich ist die Lage imVereinigten Königreich, wo außer Priestern und Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung u. a. auch Mitglieder vonHumanists UK und freiberufliche Dienstleister (wedding celebrants) trauberechtigt sind.[137] In vielen anderen Ländern der Erde (z. B.Israel[138],Vatikanstaat[139]) erfordert das Heiraten dagegen in jedem Falle eine religiöse Zeremonie.
Säkulare Bräuche im christlich geprägten Kulturraum
Rund um die christliche Eheschließung existieren in der Westlichen Welt zahlreiche zum Teil sehr alte Hochzeitsbräuche, die mit dem religiösen Kern der Eheschließung wenig zu tun haben. DerPolterabend oder Walgerabend am Vorabend der Hochzeit zum Beispiel ist schon im Spätmittelalter dokumentiert.[140] Alt ist auch der Brauch, in dem der Vater der Braut in einer (Trauungs-)Zeremonie dem wartenden Bräutigam zufüht und an ihn „übergibt“. Der Ausdruck „Flitterwochen“ für die Zeit, in der die Jungverheirateten intensiv verliebt sind, lässt sich im Deutschen mindestens seit dem 16. Jahrhundert nachweisen.[141]Ehejubiläen wie etwa dieGoldene Hochzeit zu feiern, wurde in bürgerlichen Familien spätestens im ausgehenden 18. Jahrhundert üblich.[142] Hochzeitsreisen sind im deutschen Sprachraum mindestens seit der Mitte des 19. Jahrhunderts nachgewiesen, wobei dieser Brauch als Fortentwicklung derGrand Tour zunächst vor allem für bürgerliche Künstler typisch war.[143]
Viele Eheleute begehen eine bestimmte Ehedauer mit einer erneuten Feier. Bekannt als Jubiläen sind die „Silberne Hochzeit“ nach 25 Jahren, die „Goldene Hochzeit“ nach 50 Jahren, dieDiamantene Hochzeit nach 60 Jahren und dieGnaden-Hochzeit nach 70 Jahren. Andere Jubiläen und deren Bedeutungen schwanken je nach Region.
Eheschließungen außerhalb des christlichen Kulturraums
ImIslam wird ein Zölibat nicht ermutigt, die Ehe hat einen sehr hohen Stellenwert; ihr Zweck wird darin gesehen, dass Mann und Frau beieinander Gemeinschaft finden, sich lieben, Kinder hervorbringen und gemeinsam den GebotenAllahs folgen.[144] Weil durch die Familie die Religion bewahrt wird, ist die Ehe für jeden Gläubigen eine zentrale Pflicht.[145] Der ReligionsstifterMohammed (gest. 632) hatte im Laufe seines Lebens mehr als zehn Ehefrauen, mit denen er teils inMonogamie, teils inVielehe zusammengelebt hat.[146] Die Auffassung, dass Allah die Vielehe – wenn auch nur als Ausnahme – gestatte, geht auf eine auch innerhalb der islamischen Theologie umstrittene Auslegung des dritten Verses der4. Sure desKoran zurück.[147]
Trotz ihrer immensen Bedeutung für den Fortbestand der Religion ist die Ehe im Verständnis des Islam kein geistlicher Bund, sondern ein gleichzeitig sozialer undzivilrechtlicher Vertrag (nikāḥ). Die Braut kann vom Bräutigam eineBrautgabe (al-mahr) beanspruchen, die als Sicherheit für einen Scheidungsfall während der gesamten Ehezeit in ihrem Besitze verbleibt.[148] Wenn Braut oder Bräutigam noch nicht rechtsmündig sind, werden sie beim Aushandeln der Brautgabe von einemHeiratsvormund vertreten.[149] Die Einzelheiten der islamischen Eheschließung sind zum größten Teil in der 4. Sure geregelt. Die Nikah findet meist in kleinem Rahmen statt, etwa in einerMoschee oder im Elternhaus der Braut oder des Bräutigams; sie umfasst keinen religiösen Ritus und sie ist sehr kurz.[150] Im Mittelpunkt steht die Unterzeichnung des Nikahvertrages durch Mann und Frau; dabei ist die Anwesenheit eines Rechtsgelehrten und mindestens zweier männlicher Zeugen erforderlich.[151]
