AlsHeimatvertriebene werden nach derLegaldefinition in§ 2 desBundesvertriebenengesetzes von 1953Vertriebene bezeichnet, die am 31. Dezember 1937 oder bereits einmal vorher ihren Wohnsitz in dem gesetzlich bestimmten Vertreibungsgebiet hatten. Darunter fallen Menschen mitdeutscher Staatsangehörigkeit undVolksdeutsche, die nach demZweiten Weltkrieg aus denOstgebieten, aus demSudetenland und aus alten Siedlungsgebieten inOst- undSüdosteuropavertrieben wurden und bis 1993 im Geltungsbereich desGrundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen wurden.

In den amtlichen Bevölkerungsstatistiken wurde als Heimatvertriebener gezählt, wer am 1. September 1939 in den deutschen Ostgebieten (Gebietsstand 31. Dezember 1937), imSaargebiet oder imAusland wohnte, letztere nur mit deutscher Muttersprache. Weil dieStaatsangehörigkeitvolksdeutscher Vertriebener zur Zeit der Zählungen von 1946 und 1950 ein unzuverlässiges Kriterium war, wurde bei ihnen stattdessen die Muttersprache als Kriterium verwendet. Die Zuordnung für nach dem 1. September 1939 geborene Kinder wurde in der Regel nach dem Wohnsitz des Vaters getroffen (imFreistaat Bayern allerdings nach der Flüchtlingseigenschaft der Mutter).
DasLastenausgleichsgesetz vom August 1952 unterschied nicht, wer als „Vertriebener“ gilt und welcher Vertriebene als „Heimatvertriebener“. Die Begriffsdefinition aus dem Lastenausgleichsgesetz wurde imBundesvertriebenengesetz (BVFG) vom 19. Mai 1953 erstmals neu formuliert. Der Begriff des Heimatvertriebenen und seine Rechtsstellung wurden darin geregelt. Es enthält eineRechtsdefinition des Begriffs „Heimatvertriebener“, deren Unterscheidungsmerkmal derWohnsitz des Vertriebenen am 31. Dezember 1937 war. Nur wer vor 1938 bereits in den Vertreibungsgebieten wohnte, konnte nun geltend machen, aus seinerHeimat vertrieben worden zu sein.
§ 2 BVFG in der ursprünglich geltenden Fassung lautete:
Diese Definition unterscheidet sich von der des Vertriebenen in§ 1 BVFG, der Personen umfasst, die ihren Wohnsitz nicht bereits am Stichtag 31. Dezember 1937 im Vertreibungsgebiet hatten.[1]
Rechte und Vergünstigungen nach dem BVFG in seiner ursprünglichen Fassung konnten nur Heimatvertriebene in Anspruch nehmen, die im Geltungsbereich desGrundgesetzes oder inWest-Berlin ihren ständigen Aufenthalt hatten, außerdemSowjetzonenflüchtlinge.
Während die 1953 erstmals eingeführten gesetzlichen Begriffe eine relativ klar umrissene juristische Bedeutung haben, die sich beispielsweise in denFlüchtlingsausweisen A, B oder C auswirkt, werden in älteren amtlichen Aktenbeständen die Begriffe „Flüchtling“ oder „Vertriebener“ meistens synonym und für alle Personen verwendet, die von Umsiedlung, Evakuierung, Flucht und Vertreibung betroffen waren. Eingeschlossen sind auch nach dem Abschluss der Vertreibungen aufgenommene Aussiedler, oft auch Evakuierte, Fremdarbeiter, Ausländer, undDisplaced Persons. Während die Volkszählungen von 1946 und 1950 als Kriterium den Wohnsitz vom 1. September 1939, also bei Kriegsbeginn, verwenden, zeigt die Palette der Begriffe mit Bezeichnungen wie „Ostrückwanderer“, „Rückkehrer“ oder „Rückwanderer“, dass die Thematik von Flucht und Vertreibung im engen Zusammenhang steht mit den während des Krieges vom Deutschen Reich durchgeführten Umsiedlungen deutscher Bevölkerungsgruppen in Ost- und Südosteuropa.[2] Im vereinfachenden Begriffspaar „Flucht und Vertreibung“, das heute meistens benutzt wird, ist die Vielfalt der Zuwanderungsgründe nicht mehr sichtbar.


