Territorium imHeiligen Römischen Reich | |
|---|---|
| Hochstift Würzburg | |
| Wappen | |
| Alternativnamen | Fürstbistum,Hochstift,Stift, Herzogtum Franken |
| Herrschaftsform | Wahlfürstentum/Ständestaat |
| Herrscher/ Regierung | Fürstbischof,Administrator oder inVakanz:Domkapitel |
| Heutige Region/en | DE-BY |
| Reichstag | 1Virilstimme auf der geistlichen Bank imReichsfürstenrat |
| Reichsmatrikel | 850 fl. |
| Reichskreis | Fränkisch |
| Hauptstädte/ Residenzen | Würzburg |
| Konfession/ Religionen | römisch-katholisch |
| Sprache/n | Deutsch (Unterfränkisch) |
| Fläche | 6100 km² |
| Einwohner | 230.000 (1790) |
| Währung | rhein. Gulden und Reichstaler |
| Aufgegangen in | Großherzogtum Würzburg |




Hochstift Würzburg (bis ins 19. Jahrhundert auchHochstift Wirzburg) war die Bezeichnung für das von denBischöfen von Würzburg in ihrer Eigenschaft alsReichsfürsten beherrschte Territorium desHeiligen Römischen Reiches deutscher Nation. Im 17. und 18. Jahrhundert wurde das Hochstift auch als „Herzogtum Franken“ bezeichnet.[1]
DasWürzburger Bistum wurde 741 vonBonifatius gestiftet, der erste Bischof war St.Burkard. Die Bischöfe erwarben im 10. und 11. Jahrhundert die meisten Grafschaften innerhalb ihres Sprengels und die Gerichtsbarkeit über alleHintersassen. 1168 wurde den Bischöfen von KaiserFriedrich I. dieGüldene Freiheit verliehen, wodurch das Hochstift nach österreichischem Vorbild zum Herzogtum aufstieg. Später nannten sich die Bischöfe außerdem mit zweifelhafter BerechtigungHerzöge in Franken. Eine rechtswirksame, formelle Verleihung ist nicht nachgewiesen. Der allgemeine Gebrauch des TitelsHerzog von Franken wurde erst im 15. Jahrhundert üblich. Im 13. und 14. Jahrhundert kam es wiederholt zu Streitigkeiten mit den Städten des Stifts, vornehmlich mitWürzburg selbst, so unterHermann I. von Lobdeburg (1225–1254) undGerhard von Schwarzburg (1372–1400), unter dessen Regierung das Hochstift stark verschuldet[2] war.Albrecht II. von Hohenlohe (1345–1372) erwarb 1354 die Burggrafschaft Würzburg, welche bis dahin dieGrafen von Henneberg alsStiftsvögte besessen hatten.
ImBauernkrieg des Jahres 1525 verloren 10.067 Bauern und Bürger ihr Leben. Nach dem Aufstand wurden 295 hingerichtet.[3]
Die Regierungszeit des BischofsMelchior Zobel von Giebelstadt (1544–1558) ist durch dieGrumbachschen Händel bekannt.Julius Echter von Mespelbrunn (1573–1617) führte dieGegenreformation im Hochstift Würzburg durch und gründete 1579 dasJulius-Spital sowie 1582 dieUniversität Würzburg. Auch wurden dieHexenprozesse in Würzburg[4][5] wieder aufgenommen, die unterPhilipp Adolf von Ehrenberg (1622–1631) ihren Höhenpunkt fanden und 1749 mit dem Tod derMaria Renata Singer von Mossau endeten. Als Mitglied in derkatholischen Liga hatte das Bistum imDreißigjährigen Krieg stark zu leiden. Der schwedische KanzlerAxel Oxenstierna übertrug am 20. Juni 1633 dem HerzogBernhard von Sachsen-Weimar die Bistümer Würzburg und Bamberg alsHerzogtum Franken, der sich jedoch nach derNiederlage bei Nördlingen nicht darin behaupten konnte. BischofFranz von Hatzfeld (1631–1642) verwaltete, wie mehrere seiner Nachfolger, zugleich dasBistum Bamberg. Unter der Regierung des BischofsFranz Ludwig von Erthal (1779–1795)[6] erlebte das Hochstift eine letzte Blüte.Georg Karl von Fechenbach war der letzte der WürzburgerFürstbischöfe.