Die mit Henna bemalten Hände einerbengalischen Braut
Für den anschließenden Hochzeitsempfang, an dem oft Hunderte von Gästen teilnehmen, buchen Familien, die es sich leisten können, heute meist einen Hotelsaal.[152] Die Traditionen für das oft umfangreiche Festprogramm rund um die Nikah entscheiden sich von Land zu Land sehr stark. InSaudi-Arabien etwa findet die Feiergeschlechtersegregiert in zwei getrennten Sälen mit aufwendigem professionellen Unterhaltungsprogramm statt.[153] Im Mittelpunkt eines indonesischen Hochzeitsempfangs dagegen stehen einFestzug der Hochzeitsgäste in den Saal, vielfältige Reden und das individuelle Beglückwünschen des Paares durch alle Eingeladenen; Frauen und Männer feiern gemeinsam.[154] In derTürkei geht der Eheschließung traditionell einHennaabend voran, an dem die weiblichen Angehörigen, Nachbarinnen und Freundinnen von der Braut Abschied nehmen; die Hände der Braut, deren Kopf an diesem Abend mit einem roten Tuch bedeckt ist, werden dabei mitHenna bemalt.[155] Ähnliche Bräuche bestehen auch in anderen muslimischen Kulturen.[156] Wie das Judentum und das Christentum kennt der Islam auch die Verlobung.[157] Die Verwendung von Verlobungs- oder Trauringen dagegen ist bei Muslimen traditionell nicht üblich.[158]
Eine israelische Braut wird von ihren Eltern zur Chuppa begleitet.
Seit dem 12. Jahrhundert sind Verlobung und Heirat im Judentum in einem einzigen Ritual zusammengefasst. Dabei werden die Brautleute von ihren Eltern einander zugeführt und vollziehen unter derChuppa, dem traditionellen jüdischen Traubaldachin, unter der Moderation eines Rabbiners oderKantors das mehrteilige Hochzeitsritual. Dieses umfasst unter anderem ein siebenmaliges Herumgehen der Braut um den Bräutigam, die ihren Mann künftig ja behüten soll, das gemeinsame Trinken von Wein, das Anstecken des Eheringes an den Finger der Braut und das Zerbrechen eines Weinglases.[20] Das siebenmalige Umkreisen des Bräutigams durch die Braut unter der Chuppa (hakkafot) ist nicht vor dem Jahre 1430 belegt.[159] Spätestens als Rabbi Aaron ben Jacob ha-Kohen sein einflussreiches WerkOrḥot Ḥayyim schrieb (vor 1327), war es üblich, dass beide Brautleute weiße Kleidung trugen. Noch heute trägt die Braut Weiß.[160] Da die Chuppa das Brautgemach repräsentiert, wird dieSynagoge und insbesondere der Bereich vor demToraschrein nicht als geeigneter Raum für eine Trauung angesehen; bevorzugte Orte für jüdische Eheschließungen sind traditionell das Haus der Eltern des Bräutigams oder die Außenanlage der Synagoge. In heutiger Zeit heiraten viele jüdische Paare auch im Saal eines Hotels.[161]
Clausdieter Schott:Trauung und Jawort. Von der Brautübergabe zur Ziviltrauung. 2. Auflage. Verlag für Standesamtswesen, Frankfurt/M. 1992,ISBN 3-8019-5646-6.
↑William Ridgeway:The Early Age of Greece.Band2. Cambridge University Press, Cambridge 2014,ISBN 978-1-107-43460-8,S.64 (Seitenansicht in der Google-Buchsuche – erstveröffentlicht 1931).