Noch vor der erzwungenenMigration der deutschen Bevölkerung aus den Gebieten östlich derOder-Neiße-Grenze, derTschechoslowakei, aus Ungarn und aus anderen Siedlungsgebieten in Ost-, Ostmittel- und Südosteuropa flohen am Ende des Zweiten Weltkriegs Hunderttausende in den Westen.[3]
Ab Herbst 1944 setzten sich wachsende Flüchtlingsströme ausOstpreußen,Pommern,Schlesien,Ostbrandenburg, seit 1945 auch aus dem annektiertenSudetenland in Bewegung. Die Flucht wurde von örtlichen deutschen Behörden angeordnet oder erfolgte aus Angst vor den Gefahren der näherrückendenKriegsfront wie Bombardierungen oder Artilleriebeschuss. Berichte und Gerüchte über Massaker, Massenvergewaltigungen, Deportationen und Plünderungen in bereits von derRoten Armee eroberten Gebieten taten ein Übriges.
Im Oktober 1944 begannen sogenannte wilde Vertreibungen durch die ortsansässige nichtdeutsche Bevölkerung, in Gebieten mitdeutschen Minderheiten wie etwa auf dem Balkan oder in der Slowakei. Neusiedler kamen an, die zuvor oft selbst vertrieben worden waren. DasPotsdamer Abkommen vom August 1945 legte schließlich fest, dass die Ausweisung derDeutschen „in ordnungsgemäßer und humaner Weise“ zu erfolgen habe. Es markiert den Zeitpunkt des offiziellen Übergangs von individueller und wilder Flucht zur organisierten und planmäßigen Vertreibung undZwangsumsiedlung. Damalige amtliche Schätzungen gingen von 13–14 Millionen Flüchtlingen aus dem Gebiet östlich von Oder und Neiße im Zeitraum von Januar 1945 bis Juli 1946 aus.[4]
Zwischen 1944 und 1948 mussten 11.900.000 Deutsche ihre Heimat verlassen:[5]
| Herkunftsgebiet | Flüchtlinge und Vertriebene |
|---|---|
| Ostbrandenburg | 0.400.000 |
| Ostpreußen | 1.960.000 |
| Pommern | 1.430.000 |
| Posen,Westpreußen,Danzig,Baltikum | 1.160.000 |
| Schlesien | 3.200.000 |
| Sudetenland | 3.000.000 |
| Jugoslawien,Rumänien,Ungarn | 0.760.000 |
Diealliierten Planungen orientierten sich am Übereinkommen von Potsdam und sahen Aufnahmequoten für die einzelnenBesatzungszonen vor. Eingewiesen wurde vornehmlich in diebritische undamerikanische Zone.Frankreich hatte an derPotsdamer Konferenz nicht teilnehmen dürfen und verweigerte die Aufnahme der organisierten Transporte in seine Zone bis 1948.
1946 verboten die Westalliierten politisch orientierte Vereinigungen der Flüchtlinge und ließen nur noch kulturelle zu. Als 1948 dieKommunisten die Herrschaft in der Tschechoslowakei übernahmen, lockerten die Westalliierten das Koalitionsverbot schrittweise, weil nun nicht mehr dieAssimilierung der Flüchtlinge Priorität hatte, sondern imOst-West-Konflikt dieantikommunistische Einstellung der meisten Vertriebenen hoch im Kurs stand. Für kurze Zeit gab es inWestdeutschland einNotparlament der Vertriebenen in eigener Regie. DerBund der Heimatvertriebenen und Entrechteten verfolgte als Interessenvertretung wirtschaftliche und sozialpolitische Ziele und kandidierte beiLandtags- undBundestagswahlen.