Am 24. August 1802 wurde das Hochstift säkularisiert[7] (umgesetzt 1803 durch denReichsdeputationshauptschluss) und bis auf einen kleinen Teil von rund 826 km² demKurfürstentum Bayern zugeschlagen. Der Fürstbischof erhielt eine jährliche Pension von 60.000 Gulden und überdies 30.000 Gulden alsKoadjutor des Bistums Bamberg. Die Kollegiatstifte, Prälaten- und Frauenklöster wurden aufgelöst. Den weitgehend erhaltenen Bettelorden wurde die Aufnahme von Novizen verboten.[8]
Bayern trat imFrieden von Preßburg gegen Entschädigung das Fürstentum Würzburg 1805 anFerdinand, den ehemaligen Großherzog von Toskana ab, der das ihm 1803 zur Entschädigung überlasseneKurfürstentum Salzburg anÖsterreich übertrug, wogegen nun Würzburg zum Kurfürstentum erhoben wurde. Am 25. September 1806, nach dem Ende des Heiligen Römischen Reichs, trat der Kurfürst demRheinbund bei und nahm nun den TitelGroßherzog von Würzburg an.
Nach der Auflösung desRheinbundes endete auch das Großherzogtum Würzburg. Durch Beschluss desWiener Kongresses (1814) erhielt der Großherzog seinenErbstaat Toskana, Würzburg aber fiel größtenteils anBayern zurück. Das Bistum wurde dann 1818 wieder eingerichtet, die Stelle eines Weihbischofs erst am 27. Dezember 1959[9] wieder geschaffen. Eine Neuordnung der kirchlichen Verhältnisse erfolgte 1821 mit der Umsetzung des Konkordats zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Königreich Bayern vom 5. Juni 1817.[10]
Nach zeitgenössischer Darstellung (Anton Friedrich Büsching, Georg Hassel).
Seit dem PontifikatJohanns II. von Brunn führten die Würzburger Bischöfe den Titel ‚Herzog zu Franken‘.[11] Der vollständige Titel lautete in der Frühen Neuzeit:N. N., des Heiligen Römischen Reichs Fürst und Bischof zu Würzburg, Herzog zu Ostfranken.
Das seit Mitte des 15. Jahrhunderts belegte Wappen des Hochstiftes wargeviert und zeigte im ersten und vierten Feld denFränkischen Rechen, im zweiten und dritten dasRennfähnlein.[12][11][13] SeitJulius Echter von Mespelbrunn und mindestens bis zurSäkularisierung führten die Fürstbischöfe imHinterwappen ein Schwert und einenKrummstab.[14]
Die Bischöfe ließen sich auf Prozessionen ein blankes Schwert vortragen.[15] PapstBenedikt XIV. hatte ihnen 1752 das Tragen des erzbischöflichenPalliums und Kreuzes bewilligt; sonst waren sie aberSuffraganten derMainzer Erzbischöfe.
Dem Bischof war seit dem Hochmittelalter die Vergabe von vier Erbämtern gestattet, die vor allem bei der Inthronisation des Bischofs praktische Bedeutung hatten, sonst aber nur Ehrentitel des beliehenen Adels waren.
ImReichstag hatte derFürst und Bischof zu Würzburg imReichsfürstenrat auf der geistlichen Bank die fünfte Stelle; beimfränkischen Kreis aber hat er wegen des Bistums die erste Stimme.SeinReichsmatrikularanschlag hat zuletzt 850 fl. betragen, worunter schon der Anschlag der Herrschaft Reigelsberg und derReichsdörferGochsheim undSennfeld enthalten ist. Der würzburgische Beitrag zum Kaiserlichen undReichskammergericht war zuletzt festgesetzt auf 826Reichstaler je Kammerziel (= zweimal im Jahr).
