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Hauptuntersuchung (Bahn)

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Dieser Artikel oder Absatz stellt dieSituation in Deutschland dar. Bittehilf uns dabei, die Situation in anderen Staaten zu schildern.

DieUntersuchungen von Eisenbahnfahrzeugen (in der Sprache der Eisenbahner nur üblich:Revisionen oder Hauptuntersuchungen) sind in Deutschland unter anderem durch dieEisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) vorgeschrieben. In§ 32 wird gefordert, dass vor der ersten Inbetriebnahme jedes Eisenbahnfahrzeug eine Abnahmeuntersuchung durchlaufen muss, mit der der betriebssichere Zustand kontrolliert und dokumentiert werden soll. Dabei sind alle mit der Herstellung des Schienenfahrzeuges verbundenen Dokumente, wie Konstruktionszeichnungen, Berechnungen, Materialnachweise, Fertigungs- und Prüfprotokolle etc. vorzulegen.Alle 6 Jahre müssen Eisenbahnfahrzeuge planmäßig wiederkehrend untersucht werden. Diese Frist darf, je nach Zustand des betreffenden Fahrzeuges mehrmals, pro Verlängerung bis zu ein Jahr, auf maximal acht Jahre verlängert werden.

Wiederkehrende Untersuchungen an Schienenfahrzeugen werden in Deutschland überwiegend in den Werkstätten der Bahnbetriebe oder der Fahrzeughersteller durchgeführt. Es gibt auch einige Unternehmen, die sich auf die Aufarbeitung und Untersuchung von Fahrzeugen spezialisiert haben.

Instandhaltungsstufen

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Die Instandhaltung von Eisenbahnfahrzeugen wird in festgelegten Stufen (IS) vorgenommen. Die Zeitintervalle richten sich entweder nach festen Zeitfristen oder nach Laufkilometer. Im Folgenden eine Übersicht der aktuell (Stand 2017) von der DB durchgeführten Instandhaltungen:[1][2][3][4]

Schadensreparaturen / Kleinarbeiten

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Bezeichnungalte EntsprechungBemerkungTriebfahrzeugeLokomotivenReisezugwagenGüterwagenNebenfahrzeuge
IS 010-außerplanmäßige Instandsetzung von leichten Schäden, Behebung im ZugverbandXXX--
IS 0200.1außerplanmäßige Instandsetzung von leichten SchädenXXXXX
IS 0300.3Bedarfsreparatur, auch LackarbeitenXXXXX
IS 031-mobile ReparaturXXXXX
IS 040-Reparatur von Schäden durch DritteXXXX-
IS 043-BehebungGraffiti-SchädenXXX--
IS 046-Behebung Schäden durch PersonenunfallXXX--
IS 047-Behebung Schäden durch WildunfallXXX--
IS 050-Unterflur-Drehbank-Arbeiten anRadsätzen (UFD)XXXXX
IS 061-Reparatur an Privatgüterwagen---X-
IS 070-Reparatur an Güterwagen (EUROP-Wagen)---X-
IS 0900.9Instandsetzung von schweren Unfallschäden mit Wert über 5.000 EURXXXXX
IS 951-AußenreinigungXXX--
IS 956-Innenreinigung, Reinigung der Laufwerke und MaschinenanlagenXX-X-
IS 970-Vorräte ergänzen (bspw. Tanken von Kraftstoffen)XX---

Zuginspektionen

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Bezeichnungalte EntsprechungBemerkungTriebfahrzeugeLokomotivenReisezugwagenGüterwagenNebenfahrzeuge
IS 100-Laufwerkskontrolle oder ZuginspektionXXXXX
IS 170-Zuginspektion ohne Untersuchungsgrube oder andere HilfsmittelX-X--
IS 180-Zuginspektion mit erhöhtem AufwandX-X--
IS 200-Allgemeine NachschauXXX--

Fristarbeiten

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Bezeichnungalte EntsprechungBemerkungTriebfahrzeugeLokomotivenReisezugwagenGüterwagenNebenfahrzeuge
IS 420-RadsatzvermessungXXXX-
IS 510F1FristarbeitX-X--
IS 517F1Frist mit Sommer-/Winter-FestmachungXXX--
IS 520F2Fristarbeit, unter anderem Prüfung von TransformatorenXXXXX
IS 527F2Frist mit Sommer-/Winter-FestmachungXXX--
IS 530F3FristarbeitXX---
IS 540F4FristarbeitXX---
IS 550F5 / F6FristarbeitXX---
IS 560Br 1.1 / Br 1.2BremsuntersuchungXX---
IS 580Br 2BremsuntersuchungXX---
IS 590Br 3BremsuntersuchungXX---
IS 935-kleine Frist (3 Monate) der Indusi und des ZBFXXX--
IS 936-große Frist (6 Monate) der Indusi und des ZBFXXX--