In denLandsmannschaften der Vertriebenen bildete die gemeinsame Herkunft das verbindende und tragende Element. In Deutschland wurde als Dachorganisation der Heimatvertriebenen derBund der Vertriebenen gegründet. Er umfasst 21 Landsmannschaften, worunter die mitgliederstärksten dieSudetendeutsche Landsmannschaft und dieSchlesische Landsmannschaft sind. Nach Gründung derBundesrepublik fanden jährliche Bundestreffen der Vertriebenenverbände statt. Bekannt sind ihre großenPfingsttreffen. In derCharta der deutschen Heimatvertriebenen von 1950 verzichteten diese auf Rache und Vergeltung.
In Österreich fanden etwa 430.000 Vertriebene Aufnahme. Hier entstand bereits im Jahr 1945 derVerband der Volksdeutschen Landsmannschaften Österreichs. Ende der 1940er Jahre stand die Entschädigung des verloren gegangenen Besitzes durch den so genanntenLastenausgleich im Vordergrund des politischen Engagements der Organisationen, in denen Flüchtlinge und Vertriebene sich zusammengeschlossen hatten. Deutschland und Österreich erließen 1952 bzw. 1956 Lastenausgleichsgesetze.
Aufnahme der 11.935.000 Vertriebenen in der Bundesrepublik Deutschland und DDR (1950):
| Land | Besatzungs- zone | Anzahl | Anteil der | |
|---|---|---|---|---|
| Vertriebenen (in D) | Wohn- bevölkerung | |||
| Baden-Württemberg | FBZ/ABZ | 862.000 | 7,2 % | 13,5 % |
| Bayern | ABZ | 1.937.000 | 16,2 % | 21 % |
| Brandenburg | SBZ | 581.000 | 4,9 % | 23 % |
| Bremen | ABZ | 48.000 | 0,4 % | 8,6 % |
| Hamburg | BBZ | 116.000 | 1 % | 7,2 % |
| Hessen | ABZ | 721.000 | 6 % | 16,5 % |
| Mecklenburg-Vorpommern | SBZ | 981.000 | 8,2 % | 45 % |
| Niedersachsen | BBZ | 1.851.000 | 15,5 % | 27 % |
| Nordrhein-Westfalen | BBZ | 1.332.000 | 11,2 % | 10 % |
| Ost-Berlin | SBZ | ? | ? | 6 % |
| Rheinland-Pfalz | FBZ | 152.000 | 1,3 % | 5 % |
| Sachsen | SBZ | 781.000 | 6,5 % | 14 % |
| Sachsen-Anhalt | SBZ | 961.000 | 8,1 % | 23 % |
| Schleswig-Holstein | BBZ | 857.000 | 7,2 % | 33 % |
| Thüringen | SBZ | 607.000 | 5,1 % | 20,5 % |
| West-Berlin | ABZ/FBZ/BBZ | 148.000 | 1,2 % | 6,9 % |
Das sind 1950 zusammen 11.935.000, davon 3.911.000 in der DDR und 8.024.000 in der Bundesrepublik
(später als 1950 gekommene Vertriebene und SBZ/DDR-Flüchtlinge sind nicht enthalten).[6]
DasSaarland war 1950autonom und wirtschaftlich an Frankreich angeschlossen, es wird daher nicht aufgelistet.
Baden-Württemberg war 1950 noch nicht gegründet; die ehemaligenLänderWürttemberg-Baden (ABZ),Württemberg-Hohenzollern (FBZ) undSüdbaden (FBZ) gingen in ihm auf.
Die niedrigen Zahlen in den französisch besetzten Gebieten rühren daher, dass in derFranzösischen Besatzungszone zunächst keine Vertriebenen aufgenommen wurden; das änderte sich erst 1949 mit der Gründung derBundesrepublik Deutschland.
Im Jahr 2021 lebten in Deutschland gemäß der Auswertung desMikrozensus durch dasStatistische Bundesamt ca. 962.000 Vertriebene des Zweiten Weltkrieges, mit einem Durchschnittsalter von 82 Jahren. Mehr als die Hälfte von ihnen wohnte in vier Bundesländern (Nordrhein-Westfalen 17 %, Bayern 14 %, Niedersachsen 13 %, Baden-Württemberg 12 %).[7]