Der Bischof wurde gewählt vom Domkapitel, das aus 24Kapitularherren und 30 Domicellaren[16] bestand.Es verfügte über eigene Einkünfte und hatte bestimmte Kontrollfunktionen über die Amtsführung des Bischofs, aber kein generelles Haushaltsrecht.Würzburg war eines der Hochstifte, in denen das Domkapitel dem Druck des Hochadels standhielt und statt eines nachgeborenen Prinzen aus einem der hochfürstlichen Häuser stets nur Mitglieder aus einheimischen, gräflichen und ritterschaftlichen Geschlechtern wählte.
Die obersten Behörden des Hochstifts waren im Stil der Zeit kollegial eingerichtet: zu den „bischöflichen hohen Collegia“ zählten
Gegen Entscheidungen des Vicariats und des Consistoriums an den Erzbischof zu Mainz oder an diepäpstliche Nuntiatur appelliert.
Für die zentrale Verwaltung der Güter und Einkünfte des Stifts[17] war die fürstliche Hofkammer zuständig.Der Hofkriegsrat sorgte für die Ausrüstung und Ausbildung der fünf würzburgischen Regimenter zu Fuß und zu Pferde, sowie für die Instandhaltung der Verteidigungsanlagen; ihm oblag auch die Überwachung der Würzburger Stück-Gießerei (Stück = Kanone), also der Rüstungsbetriebe.
Die der fürstlichen Verwaltung unterstehenden 33 Städte, 16 Marktflecken und ca. 700 andere Ortschaften waren – soweit sie dem Fürstbischof unmittelbar zuständig waren – auf 57 untere Verwaltungseinheiten verteilt. Unter den „höheren Dicasterien“ gab es neben der Hauptstadt Würzburg die Bezirke von 23 Ober- undCentämtern, 18 Centämtern, 3 Oberämtern, 6 Ämtern, 4Kellereien, 1 Kloster- und Propst-Amt, sowie einem Kondominatsamt (Remlingen).
Der mittelbaren Landeshoheit unterworfen waren außerdem die Besitzungen der Dompropstei, des Domkapitels, desJulius-Spitals und anderer Körperschaften, namentlich mehrerer Klöster.
Die (1790) etwa 230.000 Untertanen des Bischofs waren vorwiegend römisch-katholisch. Zum bischöflich-würzburgischen Kirchsprengel gehörten 16Landdechaneien, nämlichArnstein (19 Pfarreien),Buchheim (Burgbernheim) (unter Landeshoheit vonKurmainz, 17),Bühlertann (8),Dettelbach (27),Ebern (17),Iphofen (13),Gerolzhofen (27),Karlstadt (geteilt in einen oberen und unteren Distrikt mit zusammen 32 Pfarreien),Krautheim (unter Landeshoheit von Mainz, 12),Mellrichstadt (36),Mergentheim (zum Hoch- und Deutschmeistertum gehörig, 23),Mosbach, (unter kurpfälzischer Landeshoheit, 9),Münnerstadt (34),Neckarsulm (auch imMeistertum Mergentheim, 13),Ochsenfurt (26),Schlüsselfeld (11) und 19Prälaturen, außerdem noch 3 adeliche Stifter. Daneben gab es im Bistum auch 25 evangelisch-lutherische Pfarreien und verschiedene reformierte Gemeinden, die es unter dem Krummstab nicht leicht hatten und von Zeit zu Zeit seit der Mitte des 17. Jahrhunderts beim Reichstag Klage über Ungerechtigkeiten und Bedrückungen führten. Im 16. Jahrhundert war die Reformation weit verbreitet, doch vor allem während der Regierung vonJulius Echter von Mespelbrunn wurde dieGegenreformation, oft mit Zwang und Gewalt, durchgeführt.