

Hieronymus Schurff (auch Schurf, Schürpff, Schuirpff; *12. April1481 inSt. Gallen; †6. Juni1554 inFrankfurt (Oder)) war ein deutscher Jurist.
Als Sohn des angesehenen St. Galler und später Biberacher Arztes Johann Schurff geboren, erhielt er in seiner Geburtsstadt eine gediegene Vorbildung. Sein Großvater war der St. Gallener BürgermeisterHans Schurff. Hieronymus sollte wie sein Vater Arzt werden und immatrikulierte sich 1494 an derUniversität Basel. In Basel hörte er die Vorlesungen des UlmersUlrich Krafft, die ihn jedoch für die Rechtswissenschaften begeisterten. Mit Krafft ging er am 19. Oktober 1501 an dieUniversität Tübingen, wo er sich am 8. Dezember 1501 den Magistergrad derArtes erwarb. In Tübingen hatte er sich mitAmbrosius Volland befreundet, den er 1502 auf Wunsch vonJohann von Staupitz an die neu gegründeteUniversität Wittenberg begleitete und er war bei der feierlichen Eröffnung der Universität am 18. Oktober zugegen. 1509 folgte ihm sein BruderAugustin Schurff nach Wittenberg.
Nachdem Schurff an der Universität zunächst philosophische Vorträge überAristoteles nach der Auslegung vonJohannes Duns Scotus für 30 Gulden und freie Versorgung gehalten hatte, absolvierte er die erste Disputation an der philosophischen Fakultät. Nachdem er im Wintersemester 1504Rektor der Universität gewesen war, trat er im Frühjahr 1505 in die juristische Fakultät ein, wo er kirchenrechtliche Vorlesungen über denLiber Sextus und dieClementinen hielt. 1507 war er außerordentlicher Professor, las über den KodexCorpus iuris civilis und wurde zum Doktor beider Rechte (doctor iuris utriusque) promoviert.
Später erhielt er den Titel eines kurfürstlichen Rates, war Beisitzer am sächsischen Oberhofgericht und führte eine umfangreiche Tätigkeit als Rechtskonsulent aus. Bei der neuen Fundation der Universität 1536 erhielt er die Stelle eines ordentlichen Professors als erster Legenten der Rechte für diePandekten. Nachdem der sächsischeKurfürst dieSchlacht bei Mühlberg verloren hatte, flüchtete Schurff nachFrankfurt (Oder), wo man sich bereits in den dreißiger Jahren um ihn bemüht hatte. Dort lehrte er bis zu seinem Lebensende.
Schurffs Bedeutung liegt vor allem in seiner persönlichen Stellung zur Reformation und zu Luther. Sein Ruf als Lehrer und Konsulent waren weit gerühmt und er bildete Schüler wieUlrich von Mordeisen,Melchior Kling,Gregor Brück und andere aus. Als einziges Werk aus seiner Zeit ist seineConsilia bekannt. Als Augenzeuge der Entstehung derReformation hat er selbst die evangelische Überzeugung angenommen. Jedoch kam er auch mitMartin Luther in Streit, als dieser bei seiner Verbrennung der Bannandrohungsbulle auch symbolisch diekanonischen Rechte mit verbrannte. Luther wollte, dass dem Kirchenrecht dasNeue Testament zu Grunde gelegt wird, was Schurff zwar positiv sah, er wollte jedoch die wichtigsten Grundlagen des bestehenden Rechtssystems beibehalten. Die sich in dieser Frage bis 1545 hinziehende Auseinandersetzung beendete eine Entscheidung des Kurfürsten zugunsten von Luther.
Dennoch überschattete diese Auseinandersetzung die Beziehung der beiden nicht allzu sehr: Schurff begleiteteFriedrich den Weisen zumWormser Reichstag 1521, wo er ihm als Rechtsberater zur Seite stand. Bei dem Auftritt Martin Luthers vor dem Reichstag fungierte er als dessen Anwalt.[1]
Ihren Rückweg von Worms aus trat die Reisegruppe am Freitag, den 26. April 1521 nach Wittenberg an. ÜberFrankfurt am Main,Friedberg,Grünberg undHersfeld wurdeEisenach am 2. Mai erreicht. Luther ließ Hieronymus Schurff,Jonas undPetrus Suaweallein weiterreisen, da er seine Verwandten inMöhra besuchen wolle.
Schurff unterstützte auchPhilipp Melanchthon, als dieser sich mitAndreas Bodenstein undUlrich Zwingli auseinandersetzen musste. Diese wollten durch dasMosaische Gesetz die überlieferte Rechtsordnung umstoßen.
Schurff war eine redliche und einsichtsvolle Persönlichkeit von großem Scharfsinn, nach Luthers Ausspruch „ein scharfer Jurist, der Billigkeit lieb hat“. Als Dozent erfreute er sich eines großen Ansehens, auch wenn seine Vorlesungen durch seine Verpflichtungen zu leiden hatten. Den größten Ruhm hat Schurff dadurch erlangt, dass er bei den Größten in die Schule gegangen ist, denen er dann in der schweren Zeit sein juristisches Wissen als Stütze zur Verfügung gestellt hat.
Schurffs Werke wurden postum in den Jahren 1559 und 1564 durch die römisch-katholische Kirche auf denIndex der verbotenen Bücher gesetzt.[2]
Biographien
Weitere Literatur
| Personendaten | |
|---|---|
| NAME | Schurff, Hieronymus |
| ALTERNATIVNAMEN | Schurf, Hieronymus; Schürpff, Hieronymus; Schuirpff, Hieronymus |
| KURZBESCHREIBUNG | deutscher Jurist |
| GEBURTSDATUM | 12. April 1481 |
| GEBURTSORT | St. Gallen |
| STERBEDATUM | 6. Juni 1554 |
| STERBEORT | Frankfurt (Oder) |