↑Elke Hartmann:Frauen in der Antike: weibliche Lebenswelten von Sappho bis Theodora. C.H. Beck, München 2007,ISBN 978-3-406-54755-3,S.67 (Seitenansicht in der Google-Buchsuche).
↑Ernst Guhl, Wilhelm Koner:Das Leben der Griechen und Römer nach antiken Bildwerken dargestellt. Erste Hälfte: Griechen. Weidmann, Berlin 1860,S.207ff. (Textarchiv – Internet Archive).
↑David G. Hunter:Marriage and Sexuality in Early Christianity. Fortress, Augsburg 2018,JSTOR:j.ctt1w6t9qk.
↑Laetitia La Follette:The Costume of the Roman Bride. In: Judith Lynn Sebesta, Larissa Bonfante (Hrsg.):The World of Roman Costume. The University of Wisconsin Press, Madison, Wisconsin 2001,ISBN 0-299-13850-X,S.54–64, hier S. 62 (Seitenansicht in der Google-Buchsuche).
↑Heirat. In: Antike-Lexikon für Schule und Studium. Abgerufen am 13. Juli 2019.
↑Johann Heinrich Dierbach:Flora Mythologica: oder Pflanzenkunde in Bezug auf Mythologie und Symbolik der Griechen und Römer. Johann David Sauerländer, Frankfurt am Main 1833,S.166 (Seitenansicht in der Google-Buchsuche).
↑Herbert Danby:The Mishnah: Translated from the Hebrew with Introduction and Brief Explanatory Notes. Hendrickson, Peabody, Massachusetts 2012,ISBN 978-1-59856-902-5,S.xvii–xix (Seitenansicht in der Google-Buchsuche).
↑Martha Lawley:Attending the Bride of Christ: Preparing for His Return. Mercy Press, Houston, Texas 1973,ISBN 1-940243-64-5,S.29 (Seitenansicht in der Google-Buchsuche).
↑Harvey E. Goldberg:Jewish Passages. Cycles of Jewish Life. University of California Press, Berkeley, Los Angeles, London 2003,ISBN 0-520-20693-2,S.120 (Seitenansicht in der Google-Buchsuche). Walter Homolka:Das jüdische Eherecht. De Gruyter, Berlin 2009,ISBN 978-3-89949-452-5,S.175 (Seitenansicht in der Google-Buchsuche).
↑Johannes Hoops:Reallexikon der Germanischen Altertumskunde. 2. Auflage.Band6. Walter de Gruyter, Berlin / New York 1986,ISBN 3-11-010468-7,S.495 (Seitenansicht in der Google-Buchsuche).
↑Johannes Hoops:Reallexikon der Germanischen Altertumskunde. 2. Auflage.Band6. Walter de Gruyter, Berlin / New York 1986,ISBN 3-11-010468-7,S.496 (Seitenansicht in der Google-Buchsuche).
↑Einzelheiten über diese Bräuche z. B. in: Johannes Hoops:Reallexikon der Germanischen Altertumskunde. 2. Auflage.Band6. Walter de Gruyter, Berlin / New York 1986,ISBN 3-11-010468-7,S.496 (Seitenansicht in der Google-Buchsuche).
↑abEdith Ennen:Frauen im Mittelalter. 6. Auflage. C.H. Beck, München 1999,ISBN 3-406-37799-8,S.35 (Seitenansicht in der Google-Buchsuche).
↑abJohannes Hoops:Reallexikon der Germanischen Altertumskunde. 2. Auflage.Band6. Walter de Gruyter, Berlin / New York 1986,ISBN 3-11-010468-7,S.497 (Seitenansicht in der Google-Buchsuche).
↑Michael S. Batts (Hrsg.):Das Nibelungenlied: Paralleldruck der Handschriften A, B und C nebst Lesarten der übrigen Handschriften. Max Niemeyer, Tübingen 1971,ISBN 3-484-10149-0,S.186 (Seitenansicht in der Google-Buchsuche – Handschrift C, Vers 621).
