Hochschule

Hochschule ist der Oberbegriff für Einrichtungen destertiären Bildungsbereichs. Unterschieden werden
- Universitäten und gleichgestellte Hochschulen, das sind Hochschulen mitPromotions- undHabilitationsrecht, die früher alswissenschaftliche Hochschulen bezeichnet wurden, und
- wissenschaftlich-anwendungsorientierte, künstlerisch-wissenschaftliche, gestalterisch-wissenschaftliche oder künstlerisch orientierteFachhochschulen.
Hochschulen dienen der Pflege der Wissenschaften undKünste durchForschung undLehre sowie der beruflichen Ausbildung (Studium) undWeiterbildung (Fortbildung).
An einer Hochschule eingeschriebene Personen werdenStudenten oder auchHochschüler genannt.
Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind als unabhängige öffentliche Einrichtungen auch für das Entstehen sozialer und technologischer Innovationen unabdingbar. Das funktioniert nur mit einer auskömmlichen Grundfinanzierung der Wissenschaft, die eine Unabhängigkeit von Drittmittelfinanzierung und somit freie Bildung und Forschung aus Neugierde ermöglicht. Die Verzahnung von Lehre, Wissenschaft und Gesellschaft sichert ihren Bildungsauftrag, der sich am Gemeinwohl orientiert.
Überblick
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Im engeren Sinn bezeichnet eine Hochschule eine Einrichtung, dieForschung betreibt und damit neues Wissen schafft, wissenschaftliche Lehre (Studium undwissenschaftliche Weiterbildung) vermittelt undakademische Grade als Studienabschlüsse verleiht. Im Rahmen desBologna-Prozesses werden an den Hochschulen gestufte Studiengänge mit den AbschlüssenBachelor undMaster angeboten, die weitgehend die bisherigen AbschlüsseDiplom undMagister ersetzen.
Eine besondere Form der Hochschulausbildung kennzeichnet eineFernuniversität oderFernhochschule. Neben staatlichen Hochschulen gibt es auchprivate Hochschulen. Diese werden zumeist von Kirchen, Gemeinden, aber auch von Stiftungen und in neuerer Zeit auch von Privatunternehmen getragen.
Die rechtliche Stellung der Hochschulen wird in den meisten Staaten durch ein spezielles Hochschulgesetz geregelt. In der Bundesrepublik Deutschland ist das Hochschulsystem Ländersache und wird durch deren Hochschulgesetze geregelt. DasHochschulrahmengesetz des Bundes, das bisher Rahmenvorgaben für die Länder gegeben hat, soll im Rahmen derFöderalismusreform auslaufen.
Hochschulen haben sich im Laufe der Zeit (in entsprechender Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Bundesland) zusammengeschlossen, sich spezialisiert oder umbenannt. Ein Beispiel hierfür sindTechnische Hochschulen, die fast alle in „Technische Universität“ umbenannt wurden, wie erstmals 1946 dieTechnische Universität Berlin. Ausnahmen sind beispielsweise dieRWTH Aachen oder dieETH Zürich.
Viele „Fachhochschulen“ bezeichnen sich seit einigen Jahren als „Hochschule“ mit dem Fachgebiet, beispielsweise „Hochschule für Wirtschaft“, „Hochschule für Technik“ usw. oder allgemein als „Hochschule für angewandte Wissenschaften (HAW)“. Zudem führen sie die englische BezeichnungUniversity[2] oderUniversity of Applied Sciences (wörtlich übersetztUniversität für angewandte Wissenschaften). Dies begründet sich damit, dass der BegriffUniversity in angloamerikanisch geprägten Bildungssystemen diejenigen Institutionen bezeichnet, die postgraduale Studiengänge anbieten, was in Deutschland, Österreich und der Schweiz allgemein den Hochschulen entspricht und nicht nur der Hochschulform „Universität“. Der englische BegriffHigh School („Hohe“ oder „Höhere Schule“) ist dagegen dem Schulbereich (Sekundarbereich) zuzuordnen.
DiePädagogischen Hochschulen (Im Jahr 1971 in der Bundesrepublik Deutschland aus denPädagogischen Akademien erwachsen) sind heute sich selbst verwaltende Zentren der Bildungswissenschaften mit uneingeschränktemPromotions- undHabilitationsrecht im Universitätsrang.[3] Sie wurden in den 1970/80er Jahren in den bundesdeutschen Ländern entweder in die Universitäten eingegliedert oder – wie in Baden-Württemberg – in selbstständige bildungswissenschaftliche Einrichtungen mit universitären Strukturen umgewandelt.
An deutschen Hochschulen betreut derzeit im Fächerdurchschnitt statistisch ein einzelner Professor etwa 52 Studenten. Genauer sind dies an Universitäten etwa 60, an Fachhochschulen etwa 38 Studenten. Die Anzahl der Studenten ist in den Jahren 1972 bis 2005 um das Dreifache angestiegen (auf 1.953.504), die Anzahl der Professoren jedoch nur um das 1,8-Fache (auf 37.364). Nach diesen Zahlen sieht derWissenschaftsrat einen Verbesserungsbedarf bei der Lehre an den Hochschulen, insbesondere an den Universitäten. Im Vergleich dazu stehen die US-amerikanischen Eliteinstitutionen wie Harvard oder Stanford mit einem Betreuungsverhältnis von 1:10 oder besser wesentlich günstiger dar.