Revisionen

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Bezeichnungalte EntsprechungBemerkungTriebfahrzeugeLokomotivenReisezugwagenGüterwagenNebenfahrzeuge
IS 6001.0EBO-Untersuchung mit vermindertem Aufwand (z. B. erste Revision nach Neubau oder Umbau), teilweise mit Hersteller-GewährleistungXXXXX
IS 610-Laufleistungs- und lastabhängige Revision für Güterwagen (Larsyg)---X-
IS 630-Zustandsbezogene Hauptuntersuchung (HU) mit erforderlichen Mindestarbeiten (Arbeitsumfang nach Auftrag des Kunden)XXXXX
IS 650-EBO-Untersuchung von ICE-Triebfahrzeugen in denAusbesserungswerken Krefeld-Oppum oder Nürnberg oder denBetriebswerkenMünchen,Frankfurt-Griesheim,Berlin-Rummelsburg oderHamburg-EidelstedtX----
IS 6602.8Letzte Revision (Auslaufuntersuchung) vor der AusmusterungXXXXX
IS 662-vereinfachte Untersuchung für Triebwagen mit Verlängerung der Fristen um 2 JahreX----
IS 6702.1Erste Revision nach Neu- oder Umbau (inklusive IS 580)XXXXX
IS 6802.4Vereinfachte Revision (inklusive IS 580)XXXXX
IS 6932.9Revision mit Beseitigung von UnfallschädenXXXXX
IS 7002.0Revision ohne AnstricherneuerungXXXXX
IS 7033.0Revision mit Anstricherneuerung (Neulack)XXX--
IS 710Revision, modulare Instandhaltung mit bestimmten ArbeitspaketenXXXXX
IS 730-Vereinfachte Revision von Güterwagen (inklusive IS 560) mit Verlängerung der Fristen um 3 Jahre---X-
IS 770-Vereinfachte Revision (inklusive IS 560)XXXXX
IS 7833.7Revision mit umfangreicher Instandsetzung und Anstricherneuerung (Neulack)XXX--
IS 7903.9Revision mit umfangreicher Reparatur von schweren Unfallschäden (IS 090) ohne AnstricherneuerungXXX--
IS 7933.9Revision mit umfangreicher Reparatur von schweren Unfallschäden (IS 090) mit Anstricherneuerung (Neulack)XXX--

Abnahme / große Instandsetzung / Sonderarbeiten

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Bezeichnungalte EntsprechungBemerkungTriebfahrzeugeLokomotivenReisezugwagenGüterwagenNebenfahrzeuge
IS 8034.0Grundinstandsetzung mit NeulackierungXXXXX
IS 820-Herrichtung von Güterwagen zum Weiterbetrieb---X-
IS 8805.0FahrzeugumbauXXX-X
IS 910Abn.Abnahme neuer FahrzeugeXXXXX
IS 921-Gewährleistungsarbeiten durch Hersteller (Durchsicht)XXX--
IS 924-ProbezerlegungXXX--
IS 925-Sonderarbeiten (beispielsweise Redesign bei Triebzügen oder Reisezugwagen)XXXXX
IS 926-Umbauten oder Herrichtung für VersuchsfahrtenXXXXX
IS 930-Sehr vereinfachte Untersuchung / Auslaufuntersuchung, die im Heimat-Betriebshof ausgeführt werden kann. (Laufkilometerstand bleibt dabei unverändert)XXXXX
IS 941+, ++Ausmusterung, VerschrottungXXXXX

Anschlussbahn

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Für Fahrzeuge vonWerkbahnen gilt häufig nicht die EBO, sondern dieVerordnung über den Bau und Betrieb von Anschlussbahnen (BOA) des jeweiligen Bundeslandes. Da es sich hier um Landesrecht handelt, sind die Vorschriften nicht deutschlandweit eindeutig. Die Hauptuntersuchungsfrist ist aber einheitlich geregelt: Alle vier Jahre ist eine HU durchzuführen, Verlängerungen sind maximal um drei Jahre (also auf maximal sieben Jahre) zulässig.

Straßenbahn, U-Bahn

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BeiStraßenbahnen gilt dieVerordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab), die eine Untersuchung der Fahrzeuge nach einer Laufleistung von maximal 500.000 km (bzw. spätestens acht Jahren) vorschreibt.

Einzelnachweise

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  1. Bahninterne Instandhaltungsstufen (IS). In: bahnstatistik.de. Abgerufen am 4. Juli 2024. 
  2. Instandhaltungsstufen (IS). Stand: August 2007 (Memento vom 29. Juni 2022 imInternet Archive)
  3. Revisionsarten. Übersicht der unterschiedlichen Instandhaltungsstufen in Deutschland (Memento vom 1. Dezember 2017 imInternet Archive)
  4. Service. Die Instandhaltungsstufen. In: db-loks.de. Abgerufen am 4. Juli 2024. 
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