↑Stefan Chr. Saar:Ehe – Scheidung – Wiederheirat. Zur Geschichte des Ehe- und des Ehescheidungsrechts im Frühmittelalter (6.–10. Jahrhundert). Lit, Münster, Hamburg, London 2002,ISBN 3-8258-3081-0,S.208f. (Seitenansicht in der Google-Buchsuche).
↑Daniel F. Caner:The practice and prohibition of self-castration in early Christianity. In:Vigiliae Christianae.Band41,Nr.4, 1997,doi:10.2307/1583869,JSTOR:1583869.
↑Chrysostomus: De virginitate liber. Abgerufen am 5. Juli 2019 (Kapitel 9: Demjenigen, welcher die Ehe verbietet, steht es nicht zu, den jungfräulichen Stand zu empfehlen).
↑abChristian Albrecht:Kasualtheorie: Geschichte, Bedeutung und Gestaltung kirchlicher Amtshandlungen. Mohr Siebeck, Tübingen 2006,ISBN 3-16-149011-8,S.77 (Seitenansicht in der Google-Buchsuche). Régis-Claude Gerest:Als die Christen noch nicht in der Kirche heirateten. Die ersten fünf Jahrhunderte. In: Jochen Martin, Barbara Quint (Hrsg.):Christentum und antike Gesellschaft. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1990,ISBN 3-534-09043-8,S.209–240.
↑Christian Albrecht:Kasualtheorie: Geschichte, Bedeutung und Gestaltung kirchlicher Amtshandlungen. Mohr Siebeck, Tübingen 2006,ISBN 3-16-149011-8,S.78 (Seitenansicht in der Google-Buchsuche).
↑Robert Hater:Gateways to God: Celebrating the Sacraments. Our Sunday Visitor, 2011,ISBN 978-1-59276-826-4,S.96 (Seitenansicht in der Google-Buchsuche). Philip Lyndon Reynolds:Marriage in the Western Church. The Christianization of Marriage During the Patristic and Early Medieval Periods. E.J. Brill, Leiden / New York / Köln 1994,ISBN 90-04-10022-9,S.xviiif, 280–311 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche). David G. Hunter:Marriage in the early church. Wipf and Stock, Eugene, Oregon 2001,ISBN 1-5064-4593-4 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche). Alfred Niebergall, Adolf Martin Ritter:Ehe und Eheschließung in der Bibel und in der Geschichte der alten Kirche. Elwert, Marburg 1985,ISBN 3-7708-0806-1,S.106. Corbinian Ritzer:Eheschließung. Formen, Riten und religiöses Brauchtum. Aschendorff, 1962.
↑Ambrosius Guillois:Historische, dogmatische, moralische und liturgische Erklärung des Katechismus. G Joseph Manz, Regensburg 1849,S.563 (Seitenansicht in der Google-Buchsuche).
↑Friedrich Georg August Lobethan:Einleitung zur theoretischen Ehe-Rechts-Gelahrtheit. Verlag des Waisenhauses, Halle 1784,S.59 (Seitenansicht in der Google-Buchsuche).
↑48. Genesis-Homilie, zitiert nach: Wilhelm Böhmer:Die christlich-kirchliche Alterthumswissenschaft Theologisch-critisch bearbeitet.Band2. Georg Philipp Aderholz, Breslau 1839,S.413 (Seitenansicht in der Google-Buchsuche).
↑19. Epistel an Vigilium, zitiert nach: Otto Mitius:Ein Familienbild aus der Priscillakatakombe mit der ältesten Hochzeitsdarstellung der christlichen Kunst. J.C.B. Mohr, Freiburg, Leipzig 1895,S.23 (Seitenansicht in der Google-Buchsuche).
↑Isidor;De ecclesiasticis officiis, 2. Band, 20. Kapitel, zitiert nach: Walter Caspari:Die geschichtliche Grundlage des gegenwärtigen Evangelischen Gemeindelebens, aus den Quellen im Abriss dargestellt. 2. Auflage. A. Deichert, Leipzig 1908,S.187f. (Seitenansicht in der Google-Buchsuche).