Die öffentlichen und privaten Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland gaben 2010 etwa 41,2 Milliarden Euro aus. Die Summe beinhaltet Kosten für Forschung, Lehre und medizinische Behandlung. Damit stiegen die Ausgaben gegenüber 2009 um 6,1 %.[4]
Aufbau und Organisation
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]Eine Hochschule besteht ausFakultäten / Instituten oder Fachbereichen. Diese sind Abteilungen, an deren Spitze einDekan steht. Der Hochschule steht eine Hochschulleitung mit einemRektorat oder Präsidium sowie meist einemKanzler vor. Außerdem gibt es eine zentrale Hochschulverwaltung, denAkademischen Senat sowie zentrale Service-Einrichtungen der Hochschule wieHochschulbibliothek,Rechenzentrum, ZentraleStudienberatung,Career Service oderAkademisches Auslandsamt. Die innere Organisation kann verschiedene Formen annehmen, so gibt es zum Beispiel Ordinarien- undGruppenhochschulen.
Die an einer Hochschuleeingeschriebenen Studenten bilden je nach landesgesetzlicher Regelung dieStudierendenschaft (auch: Studentenschaft).
Für den Betrieb vonMensen undStudentenwohnheimen, für die Verwaltung desBAföG und für weitere Angebote im Umfeld einer Hochschule sind zumeist dieStudentenwerke zuständig.
Abgrenzung
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]Volkshochschulen sind in Deutschland demquartären Bildungsbereich der Weiterbildung zugeordnet, allerdings entgegen ihrer Bezeichnung keine Hochschulen.[5]
AuchVerwaltungs- und Wirtschaftsakademien (VWA) sind Institutionen des quartären Bildungsbereichs und keine Hochschulen.Berufsakademien (BA) hatten einen ähnlichen Status und verliehen ihren Absolventen daher keinenakademischen Grad, sondern einestaatliche Abschlussbezeichnung. Seit derUmwandlung 2006 in Baden-Württemberg in dieDuale Hochschule Baden-Württemberg (DH) werden dort die akademischen GradeBachelor undMaster verliehen. 2016 wurden die BA in Thüringen zurDualen Hochschule Gera-Eisenach umgewandelt, an der nur Bachelorgrade verliehen werden. 2025 folgte dieDuale Hochschule Sachsen. EinPromotionsrecht besteht weiterhin nicht.
Fachakademien und weiterbildende höhereFachschulen werden dem tertiären Bildungsbereich zugeordnet, sofern der Bildungsgang nicht weniger als 2400 Stunden hat. Abschlüsse sind dasStaatsexamen oder dasDiplom (FS).[6]
Hochschularten
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- Akademie (teilweise)
- Bauakademie
- Bergakademie
- Duale Hochschule
- Fachhochschule
- Fachhochschule für öffentliche Verwaltung
- Fernhochschule
- Gesamthochschule
- Hochschule für angewandte Wissenschaften (HAW)
- Kirchliche Hochschule
- Medizinische Universität
- Pädagogische Hochschule
- Technische Hochschule
- Technische Universität
- Tierärztliche Hochschule
- Universität
- Universität der Bundeswehr
- Wirtschaftshochschule
Künstlerische Hochschulen
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]Weitere Einrichtungen des tertiären Bildungsbereichs
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]Bildungsgänge
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]Listen von Hochschulen
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]- Liste der Listen von Universitäten (weltweit)
Siehe auch
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]- Akkreditierung (Hochschulen)
- Hochschullehrer
- Hochschulranking
- Hochschulkompass
- Hochschulrektorenkonferenz
- Hochschulreform
- Hochschulverband
- Lehrstuhl
- Lehrauftrag
- Professur
- Privatdozent
Literatur
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]- Christian Helfer,Mohammed Rassem:Student und Hochschule im 19. Jahrhundert. Studien und Materialien. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen/Zürich 1975 (=Studien zum Wandel von Gesellschaft und Bildung im 19. Jahrhundert. Band 12),ISBN 3-525-31818-9.
- George Turner:Hochschule zwischen Vorstellung und Wirklichkeit. Zur Geschichte der Hochschulreform im letzten Drittel des 20. Jahrhunderts, Berlin 2001.
- Lukas C. Gundling:Zum materiellen Hochschulbegriff.Wissenschaftsrecht (WissR), Band 54 (2021), S. 52–62.
Weblinks
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]- Literatur von und über Hochschule im Katalog derDeutschen Nationalbibliothek
- Hochschulkompass der Hochschulrektorenkonferenz
Einzelnachweise
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]- ↑Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen, Kommissionsdrucksache 050:Bildungsfinanzierung in Deutschland: Probleme und Lösungsansätze. Berlin 2007,S. 27.
- ↑vgl.Hochschule Reutlingen
- ↑Pädagogische Hochschulen Baden-Württemberg
- ↑Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes: Hochschulen gaben im Jahr 2010 mehr als 41 Milliarden Euro aus (Memento vom 12. März 2016 imInternet Archive)
- ↑http://dvv-vhs.de/ Dachverband deutscher Volkshochschulen
- ↑http://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2002/2002_11_07-RV-Fachschulen.pdf Rahmenvereinbarung derKultusministerkonferenz über Fachschulen