↑abcWalter Caspari:Die geschichtliche Grundlage des gegenwärtigen Evangelischen Gemeindelebens, aus den Quellen im Abriss dargestellt. 2. Auflage. A. Deichert, Leipzig 1908,S.188 (Seitenansicht in der Google-Buchsuche).
↑Eherecht. In: Heinrich Beck, Herbert Jankuhn, Kurt Ranke, Reinhard Wenskus (Hrsg.):Reallexikon der Germanischen Altertumskunde. 2. Auflage.Band6. De Gruyter, Berlin / New York 1986,S.488 (Seitenansicht in der Google-Buchsuche).
↑Eherecht. In: Heinrich Beck, Herbert Jankuhn, Kurt Ranke, Reinhard Wenskus (Hrsg.):Reallexikon der Germanischen Altertumskunde. 2. Auflage.Band6. De Gruyter, Berlin / New York 1986,ISBN 3-11-010468-7,S.486–488 (Seitenansicht in der Google-Buchsuche).
↑Stefan Chr. Saar:Ehe – Scheidung – Wiederheirat. Zur Geschichte des Ehe- und des Ehescheidungsrechts im Frühmittelalter (6.–10. Jahrhundert). Lit, Münster, Hamburg, London 2002,ISBN 3-8258-3081-0,S.112f. (Seitenansicht in der Google-Buchsuche).
↑Vgl.Samuel Krauss:Die Brautnacht in Glauben, Sitte, Brauch und Recht der Völker. In:Anthropophyteia. Band 8, 1911.
↑Stefan Chr. Saar:Ehe, Scheidung, Wiederheirat: zur Geschichte des Ehe- und des Ehescheidungsrechts im Frühmittelalter (6.–10. Jahrhundert). Lit, Münster, Hamburg, London 2002,ISBN 3-8258-3081-0,S.209 (Seitenansicht in der Google-Buchsuche).
↑Andreas Walter:Mährisches Schul-Blatt. Organ des allgemeinen mährischen Landes-Lehrerverbandes. Brünn 1876,S.26 (Seitenansicht in der Google-Buchsuche).Heirath. In:Jacob Grimm,Wilhelm Grimm (Hrsg.):Deutsches Wörterbuch.Band10:H, I, J – (IV, 2. Abteilung). S. Hirzel, Leipzig 1877,Sp.891–895 (woerterbuchnetz.de).
↑Aus Ernst Scheibe:Kreuz und quer durchs Kirchenschiff. Evangelische Verlagsanstalt, Leipzig 1999,ISBN 3-374-01709-6 (online (Memento vom 9. Oktober 2008 imInternet Archive) in Auszügen auf evlks.de).
↑Theodor Nikolaou:Ehe. In: Wolfgang Thönissen (Hrsg.):Lexikon der Ökumene und Konfessionskunde. Herder, Freiburg i.Br. 2007,ISBN 978-3-451-29500-3,S.291 (Spalte).Das Sakrament der Ehe. (PDF) Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 1. Februar 2017; abgerufen am 18. Juni 2019.Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäßAnleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.pfarrei-naters.ch
↑K. Köhler:Luther und die Juristen. Zur Frage nach dem gegenseitigen Verhältnis des Rechtes und der Sittlichkeit. Rud. Besser, Gotha 1873,S.41 (Seitenansicht in der Google-Buchsuche).
↑Karl Schmidt:Jus primae noctis, eine geschichtliche Untersuchung. Herder’sche Verlagshandlung, Freiburg 1881,S.152 (Seitenansicht in der Google-Buchsuche).
↑Moritz Filser:Ueber den Ausspender des Ehesakramentes. Georg Joseph Manz, Regensburg 1844,S.126 (Seitenansicht in der Google-Buchsuche).
↑Joseph Henrich, interviewt von Stefan Klein:Monogamie: „Polygamie geht in modernen Gesellschaften nicht gut“. In:Zeitmagazin.Nr.9, 19. Februar 2020,S.31–36.
↑Caroli Magni Capitularia, Buch 7, Kapitel 360, 363; Tollin:Zum Erlass des Evangelischen Oberkirchenrathes an die Geistlichen vom 25. November 1874. In:Deutsche Blätter: eine Monatsschrift für Staat, Kirche und sociales Leben. Friedrich Andreas Perthes, Gotha 1875,S.9 (Seitenvorschau in der Google-Buchsuche).Wilhelm David Fuhrmann:Handwörterbuch der christlichen Religions- und Kirchengeschichte.Band3. Buchhandlung des Waisenhauses, Halle 1829,S.854 (Seitenvorschau in der Google-Buchsuche).An Enquiry into the Origin and History of Proclamation of Banns of Marriage, and the Disjunction and Annexation of Parishes. In:Macphail’s Edinburgh ecclesiastical journal and literary review.Band17,S.1–13, hier: S. 5 (Seitenvorschau in der Google-Buchsuche).
↑Augustinus:Marriage and Virginity. New City Press, Hyde Park, NY 1999,ISBN 1-56548-104-6,S.18 (Seitenansicht in der Google-Buchsuche).
↑Christian Albrecht:Kasualtheorie: Geschichte, Bedeutung und Gestaltung kirchlicher Amtshandlungen. Mohr Siebeck, Tübingen 2006,ISBN 3-16-149011-8,S.79 (Seitenansicht in der Google-Buchsuche). Theodor Nikolaou:Ehe. In: Wolfgang Thönissen (Hrsg.):Lexikon der Ökumene und Konfessionskunde. Herder, Freiburg i.Br. 2007,ISBN 978-3-451-29500-3,S.291 (Spalte).Das Sakrament der Ehe. (PDF) Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 1. Februar 2017; abgerufen am 18. Juni 2019.Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäßAnleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.pfarrei-naters.ch
↑August Wilhelm Dieckhoff:Civilehe und kirchliche Trauung: das Gegensatzverhältniss zwischen beiden. Stiller, Rostock 1880,S.18f. (Seitenansicht in der Google-Buchsuche). James J. Ponzetti, Jr., Maria E Kaufmann:Catholicism. In: Robert E. Emery (Hrsg.):Cultural Sociology of Divorce. An Encyclopedia. Sage, Los Angeles u. a. 2013,ISBN 978-1-4129-9958-8,S.176 (Seitenansicht in der Google-Buchsuche).
↑James J. Ponzetti, Jr., Maria E Kaufmann:Catholicism. In: Robert E. Emery (Hrsg.):Cultural Sociology of Divorce. An Encyclopedia. Sage, Los Angeles u. a. 2013,ISBN 978-1-4129-9958-8,S.176 (Seitenansicht in der Google-Buchsuche).
↑Karl-Heinrich Bieritz:Liturgik. Walter de Gruyter, Berlin / New York 2004,ISBN 3-11-017957-1,S.663 (Seitenansicht in der Google-Buchsuche).
↑Christian Albrecht:Kasualtheorie: Geschichte, Bedeutung und Gestaltung kirchlicher Amtshandlungen. Mohr Siebeck, Tübingen 2006,ISBN 3-16-149011-8,S.80 (Seitenansicht in der Google-Buchsuche).
↑Ole Kramp:Vom Aufgebot zum europäischen Heiratsregister (= Untersuchungen zum Europäischen Privatrecht.Band21). Duncker & Humblot, Berlin 2007,ISBN 978-3-428-12549-4,S.50, 64, 92.
↑George Monger:Marriage Customs of the World: From Henna to Honeymoons. ABC Clio, Santa Barbara, Denver, Oxford 2004,ISBN 1-57607-987-2,S.221 (Seitenansicht in der Google-Buchsuche).
↑Ernest G. Lorenzen:Marriage by Proxy and the Conflict of Laws. In:Harvard Law Review.Band32,Nr.5, 1919,S.473–488,doi:10.2307/1327924,JSTOR:1327924.
↑hîwe, hîje, hîe. Abgerufen am 5. Juli 2019 (Mittelhochdeutsches Wörterbuch).
↑mahele, mehele. Abgerufen am 5. Juli 2019 (Mittelhochdeutsches Wörterbuch). Wortlaut des Gedichtes (Die Hochzeit) in: Friedrich Maurer:Die religiösen Dichtungen des 11. und 12. Jahrhunderts.Band2. Max Niemeyer, Tübingen 1965,S.195 (Seitenansicht in der Google-Buchsuche).
↑Friedrich Ludwig Karl Weigand:Deutsches Wörterbuch: M–Z. 2. Auflage.Band2. J. Ricker’sche Buchhandlung, Gießen 1876,S.999 (Seitenansicht in der Google-Buchsuche).
↑gi-mahalo. Abgerufen am 6. Juli 2019 (Althochdeutsches Wörterbuch).
↑Paul Mikat:Dotierte Ehe — rechte Ehe Zur Entwicklung des Eheschließungsrechts in fränkischer Zeit. Springer, Wiesbaden 1978,ISBN 3-663-00067-2,S.10 (Seitenansicht in der Google-Buchsuche).
↑Parish Registers. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 20. Juni 2019; abgerufen am 20. Juni 2019.Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäßAnleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/script.byu.edu
↑Anmerkungen über die K. K. Verordnung in Ehesachen, für die sämmtlichen christlichen Religionsgenossenschaften.S.20 (Seitenansicht in der Google-Buchsuche).
↑Katholischer Katechismus der Bistümer Deutschlands, Verlag Bonifatius-Druckerei Paderborn, 1955, S. 186: "Wenn in Todesgefahr oder für längere Zeit (1 Monat) ein zuständiger Priester nicht zu erreichen ist, kann die Ehe auch vor zwei Zeugen allein gültig geschlossen werden. Die so geschlossene Ehe muß so bald wie möglich dem zuständigen Pfarrer gemeldet werden."
↑Brautring. In: Heinrich Joseph Wetzer, Benedikt Welte (Hrsg.):Kirchen-Lexikon und Encyklopädie der katholischen Theologie und ihrer Hilfswissenschaften.Band2. Herder, Freiburg 1848,S.143 (Seitenansicht in der Google-Buchsuche).
↑zitiert nach: Markus Schulze:‚Coniugium‘ und ‚Matrimonium‘. Zur theologischen Sinnbestimmung von Ehe und Familie bei Thomas von Aquin. In: George Augustin, Ingo Proft (Hrsg.):Zum Gelingen von Ehe und Familie. Ermutigung aus Amoris laetitia. Herder, Freiburg, Basel, Wien 2018,ISBN 978-3-451-38057-0,S.125–154, hier S. 140 (Seitenansicht in der Google-Buchsuche).
↑Johannes Mathesius:Von Ehestand und Hauswesen. 15 Hochzeitspredigten. Johann vom Berg, Ulrich Neuber, Nürnberg 1563,S.36 (Seitenansicht in der Google-Buchsuche).
↑Goldenes Ehejubiläum eines Veteranen-Ehepaares. In: Streit und Zimmermann (Hrsg.):Schlesische Provinzialblätter.Band4. Gottlieb Löwe, Breslau 1786,S.589 (Seitenansicht in der Google-Buchsuche).
↑Ludwig Pietsch:Wie ich Schriftsteller wurde. In: Fritz Mauthner, Otto Neumann-Hofer (Hrsg.):Das Magazin für Litteratur.Band60. S. & P. Lehmann, Berlin 1891,S.77 (Seitenansicht in der Google-Buchsuche). Hochzeitsreise im Ngram Viewer von Google Books. Abgerufen am 20. Juni 2019.